Ernährung & Flüssigkeitsversorgung verbessern

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

Gast

Mangelernährung der Patienten in Krankenhäusern

Beitrag von Gast » 07.08.2004, 14:23

Krankenhäuser
Im Team gegen die Mangelernährung der Patienten
Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin fordert den verstärkten Einsatz von Ernährungsteams

München (lure). In deutschen Krankenhäusern sind viele Menschen unterernährt. Das wurde auch deutlich bei der Jahrestagung „Ernährung 2004“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) und der schweizerischen sowie österreichischen Fachgesellschaften für klinische Ernährung. DGEM-Präsident Prof. Berthold Koletzko vom Klinikum der Universität München kritisierte: „In Deutschland leiden 20 bis 30 Prozent der Krankenhauspatienten an Unterernährung.“

Unterstützt wird diese Aussage unter anderem durch eine Studie der Arbeitsgruppe um Prof. Herbert Lochs, Berlin, die 502 Patienten in zwei Berliner Krankenhäusern betrachtete (M. Pirlicha et al., Dig Dis 2003, 21, 245 f.). Unterernährung wurde bei 24,2 Prozent dieser Patienten festgestellt.

Das Problem der Mangelernährung
Zudem fand sich in einer deutschlandweiten Untersuchung der DGEM bei 50 Prozent der Krankenhauspatienten über 70 Jahren eine Mangelernährung.

Besonders folgenschwer kann die Mangelernährung bei Kindern sein. Auch hier gilt: „Unter den in unserer Klinik stationär behandelten Kindern und Jugendlichen sind bei der Aufnahme 24 Prozent untergewichtig. Besonders groß ist das Risiko für behinderte Kinder, von denen jedes dritte mangelernährt ist“, sagte Koletzko und bezog sich auf eine eigene Studie, die beim Kongress vorgelegt wurde (L. Liebhaber et al., DGEM-Kongress 2004).

Koletzko wies darauf hin, dass die Bundesrepublik Deutschland gemeinsam mit anderen europäischen Staaten im November 2003 eine Entschließung des Europarates zur ernährungsmedizinischen Versorgung im Krankenhaus verabschiedet hat (Council of Europe, Committee of Ministers, Resolution ResAP[2003]3 on Food and Nutritional Care in Hospitals, https://wcm.coe.int/rsi/CM/index.jsp). Der Europarat verweist auf die inakzeptabel hohe Zahl unterernährter Krankenhauspatienten und fordert die europäischen Regierungen zur Verbesserung der ernährungsmedizinischen Praxis in den Krankenhäusern und der ambulanten Behandlung auf. Gefordert wird insbesondere, alle Krankhauspatienten auf ein mögliches Risiko für Mangelernährung zu untersuchen.

Ernährungsteams einsetzen
Für Risikopatienten sollen ernährungstherapeutische Maßnahmen nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft konsequent eingesetzt werden. Zur praktischen Umsetzung fordert der Europarat die Etablierung von interdisziplinären Ernährungsteams in den Krankenhäusern. Diese stellen die Durchführung der Diagnostik zur frühzeitigen Erkennung von Mangelernährung sicher. Sie können zudem Bedarfslücken individueller Patienten durch eine wirksame und qualitätsgesicherte Ernährungstherapie umsetzen, zum Beispiel durch besondere und häufigere Mahlzeiten, ergänzende Supplemente, eine Sondenernährung oder eine intravenöse Ernährung.

Quelle: Marburger Bund Zeitung, 6.8.2004
http://www.marburger-bund.de/mbz/index.htm

Gast

Häufig Stürze und viele Infekte ...

Beitrag von Gast » 30.08.2004, 21:35

HINTERGRUND
Häufig Stürze und viele Infekte - wenn ältere Menschen zu wenig essen, haben sie eine schlechte Prognose
Von Wolfgang Geissel

Schwerkranke oder alte Menschen sind oft mangelernährt oder haben Anorexie - vor allem in Kliniken. Nach Studien der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) sind 50 Prozent der Krankenhaus-Patienten im Alter über 70 Jahre mangelernährt, von den Jüngeren immerhin 20 Prozent.

