Pflege-Charta - Die Menschenwürde ist unantastbar!

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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WernerSchell
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Pflege-Charta - Die Menschenwürde ist unantastbar!

Beitrag von WernerSchell » 28.02.2005, 11:22

Aktuelle Informationen zur Pflege ------> http://www.wernerschell.de/ProPflege/index.htm

Der Runde Tisch Pflege  legte eine
Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen
vor!

Mit dem Ziel, die Pflegequalität in der häuslichen Versorgung und in stationären Einrichtungen zu verbessern, haben die Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie für Gesundheit und Soziales (BMGS) einen "Runden Tisch Pflege" ins Leben gerufen. Gemeinsam mit allen relevanten Akteuren werden bedeutsame Problemfelder im Bereich der Pflege in vier Arbeitsgruppen bearbeitet.

Eine der 4 Arbeitsgruppen des Runden Tischs Pflege hat den Auftrag, bis Herbst 2005 eine "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen" zu entwickeln. Ziel ist es, mit der Charta  die Position hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in Deutschland zu stärken. In der Charta werden Rechte und Ansprüche hilfe- und pflegebedürftiger Menschen gebündelt und in allgemein verständlicher Weise konkretisiert.

Der bereits in Gang gesetzte fachöffentliche Diskurs zur Charta verdeutlicht, dass es höchste Zeit ist, über vielfältigst vorhandene gesetzliche Regelungen hinaus, einen werteorientierten Grundkonsens aller Interessengruppen darüber zu finden, was jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch in Deutschland erwarten kann, der Unterstützung professioneller Helferinnen und Helfer und verantwortlicher Institutionen im Bereich Pflege und Betreuung bedarf.

In den Diskussionen der Arbeitsgruppe um die allgemeine Struktur und die Ausgestaltung der einzelnen Artikel der Charta ergab sich schnell weitgehende Übereinstimmung. Kontrovers wurde bei einzelnen  Rechten wie Selbstbestimmung, Freiheit und Privatheit diskutiert, inwieweit  Grenzen des Leistbaren und Möglichen  bestehen. Dieses nicht zuletzt vor dem Hintergrund vorhandener Mittel und Rahmenbedingungen.

Mit dem aktuellen Entwurf der Arbeitsgruppe liegt nun im noch laufenden Entwicklungsprozess der Charta ein weitgehend konsensfähiger Zwischenstand der Charta vor.

Auf der Basis weiterer Stellungnahmen der Mitglieder des Runden Tischs Pflege zum Entwurf vom 20. Januar 2005, der Ergebnisse des für April 2005 vorgesehenen Zwischenplenums und der Vereinbarungen in der  letzten Sitzung der Arbeitsgruppe im Sommer 2005 wird der abschließende Entwurf der Charta erarbeitet. Er soll vom Runden Tisch Pflege im September 2005 verabschiedet werden.

Der Text der Charta ist im Internet auffindbar unter http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... 120505.PDF )
Zuletzt geändert von WernerSchell am 02.08.2008, 18:22, insgesamt 11-mal geändert.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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WernerSchell
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Pflege-Charta (Entwurf)

Beitrag von WernerSchell » 01.03.2005, 12:54

Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen - Entwurf
-

siehe auch unter
http://www.kda.de/german/showarticles.php?id_art=222
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Gast

Pflege-Charta darf nicht scheitern

Beitrag von Gast » 07.03.2005, 17:41

Pflege-Charta darf nicht scheitern - Bericht in PUBLIK:

Die "Charta der hilfs- und pflegebedürftigen Menschen", ein Rechtskatalog, der auf Initiative der Bundesregierung am "Runden Tisch Pflege" erarbeitet wird, droht zu scheitern. Das berichtet die Gewerkschaftszeitung ver.di PUBLIK in ihrer neuesten Ausgabe. In der Charta werden Patientenrechte wie das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe, auf die Intimsphäre oder darauf, in Würde zu sterben, festgeschrieben. Konflikte gibt es darum, welche Rechtsverbindlichkeit das Papier erhalten soll. Die Wohlfahrtsverbände fürchten, dass mit der Charta hohe pflegerische Standards festgeschrieben werden, die sich aufgrund mangelnder Finanzen nicht einlösen lassen. "Es besteht noch erheblicher Diskussionsbedarf", sagte Werner Eike von der Arbeiterwohlfahrt zu ver.di PUBLIK. Gerhard Igl, Sozialrechtler an der Universität Kiel fürchtet nun ein Scheitern der Charta. "Es wäre schade, wenn lediglich eine Broschüre produziert wird, mit anderen Worten - bloß Papier", sagte Igl der ver.di-Mitgliederzeitung. An der Charta arbeiten seit zwei Jahren 80 Vertreter aus Pflegeverbänden, Kassen und Verbraucherzentralen. Im Sommer soll sie am "Runden Tisch Pflege" der Bundesgesundheits- und Familienministerin verabschiedet werden.

