Ärztliche Tätigkeiten durch nichtärztliches Personal?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Ärztliche Tätigkeiten durch nichtärztliches Personal?

Beitrag von » 08.03.2007, 07:58

Chirurgen: Gegen Übernahme ärztlicher Tätigkeiten durch nichtärztliches Personal

Berlin - Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) warnt davor, klassische ärztliche Tätigkeiten zunehmend von nichtärztlichem Assistenzpersonal durchführen zu lassen. Dies gefährde die Qualität der Versorgung der Patienten, zudem seien zahlreiche rechtliche Fragen ungeklärt. Die DGCH sieht dringenden Handlungsbedarf für die Entlastung der Chirurgen von primär nicht-ärztlichen Tätigkeiten. In bestimmten Bereichen könne es durchaus sinnvoll sein, Aufgaben zu delegieren. Eine Akademisierung der Assistenzberufe lehnt die Gesellschaft ab.
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=27741

Herbert Kunst
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Arbeitsteilige Medizin hat sich rundum bewährt !

Beitrag von Herbert Kunst » 11.03.2007, 08:03

Nichtärztliche Gesundheitsberufe sind in vielfältiger Weise mit ärztlichen Tätigkeiten befasst. Unsere Gesundheitswesen ist ohne solche arbeitsteiligen Verrichtungen nicht mehr vorstellbar.

Siehe in diesem Forum z.B. unter:
viewtopic.php?t=3516&highlight=delegation
viewtopic.php?t=2895&highlight=delegation
viewtopic.php?t=5584&highlight=delegation
viewtopic.php?t=4733&highlight=delegation
viewtopic.php?t=4426&highlight=delegation

Die arbeitsteilige Medizin hat sich rundum bewährt und kann nach Ansicht vieler Fachleute problemlos ausgeweitet werden. Vor allem im pflegerischen Bereich sind Aufgabenneuordnungen gut vorstellbar. Pflegekräfte können mehr als heute von ihnen abverlangt wird!

Wenn nun die Chirurgen gegen die Übernahme weiterer ärztlicher Tätigkeiten durch nichtärztliches Personal votieren, ist das reine Polemik, um die eigenen Pfründe zu sichern: Die Argumetation erscheint insoweit sehr durchsichtig.

Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Ina Böhmer
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Mehr Aufgaben für die Pflege !

Beitrag von Ina Böhmer » 12.03.2007, 07:14

Herbert Kunst hat geschrieben: ... Die arbeitsteilige Medizin hat sich rundum bewährt und kann nach Ansicht vieler Fachleute problemlos ausgeweitet werden. Vor allem im pflegerischen Bereich sind Aufgabenneuordnungen gut vorstellbar. Pflegekräfte können mehr als heute von ihnen abverlangt wird!...
Vielen Dank Herbert für diese engagierte Meinungsäußerung. Pflegekräfte können mehr als von ihnen heute abverlangt wird. Die theoretische und praktische Qualifizierung lässt durchaus eine Aufgabenausweitung zu. Ggf. müsste zu einzelnen Aufgaben eine Weiterbildung durchgeführt werden. Wir sind also nicht allein auf die Ärzteschaft angewiesen. Dass Ärzte gegen die weitere Delegation auf die Pflege äußern, hat wohl nur etwas mit Geld zu tun. Ärzte wollen nichts abgeben - so einfach ist das.

Ina

Gerhard Schenker
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Mehr Aufgaben für die Pflege !

Beitrag von Gerhard Schenker » 15.03.2007, 15:22

Ich sehe es auch so, dass viel mehr Aufgaben auf das pflegerische Personal übertragen werden kann, die Qualifizierung ist m.E. gegeben. Allerdings bedarf es insoweit klarer Regelungen, damit ein endloser Streit über Kompetenzen, hier und da, vermieden werden kann.

G.Sch.

