Seite 1 von 1

Vitalzeichen - wie oft messen bzw. dokumentieren?

Verfasst: 19.02.2006, 14:34
von verabeate
Vitalzeichen - wie oft messen bzw. dokumentieren?
Nach einem Arbeitsplatzwechsel fiel mir auf, dass Vitalzeichen nur noch am Aufnahmetag dokumentiert werden. Mit dem Argument, Zeit sparen zu müssen, werden z.B. in der Chirurgie nur noch täglich einmal Temperatur, in der Neurologie und Innere nur noch auf ärztliche Anweisung Puls, Blutdruck und Temperatur gemessen.
In dem Krankenhaus, indem ich vorher gearbeitet hatte, war es üblich, gleichgültig, in welcher Abteilung, einmal am Tag routinemäßig Puls und Temperatur zu messen.

Wie ist die rechtliche Situation?

Vitalzeichenkontrolle (VZK) - Sorgfaltsgebot entscheidend

Verfasst: 20.02.2006, 08:48
von WernerSchell
Sehr geehrte Fragestellerin!

Die Vitalzeichenkontrolle (VZK) bedeutet die Kontrolle der lebenswichtigen Körperfunktionen (v.a. Atmung, Puls, Blutdruck, Körpertemperatur). Wann und wie oft die VZK durchzuführen ist, wird von der jeweiligen Situation abhängig zu machen sein. Indikationen für solche VZK scheinen aber auf jeden Fall bei der Patientenaufnahme, im Rahmen der postoperativen Überwachung, bei bewusstlosen Patienten, Notfällen, Blutverlusten und beim Erkennen von Komplikationen vorzuliegen. Hinsichtlich der VZK kenne ich aber keine allgemein verbindlichen Vorgaben (bei allen Patienten jeden Tag, täglich zweimal usw.). Daher wird man sich insoweit nach dem Sorgfaltsgebot (§§ 276, 278 BGB) zu richten haben. Dieses Sorgfaltsgebot wurde vielfach in diesem Forum beschrieben; bitte die unten stehenden Fundstellen aus diesem Forum auswerten (sind nur Beispiele).

Wenn die zuständigen Ärzte eine „eher lockere“ VZK anordnen, werden sie dafür medizinische Rechtsfertigungsgründe haben und müssen das so auch verantworten. Auf die schriftliche Festlegung solcher Anordnungen ist natürlich zu achten. Gibt es seitens des Pflegepersonals konkrete Anhaltspunkte dafür, die VZK entgegen der ärztlichen Anordnung engmaschiger durchzuführen, muss dies zur Vermeidung von Schäden beim Patienten rechtzeitig aufgezeigt werden. Immerhin obliegt dem Pflegepersonal nach dem Krankenpflegegesetz eine Beobachtungspflicht. Diese muss im Bedarfsfalle in eigener Verantwortung wahrgenommen bzw. angemahnt werden. Zum Thema „Puls und Blutdruck“ siehe auch „Thiemes Pflege“, Ausgabe 2002, Seite 527ff. Allerdings gibt es dort auch keine klaren Hinweise zur Häufigkeit von VZK.

Fundstelle mit Hinweisen zur Sorgfaltspflicht:
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=0#0
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=4#4
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2

Mit freundlichen Grüßen