Abrechnungsbetrug bei ambulanten Pflegediensten
Verfasst: 15.08.2006, 09:41
Presseinformation REPORT MAINZ, Montag, 14.08.2006 , 21:45 Uhr im ERSTEN
REPORT MAINZ:
Abrechnungsbetrug bei ambulanten Pflegediensten
AOK-Hessen: Jeder zweite Dienst rechnet falsch ab
Allein in Hessen Schäden in zweistelliger Millionenhöhe
Mainz. Jeder zweite ambulante Pflegedienst in Hessen rechnet falsch mit den Krankenkassen ab. Das berichtet das ARD Politikmagazin Report Mainz unter Bezugnahme auf eine interne Untersuchung der AOK-Hessen.
„Unsere Qualitätsprüfungen bei den ambulanten Pflegediensten in den vergangenen Jahren haben eindeutig gezeigt, dass jeder zweite Pflegedienst, hier 50,81 Prozent, falsch abrechnet. Das ist eine ungeheure Zahl und Sie können sich vorstellen, wie hoch hier die Schäden sind, die auch der Versichertengemeinschaft entstehen. Wir schätzen derzeit, dass es Schäden in zweistelliger Millionenhöhe sind. Allerdings kommt da noch eine Dunkelziffer hinzu und die können wir überhaupt nicht absehen“, so der Sprecher der AOK-Hessen, Andreas Bonn.
In der Vergangenheit seien immer wieder Leistungen abgerechnet worden, die gar nicht erbracht wurden. So rechnete zum Beispiel ein ambulanter Pflegedienst zweimal täglich das Messen des Blutdrucks ab, tatsächlich aber sei er nur Montags gemessen worden.
Bei einer Patientin, die stationär im Krankenhaus behandelt wurde, habe der ambulante Pflegedienst dennoch über mehrere Tage weiter Leistungen abgerechnet.
Die AOK-Hessen kritisiert, dass die Möglichkeiten der Krankenkassen, gegen kriminelle Pflegedienste vorzugehen, sehr begrenzt seien. Selbst Verurteilungen wegen Abrechnungsbetrugs schrecken manche Pflegedienste offenbar nicht ab, weiter zu machen. Andreas Bonn: „Man muss wirklich sagen, dass es heute, aufgrund der Rechtslage für einen Pflegedienst mit krimineller Energie relativ einfach ist, trotz rechtskräftigen Urteils, einige Zeit später einen neuen Pflegedienst aufzumachen, unter neuer Führung, mit neuem Namen, um so wieder am Markt zu erscheinen. Und die Kassen müssen sehen, dass sie wieder Indizien, wieder Beweise dafür zusammentragen, um diesen Leuten das Handwerk zu legen“.
Bei Rückfragen rufen Sie bitte REPORT MAINZ, Tel.: 06131/929-3351.
Der Text als RTF-Datei unter: http://www.swr.de/report
***********************
Quelle: Pressemitteilung vom 15.8.2006
http://www.swr.de/-/id=1469176/property ... /index.rtf
REPORT MAINZ:
Abrechnungsbetrug bei ambulanten Pflegediensten
AOK-Hessen: Jeder zweite Dienst rechnet falsch ab
Allein in Hessen Schäden in zweistelliger Millionenhöhe
Mainz. Jeder zweite ambulante Pflegedienst in Hessen rechnet falsch mit den Krankenkassen ab. Das berichtet das ARD Politikmagazin Report Mainz unter Bezugnahme auf eine interne Untersuchung der AOK-Hessen.
„Unsere Qualitätsprüfungen bei den ambulanten Pflegediensten in den vergangenen Jahren haben eindeutig gezeigt, dass jeder zweite Pflegedienst, hier 50,81 Prozent, falsch abrechnet. Das ist eine ungeheure Zahl und Sie können sich vorstellen, wie hoch hier die Schäden sind, die auch der Versichertengemeinschaft entstehen. Wir schätzen derzeit, dass es Schäden in zweistelliger Millionenhöhe sind. Allerdings kommt da noch eine Dunkelziffer hinzu und die können wir überhaupt nicht absehen“, so der Sprecher der AOK-Hessen, Andreas Bonn.
In der Vergangenheit seien immer wieder Leistungen abgerechnet worden, die gar nicht erbracht wurden. So rechnete zum Beispiel ein ambulanter Pflegedienst zweimal täglich das Messen des Blutdrucks ab, tatsächlich aber sei er nur Montags gemessen worden.
Bei einer Patientin, die stationär im Krankenhaus behandelt wurde, habe der ambulante Pflegedienst dennoch über mehrere Tage weiter Leistungen abgerechnet.
Die AOK-Hessen kritisiert, dass die Möglichkeiten der Krankenkassen, gegen kriminelle Pflegedienste vorzugehen, sehr begrenzt seien. Selbst Verurteilungen wegen Abrechnungsbetrugs schrecken manche Pflegedienste offenbar nicht ab, weiter zu machen. Andreas Bonn: „Man muss wirklich sagen, dass es heute, aufgrund der Rechtslage für einen Pflegedienst mit krimineller Energie relativ einfach ist, trotz rechtskräftigen Urteils, einige Zeit später einen neuen Pflegedienst aufzumachen, unter neuer Führung, mit neuem Namen, um so wieder am Markt zu erscheinen. Und die Kassen müssen sehen, dass sie wieder Indizien, wieder Beweise dafür zusammentragen, um diesen Leuten das Handwerk zu legen“.
Bei Rückfragen rufen Sie bitte REPORT MAINZ, Tel.: 06131/929-3351.
Der Text als RTF-Datei unter: http://www.swr.de/report
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Quelle: Pressemitteilung vom 15.8.2006
http://www.swr.de/-/id=1469176/property ... /index.rtf