Im Vergleich zu normal Ernährten haben Betroffene dabei häufiger Komplikationen wie Infektionen oder Wundheilungsstörungen, sie müssen im Mittel länger im Krankenhaus bleiben und werden häufiger erneut eingewiesen. Bei gleicher Grunderkrankung ist die Sterberate im ersten Jahr nach einem Klinikaufenthalt bei Mangelernährten viermal höher als bei normal Ernährten, wie Professor Herbert Lochs von der Charité in Berlin bei der DGEM-Jahrestagung in München berichtet hat. Mangelernährte alte Menschen haben zudem wegen geschwächter Muskeln ein erhöhtes Risiko für Stürze und Frakturen.

Fragebögen helfen, eine Mangelernährung zu erkennen
...
Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2004/0 ... ?cat=/news

Gast

Fehlernährung auch in Krankenhäusern

Beitrag von Gast » 08.09.2004, 16:31

Jeder zweite über 75jährige bei Klinikaufnahme fehlernährt
Die meisten Alten nehmen zu wenig Vitamin D und E auf

NÜRNBERG (BA). 20 bis 30 Prozent aller Patienten in Europa sind bei der Krankenhausaufnahme einseitig ernährt oder sogar mangelernährt. Bei den über 75jährigen ist sogar jeder Zweite fehlernährt. So nehmen über zwei Drittel der alten Menschen zu wenig Vitamin D, E und Folsäure auf, wie Professor Hans K. Biesalski von der Universität Hohenheim sagt.

Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2004/0 ... ernaehrung

Gast

Mangelernährung europaweites Thema

Beitrag von Gast » 16.09.2004, 15:54

Mangelernährung in Europa
BVMed: „Auch Deutschland ist betroffen!“

Berlin. Mangelernährung ist europaweit zum Thema geworden. „Deutschland liegt mitten in Europa: Auch bei uns ist die Mangelernährung ein brisantes Thema, dem sich die Gesundheits- und Sozialpolitik in Deutschland stärker annehmen muss“, fordert der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, vor dem Hintergrund der Verabschiedung der internationalen Leitlinie zur enteralen Ernährung. Die Problematik der Mangelernährung in Europa stand im Mittelpunkt des „26. Kongresses der European Society for Parenteral and Enteral Nutrition (ESPEN)“ in Lissabon, der vor zwei Tagen endete.

Nach BVMed-Angaben liegen mittlerweile ausreichend Studien und Berichte vor, die auf zum Teil dramatische Missstände bei der Ernährung insbesondere der älteren Bevölkerung in Deutschland hinweisen. So betonte der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) in seiner „Grundsatzstellungnahme Ernährung und Flüssigkeitsversorgung älterer Menschen“, dass in Pflegeeinrichtungen wesentliche Mängel bei der Ernährung bestehen. In dem Gutachten verweist der MDS auf eine Erhebung des MDK Hessen. Sie kam zu dem Ergebnis, dass rund zwei Drittel der künstlich ernährten Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen „kalorisch unterversorgt“ waren. Die aus einer solchen Mangelernährung resultierenden Gesundheitsschäden sind erheblich und können bis zum Tod führen.

Umso dringender ist eine zügige Umsetzung der Beschlüsse des „Council of Europe“, der bereits im November 2003 die europäischen Mitgliedsländer aufgefordert hat, sich verstärkt des Problems der Mangelernährung anzunehmen.

Dem widerspricht nach Ansicht des BVMed die zurzeit diskutierte Änderung der Arzneimittel-Richtlinien zur Erstattungsfähigkeit der Trink- und Sondennahrung. Unabhängig von grundsätzlichen rechtlichen Fragestellungen kritisiert der BVMed, dass in der geplanten Neufassung die Mangelernährung mit Krankheitswert entgegen der Forderung der medizinischen Fachgesellschaften nicht angemessen berücksichtigt werden soll. „Die Erstattungsfähigkeit der Trink- und Sondennahrung kann nicht losgelöst von ethischen, gesellschaftspolitischen wie auch gesundheitsökonomischen Aspekten bewertet werden“, so der BVMed. Entscheidungen über die Erstattung der künstlichen Ernährung müssten daher von den politisch Verantwortlichen vor diesem Hintergrund geprüft werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 16.9.2004
Bundesverband Medizintechnologie e.V.
Reinhardtstr. 29 b
D - 10117 Berlin
Tel: (030) 246 255-0
Fax: (030) 246 255-99
info@bvmed.de
V.i.S.d.P.:
Manfred Beeres M.A., Kommunikation/Presse, BVMed
http://www.bvmed.de/website_neu/view_pr ... erID=10023