Quelle: ver.di Mitteilung vom 17.2.2005

Gast

Re: Pflege-Charta (Entwurf)

Beitrag von Gast » 03.04.2005, 13:00

Hallo ver.di !
Ich kann das absolut verstehen, wenn die Charta scheitert. Es kostet ja auch tausende von Euros die Intimsphäre unserer Patienten zu schützen, dem Patienten oder Bewohner das Recht auf Selbstbestimmung wieder zu geben. Was für hohe Standards befürchtet man denn ? Das der Patient verlangt, statt dem Flügelhemd sein eigenen Schafanzug anzuziehen ? Den Standard würde ich sehr gerne lesen.
Was ich im Entwurf der Charta lese, sollte eigentlich für jeden normaldenkenden Pflegefachkraft selbstverständlich sein. Wenn wir jetzt eine Charta dafür brauchen ist das ja schon irgendwo beschäment, weil wir offen zugeben, daß wir die Menschen nicht so behandeln, wie es ihm zusteht. Traurig, aber wohl wahr. Wenn das jetzt auch noch scheitert, weil irgendein Praxisfremder Verbandschef an seinem Schreibtisch sitzt und sich Gedanken über die evtl. Kosten (welche das immer auch sind) macht, dann sollten wir das ganze wirklich vergessen und Amnesty international einschalten.

Gast

Pflege-Charta (Entwurf) nichts als Bluff

Beitrag von Gast » 04.04.2005, 16:30

Die Pflege-Charta kann auch als großer Bluff verstanden werden. Es stehen eigentlich Selbstverständlichkeiten darin beschrieben. Dabei wird so getan, als bestünden insoweit auch konkrete und durchsetzbare Rechtsansprüche. Das ist aber weitgehend nicht der Fall.

Mit der Charta sollten Fordungen an die Politik verbunden werden, die beschriebenen "Ansprüche" in die einschlägigen Gesetze einzustellen. Dann wäre etwas gewonnen. Mit der Charta, so wie sie jetzt geschrieben ist, stiftet man nur Verwirrung!

Sammy

Berti
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Pflege-Charta (Entwurf) - bitte so nicht!

Beitrag von Berti » 10.04.2005, 11:31

Die Zeitung für Entscheider in Pflege und Verwaltung "CARE konkret" geht in ihrer Ausgabe vom 8.4.2005 auf die Pflegecharta näher ein und berichtet über die zahlreichen kritischen Stimmen zum vorliegenden Text.
Ich sehe es auch so, dass die bisherige Auflistung von vermeintlichen Rechten der Pflegebedürftigen ohne Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen und Ansprüche per Gesetz bloße Worthülsen bleiben und nur geeignet sind, Verwirrung zu stiften.

Mit einem morgendlichen Gruß ins Forum
Berti

Gast

Pflege-charta - Nachbesserungsbedarf

Beitrag von Gast » 03.05.2005, 16:31

bad e.V. begrüßt die Ziele der "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen", sieht jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf

