Aktuelles Problem:
Verbandswechsel bei ZVK, dieser wurde unterhalb des Verbandes mit einem unsterilen Pflaster fixiert, Verband darüber steril.
Nach Überarbeitung der Pflegestandards jetzt sterile Fixierung mit Steristrips, Verband darüber steril.
Zahlreiche Kolleginnen verbinden weiterhin mit unsterilem Pflaster.
Kann ich als Stationsleitung im Schadensfall haftbar gemacht werden?
Danke
AFi
Rechtliche Verantwortung einer Stationsleitung
Moderator: WernerSchell
Rechtliche Verantwortung einer Stationsleitung
Hallo AFi,
ganz allgemein: Wenn der Stationsleitung Pflegebedingungen bekannt sind, die für die Patienten gefährlich / schädlich sein können, muss sie diese Handlungsweisen zur Diskussion stellen bzw. unterbinden; ggf. unter Einbeziehung der Pflegedienstleitung. Patienten haben Anspruch auf eine Pflege, die den Geboten der Sorgfaltspflicht gerecht wird.
Werden Patienten geschädigt, kann eine Haftung ausgelöst werden. Zu diesem Thema findet sich eine umfängliche Darstellung mit rd. 280 Gerichtsentscheidung im Onlinebuch "Pflegerecht im Spiegel der Rechtsprechung" (siehe unter http://www.pflegerechtportal.de).
Siehe zur Sorgfaltspflicht u.a. unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=3#3
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
Zur Stationsleitung siehe u.a. unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=6#6
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
Noch Fragen?
Gruß Berti
ganz allgemein: Wenn der Stationsleitung Pflegebedingungen bekannt sind, die für die Patienten gefährlich / schädlich sein können, muss sie diese Handlungsweisen zur Diskussion stellen bzw. unterbinden; ggf. unter Einbeziehung der Pflegedienstleitung. Patienten haben Anspruch auf eine Pflege, die den Geboten der Sorgfaltspflicht gerecht wird.
Werden Patienten geschädigt, kann eine Haftung ausgelöst werden. Zu diesem Thema findet sich eine umfängliche Darstellung mit rd. 280 Gerichtsentscheidung im Onlinebuch "Pflegerecht im Spiegel der Rechtsprechung" (siehe unter http://www.pflegerechtportal.de).
Siehe zur Sorgfaltspflicht u.a. unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=3#3
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
Zur Stationsleitung siehe u.a. unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=6#6
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
Noch Fragen?
Gruß Berti
Rechtliche Verantwortung einer Stationsleitung
Guten Morgen AFi,.... Kann ich als Stationsleitung im Schadensfall haftbar gemacht werden? ...
wenn eine Stationsleitung ihre Pflichten verletzt und hierdurch begründet ein Schaden eintritt, kann es selbstverständlich zu einer Haftung kommen. Die Pflichtwidrigkeit einer Stationsleitung kann darin begründet sein, dass sie sorgfaltswidriges Verhalten unterstellter Dienstkräfte nicht unterbindet. So einfach ist das!
Man könnte jetzt aber lang und breit darüber diskutieren, in welcher Form die Verantwortlichkeit angegangen wird bzw. angegangen werden. Insoweit enthält das bereits von Berti angesprochene Onlinebuch umfangreiches Material.
MfG
Dirk
Rechtliche Verantwortung einer Stationsleitung
Hallo,
ich es auch so: Wenn eine vorgesetzte Dienstkraft, Stationsleitung, Pflegedienstleitung, gegen schlechte oder gar gefährliche / schädliche Pflege nicht einschreitet, begeht sie selbst eine Pflichtwidrigkeit, die klar eine Haftung zur Folge haben kann.
Es ist ja geradezu die Aufgabe von Vorgesetzten zu schauen, ob die nachgeordneten Dienstkräfte ordentlich arbeiten (= Aufsichtspflicht, Kontrollpflicht). Da müssen sie sich schon in die Pflicht nehmen lassen. Ich sehe dazu keine Alternative!
MfG Lis
ich es auch so: Wenn eine vorgesetzte Dienstkraft, Stationsleitung, Pflegedienstleitung, gegen schlechte oder gar gefährliche / schädliche Pflege nicht einschreitet, begeht sie selbst eine Pflichtwidrigkeit, die klar eine Haftung zur Folge haben kann.
Es ist ja geradezu die Aufgabe von Vorgesetzten zu schauen, ob die nachgeordneten Dienstkräfte ordentlich arbeiten (= Aufsichtspflicht, Kontrollpflicht). Da müssen sie sich schon in die Pflicht nehmen lassen. Ich sehe dazu keine Alternative!
MfG Lis