Gast

Mangelernährung von 1,6 Millionen älterer Menschen

Beitrag von Gast » 20.10.2004, 11:39

Pflegeheime sparen an der Qualität der Verpflegung
Experten kritisieren Mangelernährung von 1,6 Millionen älterer Menschen / Symptome werden zu häufig mit Alterserscheinungen erklärt

BERLIN (af). "Das Essen in deutschen Pflegeheimen ist sehr schlecht". Annette Welz-Barth vom Max Bürger Institut für Altersforschung nahm kein Blatt vor den Mund, als sie gestern auf einer Pressekonferenz mit der Seniorenliga die Ernährungssituation von alten Menschen beschrieb.

Abgesehen davon, daß die Speisen auf den Tabletts "optisch ein Grauen" seien, enthielten sie auch zu wenig Nährstoffe. "Die Hälfte der Bewohner von Pflegeheimen sind unterernährt", sagte Welz-Barth.
....
Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2004/1 ... 0a0602.asp
http://www.aerztezeitung.de/docs/2004/1 ... ernaehrung

Gast

Bewohner mit Sondenernährung

Beitrag von Gast » 20.10.2004, 21:12

Meldung der Pflegeheime über sondenernährter Bewohner an die Sozialämter

Essen (mee). Aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 02.01.2004 zur Erstattungspflicht der Einrichtung bei Versorgung der Bewohner mit Sondennahrung fordern nun einzelne Sozialhilfeträger die Heime auf, ihnen eine Aufstellung derjenigen Bewohner zu übersenden, die Leistungen der Sozialhilfe erhalten und gleichzeitig ausschließlich auf Sondennahrung angewiesen sind. Die Sozialhilfeträger verlangen in diesen Fällen die Gutschrift des Verköstigungssatzes.

Bereits bei ihrer Veröffentlichung im März diesen Jahres bedauerte der VDAB die Entscheidung des BGH zur Sondenernährung. "Aus Sicht des VDAB war diese falsch", betont Artur Geisler, Bundesvorsitzender des VDAB: "Das Urteil beruht auf der irrigen Annahme, dass der Einrichtungsträger das Entgelt für den Sachkostenanteil bei der Verpflegung kassiert und die entsprechenden Kosten einspart. Fakt ist jedoch, dass bei der Bemessung des Entgeltes für Unterkunft und Verpflegung generell bereits einkalkuliert wird, dass ein Teil der Bewohner die Speisenversorgung durch die Einrichtung nicht in Anspruch nimmt. Eine Bereicherung des Trägers erfolgt somit nicht."

In Zusammenhang mit der nun vermehrt auftretenden Forderung der Sozialhilfeträger nach Auskunftserteilung rät der VDAB seinen Mitgliedern, diese zurückzuweisen: Das strittige BGH-Urteil bezieht sich lediglich auf das aus dem Heimvertrag resultierende Rechtsverhältnis zwischen Bewohner und Heimträger - ein Anspruch auf Auskunftserteilung steht somit dem an diesem Rechtsverhältnis nicht teilhabenden Sozialhilfeträger nicht zu. Nähere Einzelheiten beeinhaltet ein VDAB - Aktuell, online unter http://www.vdab.de/web/aktuelles/archive.php. Noch Fragen? Bitte wenden Sie sich an Oliver Aitcheson, Tel.: 02054/ 95 78 - 11, Fax: 02054/ 95 78 - 40, mailto: oliver.aitcheson@vdab.de.