Der bad e.V. begrüßt die Ziele, die mit der "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen" erreicht werden sollen, sieht wesentliche Kritikpunkte, die diese Charta - aus Sicht des bad e.V. - in ihrer jetzigen Fassung als nicht konsensfähig erscheinen lassen.
Die in der Charta vorgesehenen zusätzlichen Leistungsverpflichtungen sind aus Sicht des bad e.V. so nicht tragbar. Die zusätzlich geforderten Pflichten würden die Leistungserbringer einseitig belasten und entsprechen somit nicht der Zielvorgabe kostenneutraler Verbesserungen.
Sollen zugunsten wünschenswerter Qualitätsvorstellungen zusätzliche Leistungsverpflichtungen geschaffen werden, muss die Charta dies zumindest deutlich machen und die Leistungen unter den Vorbehalt einer angemessenen Vergütung stellen.
Unglücklich erscheint auch die Formulierung in der Präambel der Charta, wonach sie sowohl für ambulante als auch für stationäre Einrichtungen gleichermaßen gelten soll. Faktisch benennt die Charta jedoch oftmals Leistungspflichten, die nur im Rahmen einer stationären Einrichtung bzw. Vollversorgung erbracht werden können. Würden diese Formulierungen so bestehen bleiben, hätten die ambulanten Einrichtungen die gleichen Aufgaben wie die stationären. Hier ist eine Differenzierung geboten.
Die Aufforderung zur Gewährleistung und Sicherstellung notwendiger finanzieller Rahmenbedingungen wurde scheinbar auf die Politik beschränkt. Hier ist eine ausdrückliche Ausweitung auf Kranken- und Pflegekassen geboten. Zur Verfügung gestellte Mittel müssen im Sinne der Charta sachgerecht eingesetzt werden.
Entsprechend den Zielvorgaben der Charta ist der bad e.V. der Ansicht, dass es durchaus Potentiale gibt, die Situation für hilfe- und pflegebedürftige Menschen "innerhalb der bestehenden Rahmenbedingungen" zu verbessern. Dies kann allein durch eine effektivere Nutzung der bestehenden Ressourcen erreicht werden, was keine Mehrkosten für alle Beteiligten nach sich zieht.
Soweit der Runde Tisch Pflege keine Kostenausweitung wünscht, sollte man sich auf die ursprüngliche Aufgabenstellung zurück besinnen und die Charta auf die Festschreibung der Rechte beschränken, die den Betroffenen schon nach der derzeitigen Rechtslage zustehen und deren Verwirklichung eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Deren konsequente, nachhaltige Umsetzung wäre ein wünschenswerter Fortschritt für hilfe- und pflegebedürftige Menschen.
Für Rückfragen steht Ihnen die Bundesgeschäftsstelle des bad e.V. gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen,
Ulrich Kochanek Andrea Kapp

Quelle: Pressemitteilung vom 2.5.2005
bad e.V. – Bundesverband Ambulante Dienste e.V.
Krablerstraße 136
45326 Essen
Telefon: +49 201 354001
E-Mail: info@bad-ev.de
http://www.stationaer.bad-ev.de/html/pr ... eilung.php

Gast

Pflege-Charta (Entwurf)

Beitrag von Gast » 09.05.2005, 11:21

Man kann nicht oft genug daran erinnern:

„Die Humanität einer Gesellschaft erkennt man daran, wie sie mit Kindern und Alten umgeht.“

Nelson Mandela

Bruno_Haller

Pflege-Charta (Entwurf) - ein Bluff?

Beitrag von Bruno_Haller » 28.05.2005, 14:21

Sehr geehrte Damen und Herren im Forum,

die Pflege-Charta enthält eine Vielzahl löblicher Beschreibungen, tut allerdings fälschlicherweise so, als seien an die Beschreibungen konkrete Rechtsansprüche geknüpft. Genau das ist aber wohl nicht der Fall.
Daher sehe ich in der Charta eigentlich einen großen Bluff. Für die Arbeitsgruppe gilt: außer Spesen nichts gwesen.

Es wäre eigentlich richtiger, den vorgelegten Text als Forderungskatalog an den Gesetzgeber zu richten mit der Folge, dass der Gesetzgeber die Ansprüche in die entsprechenden Gesetze einfügt. Von solchen Konsequenzen ist aber weit und breit nichts zu hören und zu sehen. Leider!

Hochachtungsvoll
Bruno Haller

WernerSchell
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Pflege-Charta: Die Menschenwürde im Blick

Beitrag von WernerSchell » 10.07.2005, 13:10

Angelika Gemkow:

Charta für Pflege - 10 Punkte für eine menschenwürdige Pflege

Mein Zukunftsbild:
· menschenwürdig alt werden
· menschenwürdig pflegen
· menschenwürdig sterben

Ich fordere eine Charta für menschenwürdige Pflege. Die Pflege morgen ist nur sicher, wenn Politik und Gesellschaft jetzt die Verpflichtung einer menschenwürdigen Pflege annehmen und die Grundlagen für die Herausforderungen der älter werdenden Gesellschaft schaffen.

Charta für Pflege - 10 Punkte: Vertrauen in eine menschenwürdig Pflege heute und morgen

· Rechtzeitige Befassung der Menschen mit dem eigenen Alter und mehr gesellschaftliche Anerkennung der wichtigen Themen Alter und Pflege. Nicht nur über die Finanzierungsgrundlagen, sondern mehr über Inhalte der Pflege reden. Die Ursachen für Pflegebedürftigkeit sind wichtig. Wir brauchen Untersuchungen, warum Menschen pflegebedürftig werden und wie Pflegebedürftigkeit verhindert oder hinausgeschoben werden kann.

