Pflegebedürftigkeitsbegriff - Neufassung geboten

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

AVG

Pflegebedürftigkeitsbegriff - Neufassung geboten

Beitrag von AVG » 16.10.2006, 07:18

Presseinformation

AVG: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff ist überfällig / Warnung vor „Alibi-Beirat“

BERLIN (12.10.06) – Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat in dieser Woche einen Beirat zur „Überprüfung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit“ eingesetzt. Der gegenwärtige Begriff der Pflegebedürftigkeit steht in der Kritik, weil er Aspekte des Pflegebedarfs, wie allgemeine Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung sowie Kommunikation und soziale Teilhabe nicht ausreichend mit einbezieht. Auch neue gesellschaftliche Bedürfnisse, wie der Wunsch nach einem Leben in einer betreuten Wohngemeinschaft, kommen zu kurz. Zur Einsetzung des Beirats erklärt Thomas Meißner, Vorstandsmitglied im ArbeitgeberVerband im Gesundheitswesen (AVG)* e.V.:

„Die täglichen Erfahrungen unserer Pflegedienst-Mitarbeiter im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen belegen, dass der derzeit existierende Begriff von Pflegebedürftigkeit den neuen gesellschaftlichen und fachlichen Anforderungen nicht mehr gerecht wird. Deshalb begrüßt der AVG als Interessenvertretung der ambulanten Pflege im Land Berlin, dass der Pflegebegriff modernisiert werden soll.

Allerdings gehört in den von der Bundesgesundheitsministerin einberufenen Beirat zwingend ein Vertreter der ambulanten Pflege – schon deshalb, weil über zwei Drittel der rund 2 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland zu Hause versorgt werden. Bleiben die Erfahrungen ambulante Pflege bei der Neudefinition von Pflegebedürftigkeit außen vor, kann die Versorgungsrealität nicht adäquat erfasst werden. Die Folge wäre, dass der neue Begriff überholt wäre, bevor er verabschiedet ist. Auf Lobbyismus kann in der Expertenrunde gut und gerne verzichtet werden, auf fachliche Expertise nicht.

Durchaus interessant sind in diesem Zusammenhang die Vorstellungen, die der MDS auf seiner Tagung am 31. August 2006 zu einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff präsentiert hat. Sie sind eine gute Grundlage für die weitere Diskussion.

Zu befürchten ist, dass mit der politischen Ankündigung eines erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriffs überzogene Erwartungen – sowohl bei Pflegenden wie auch Pflegebedürftigen – einhergehen. Es darf nicht sein, dass erst der `Wünsch-Dir-was-Korb´ aufgemacht wird und es anschließend heißt, die genannten Ansprüche lassen sich nicht finanzieren.

Der AVG setzt darauf, dass hinter der Ankündigung von Bundesministerin Schmidt die feste Absicht steht, wirklich etwas zu verändern. Einen Alibi-Beirat brauchen wir nicht. Politik ist nur dann glaubhaft, wenn Worten auch Taten folgen. Die professionelle Pflege in Deutschland hat dies nach den vielen Vertröstungen und Reformaufschüben der vergangenen Jahre mehr als verdient.“

Ansprechpartner für die Presse:
Thomas Meißner, Tel. (030) 49 90 53 80, E-Mail: info@avg-ev.com,
Internet: http://www.avg-ev.com

*Der AVG - ArbeitgeberVerband im Gesundheitswesen e.V. – die Berufstandsvertretung in Berlin für ambulante und teilstationäre Pflege – wurde im Sommer 2001 gegründet. Seine über 65 Mitglieder sind Anbieter der häuslichen Krankenpflege.

Quelle: Pressemitteilung vom 12.10.2006
AVG ArbeitgeberVerband im Gesundheitswesen e.V.
Jörn Mohaupt
Geschäftsführer
Schönholzer Strasse 3
13187 Berlin
Tel. (030) 49 90 53 80
Fax (030) 49 90 53 88
E-Mail: info@avg-ev.com
Internet: http://www.avg-ev.com

FORUM SOZIALSTATION

Beirat soll Pflegebedürftigkeitsbegriff überprüfen

Beitrag von FORUM SOZIALSTATION » 25.10.2006, 06:59

Beirat soll Pflegebedürftigkeitsbegriff überprüfen

(er) Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat einen Beirat eingesetzt, der den Pflegebedürftigkeitsbegriff überprüfen soll. Den Vorsitz wird Wilhelm Schmidt, Vorsitzender des AWO-Bundesverbandes und neu gewählter Vorsitzender des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, übernehmen. Der gegenwärtige Begriff der Pflegebedürftigkeit steht in der Kritik, weil er Aspekte des Pflegebedarfs wie allgemeine Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung, Kommunikation und soziale Teilhabe nicht ausreichend einbezieht.