Quelle: Pressemitteilung vom 20.10.2004 (Auszug)
Redaktion:
Martin Kantus (kan), verantwortlich
Nicole Meermann (mee)
VDAB Bundesgeschäftsstelle, Essen
Fon: 02054 / 95 78-50 Fax: -40
mailto:martin.kantus@vdab.de

Gast

PEG-Sonde erforderlich - Patienten will aber essen

Beitrag von Gast » 27.10.2004, 19:15

Was kann ich tun, wenn ich einer Patientin mit PEG- Sonde pflege, der gerne essen möchte, aber nichts behalten kann, weil sie alles erbricht?
Wir haben schon vieles probiert und uns auch an die Tips der Sondenernährungsberaterin gehalten, aber nichts hat geholfen. Jetzt stehe ich vor einem ethischen Dilemma, denn sie würde so gerne essen und darf nicht, weil sie durch das häufige Erbrechen abgenommen hat. Also was kann ich tun?
   
Mit freundlichen Grüßen
Linda

Berti
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Registriert: 21.12.2003, 16:55

PEG-Sonde erforderlich - Patienten will aber essen

Beitrag von Berti » 28.10.2004, 11:19

....Was kann ich tun, wenn ich einer Patientin mit PEG- Sonde pflege, der gerne essen möchte, aber nichts behalten kann, weil sie alles erbricht? Wir haben schon vieles probiert und uns auch an die Tips der Sondenernährungsberaterin gehalten, aber nichts hat geholfen. Jetzt stehe ich vor einem ethischen Dilemma, denn sie würde so gerne essen und darf nicht, weil sie durch das häufige Erbrechen abgenommen hat. Also was kann ich tun? ....
Hallo Linda,
ich denke, dass Du keine ethischen Probleme haben musst. Denn immerhin hat eine „Fachfrau“ keine bessere Lösung parat. Wenn die Patientin, die offensichtlich nicht selbst einwilligungsfähig ist, nur mit Hilfe einer Sonde ernährt werden kann, entspricht das ihrem Wohl und ist damit in jeder Hinsicht vertretbar. Wenn der Rechtsvertreter die Maßnahme gebilligt hat, sehe ich auch keine rechtlichen Probleme. Man kann vielleicht auf die Patientin immer wieder einreden und ihr die Notwendigkeit der PEG-Ernährung verdeutlichen. Dies in der Hoffnung, dass sie es möglicherweise versteht und letztlich auch (zufriedener) hinnimmt.
Gruß Berti

Gast

Wie viel Wasser braucht ein Sterbender?

Beitrag von Gast » 31.10.2004, 10:20

Wie viel Wasser braucht ein Sterbender?

Leidet der sterbende Mensch, wenn ihm zu viel oder zu wenig Flüssigkeit zugeführt wird ? Ein umstrittenen Thema, über welches es lange Zeit auch kaum Forschungsergebnisse gab. Auf Einladung der Hospizgruppe Trossingen referierte dort Palliativpfleger Mark Winkler vom Universitätsklinikum Mannheim über neue und alte Erkenntnisse.

(Quelle: Schwäbische Zeitung online vom 24.10.O4)
<< ... Unter Palliativmedizin versteht man die Behandlung von Patienten mit einer nicht heilbaren Erkrankung im fortgeschrittenen Stadium mit dem Hauptanliegen, den Patienten Linderung ihrer Beschwerden zu verschaffen; die Palliativmedizin bejaht das Leben und sieht das Sterben als einen Teil des Lebens, sie beschleunigt oder verzögert den Tod nicht. Doch wie steht es mit der Flüssigkeitszufuhr bei Menschen, die sich bereits in der Phase, wenige Tage vor dem Tod befinden?
In dieser Phase, so der Referent Mark Winkler, werde es oft verpasst, die Flüssigkeitszufuhr zu reduzieren, der Körper eines sterbenden Menschen kann diese Flüssigkeit nicht mehr verarbeiten, seine Körperfunktionen schalten sich langsam ab. Durch zu viel Flüssigkeit kann der Körper aufgeschwemmt werden, Ödeme und Sekretbildung treten auf, der Sterbende leidet.
Die Technik der "subkutanen" Verabreichung von Flüssigkeit wird hierbei für den Patienten als vorteilhaft erachtet, das heißt, die Flüssigkeit - vorteilhaft hat sich hierbei Kochsalzlösung erwiesen - von maximal (!) einem Liter auf den ganzen Tag verteilt, wird durch Infusion direkt in das Unterhautfettgewebe, beispielsweise im Oberschenkel, infundiert. Auf jeden Fall sei aber, so Mark Winkler, der Wunsch des Patienten, sofern dieser sich noch äußern kann, zu respektieren.