· Breite gesellschaftliche Anerkennung für Pflegekräfte und pflegende Angehörige. Bessere Koordinierung und Vernetzung sozialer Angebote.

· Für die Zukunft brauchen wir eine menschenwürdige Pflege mit Zuwendung und Herz. Die Menschen sollen in eine gute Pflege vertrauen können. Pflege ist Beziehung von Mensch zu Mensch. Geld allein pflegt keine Menschen. Trotzdem braucht die Pflege eine solide finanzielle Grundlage. Übermäßige Bürokratie und Überreglementierung im Pflegebereich müssen abgebaut werden, damit mehr Pflegende für die
direkte Pflegeleistung zur Verfügung stehen.

· Die soziale Kompetenz der Gesellschaft ist ein wichtiges Zukunftsthema. Nötig sind verpflichtende Schülerpraktika im Sozialbereich und Praktika für Manager, Politiker und sozialfernere Berufe. In Bewerbungen müssen soziale und ehrenamtliche Aktivitäten positiv bewertet werden.

· Keine Akzeptanz von Pflegemängeln, Pflegefehlern und fehlender Fachlichkeit.
Technik in der Pflege muss Pflegende unterstützen. Technik kann und darf zukünftig Menschlichkeit nicht ersetzen.

· Jeder pflegebedürftige Mensch muss täglich seine Mahlzeiten und in ausreichendem Maße Getränke/Flüssigkeit in dem Tempo erhalten, in dem er kauen und schlucken kann.

· Baden, Waschen, Körperhygiene sind ein Teil der Menschenwürde. Der pflegebedürftige Mensch muss täglich zur Toilette gebracht oder geführt werden. Windeln und Dauerkatheter als pflegeerleichternde Maßnahmen müssen Ausnahmen bleiben.

· Jeder pflegebedürftige Mensch muss (auf Wunsch) täglich die Möglichkeit bekommen, sein Bett zu verlassen und an die frische Luft zu kommen. Bewegung, Kommunikation und Gespräche sind Teil einer guten Pflege.

· Jeder Mensch hat das Recht auf ein Zuhause. Deswegen sollte jeder pflegebedürftige Mensch als Bewohner/in in Pflegeheimen Mitspracherecht bei der Auswahl des/der Mitbewohners/in im Doppelzimmer haben.

· Menschenwürdiges Sterben im häuslichen und stationären Bereich, Zuwendung und Zeit für Sterbende und Angehörige. Jeder pflegebedürftige Mensch muss die Sicherheit haben, dass er/sie nicht einsam und alleine sterben muss. Aktive Sterbehilfe darf es weder heute noch morgen geben.

Quelle: http://home.landtag.nrw.de/mdl/angelika.gemkow/c9.htm
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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BMG

Pflege-Charta - Arbeitsergebnisse

Beitrag von BMG » 13.09.2005, 11:16

Der Runde Tisch Pflege legt Arbeitsergebnisse vor

Die Bundesministerinnen Renate Schmidt und Ulla Schmidt haben heute Empfehlungen der Arbeitsgruppen des Runden Tisches Pflege vorgelegt. Ein Abschlussplenum des Runden Tischs Pflege wird noch in diesem Jahr über diese Empfehlungen beschließen. Der Runde Tisch Pflege wurde im Herbst 2003 von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Renate Schmidt und der Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung Ulla Schmidt einberufen, um die Lebenssituation hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in Deutschland zu verbessern. An der gemeinsamen Initiative haben Vertreterinnen und Vertreter aus Verbänden, aus Ländern und Kommunen, aus Praxis und Wissenschaft teilgenommen.

Vier Arbeitsgruppen des Runden Tisches Pflege haben hierzu eine Vielzahl von Ansatzpunkten herausgearbeitet. So wurden handlungsorientierte Empfehlungen zur Verbesserung der Situation hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in der häuslichen und stationären Versorgung vorgelegt ebenso wie Vorschläge für Bürokratieabbau und der Entwurf einer Charta mit Rechten für pflegebedürftige Menschen in Deutschland.

