Sehr geehrte Fragestellerin,
es ist grundsätzlich so, dass das Wechseln einer Trachealkanüle einer examinierten Pflegekraft (Krankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger, Altenpfleger/-in mit dreijähriger Ausbildung) zur Durchführung übertragen werden kann. In der entsprechenden Leistungsbeschreibung heißt es: „Herausnehmen der liegenden Trachealkanüle, Reinigen und Pflege, ggf. Behandlung des Tracheostomas, Einsetzen und Fixieren der neu eingesetzten Trachealkanüle, Reinigung der entnommenen Trachealkanäle.“
Allerdings ist die Delegation einer solchen Aufgabe immer vom jeweiligen Wissen und Können der tätig werdenden Pflegekraft abhängig; eine „gesunde Selbsteinschätzung“ der eigenen Befähigung ist geboten! Die Richtlinien zur „Häuslichen Krankenpflege“ sehen ausdrücklich die Übertragung dieser Tätigkeit auf das insoweit qualifizierte Pflegepersonal vor. Liegt eine Qualifizierung in diesem Sinne tatsächlich mangels entsprechender Kenntnisse und Fähigkeiten nicht vor, kann durchaus eine Weigerung der Ausführung einer genannten Verrichtungen in Frage kommen. Denn wer ohne ausreichende Befähigung tätig wird, gefährdet den Patienten und kommt damit in die Nähe einer möglichen Körperverletzung (vgl. hierzu u.a. § 8 BAT). Zu bedenken ist aber auch, dass der Träger eines Pflegedienstes (Sozialdienst) durch Fortbildung der angestellten Pflegekräfte einen bestehenden Qualifizierungsmangel beheben kann.
Wie generell hinsichtlich der Delegation von ärztlichen Aufgaben auf das nichtärztliche Personal zu verfahren ist, ergibt sich u.a. aus dem von mir verfassten Delegationsgrundsätzen
-- „Die Delegation von Injektionen, Infusionen und Blutentnahmen auf nichtärztliches Personal – ein Dauer-Rechtsproblem im Bereich der vertikalen Arbeitsteilung“
Fundstelle in meiner Homepage:
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... gation.htm
Weitere Informationen zum Thema
--- Mitwirkung des Pflegepersonals bei Maßnahmen der Diagnostik und Therapie
in meiner Homepage unter
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... erapie.htm
Literatur:
Dörbandt, H.J. „Häusliche Krankenpflege als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung“. Asgard-Verlag, Sankt Augustin 2000
Schell, W. „Injektionsproblematik aus rechtlicher Sicht“. Brigitte Kunz Verlag, Hagen 2001
Schell, W. „Pflegerecht im Spiegel der Rechtsprechung“ -
viewtopic.php?f=3&t=12599
Siehe auch die Ausführungen von Herbert Kunst
--- Delegation – Kenntnisse und Fähigkeiten entscheiden
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... php?t=5010
Mit freundlichen Grüßen