Spritzenschein auf Intensivstation?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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tequilahombre
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Spritzenschein auf Intensivstation?

Beitrag von tequilahombre » 31.05.2005, 01:15

Hiermit möchte ich das viel und heiß diskutierte Thema "Spritzenschein" noch einmal hier im Forum diskutieren, da es mich im Moment akut selbst betrifft.

Ich arbeite seit 3 1/2 Jahren auf einer interdisziplinären Intensivstation und befinde mich derzeit in der Fachweiterbildung für Anästhesie, Dialyse und Intensivmedizin.

Heute morgen musste ich bei uns auf Station einen Aushang lesen, der eine Pflichtveranstaltung zum Thema "Spritzenschein" anprangert.

Jetzt stelle ich mir folgende Fragen:

Muss ich (als Fachweiterbildungsteilnehmer) einer solchen "Pflichtveranstaltung" beiwohnen, um diesen völlig unsinnigen Spritzenschein zu erhalten, oder erhalte ich nicht mit Ableistung der Fachweiterbildung sowieso die Befähigung i.v.-Injektionen durchzuführen ?

Welche rechtliche Konsequenz hat der Besitz eines Spritzenscheins speziell für die Intensivstation (oder erklärt sich diese Form der "Delegation" nicht durch die angeblich so hohe "Ärztedichte" ?)

Leider weiß ich auch, dass diese Forderung nach einem Spritzenschein auch aus den Reihen des Pflegepersonals kommt (für mich völlig unerklärlich), begibt man sich nicht durch den Besitz dieses Scheins schon in eine rechtliche Zwickmühle ?

Vielen Dank für evtl. Antworten

MfG
R.

Berti
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Spritzenschein = Befähigungsnachweis!

Beitrag von Berti » 31.05.2005, 14:59

....Muss ich (als Fachweiterbildungsteilnehmer) einer solchen "Pflichtveranstaltung" beiwohnen, um diesen völlig unsinnigen Spritzenschein zu erhalten, oder erhalte ich nicht mit Ableistung der Fachweiterbildung sowieso die Befähigung i.v.-Injektionen durchzuführen ?

Welche rechtliche Konsequenz hat der Besitz eines Spritzenscheins speziell für die Intensivstation (oder erklärt sich diese Form der "Delegation" nicht durch die angeblich so hohe "Ärztedichte" ?)

Leider weiß ich auch, dass diese Forderung nach einem Spritzenschein auch aus den Reihen des Pflegepersonals kommt (für mich völlig unerklärlich), begibt man sich nicht durch den Besitz dieses Scheins schon in eine rechtliche Zwickmühle ? ...
Hallo R.,

(1) wenn der Arbeitgeber eine Fortbildung ansetzt, haben im Rahmen der Dienstzeit alle eingeladenen Dienstkräfte daran teilzunehmen (Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers). Ich sehe keine Möglichkeit, eine Teilnehme zu verweigern.
(2) Der Spritzenschein kann als ein „Befähigungsnachweis“ eingestuft werden und ist m.E. keineswegs unsinnig. Der Schein selbst vermittelt aber selbst keine zusätzlichen Kompetenzen; er stellt nur klar, dass einen bestimmte Dienstkraft über bestimmte geprüfte Befähigungen verfügt.
(3) Der Spritzenschein ist, wie gesagt, nur ein Befähigungsnachweis und macht eine Delegationsentscheidung durch einen Arzt nicht entbehrlich.

Nachfolgend einige weiterführende Texte aus diesem Forum / dieser Homepage. Bitte dort nachlesen. V.a. die Buchveröffentlichung informiert rundum zum Thema! In diesem Buch gibt es auch für den Befähigungsnachweis und damit zusammenhängende Dienstanweisungen Muster.
Noch Fragen?

Gruß Berti


Weiterführende Informationen:

Spritzenschein
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1

---- Spritzenschein & Injektionstätigkeit
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2

---- Spritzenschein - gibt es ihn überhaupt?
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=3#3

---- Endotracheales Absaugen des nicht intubierten Pat.
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1

Buchveröffentlichung zum Thema:
Schell, Werner „Injektionsproblematik aus rechtlicher Sicht“
http://www.wernerschell.de/html/page11.htm

Berti
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Injektionstätigkeit und Spritzenschein

Beitrag von Berti » 01.06.2005, 09:57

Nachtrag:

--- Die Delegation von Injektionen, Infusionen und Blutentnahmen auf nichtärztliches Personal – ein Dauer-Rechtsproblem im Bereich der vertikalen Arbeitsteilung
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... gation.htm

--- Die Delegation von ärztlichen Aufgaben ist grundsätzlich schriftlich zu fixieren!
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... fgaben.htm

--- Das nichtärztliche Personal darf nur dann Aufgaben zur Erledigung übernehmen, wenn es über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... psen01.pdf

---- Pflegende übernehmen einige Ärzteaufgaben
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... fgaben.htm

Gast

Befähigungsnachweis schafft Klarheit!

Beitrag von Gast » 05.06.2005, 14:58

.... Hiermit möchte ich das viel und heiß diskutierte Thema "Spritzenschein" noch einmal hier im Forum diskutieren, da es mich im Moment akut selbst betrifft. ....

Ich habe die hier eingestellten Texte gelesen und bin mit Berti der Meinung, dass ein Befähigungsnachweis (Spritzenschein) in Verbindung mit einer entsprechenden Dienstvereinbarung Sinn macht. Solche Festlegungen schaffen für alle Beteiligten weitgehend Klarheit. Darüber aufzuklären, kann / sollte Inhalt einer Forbildungsveranstaltung sein. Dies halte ich für gut und sinnvoll. Ich würde daher das Angebot positiv einschätzen.

Gruß
Andreas Klügel

Gast

Befähigungsnachweis & Dienstanweisung - prima

Beitrag von Gast » 11.06.2005, 11:41

Hallo Leute / Forum,

wir haben bei uns seit Jahren einen Befähigungsnachweis mit Dienstanweisung eingeführt und sind damit bestens gefahren. Endlich wissen alle, Ärzte und Pflegekräfte, über die Rechte und Pflichten Bescheid und können sich klar entscheiden. Das Durcheinander von früher, Spritze ja oder nein, hat aufgehört.
Ich habe also keine negative Einstellung zum Befähigungsnachweis (Spritzenschein) und empfehle daher, Vorurteile abzubauen.

Schönes Wochenende allerseits!
Dagmar Blöhmer

Gast

Befähigungsnachweis & Dienstanweisung

Beitrag von Gast » 29.06.2005, 11:46

Hallo Forum / Diskutanten!

Kann auch positiv über Befähigungsnachweis ("Spritzenschein") und Dienstanweisung des Arbeitgebers berichten. Diese Papiere haben für alle Beteiligten klare Verhältnisse geschaffen.

Schönen Tag allerseits!
Susanne Brüster

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