Die vollständige Meldung vom 13. Oktober 2006 lesen Sie auf unserer Startseite unter http://www.forumsozialstation.de

Quelle: NEWSLETTER FORUM SOZIALSTATION vom 24. Oktober 2006

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Überprüfung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit 2007

Beitrag von Service » 26.12.2006, 07:47

Keine Überprüfung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit 2007

Siehe hierzu einen Beitrag unter
http://www.felser.de/blog/?p=216

Presse
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Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Beitrag von Presse » 11.01.2007, 13:34

Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs tagt im März 2007
Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/MPI) Die nächste Sitzung des Beirates zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs soll im März 2007 stattfinden, wenn die Ergebnisse des ersten Teilprojekts vorliegen. In diesem Teilprojekt würden unter anderem Begutachtungsinstrumente und internationale Pflegebedürftigkeitsbegriffe recherchiert, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (16/3899) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/3688). Damit beauftragt worden sei das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld. Weiter heißt es, in der konstituierenden Sitzung des Beirates am 13. November 2006 sei eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Formulierungsvorschlags für einen Pflegebedürftigkeitsbegriff unter Leitung des Vorsitzenden Richters am Bundessozialgericht Kassel, Professor Peter Udsching, eingerichtet worden.

Quelle: heute im Bundestag Nr. 005 - Pressedienst des Deutschen Bundestages vom 11.7.2006

Rob Hüser
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Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Beitrag von Rob Hüser » 11.05.2007, 06:57

Nach einer Mitteilung von CAREkonkret (vom 25.4.2007) hat die Universität Bielefeld ein Gutachten u.a. zur Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs erstellt.

Nach dem Bericht wird in dem Gutachten eine Person als pflegebedürftig eingestuft, wenn sie
"aufgrund fehlender personaler Ressourcen, mit denen körperliche oder psychische Schädigungen, die Beeinträchtigung körperlicher oder kognitiver/psychischer Funktionen, gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen kompensiert oder bewältigt werden könnten, dauerhaft oder vorübergehend nicht in der Lage ist zu selbstständigen Aktivitäten im Lebensalltag, selbstständiger Krankheitsbewältigung oder selbstständiger Gestaltung von Lebensbereichen und sozialer Teilhabe und daher auf personelle Hilfe angewiesen ist".
Die Definition soll eine Grundlage für weitere Diskussionen sein.

Herbert Kunst
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Gesundheitsministerin will Pflegebegriff erweitern

Beitrag von Herbert Kunst » 25.10.2007, 18:09

Das Deutsche Ärzteblatt berichtet heute, 25.10.2007, zum Thema:

Gesundheitsministerin will Pflegebegriff erweitern
Donnerstag, 25. Oktober 2007
Berlin – Parallel zur Pflegereform will Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) den Pflegebegriff ausweiten. Ein von ihr beauftragtes Expertengremium werde Vorschläge erarbeiten, wie der Pflegebedürftigkeitsbegriff weiterentwickelt werden kann, sagte Schmidt der „Netzeitung.de“. „Dazu gehören auch Fragen nach einer besseren Berücksichtigung von Betreuung und Zuwendung.“ Von den Vorschlägen erhoffe sie sich eine bessere, auf die Bedürfnisse der Pflegepatienten abgestimmte Versorgung....
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=30249

Die Überarbeitung ist bereits vor über einem Jahr angekündigt worden und hätte längst erfolgen können. Die Begriffsneuordnung muss vor einer Reform stehen. Alles andere ist abzulehnen.
Ich empfehle ein Konklave für eine Expertengruppe zur Neuformulierung des Pflegebegiffes. Einschließen bei magerer Kost. Erst wenn weißer Rauch kommt, werden die Türen geöffnet!