Claer

Mehr Kompetenzen für nichtärztliche Berufe

Beitrag von Claer » 17.03.2007, 08:19

Ich stimme gerne in den "Chor" derjenigen ein, die für mehr Aufgaben der nichtärztlichen Berufe, vor allem der Pflege, eintreten.
Die nichtärztlichen Berufe sind in ihren eigenen Kompetenzbereichen so qualifiziert, dass sie Ärzte oft (meist) in den Schaden stellen. Dies muss doch Konsequenzen haben - auch im Interesse der Patienten.

MfG
Claer

Presse
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Delegation von ärztlichen Leistungen

Beitrag von Presse » 20.03.2008, 07:39

Delegation von ärztlichen Leistungen
Müller: Förderung der medizinischen Fachangestellten entlastet den Arzt und nutzt dem Patienten

"Delegation ja, Substitution nein." Mit dieser Kursbestimmung hat sich heute Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), zum Thema "Entlastung des Hausarztes" positioniert. Im Rahmen des Workshops "Arztentlastende Strukturen in der hausärztlichen Versorgung", den die Arbeitsgemeinschaft der Kassenärztlichen Vereinigungen der neuen Bundesländer, die KBV und der Verband der medizinischen Fachberufe gemeinsam durchführten, erklärte Müller weiter: "Wenn Ärzte ihren hoch qualifizierten Praxismitarbeitern Tätigkeiten übertragen, bietet das viele Vorteile. Das Behandlungsgeschehen wird von einer Person - in der Regel dem Hausarzt - koordiniert und dokumentiert. Die medizinischen Fachangestellten wiederum entlasten den Arzt, indem sie den Patienten unterstützend betreuen, auch - sofern erforderlich - bei diesem zu Hause. Dem Patienten gibt das Sicherheit, weil er Arzt und Praxispersonal meist schon seit Jahren kennt." Die Verantwortung für die medizinische Leistung liege weiterhin dort, wo sie auch hingehöre, nämlich beim Hausarzt.

Den Weg der Substitution, also die Übertragung von Leistungen beispielsweise an Gemeindeschwestern oder Pflegefachkräfte zur selbständigen Übernahme, sah der KBV-Vorstand dagegen kritisch. "Die Qualitätssicherung ist dabei eines der großen Probleme", so Müller. Hier müssten eigene Regelwerke geschaffen werden. Überhaupt würde es ein deutliches Mehr an Bürokratie und Dokumentationsverpflichtungen geben. "Allein schon die Abstimmungsprozesse fielen deutlich aufwändiger aus. Dagegen ist die Arzthelferin das natürliche Bindeglied zwischen Arzt, Patient und Familie. Ihr vertrauen alle gleichermaßen."

Der KBV-Vorstand wies darauf hin, dass die Aus- und Weiterbildungscurricula der medizinischen Fachangestellten bereits entsprechend überarbeitet werden. Außerdem sei mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz jetzt gesetzlich verankert, dass in der Gebührenordnung der niedergelassenen Ärzte Abrechnungspositionen für delegierbare Leistungen zu schaffen sind. Er stellte fest: "Delegierbare Leistungen stellen neue Leistungen dar, die auch mit besonders qualifiziertem Personal durchgeführt werden müssen. Damit ist glasklar: Es wird dafür neues Geld in der Gesamtvergütung geben."

"Die Ärzteschaft und die Gesundheitsberufe brauchen einen rechtssicheren Rahmen für delegierbare Leistungen", forderte Müller. Denn notwendig seien nicht nur Änderungen im Berufsrecht, sondern auch im Sozialgesetzbuch. "Der Gesetzgeber muss hier die rechtlichen Grundlagen schaffen."

Pressekontakt:
Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005 - 2202
Tanja Riepelmeier, Tel.: 030 / 4005 - 2240
Nadine Hintzke, Tel.: 030 / 4005 - 2208

Quelle: Pressemitteilung vom 19.3.2008

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