Wichtig ist Mundhygiene

Eine große Rolle in der Pflege von Patienten in der Sterbephase spielt die Mundpflege. Bedingt durch die Krankheit, Therapie und Medikamente kommt es zur Mundtrockenheit. Die Mundpflege, so Mark Winkler, soll für den Patienten auf jeden Fall angenehm sein, sie kann auf vielfältige Art und Weise geschehen, kann selbst mit Speiseeis, Bier, Sekt oder eben dem, was dem Patienten noch schmeckt, geschehen und muss auf jeden Fall in die Wangentasche des Patienten gegeben werden, nicht auf die Zunge, wegen des Risikos des Verschluckens....

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Qualität selbst von Hospiz- und Palliativdiensten lässt zu wünschen übrig

(Quelle: Deutsches Ärzteblatt vom 11.10.04 http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=17854 )
<< "Das palliativmedizinische Angebot hat sich in Deutschland zwar sehr verbessert, ist aber noch weit davon entfernt, ausreichend zu sein", so Dr. Friedemann Nauck (Zentrum für Palliativmedizin, Malteser Krankenhaus, Universität Bonn) beim Deutschen Schmerzkongress 2004 in Leipzig. Die Qualität der Versorgung erfülle die Minimalkriterien oft nicht, außerdem gebe es im internationalen Vergleich noch erhebliche Defizite in der Aus-, Fort-, und Weiterbildung. ...
Heute gibt es in Deutschland 97 Palliativstationen und 114 Hospize, dazu über 780 ambulante palliativmedizinische Dienste - der Bedarf scheint gedeckt. Aber zum einen sind die palliativmedizinischen Einrichtungen in den einzelnen Bundesländern inhomogen verteilt: In Nordrhein-Westfalen gibt es 66 stationäre Palliativ- und Hospizeinrichtungen, in Thüringen nur zwei. Zum anderen erfüllt nur ein kleiner Anteil dieser Dienste die von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz (BAG) geforderten Minimalkriterien. ... >>
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Weitere Probleme: Die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) enthält keine Abrechnungsziffer für palliativ-medizinische Leistungen. Zudem weisen die Kostenträger oft die Übernahme der Finanzierung zurück, da diese Leistungsangebote - außerhalb eines Hospizes - nicht im Sozialgesetzbuch V auftauchen.

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 30.10.2004

WernerSchell
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Flüssigkeitsverzicht: Sterbehilfe ....?

Beitrag von WernerSchell » 07.02.2005, 13:19

Flüssigkeitsverzicht: Sterbehilfe oder grausame Quälerei?

fzm - Dürfen Ärzte das Leben eines sterbenden, unheilbar Kranken verkürzen, indem sie ihm keine Flüssigkeit mehr über Infusionen und Magensonde zuführen? Oder verstärken sie durch dieses "Verdurstenlassen" nur die Qualen am Ende des Lebens? Kaum eine Frage wird von Medizin-Ethikern zurzeit so kontrovers debattiert wie der "Flüssigkeitsverzicht" in der Endphase einer unheilbaren Krankheit. Nicht selten kommt es hier nämlich zu der Situation, dass ein Patient nicht mehr selbstständig trinken kann oder mag. Zu den Experten, die sich für die Möglichkeit eines "Flüssigkeitsverzichts" aussprechen, gehört Johann Spittler vom Sozialmedizinischen Dienst der Bundesknappschaft in Castrop-Rauxel. In der DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift (Georg Thieme Verlag, Stuttgart, 2005) stellt er seine Haltung zur Diskussion.
Spittler schildert aus eigener Anschauung mehrere Beispiele von Patienten, die nach einem "Flüssigkeitsverzicht" friedvoll starben, ohne dass für alle Ärzte, Betreuer oder Familienangehörige ein "Verdursten" erkennbar gewesen wäre. Die Gleichsetzung beider Begriffe hält Spittler deshalb nicht für gerechtfertigt, sondern für schädlich, ja für demagogisch. Spittler: "Ärzte, die in diesem Punkt gegen den Willen des Patienten handeln, indem sie seine Patientenverfügung missachten, machen sich von juristischer Seite her sogar der Körperverletzung strafbar."
Der "Flüssigkeitsverzicht" ist für Spittler mit den Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung vereinbar, welche die Bundesärztekammer im Mai 2004 herausgegeben hat. Diese legen fest, dass ein offensichtlicher Sterbevorgang nicht durch lebenserhaltende Therapien künstlich in die Länge gezogen werden darf. Dazu zählt für Spittler auch die Flüssigkeitszufuhr.
Dennoch müsse der "Flüssigkeitsverzicht" in jedem Fall sorgfältig überdacht werden. Die sterbenden Patienten müssten von allen Beteiligten sorgfältig beobachtet werden, um ein Leiden unter Durst rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln, sprich dem Patienten über Infusionen oder Magensonde wieder Flüssigkeit zuzuführen.