Siehe auch unter
Würdevolle Pflege - Reformbeschluss unzureichend
viewtopic.php?t=6513

Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Rita Reinartz
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Pflegebegriff schnellstmöglich erweitern

Beitrag von Rita Reinartz » 26.10.2007, 06:48

Herbert Kunst hat geschrieben: .... Gesundheitsministerin will Pflegebegriff erweitern .... Die angekündigte Überarbeitung ist bereits vor über einem Jahr angekündigt worden und hätte längst erfolgen können. Die Begriffsneuordnung muss vor einer Reform stehen. Alles andere ist abzulehnen. ...
Guten Morgen,
ich denke auch, dass der Pflegebegriff schnellstens korrigiert gehört. Erst wenn der neue Begriff steht, kann wirklich reformiert werden.
Eine Reform muss uns natürlich wegbringen von der Minutenpflege. Soziale Zuwendung und mfassende Rehabilitation müssen einen herausragenden Stellenwert bekommen. Klar, der Grundsatz "ambulant vor stationär" muss weiter gestärkt werden, aber bitte nicht mit irrem Verwaltungsaufwand für Stützpunkte usw.. Pflegegeld usw. muss allein zur Pflege aufgewandt werden. Das Drumherum ist weitgehend überflüssig.
MfG
R.R.

Rob Hüser
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Pflegebedürftigkeitsbegriff - Neufassung geboten

Beitrag von Rob Hüser » 26.12.2007, 08:29

Modellprojekt zur Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs

von Heike Jurgschat-Geer

Im Zuge der Pflegeversicherungsreform soll auch der Begriff der Pflegebedürftigkeit überprüft und neu definiert werden. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Spitzenverbände der Pflegekassen beauftragt, ein Modellvorhaben gemäß § 8 Absatz 3 SGB XI zur Erarbeitung und Erprobung eines neuen Begutachtungsinstrumentes durchzuführen.

... Weiter lesen unter
http://www.bvpp.org/ez/index.php/bvpp/b ... itsbegriff

Pflegefan
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Pflegebedürftigkeitsbegriff dringend neu formulieren

Beitrag von Pflegefan » 29.12.2007, 08:17

Herbert Kunst hat geschrieben: .... Parallel zur Pflegereform will Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) den Pflegebegriff ausweiten. Ein von ihr beauftragtes Expertengremium werde Vorschläge erarbeiten, wie der Pflegebedürftigkeitsbegriff weiterentwickelt werden kann, ..... Die angekündigte Überarbeitung ist bereits vor über einem Jahr angekündigt worden und hätte längst erfolgen können. Die Begriffsneuordnung muss vor einer Reform stehen. Alles andere ist abzulehnen. ....
Pflegebedürftigkeitsbegriff dringend neu formulieren!!

Die o.a. Hinweise entlarven die Ministerin Ulla Schmidt als eine Politikerin, die in entscheidenden Punkten weit hinter ihren Ankündigungen zurück bleibt. Warum hat man nicht schon vor einem Jahr den Pflegebegriff neu definiert? Vorschläge gibt es doch genug, z.B. vom Bayerischen Sozialministerium. Offensichtlich hält man sich aber bewusst zurück, weil eine Begriffsneubestimmung zugunsten der pflegebedürftigen Menschen mehr Geld kosten würde - und dies will man, vielleicht mit Rücksicht auf die anstehenden Landtagswahlen usw., nicht verantworten.
Gute Pflege für alle kostet mehr Geld. Denn es wird zweifelsfrei mehr qualifiziertes Personal benötigt. Daran geht kein Weg vorbei.
Siehe z.B. auch unter
Pflegekosten werden deutlich steigen!
viewtopic.php?t=6974
HWWI - Studie: Gesundheitskosten werden explodieren
viewtopic.php?t=7743

Pflegefan
"Die Menschenwürde ist unanstastbar" (Art. 1 Grundgesetz). Dies muss in der Pflege oberste Handlungsmaxime sein - für alle!

