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Rufanlagen für Heimbewohner - Notfallregelung?
Verfasst: 09.03.2005, 16:17
von Gast
Hallo,
gibt es genaue Vorschriften, wie in einem Altenheim eine Rufanlage zu installieren ist? Z.B. für den Fall, dass der Patient nicht mehr in der Lage ist, eine herkömmliche Rufanlage zu betätigen (kann sie nicht greifen, zu schwach). Muss dann also eine spezieller Rufauslöser bereitgestellt werden?
Ich persönlich gehe davon aus, dass alle Pflegefälle das Recht auf eine zumutbare Rufauslösung haben, aber der Chef will es ganz genau wissen. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Danke.
MfG
Fabian
Zivi
Rufanlagen für Heimbewohner - Notfallregelung?
Verfasst: 09.03.2005, 22:39
von Gast
Hallo Fabian,
Bewohner / Patienten sollen / müssen so versorgt werden, dass Gesundheitsgefährdungen möglichst vermieden werden können. Wie das im Einzelfall geschieht, kann letztlich der Träger entscheiden bzw. hängt von den Umständen ab. Zu den geeigneten Vorsorgemaßnahmen in diesem Sinne kann auch eine Rufanlage gehören. Wer eine solche Anlage nicht unproblematisch bedienen kann, muss ggf. eine Hilfestellung bekommen; z.B. eine Auslösevorrichtung in die Hand bekommen. Hersteller müßten nach entsprechenden Möglichkeiten befragt werden.
In bestimmen Situationen muss aber auch an eine enge Kontrolle, alle 15 oder 30 Minuten, denken oder gar eine ständige Beobachtung einrichten. Wie gesagt, die Anforderungen bzw. Einzelumstände entscheiden. U.U. ist sinnvoll, den behandelnden Arzt nach seiner Einschätzung und entsprechenden Anordnungen zu befragen.
Diese eine erste Wortmeldung. Vielleicht gibt es noch weitere Hinweise.
MfG
Dirk
Re: Rufanlagen für Heimbewohner - Notfallregelung?
Verfasst: 10.03.2005, 21:45
von Gast
§ 7 Heimmindestbauordnung bestimmt, dass Räume, in den Pflegebedürftige untergebracht sind, mit einer Rufanlage augestattet sein müssen, die von jedem Bett aus bedient werden kann.
Will man diese Vorschrift bewohnerfreundlich anwenden, muss ggf. auch, wie Dirk bemerkt hat, ggf. eine Auslösevorrichtung handnah vorgesehen werden. Wie das im Einzelnen ausgestaltet werden sollte, ist nicht vorgeben.
Elmar
HeimMindBauV § 7 Rufanlage
Räume, in denen Pflegebedürftige untergebracht sind, müssen mit einer Rufanlage ausgestattet sein, die von jedem Bett aus bedient werden kann.
Quelle:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht ... v/__7.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht ... ltree.html
Re: Rufanlagen für Heimbewohner - Notfallregelung?
Verfasst: 11.03.2005, 16:52
von Gast
Die "Vorbeantworter" finde ich ja alle in Ordnung - allein "der Chef" ist mir ein merkwürdiger Zeitgenosse. Denn unabhängig von jedweder Überlegung, ob es besondere gesetzliche Vorgaben gebe, ist es ja wohl so, daß eine Rufanlage (die gesetzlich vorgechrieben ist) nur dann eine Rufanlage ist, wenn sie von dem betroffenen Bewohner auch im Sinne ihrer Daseinsberechtigung zu benutzen ist. Ist dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, bedarf es anderweitiger Überlegungen, um den berechtigten - hier vielleicht noch nicht mal eindeutig geäusserten Bedürfnissen nachzukommen. Vielleicht sollte man "den Chef" mal mit diversen Hilfmitteln in eine vergleichbare Lage versetzen - die Notwendigkeit einer besonderen Hilfe wäre ihm dann sicher bewusst.
Re: Rufanlagen für Heimbewohner - Notfallregelung?
Verfasst: 11.03.2005, 19:14
von Gast
Vielen Dank für Eure Antworten. Paul, ich bin ganz Deiner Meinung. Du musst aber verstehen, dass ich hier eine gewisse Anonymität walten lasse, anstatt Namen etc. zu nennen. Man kann es mir aber auch nicht verübeln, dass ich mich von der Heimleitung distanziere.
Letztenendes wird dieser Thread mit seinen dazugehörigen Links die Misslage beheben, es hat also 'was genützt.
Rufanlagen für Heimbewohner - Notfallregelung?
Verfasst: 12.03.2005, 17:05
von Gast
Siehe auch z.B. unter
http://www.nullbarriere.de/25hersteller ... iemens.htm
Technische Möglichkeiten kann man auch mit den Herstellern erkunden!
Sicherheit für Bewohner / Patienten !
Verfasst: 16.03.2005, 11:43
von Gast
Der Schutz der Bewohner / Patienten muss hohe Priorität haben. Es müssen alle zumutbaren Anstrenungen unternommen werden, personell oder organisatorisch/räumlich, um den Personen in Krisensituationen schnellstmöglich beizustehen.
Die Rufanlage ist eine von mehreren notwendigen Maßnahmen. Wenn sie nicht genutzt werden kann, optimal eingerichtet, dann müssen ggf. andere Maßnahmen greifen. Engmaschige Kontrollen (also Aufsicht), ggf. sogar Sitzwache usw.
Paule