Bundessozialministerin Ulla Schmidt: "Ich bin sehr froh, dass die Arbeitsgruppen trotz unterschiedlicher Interessen in vielen Bereichen gute Empfehlungen für das Abschlussplenum erarbeitet haben. Nun gilt es, das gemeinsam Erarbeitete in die Tat umzusetzen. Wir erreichen am meisten, wenn wir unsere Kräfte bündeln. Denn zusätzlich zur Reform der Pflegeversicherung, die wir ja bereits vorbereiten, kommt es auf ein Gesamtkonzept an, das insgesamt die Herausforderungen einer älter werdenden Gesellschaft aufgreift. Es geht hier auch um Fragen der Infrastruktur etwa in den Bereichen Gesundheit, Wohnen, Kommunikation und Verkehr. Es geht zudem um Fragen zivilgesellschaftlichen Engagements - Themen, die sich nicht ohne Grund auch in den Arbeitsgruppenergebnissen wieder finden. Praxisbeispiele von verschiedenen Trägern, die sich schon heute in weiten Teilen an den Prinzipien der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in Deutschland orientieren, zeigen, dass dabei längst nicht alles eine Frage zusätzlicher Finanzmittel ist."

Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen führt gesammelt die Rechte der Pflegebedürftigen auf, die in verschiedenen Gesetzen verankert sind und hier für die Praxis erläutert werden. Ein Kernbereich ist dabei das Recht auf Selbstbestimmung, das veranschaulicht wird zum Beispiel bei der Gestaltung des Tagesablaufs in einer stationären Einrichtung.

„Die Charta wird besonderen Stellenwert für alle Pflegebedürftigen, Angehörigen und auch die Pflegekräfte haben. Wir sind überzeugt, dass ein gesellschaftlicher Konsens über die Inhalte der Charta erreicht werden kann“, so die Bundesministerinnen Ulla Schmidt und Renate Schmidt.

„Ein wichtiges Ziel der Bundesregierung ist es, die Pflegearbeit von unnötiger Bürokratie zu entlasten,“ so Renate Schmidt weiter. "Mit der Umsetzung eines ersten Teils der Empfehlungen habe ich bereits begonnen. Am 13. Juli 2005 habe ich dem Bundeskabinett 10 Eckpunkte zur Entbürokratisierung im Heimrecht vorgelegt, die auch Vorschläge zur Änderung des Heimgesetzes vorsehen.

Wir leben in einem Zeitalter, in dem es gilt, die Gesellschaft nach den Erfordernissen des demografischen Wandels zukunftsfähig zu gestalten. Die demografische Entwicklung bringt uns ein Plus an Lebenszeit und für sehr viele auch ein Mehr an gesunden, vitalen Jahren. Gleichzeitig bringt sie aber auch einen Zuwachs an Menschen, die auf Pflege und Unterstützung angewiesen sind. Wir müssen jetzt die Weichenstellungen vornehmen, die auch in Zukunft menschenwürdiges Leben bei Hilfe und Pflege sichern.“

Die heute vorgestellten Arbeitsergebnisse sind abrufbar unter
http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/themen/pflege/4187.php
http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/ae ... 47596.html

Sie enthalten u.a. Vorschläge zur Änderung bundesgesetzlicher Vorschriften, zur Verbesserung der Verwaltungspraxis von Heimaufsicht und Medizinischem Dienst der Krankenversicherung sowie zum Abbau von internem Verwaltungsaufwand in den Einrichtungen.

Begleitend zum Runden Tisch Pflege werden durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Reihe weiterer Projekte durchgeführt, mit dem Ziel, Verbesserungsmöglichkeiten in der Pflege aufzuzeigen. Diesem Ziel dienen auch die vielfältigen Initiativen, die im Rahmen des Modellprogramms zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung durchgeführt werden.

Weitere Informationen zu:
• Partnern des Runden Tischs Pflege
• Arbeitsgruppen des Runden Tischs Pflege
• Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen
• Arbeitsergebnisse des Runden Tischs Pflege
• Häufig gestellte Fragen zur Pflegesituation in Pflegeheimen
• Hilfe und Pflege finden Sie unter
http://www.bmfsfj.de
http://www.bmgs.bund.de.

Quelle: Pressemitteilung vom 12.9.2005
http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/aktuell ... 1_9397.php


Artikel der Charta

ARTIKEL 1: SELBSTBESTIMMUNG UND HILFE ZUR SELBSTHILFE

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können.

