Alternative Pflegemethoden - zulässig?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

Antworten
caneer
Newbie
Beiträge: 2
Registriert: 02.06.2005, 14:52

Alternative Pflegemethoden - zulässig?

Beitrag von caneer » 02.06.2005, 15:02

Hallo!

Habe mal eine "rechtliche" Frage zu angewandten alternative Pflegemethoden.

Zur Situation: "Klasisches" Krankenhaus der Grundversorgung. nun wird bei uns auch mit alternativen Pflegemethoden gearbeitet. Prinzipel finde ich diese gut.

Hier aber 2 Beispiele:
Pat. mit einem Genitalpilz wird nur mit Teebaumöl behandelt.
Pat. , die Dekubitis gefärdet sind, werden mit "öle" gepflegt.

Nach meiner Meinung müsste bei Beipiel 1 die klassische Behadlung z.B. 2X tägl Canesten trotzdem gemacht werden.
Zu 2: Sehe ich als Pflegefehler an.

Nun habe ich leider nichts über Rechtliches dazu bis jetzt gefunden, wenn durch alternative Pflegemethoden die klasischen Behandlungen weggelassen werden.

Hat einer dazu Infomaterial oder kann dazu was sagen.

Gruß Peter

Knut_Sempler

Alternative Pflegemethoden - Methodenfreiheit

Beitrag von Knut_Sempler » 02.06.2005, 15:24

Guten Tag Peter!

Bei den angesprochenen Maßnahmen handelt es sich m.E. eher nicht um eine Pflegeproblematik, sondern um die richtige Therapie, für die der Arzt Verantwortung zu tragen hat.
Grundsätzlich gibt es Methodenfreiheit. Dabei muss einmal der Patient umfassend per Aufklärung einbezogen werden. Die schulmedizinisch vorrangige Methode darf dabei nicht vernachlässigt werden. Alternative Methoden müssen vertretbar sein.
Wahrschein muss ein Pilz mit den "handfesten" schulmedizinischen Maßnahmen angegangen werden. Andere Maßnahmen können m.E. ergänzend eingesetzt werden. Bezüglich Dekubitus gibt es Standards, Leitlinien, Handlungsanleitungen usw.. Darin ist das sinnvolle Vorgehen beschrieben. Alternativen können auch hier ergänzend erwogen werden. Aber es muss Sinn machen.
Es wäre interessant zu wissen, wer hier konkret was verfügt hat. Wurden die Patienten durch Aufklärung einbezogen? Haben sie nach Aufklärung ausdrücklich die alternativen gewünscht? usw. Erst nach Abklärung solcher Fragen kann weiter diskutiert werden.
Auf jeden Fall müssen Maßnahmen, die (sehr) bedenklich oder gar unrichtig erscheinen, angesprochen werden.

MfG
Knut Sempler

caneer
Newbie
Beiträge: 2
Registriert: 02.06.2005, 14:52

Re: Alternative Pflegemethoden - zulässig?

Beitrag von caneer » 02.06.2005, 15:31

Hallo

Erstmal Danke schön für die Antwort.

Nun zu deinen Fragen:
Wurden die Patienten durch Aufklärung einbezogen?
Teils ja, teils Nein, arbeite auf einer Intensivstation, dort ist es nicht immer möglich mit Patieneten zu komunizieren.

Haben sie nach Aufklärung ausdrücklich die alternativen gewünscht?
Ja und Nein, Antwort sie oben.

Gruß Peter

Knut_Sempler

Alternative Pflegemethoden - Remonstrationspflicht

Beitrag von Knut_Sempler » 02.06.2005, 15:38

Wurden die Patienten durch Aufklärung einbezogen? Teils ja, teils Nein, arbeite auf einer Intensivstation, dort ist es nicht immer möglich mit Patienten zu komunizieren.
Haben sie nach Aufklärung ausdrücklich die alternativen gewünscht? Ja und Nein, Antwort sie oben.
Hallo Peter,
aufgrund des Selbstbestimmungsrechts müssen Patienten immer verantwortlich einbezogen werden. Sind Patienten zu eigenen Entscheidungen nicht in der Lage, muss der mutmaßliche Wille bzw. der Rechtliche Betreuer Berücksichtigung finden. Ich fürchte, dass bei Euch einige Grundsätze der rechtlichen Erfordernisse missachtet werden. Dafür scheinen mir aber zunächst die Ärzte vorrangig verantwortlich. Dies muss m.e. schnellstmöglich thematisiert werden. Pflegepersonen dürfen nicht unkritisch Maßnahmen durchführen, die nach objektiven Kriterien als nicht vertretbar angesehen werden müssen.
Siehe hierzu auch Remonstrationspflicht. Zur Remonstrationspflicht siehe in diesem Forum unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=0#0
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
MfG
Knut Sempler

Knut_Sempler

Methodenfreiheit in Medizin & Pflege

Beitrag von Knut_Sempler » 02.06.2005, 17:18

Ergänzender Hinweis!

Leitlinien, Richtlinien, Standard
Qualitätssicherung in der medizinischen Versorgung
...
Näheres unter
http://www.weinknecht.de/ojr/index.html ... 000/35.htm

Marlis_Jansen
Newbie
Beiträge: 16
Registriert: 20.07.2003, 10:14

Alternative Methoden in der Grundpflege

Beitrag von Marlis_Jansen » 02.06.2005, 21:19

Hallo Peter!

Alternative Pflegemethoden können m.E. allenfalls im Bereich der weitgehend eigenverantwortlich auszuführenden Grundpflege in Betracht kommen. Da, wo die ärztliche Verantwortung gefragt ist - Diagnostik und Therapie - oder grundpflegerische Maßnahmen mit ärztlichen Einschätzungen und Handeln in Widerspruch treten können, sind eigene Vorgehensweisen der Pflege nicht vertretbar. Der behandelnde Arzt hat immer die Gesamtverantwortung und muss daher die Führung der Patientenbetreuung in Händen halten bzw. vom Pflegepersonal in die Versorgung einbezogen werden.
Soweit (eher ausnahmsweise) im grundpflegerischen Bereich alternative Methoden in Betracht kommen, ist das Patienten-Sebstlbestimmungsrecht zu beachten. Dass heißt, der Patient muss über die verschiedenen Methoden - ggf. ausführlich - informiert werden. Der Arzt hat dann zu entscheiden. In der Krankenhausversorgung gibt es, so hat die Rechtsprechung immer wieder herausgestellt, keinen arztfreien Bereich!

Mit freundlichen Grüßen
Marlis Jansen

Gast

Alternative Pflegemethoden - zulässig?

Beitrag von Gast » 06.06.2005, 10:49

Alternative Pflegemethoden - zulässig?

Habe die bisherigen Diskussionsbeiträge gelesen. Bin auch der Meinung, dass bei der Grundpflege alternative Pflegemethoden möglich sind. Allerdings muss der Patient immer durch Aufklärung und Einwilligung einbezogen werden (Selbstbestimmungsrecht!). Wenn der Patient selbst nicht einwilligungsfähig ist, muss der gesetzliche Vertreter an seine Stelle treten.
Davon abgesehen, halte ich es in einem Krankenhaus, wo es um eine Krankenversorgung von Ärzten und Pflegekräften m Zusammenwirken geht, auf jeden Fall für erforderlich, dass die ggf. vom Standard abweichenden Methoden der Pflege im Team besprochen und von allen Beteiligten gebilligt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Rosalinde

Antworten