s.c.-Spritzen durch Altenpflegehelfer oder Schüler
Verfasst: 01.03.2006, 20:09
Hallo zusammen !
Folgende Fragen:
Dürfen Kranken-/Altenpflegehelfer nach entsprechender Anleitung (dokumentiert z.B. im Spritzenschein) selbständig (nach ärztlicher Anordnung natürlich) s.c. Insulin spritzen ?
Wenn ich als Fachkraft diese Tätigkeit an eben genannte Person delegiere, wer muss/soll/darf dann in der Pat.-Akte abzeichnen ? Verhält es sich bei Schülern im 2.Jahr genau so wie mit Pflegehelfern ?
Die Durchführungsverantowrtung trägt ja der ausführende Mitarbeiter.
Vielen Dank für eine Rückmeldung
Stefan E.
Folgende Fragen:
Dürfen Kranken-/Altenpflegehelfer nach entsprechender Anleitung (dokumentiert z.B. im Spritzenschein) selbständig (nach ärztlicher Anordnung natürlich) s.c. Insulin spritzen ?
Wenn ich als Fachkraft diese Tätigkeit an eben genannte Person delegiere, wer muss/soll/darf dann in der Pat.-Akte abzeichnen ? Verhält es sich bei Schülern im 2.Jahr genau so wie mit Pflegehelfern ?
Die Durchführungsverantowrtung trägt ja der ausführende Mitarbeiter.
Vielen Dank für eine Rückmeldung
Stefan E.