ARTIKEL 2: KÖRPERLICHE UND SEELISCHE UNVERSEHRTHEIT, FREIHEIT UND SICHERHEIT

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden.

ARTIKEL 3: PRIVATHEIT

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.

ARTIKEL 4: PFLEGE, BETREUUNG UND BEHANDLUNG

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.

ARTIKEL 5: INFORMATION, BERATUNG UND AUFKLÄRUNG

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege sowie der Behandlung.

ARTIKEL 6: KOMMUNIKATION, PERSÖNLICHE ZUWENDUNG UND TEILHABE AN DER GESELLSCHAFT

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

ARTIKEL 7: RELIGION, KULTUR UND WELTANSCHAUUNG

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben.

ARTIKEL 8: PALLIATIVE BEGLEITUNG, STERBEN UND TOD

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben.

Janno
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Charta

Beitrag von Janno » 11.01.2006, 13:33

Sehr geehrte Damen und Herren

Eine empfehlenswerte Menschenrechtscharta, auch für Pflegebedürftige findet sich unter folgendem Begriff:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949

Wenn die in diesem Werk aufgeführten "Spielregeln" eingehalten würden, ginge es Pflegebedürftigen sicher besser.

Dieses, zugegebenermaßen nicht ganz taufrische Werk, zeichnet sich auch heute noch durch seine umfassenden Regelungen zum Thema Menschenrechte aus.

In bestechend verständlichen Sätzen wird klargestellt, daß z. B. die Menschenwürde unantastbar ist. In keinem Kommentar zum Grundgesetz habe ich gelesen, daß Pflegebedürftige hiervon ausgenommen sind.

Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen - gut gemeint aber längst vorhanden.

Mit freundlichen Grüßen

Janno

H.P.

Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen

Beitrag von H.P. » 22.01.2006, 09:57

Runder Tisch Pflege
Arbeitsgruppe IV

Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen

September 2005
mit aktualisiertem Anhang/Stand 15. September 2005

Deutsches Zentrum für Altersfragen
Geschäftsstelle Runder Tisch Pflege

Quelle: Bundesgesundheitsministerium
http://www.bmg.bund.de/cln_041/nn_60471 ... f-9389.pdf

WernerSchell
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BILD: „Menschenrechte in Deutschenland empfohlen!“

Beitrag von WernerSchell » 08.05.2006, 07:02

BILD titelte in dicken Buchstaben:
„Menschenrechte in Deutschenland empfohlen!“


Dazu ein Zitat aus dem Buch von Bruno Jonas
„Kaum zu glauben und doch nicht wahr“, Blessing Verlag -- Näheres zum Buch unter http://www.wernerschell.de/Aktuelles/jonas.htm
….
„Man erfährt in den Medien manchmal von schlimmen Pflegezuständen. …. Freilich gibt es auch Pflege- und Altenheime, die in jeder Beziehung vorbildlich sind. Es soll sogar Einrichtungen geben, wo empfohlen wird, die Menschenwürde zu achten. Etwas großspurig wurde von einer Arbeitsgruppe `Runder Tisch Pflege` beim Bundesministerium für Soziales in Berlin eine ´Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen` verabschiedet. Diese Charta besteht im Wesentlichen in der ausführlichen Beschreibung von selbstverständlichen Grund- und Menschenrechten, die sowieso schon jedem Menschen im Grundgesetz zugesichert sind. Die Teilnehmer am `Runden Tisch Pflege` konnten sich nach langen erbitterten Diskussionen dazu durchringen, diese selbstverständlichen Menschenrechte zur Einhaltung in den Pflegeheimen zu empfehlen! Das Wort Forderung war nicht konsensfähig!
In der Bundesrepublik Deutschland wird die Einhaltung der Menschenrechte empfohlen. Auf diesem Gebiet gehören wir sicher zur Weltspitze.“ ….
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Dirk

Menschenrechte der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen

Beitrag von Dirk » 28.05.2006, 08:56

Die Menschenrechte der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen müssen konsequent Beachtung finden, vor allem, weil es ein Gebot der Verfassung ist! - Alle Institutionen, Leistungserbringer, Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen, Politiker, schlicht wir alle, müssen uns zur Achtung der Menschenrechte verpflichten - jetzt und überall!

Als Richtschnur mag auch folgende Aussage dienen:

„Die Würde der Person kann nur geschützt werden, wenn die Person als unverletzlich von ihrer Zeugung bis zu ihrem Tod angesehen wird.“
Papst Johannes Paul II (1978 – 2005)

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