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Sind unsere Hausärzte zu blöd?
Verfasst: 25.01.2007, 11:13
von Barny
Hallo liebe Forumteilnehmer/Innen,
ich arbeite im Nachtdienst als Pflegefachkraft. Dabei muß ich oft feststellen, wenn ich beim Medi stellen bin, das einige Tabletten geteilt werden sollen lt. Medikamentenblatt, die gar nicht geteilt werden dürfen., z.B. Retard-Tabl. Wenn ich dann meine Kollegen/Innen anspreche, die lapidare Antwort. Hat der Arzt so angeordnet. Das gleich Problem habe ich bei Medis die ich über die PEG geben muß. Daher auch meine Frage : sind die Hausärzte zu blöd?
Gruß
Barny
Arzneitherapie - Oft ist weniger mehr!
Verfasst: 25.01.2007, 13:20
von Herbert Kunst
Hallo Barny,
Ärzte haben oft keine Ahnung von pharmakologischen Anforderungen. Deshalb sind sie auch generell gefährdet, von den Pharmareferenten alles Mögliche zu übernehmen und die Patienten mit Arzneimittelverordnungen zu überschütten: Oft ist weniger mehr!
Siehe z.B. auch im Forum unter
Arzneitherapie im Alter
viewtopic.php?t=5845
In der beschriebenen Situation muss das Pflegepersonal die Problematik schnellstmöglich an den Arzt herantragen und seine weiteren Verfügungen abwarten. Wenn eine ärztliche verordnete Maßnahme streng genommen nicht durchführbar ist, muss man eine neue Entscheidung herbeiführen. Wenn Eile geboten ist, kann man auch die zuständige Apotheke einschalten und die Angelegenheit dort problematisieren.
Gruß
Herbert Kunst
Ärzte müssen auf Fehler hingewiesen werden!
Verfasst: 25.01.2007, 15:13
von Gerhard Schenker
Barny hat geschrieben: .... muß ich oft feststellen, wenn ich beim Medi stellen bin, das einige Tabletten geteilt werden sollen lt. Medikamentenblatt, die gar nicht geteilt werden dürfen., z.B. Retard-Tabl. Wenn ich dann meine Kollegen/Innen anspreche, die lapidare Antwort. Hat der Arzt so angeordnet. Das gleich Problem habe ich bei Medis die ich über die PEG geben muß. Daher auch meine Frage : sind die Hausärzte zu blöd? ...
Hi Barny,
Ärzte verordnen Medikamente nicht selten gedankenlos oder kenntnisarm (bis ahnungslos). Dies liegt wohl daran, dass sie im Rahmen ihres Studiums nicht ausreichend in Pharmakologie geschult worden sind. Nachträglich müssen sie sich auch kein diesbezügliches Wissen aneignen, weil die Pharmaindustrie alles Nötige aufbereitet anliefert.
Gleichwohl sind die Ärzte für ihre Verordnungen in der Verantwortung. Wenn die Verordnung nicht nachvollziehbar / fehlerhaft ist, muss die Pflegekraft nachfragen und für Aufklärung sorgen. Ansonsten ist sie für Fehler und Nebenwirkungen usw. mitverantwortlich.
Sie auch Text Herbert!
MfG
Gerhard Schenker