Quelle:
J.F. Spittler:
Flüssigkeitsverzicht - Ethische Maßstabsfindung in der gesellschaftlichen Kontroverse
Deutsche Medizinische Wochenschrift 2005; 130 (4): 171-174
Weitere Themen in der DMW 4:

- Akupunktur: Was zeigen die gerac-Studien?
- Prävention bei Diabetes mellitus Typ 1
- Tuberkulose - aktuelle Therapie
- Sekundäre Osteoporose bei endokrinen Erkrankungen

THIEME VERLAGSGRUPPE
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
(Public Relations)
Rüdigerstr. 14
70469 Stuttgart - Germany

Der vorstehende Text wurde uns freundlicherweise vom Thieme Verlag zur Vorstellung zur Verfügung gestellt (E-Mail-Zuschrift vom 7.2.2005). Danke!
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Gast

Natürliches Sterben unter Flüssigkeitsverzicht

Beitrag von Gast » 08.02.2005, 10:55

Natürliches Sterben unter Flüssigkeitsverzicht ist kein "Verdursten"

<< ... Kaum eine Frage wird von Medizin-Ethikern zurzeit so kontrovers debattiert wie der "Flüssigkeitsverzicht" in der Endphase einer unheilbaren Krankheit. Nicht selten kommt es hier nämlich zu der Situation, dass ein Patient nicht mehr selbstständig trinken kann oder mag. Zu den Experten, die sich für die Möglichkeit eines "Flüssigkeitsverzichts" aussprechen, gehört Johann Spittler vom Sozialmedizinischen Dienst der Bundesknappschaft in Castrop-Rauxel. In der DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift (Georg Thieme Verlag, Stuttgart, 2005) stellt er seine Haltung zur Diskussion.
Spittler schildert aus eigener Anschauung mehrere Beispiele von Patienten, die nach einem "Flüssigkeitsverzicht" friedvoll starben, ohne dass für alle Ärzte, Betreuer oder Familienangehörige ein "Verdursten" erkennbar gewesen wäre. Die Gleichsetzung beider Begriffe hält Spittler deshalb nicht für gerechtfertigt, sondern für schädlich, ja für demagogisch. Spittler: "Ärzte, die in diesem Punkt gegen den Willen des Patienten handeln, indem sie seine Patientenverfügung missachten, machen sich von juristischer Seite her sogar der Körperverletzung strafbar."
Der "Flüssigkeitsverzicht" ist für Spittler mit den Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung vereinbar, welche die Bundesärztekammer im Mai 2004 herausgegeben hat. Diese legen fest, dass ein offensichtlicher Sterbevorgang nicht durch lebenserhaltende Therapien künstlich in die Länge gezogen werden darf. Dazu zählt für Spittler auch die Flüssigkeitszufuhr.
Dennoch müsse der "Flüssigkeitsverzicht" in jedem Fall sorgfältig überdacht werden. Die sterbenden Patienten müssten von allen Beteiligten sorgfältig beobachtet werden, um ein Leiden unter Durst rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln, sprich dem Patienten über Infusionen oder Magensonde wieder Flüssigkeit zuzuführen. >>

Quelle:
J.F. Spittler, Flüssigkeitsverzicht - Ethische Maßstabsfindung in der gesellschaftlichen Kontroverse
Deutsche Medizinische Wochenschrift 2005; 130 (4): 171-174 >>
(Quelle: Pressetext des Thieme-Verlags vom 7.2.05)

Ein Kontakt zum Autor PD Dr. Spittler, der u.a. auch den Hospizdienst des Humanistischen Verbandes Deutschlands ethisch und medizinisch berät, kann über diesen Newsletters (s.u.) hergestellt werden.