Rauel Kombüchen
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Pflegebegriff verändern und dann erst SGB XI novellieren

Beitrag von Rauel Kombüchen » 30.12.2007, 08:07

Herbert Kunst hat geschrieben:.... Parallel zur Pflegereform will Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) den Pflegebegriff ausweiten. Ein von ihr beauftragtes Expertengremium werde Vorschläge erarbeiten, wie der Pflegebedürftigkeitsbegriff weiterentwickelt werden kann, sagte Schmidt der „Netzeitung.de“. „Dazu gehören auch Fragen nach einer besseren Berücksichtigung von Betreuung und Zuwendung.“ Von den Vorschlägen erhoffe sie sich eine bessere, auf die Bedürfnisse der Pflegepatienten abgestimmte Versorgung.... Die angekündigte Überarbeitung ist bereits vor über einem Jahr angekündigt worden und hätte längst erfolgen können. Die Begriffsneuordnung muss vor einer Reform stehen. Alles andere ist abzulehnen.
Ich empfehle ein Konklave für eine Expertengruppe zur Neuformulierung des Pflegebegiffes. Einschließen bei magerer Kost. Erst wenn weißer Rauch kommt, werden die Türen geöffnet! ....
Die Erneuerung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes muss, wie hier schon mehrfach herausgestellt wurde, am Anfang einer wirklichen Reform stehen. Ohne die inhaltliche Änderung dieses Begriffes, die natürlich gravierende Auswirkungen auf die Leistungen haben muss, kann es keine wirkliche Reform geben. Also sollte man den Begriff abklären und dann erst das SGB XI novellieren. Diese Forderung muss lauter formuliert und und von den verantwortlichen Politikern endlich aufgegriffen werden.

Rauel

Bettina Olbing
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Neuer Pflegebegriff überfällig!

Beitrag von Bettina Olbing » 02.01.2008, 15:07

Herbert Kunst hat geschrieben: Die Überarbeitung ist bereits vor über einem Jahr angekündigt worden und hätte längst erfolgen können. Die Begriffsneuordnung muss vor einer Reform stehen. Alles andere ist abzulehnen. Ich empfehle ein Konklave für eine Expertengruppe zur Neuformulierung des Pflegebegiffes. Einschließen bei magerer Kost. Erst wenn weißer Rauch kommt, werden die Türen geöffnet! ...
Dass bisher ein neuer Begriff nicht erarbeitet wurde, ist eine einzige Sauerei, und dafür ist unsere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt politisch verantwortlich. Sie hätte bereits 2006 Druck machen müssen - offensichtlich nicht gewollt. Jetzt ein neuer Auftrag. Wer versteht das noch? Das ist pure Verzögerungstaktik.

Bettina

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Feststellung von Pflegebedürftigkeit - Begutachtung

Beitrag von Presse » 16.04.2008, 07:32

Neues Begutachtungsinstrument zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit veröffentlicht

Der VdAK/AEK hat auf seiner Homepage den Abschlussbericht zur Hauptphase I der Entwicklung eines neuen Begutachtungsinstruments durch das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld und den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe veröffentlicht. Im nächsten Schritt wird das Begutachtungsinstrument nun vom Institut für Public Health und Pflegeforschung der Universität Bremen in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Spitzenverbände MDS bei etwa 1.300 Betroffenen getestet, indem jeweils parallel zum vorhandenen das neue Begutachtungsinstrument eingesetzt wird.
Dem Bericht ist ein Anlagenband mit verschiedenen Materialien beigefügt: das vollständige Begutachtungsformular einschließlich des neuen Begutachtungsinstruments und ein Begutachtungsmanual zur Durchführung der Begutachtung von Kindern und Erwachsenen. Darüber hinaus enthält der Anlagenband ein Schulungskonzept zur Vorbereitung der Gutachter in der Erprobungsphase, eine Arbeitshilfe für die Nutzung von Begutachtungsergebnissen im Rahmen der Pflegeplanung und die Ergebnisse einer Literaturanalyse zur altersgemäßen kindlichen Entwicklung.
Download Abschlußbericht: http://www.vdak-aev.de/vertragspartner/ ... ericht.pdf
Download Anlagenband: http://www.vdak-aev.de/vertragspartner/ ... enband.pdf

Quelle: DBfK-Mitteilung vom 15.4.2008

Siehe auch unter
Recherche und Analyse von Pflegebedürftigkeitsbegriffen
und Einschätzungsinstrumenten
– Überarbeitete, korrigierte Fassung –
Bielefeld, 23. März 2007
Verfasser: K. Wingenfeld, A. Büscher, D. Schaeffer
unter Mitarbeit von:
C. Büker, D. Heitmann, T. Kleina, N. Seidl,
U. Haas, M. Halek, D. Hardenacke, P. Tackenberg,
G. Geuter, J. Weber, S. Grösbrink, J. von Strykowski
Projektleitung: D. Schaeffer & K. Wingenfeld
Quelle:
http://www.vdak-aev.de/vertragspartner/ ... 070323.pdf

