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Waschen im Nachtdienst

Verfasst: 23.06.2006, 16:16
von R.Koep
Sehr geehrte Damen und Herren,

obwohl dieses Thema in diesem Forum schon desöftern diskutiert wurde, scheint es keine eindeutige Regelung zugeben das Waschen im Nachtdient verbietet. Hier íst auch der Gesetzgeber gefragt diesem unmenschlichen Handln ein Riegel vor zusetzen. Eine ungestörte Nachtruhe dient der Genesung des Patienten und dem wohlbefinden des Bewohners in einer Pflegeeinrichtung.
Hingegen erschien mir bei der letzten Diskussionsrunde, des es nur Spekulationen gibt, aber keine Rechtlichen Handhabungen.

Mit freundlichen Grüßen
R.Koep

Nächtliches Waschen ist Verstoß gegen die Menschenwürde

Verfasst: 26.06.2006, 07:21
von Herbert Kunst
Hallo R.Koep,

welcher Mensch wäscht sich in der Nacht aus organisatorischen Gründen und legt sich dann wieder hin, um auf das Frühstück zu waschen? Niemand, solch ein Handeln ist völlig abwegig.

In einigen Heimen wird den Bewohnern aber das Waschen gegen ihren Willen zur Nachtzeit verordnet, allein, weil das organisatorisch passt.
Dass ist menschenunwürdig und bedarf eigentlich keiner einfach-gesetzlichen Regelung. Ein solches Vorgehen gegenüber den Bewohner ist ein klarer Verstoß gegen die Menschenwürde und ist damit verfassungswidrig, Art. 1 und 2 Grundgesetz. Die Verfassung ist unmittelbar geltendes Recht!!

Es muss nicht alles exakt geregelt sein. Wer mit gesundem Menschenverstand und dann noch mit Kenntnissen über unser Grundgesetz in der Altenpflege unterwegs ist, weiß, dass nächtliches Waschen auf keinen Fall zu akzeptieren ist.

Hat denn ernstlich jemand nach einer Rechtsgrundlage gefragt???

Gruß
Herbert Kunst

PS. siehe auch unter
viewtopic.php?t=3783&highlight=waschen

Rahmenkonzept "Nächtliche Versorgung"

Verfasst: 15.07.2013, 07:01
von WernerSchell
Buchtipp!

Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (IPW) u.a.:
Referenzmodelle


Qualitätsverbesserung in der vollstationären Pflege
Leitfaden zur praktischen Umsetzung des Referenzkonzepts
(einschließlich Abschlussbericht und Qualitätsmaßstäbe)


Näheres hier:
http://www.mgepa.nrw.de/mediapool/pdf/p ... elle_5.pdf

Die Veröffentlichung befasst sich u.a. mit folgendem Thema:
6.54 Rahmenkonzept "Nächtliche Versorgung"

Verfasst: 28.07.2013, 16:39
von suripeter
echt warum ist das so?

Waschen im Nachtdienst - nicht vertretbar

Verfasst: 28.07.2013, 17:12
von PflegeCologne
suripeter hat geschrieben:echt warum ist das so?
Waschen zur nächtlichen Zeit wird in stationären Pflegeeinrichtungen gelegentlich oder öfter (?) praktiziert, weil es letztlich darum gehen soll, das Personal optimal einzusetzen. Solche organisatorischen Erwägungen dürfen aber nicht zu Lasten der betroffenen BewohnerInnen gehen. Wer will denn schon ernstlich zur Nachtzeit gewaschen werden ?
Lb. Grüße Pflege Cologne

"Pflege artis" ist geschuldet!

Verfasst: 30.07.2013, 06:10
von Lutz Barth
Vgl. dazu den Bericht des Monats, KDA – Aus kritischen Ereignissen lernen:

Bewohner werden im Nachtdienst gewaschen

Pflegenden wird aufgetragen mehrere Bewohner während des Nachtdienstes zu waschen.


>>> https://www.kritische-ereignisse.de/ber ... /1108.html <<<
Dort findet sich u.a. auch eine Stellungnahme des KDA nebst weiterführender Literatur.

Im Übrigen gilt es, nicht bei jedem Pflichtenverstoß einen „Verstoß gegen die Menschenwürde“ zu rügen. Der inflationäre Gebrauch führt lediglich dazu, dass die „Würde des Menschen“ langsam aber sicher zur „Sonntagsfloskel“ abgewertet wird.

"Pflege artis" ist geschuldet!

Verfasst: 30.07.2013, 06:35
von Sabrina Merck
Lutz Barth hat geschrieben: .... Im Übrigen gilt es, nicht bei jedem Pflichtenverstoß einen „Verstoß gegen die Menschenwürde“ zu rügen. Der inflationäre Gebrauch führt lediglich dazu, dass die „Würde des Menschen“ langsam aber sicher zur „Sonntagsfloskel“ abgewertet wird. ....
Dem stimme ich gerne zu. Denn es wird, auch in den Medien, inflationsartig von Verstößen gegen die Menschenwürde berichtet. Tatsache ist natürlich, dass es vielfach solche Verstöße gibt. Aber muss immer den Einzelfall im Auge haben.

S.M.