Zu weiteren Aspekten des Themas „Wieviel Wasser braucht ein Sterbender“ siehe auch:

HTTP://WWW.PATIENTENVERFUEGUNG.DE/PV/DE ... 0&&UID=302

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 7.2.2005

Barny
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Re: Ernährung & Flüssigkeitsversorgung verbess

Beitrag von Barny » 13.02.2005, 13:04

Hallo Liebe Forumteilnehmer,

ich habe hier ein Fallbeispiel bei uns im Pflegeheim. Eine 98 jährige Bewohnerin, niur am schlafen, kachektisch, kann aber artikulieren das sie trinken will und wenn es genug ist. Wir kommen aber nicht über die 500 ml Flüssigkeitsgrenze. Von der Ernärungssituation zu schweigen. Wir(Pflegekräfte) müssen uns daran halten, wenn die Bew. sagt es ist genug, wenn man ihr Flüssigkeit/Nahrung anreicht. Der Sohn der jeden Tag kommt hat einen ganz anderen Umgangston, so des er etwas mehr hineinbekommt als wir als Pflegekräfte. So haben wir ihm auch erklärt, das wir nicht so mit ihrer Mutter umgehen können. Außerdem haben wir versucht ihm zu erklären versucht, dass sich seine Mutter evtl. in der Phase sich befindet wo sie sich von hier verabschieden möchte und da sind Flüssigkeit und Nahrungszufuhr so wieso stark reduziert. Aber wir haben der Ärztin ein Fax geschickt und darauf hingewiesen das hier Exsikkose gefahr besteht. Sie hat geantwortet, das sie nicht dagegen hätte eine Infusion s.c. zu verordnen, aber da spielt der Sohn nicht mit. Er verweigert eine PEG, was ich noch verstehe, aber auch die s.c. NaCl Infusion. Er will nicht das seine Mutter verhungert bzw. vertrocknet. Wir als Pflegekräfte stehen ratlos da.
Eure Meinung?

viele Grüße

Barny

Gast

Flüssigkeitszufuhr gegen den Patientenwillen

Beitrag von Gast » 14.02.2005, 19:25

Hall Barny,
m.E. muss hier die Arztseite die "Federführung" übernehmen. Die zuständige Ärztin muss sich im Zweifel die Patientin persönlich ansehen und dann eine Entscheidung treffen (das Pflegepersonal muss darauf ausdrücklich drängen!). Wenn der Sohn, Betreuer?, einer Infusion nicht zustimmt, muss die Ärztin ggf. auf den Sohn per Aufklärung einwirken. Wenn dann die Weigerung fortbesteht, muss man das wohl so hinnehmen. Alles gut dokumentieren! Ist der Sohn kein Betreuer, müßte ggf. eine Betreuung beim Amtsgericht angeregt werden. Zu bedenken ist sicherlich, ob das Verhalten des Sohnes vertretbar ist, dem Wohl der Mutter entspricht.
MfG
Dirk

Gast

Flüssigkeitsversorgung verbessern!

Beitrag von Gast » 16.02.2005, 11:24

Ich stimme Dirk zu. Der die Behandlung führende Arzt muss mit Nachdruck eingeschaltet und um die für notwendig befundenen Entscheidungen gebeten werden. Der Arzt wird die Aufgabe haben, alle Beteiligten zu informieren bzw. aufzuklären.
Alle Gesundheitsberufe sind gut beraten, die einzelnen Schritte des Vorgehens exakt zu dokumentieren. Auf der Pflegeseite wird auf jeden Fall festzuhalten sein, wann und mit welchen Beweggründen der Arzt unterrichtet wurde (ggf. wiederholt unterrichten - nicht nachlassen).