Weiter lesen auch unter
viewtopic.php?p=34077#34077

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Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff kommt später

Beitrag von Service » 23.09.2008, 10:18

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff kommt später

(er) Der vorgegebene enge Zeitrahmen für die Entwicklung eines neues Pflegebedürftigkeitsbegriffs kann vermutlich nicht eingehalten werden: Das Zusatzgutachten zu den ökonomischen Auswirkungen, mit dem der Bremer Gesundheitsökonom Heinz Rothgang beauftragt wurde, benötigt mehr Zeit. Das wurde nach der jüngsten Sitzung des Beirates für die Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs bekannt. Möglicherweise muss die Frist um mehrere Wochen verschoben werden.
Diskutiert wurde außerdem über die Auswirkungen des neuen Begriffs auf die Eingliederungshilfe - allerdings ohne Ergebnis. Voraussichtlich Anfang Oktober sollen die Test-Ergebnisse des neuen Pflege-Begutachtungsinstrumentes vorliegen, die nächste Beiratssitzung wird dann Mitte Oktober stattfinden. Das gemeinsam vom Bielefelder Institut für Pflegewissenschaft und dem MDK Westfalen-Lippe entwickelte Begutachtungsverfahren wird derzeit bei 1.800 Personen getestet.

Quelle: NEWSLETTER FORUM SOZIALSTATION vom 23. September 2008
http://www.forumsozialstation.de Texte: (ug) Uschi Grieshaber, (er) Eva Richter --- Der o.a. Text wird mit Erlaubnis vorgestellt

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Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Beitrag von Service » 11.10.2008, 07:55

Das vom Bundesgesundheitsministerium einberufene Expertengremium zur Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs tagt wenige Tage vor dem "5. Forum zur Weiterentwicklung der Pflege und Pflegeversicherungsreform" der contec GmbH am 12. und 13. November.

Damit wird Ihnen Gelegenheit gegeben, im Rahmen des Parlamentarischen Abends am 12. November 2008 von 18.30 bis 21.30 Uhr zum Thema "Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff - Plaisir 2?" die jüngsten Ergebnisse und Verlautbarungen persönlich von Dr. h.c. Jürgen Gohde, Vorstandsvorsitzender des Beirates zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, zu erfahren und mit den Teilnehmern der Diskussionsrunde zu erörtern.

Alle Informationen finden Sie unter http://www.entbuerokratisierung.net .
Wir freuen uns darauf, Sie im November zu unserem Forum begrüßen zu dürfen und verbleiben
mit herzlichen Grüßen
Astrid Weitmann
Teamassistentin

contec GmbH | Der gemeinsame Weg zum Ziel
Die Management- und Unternehmensberatung der
Gesundheits- und Sozialwirtschaft
Bochum | Berlin | Stuttgart | München

Hauptstadtvertretung
Reinhardtstr. 31
10117 Berlin
Tel.: 030 28095370
Fax: 030 97005179
weitmann@contec.de
http://www.contec.de | http://www.conQuaesso.de

Impressum - Sitz des Unternehmens:
contec - Gesellschaft für Organisationsentwicklung mbH
BioMedizinZentrum Ruhr
Universitätsstr. 136, 44799 Bochum
AG Bochum HRB 4058, Geschäftsführer: Detlef Friedrich

Cornelia Süstersell
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Beiträge: 116
Registriert: 14.11.2005, 08:53

Pflegebedürftigkeitsbegriff dringend neu formulieren

Beitrag von Cornelia Süstersell » 11.10.2008, 18:25

Pflegefan hat geschrieben: ...Pflegebedürftigkeitsbegriff dringend neu formulieren!!
Gute Pflege für alle kostet mehr Geld. Denn es wird zweifelsfrei mehr qualifiziertes Personal benötigt. Daran geht kein Weg vorbei. ...
Diesen Feststellungen kann man nicht widersprechen; sie treffen des Pudels Kern. Daher plädiere ich auch für eine umfassende Pflegepersonalaufstockung in allen Bereichen, wo Pflege angesagt ist.
Es wäre zu begrüßen, wenn es für die Aufstockung handfeste Argumente gäbe, und zwar in Form von Bemessungssystemen und natürlich einem erneurten Pflegebegriff!

Cornelia
Ich trete für eine menschenwürdige Pflege ein und halte für es zwingend, mehr Pflegepersonal einzustellen.

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