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s.c.-Spritzen durch Altenpflegehelfer oder Schüler

Verfasst: 01.03.2006, 20:09
von Stefan E.
Hallo zusammen !

Folgende Fragen:

Dürfen Kranken-/Altenpflegehelfer nach entsprechender Anleitung (dokumentiert z.B. im Spritzenschein) selbständig (nach ärztlicher Anordnung natürlich) s.c. Insulin spritzen ?
Wenn ich als Fachkraft diese Tätigkeit an eben genannte Person delegiere, wer muss/soll/darf dann in der Pat.-Akte abzeichnen ? Verhält es sich bei Schülern im 2.Jahr genau so wie mit Pflegehelfern ?
Die Durchführungsverantowrtung trägt ja der ausführende Mitarbeiter.

Vielen Dank für eine Rückmeldung

Stefan E.

Injektionstätigkeit - Wissen & Können entscheidet

Verfasst: 03.03.2006, 08:06
von Herbert Kunst
Hallo Stefan,

bitte lies u.a. in diesem Forum unter
viewtopic.php?t=3603&highlight=injektionen
viewtopic.php?t=3559&highlight=delegation
viewtopic.php?t=3480&highlight=delegation
viewtopic.php?t=3775&highlight=delegation
Informativ ist die Buchveröffentlichung „Injektionsproblematik aus rechtlicher Sicht“; siehe unter
http://www.wernerschell.de/html/page11.htm

Zu berücksichtigen ist, dass in verschiedenen Tätigkeitsbereichen, z.B. Häusliche Krankenpflege, durch Vereinbarungen der Kassen mit Verbänden die Durchführung von bestimmten Verrichtungen durch HelferInnen nicht zulässig bzw. finanzierbar ist.

Gruß
Herbert Kunst

Delegationsrecht, Sorgfaltspflicht & Co.

Verfasst: 03.03.2006, 10:03
von Herbert Kunst
Weitere Informationen zum Thema - Fundstelle im Forum unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1

Delegationsrecht, Sorgfaltspflicht & Co.

Zu diesem Themenkreis gibt es in diesem Forum bereits zahlreiche Beiträge; siehe z.B. unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1082348601
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=3#3
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2

Siehe in diesem Forum auch u.a. unter
--- Tätigkeitsschutz
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=3#3
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=3#3
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
bzw.
--- Sorgfaltspflicht
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=0#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=4#4

Iin dieser Homepage gibt es weitere informative Artikel; siehe z.B.:
---- Die Delegation von ärztlichen Aufgaben ist grundsätzlich schriftlich zu fixieren!
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... fgaben.htm
---- Bedarfsmedikation – ein Dauerrechtsproblem in der Krankenversorgung
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... tion01.pdf
---- Dokumentation von ärztlichen Anordnungen in Heimen
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... 122003.pdf

Näheres auch in dem Buch „Injektionsproblematik aus rechtlicher Sicht“. Siehe unter
http://www.wernerschell.de/html/page11.htm

Verfasst: 06.03.2006, 19:52
von R.Koep
Wo ist das Problem bei einer s.c. Spritze, die Verabreichen sich schon die Diabetiker alleine Zuhause.
Nein, ernsthaft, wenn der Altenpflegehelfer eingewiesen wurde und dieses auch Bestandteil seiner Ausbildung gewesen war, spricht wohl nichts rechtlich dagegen: Mich wundert das man bei einer Arzthelferin nie fragt was sie darf oder was nicht.

Schöne Grüße
R.Koep