Gruß
Nelly

Gast

Enterale Ernährung wird eingeschränkt!

Beitrag von Gast » 17.02.2005, 12:52

Neufassung der Arzneimittelrichtlinie schränkt enterale Ernährung ein: BVMed: Ministerium soll G-BA-Beschluss erneut beanstanden

Berlin. Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, appelliert an das Bundesgesundheitsministerium (BMGS), den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Neufassung der Arzneimittelrichtlinie (AMR) erneut zu beanstanden. Der G-BA-Beschluss vom 15. Februar 2005 führt zu einer drastischen Einschränkung der Erstattungsfähigkeit enteraler Ernährungsprodukte, die künftig in deutlich weniger Ausnahmefällen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden sollen. Dies würde insbesondere Schwerstkranke treffen, die zu Hause oder in Heimen gepflegt werden, so der BVMed.

Der Lösungsvorschlag des BVMed sieht ein „Therapiestufenschema“ zur Behandlung der Mangelernährung mit Krankheitswert vor. Ein entsprechender „Gegenvorschlag für eine Anpassung der Arzneimittel-Richtlinien“ wurde gemeinsam mit den anhörungsberechtigten Verbänden erarbeitet und in einer Gemeinsamen Stellungnahme vom 27. April 2004 übermittelt (im Internet unter www.bvmed.de – Publikation, Stellungnahmen, ab S. 33 ff.). Demnach wären enterale Ernährungstherapien indiziert, „wenn ein Patient eine klinisch relevante, behandlungsbedürftige Mangelernährung mit Krankheitswert aufweist oder entwickelt“. Entgegen der Auffassung des G-BA zielt der Vorschlag nicht auf eine „Generalindikation Mangelernährung“ ab, sondern auf die Mangelernährung mit Krankheitswert.

In seinem Beschluss listet der Bundesausschuss Erkrankungen auf, bei denen unter zum Teil restriktiven Voraussetzungen enterale Ernährung verordnungsfähig sein soll. Die krankheitsbedingte Mangelernährung hat der G-BA dabei als Indikation ausgeschlossen, obwohl die medizinischen Fachgesellschaften und die an der Anhörung beteiligten Fachverbände dies eingefordert haben. Künstliche Ernährung zielt in erster Linie darauf ab, die Mangelernährung zu beheben. Entgegen den Vorstellung des G-BA kann künstliche Ernährung nicht wie Arzneimittel wirken, folglich können auch die Anforderungen an wissenschaftliche Studien nicht mit denen bei Arzneimitteln gleichgesetzt werden.

Mangelernährung kann dabei unterschiedliche Ursachen haben, beispielsweise ein krankheitsbedingt veränderter Stoffwechsel wie bei einer Krebserkrankung. Eine abschließende Aufzählung sämtlicher Krankheitsbilder, die eine Mangelernährung zur Folge haben können, kann daher nicht erstellt werden, so der BVMed. Die vom Aufbau und den Formulierungen her grundsätzlich abschließend zu verstehende Auflistung der erforderlichen Diagnosen im G-BA-Beschluss hätte in der Praxis voraussichtlich zur Folge, dass nur noch in wenigen Sonderfällen ein behandelnder Arzt enterale Ernährung verordnet. Dies schränke die Therapiefreiheit der Ärzte in erheblichem Maße ein. Außerdem sei die Richtlinie für die Ärzte unpraktikabel.

Das BMGS hatte bereits im Februar 2004 die Neufassung der Arzneimittel-Richtlinien des alten Bundesausschusses zur Erstattungsfähigkeit von Trink- und Sondennahrung beanstandet. Aus ernährungswissenschaftlichen, ethischen und ökonomischen Aspekten kann auch dem neuen G-BA-Beschluss nicht zugestimmt werden. Der BVMed appelliert deshalb an das Ministerium, den Beschluss erneut zu beanstanden und damit Schaden von den betroffenen Patienten abzuwenden.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.2.2005
Bundesverband Medizintechnologie e.V.
Reinhardtstr. 29 b
D - 10117 Berlin
Tel. (030) 246 255 - 0
Fax. (030) 246 255 - 99
info@bvmed.de
http://www.bvmed.de/presse/pressemittei ... language=1

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