Pflege-Charta - Die Menschenwürde ist unantastbar!

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

R.Koep
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Menschenwürdige Behandlung auch ohne Charta

Beitrag von R.Koep » 28.05.2006, 12:09

Hallo,

was werfen wir für ein Bild auf uns, wenn wir für unsere Behandlung der alten Menschen erst eine Charta benötigen?
Was kommt danach? Eine Charta für Erziehungsfragen oder Krankenhausbehandlung?
Nein besser eine Charta für eine menschengerechte Behandlung von Arbeitslosen.

Mit freundlichen Grüßen
R.Koep

Herbert Kunst
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Menschenwürdige Behandlung auch ohne Charta

Beitrag von Herbert Kunst » 28.05.2006, 18:31

R.Koep hat geschrieben: ...... was werfen wir für ein Bild auf uns, wenn wir für unsere Behandlung der alten Menschen erst eine Charta benötigen? ....
Hallo R. Koep,
ja richtig, die Aussagen der Charta ergeben sich bereits aus dem, was im Grundgesetz Art. 1 und 2 beschrieben steht: Die Menschenwürde ist unantastbar!
Es hat auch in den zuständigen Gremien, die die Charta erarbeitet haben, Erklärungen gegeben, dass doch eigentlich eine Charta unnötig sei. Man müsse nur das Verfassungsrecht zur Geltung bringen. Aber es wurde gleichwohl eine Charta für hilfe- und pflegebedürftige Menschen für erforderlich erachtet. Sie enthält eigentlich nur Selbstverständlichkeiten, nun müssen ihre Aussagen im realen Handeln Bestätigung finden. Dazu sind alle aufgerufen!
Die politisch Verantwortlichen müssen nun in die Pflicht genommen werden, die Aussagen der Charta zu gesetzlichen Ansprüchen zu erheben und folgerichtig die Pflege-Rahmenbedingungen zu verändern. Mit dem Chartatext selbst kann nun Druck gemacht werden! Insoweit kann ihr eine gewisse Bedeutung zukommen.
Gruß
Herbert Kunst
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R.Koep
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Menschenwürdige Pflege selbstverständlich

Beitrag von R.Koep » 03.06.2006, 08:51

Hallo alle im Forum,

leider musstee ich feststellen, dasd die Charta nicht unbedingt neu ist.

Im Heimgesetz steht:

1. die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner vor Beeinträchtigungen schützen,
2. die Selbstständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner wahren und fördern. Insbesondere bei behinderten Menschen die sozialpädagogische Betreuung und heilpädagogische Förderung sowie bei Pflegebedürftigen eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde gewährleisten,
3. eine angemessene Qualität (was ist angemessen - kommentar R.Koep) der Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner, auch bei soweit sie pflegebedürftig sind, in dem Heim selbst oder in einer angemessener (was ist angemessen- kommentar R.Koep) Weise einschließlich der Pflege nach dem allgemeinen anerkannten Stand der medizinischpflegerischen Erkenntisse sowie die ärztliche und gesundheitliche Betreuung sichern.

Hier sind doch schon zwei Kommentare in diesem Gesetz, die recht schwammig ausgelegt werden können, was ist angemessen und wenn für wenn ist was angemessen.

Mit freundlichen Grüßen
R.Koep

Herbert Kunst
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Menschenwürdige Pflege selbstverständlich

Beitrag von Herbert Kunst » 03.06.2006, 09:32

R.Koep hat geschrieben: ... leider musste ich feststellen, dass die Charta nicht unbedingt neu ist. ....
Hallo R.Koep,

der Text der Charta enthält die Beschreibung von Selbstverständlichkeiten. Die Menschenwürde ist bereits durch Artikel 1 ff. Grundgesetz garantiert. Allerdings mangelt es an der Beachtung und Durchsetzung. Und damit sind wir wieder bei den Pflegemängeln und ihrer Beschreibung in der Öffentlichkeit.
Der Chartatext will offensichtlich stärker ins Bewusstsein rücken, welche Ansprüche konkret die pflegebedürftigen Menschen haben. Insoweit hat sie eine gewisse Berechtigung. Allerdings gehören die Selbstverständlichkeiten der Charta im Alltag auch umgesetzt. Und insoweit ist noch viel zu tun. Die Verbände und Heimträger müssen den Chartatext endlich als verbindlich anerkennen - was sie wohl bisher nicht getan haben - siehe die Vorbemerkung unter Aktuelles dieser Homepage!

Gruß
Herbert Kunst

PS. Hinsichtlich der "angemessenen Pflege" siehe z.B. unter
http://www.dpv-online.de/pdf/agergeb/An ... Pflege.pdf
http://www.swr.de/report/archiv/sendung ... rames.html
viewtopic.php?t=3917
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R.Koep
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Beitrag von R.Koep » 03.06.2006, 09:47

Hallo Herr Kunst,

habe nur mitgeteilt das viele Forderungen aus der Carta bereits im Heimgesetz aufgenommen worden sind. Hier gilt nur noch die Umsetzung des Gesetzes und die Sanktionen bei Verstößen gegen die Gesetze.

Mit freundlichen Grüßen
R,koep

R.Koep
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HILFE ZUR SELBSTHILFE !

Beitrag von R.Koep » 03.06.2006, 09:59

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu der Stellungnahme der DPV (1997) kann ich mir einiger Zeilen nicht verwehren:

1. ein Leitbild einer Einrichtung wird nicht nur vom Management umgesetzt, sondern vor allem von den Mitarbeitern. Hierzu sollten diese am Leitbild mitarbeiten.
soweit Ok, viele Punkte sind in den Prüfrichtlinien des MDK`s übernommen worden. Meine Frage hierzu ist immer noch, nach welchen Richtlinien soll der Patient/Bewohner bei welcher Krankheit angemessen gepflegt werden.
Ein Leitsatz der Pflege ist:
HILFE ZUR SELBSTHILFE !
in der stationären Pflege ist die aktivierende Pflege im SGB XI mit aufgenommen worden:

Leitet man einen Patienten/Bewohner an, bestimmte Dinge des täglichen Lebens in seinen Rahmen alleine zumachen, gilt man in allgemeinen als faul oder unfreundlich.
Jedoch ist der Zeitaufwand bei der Anleitung höher als wenn man die Tätigkeit selber ausführen würde.

Mit freundlichen Grüßen
R.Koep

Bettina Müller-Grabsen

HILFE ZUR SELBSTHILFE - Aktivierung ja!

Beitrag von Bettina Müller-Grabsen » 03.06.2006, 12:28

R.Koep hat geschrieben: ...Leitet man einen Patienten/Bewohner an, bestimmte Dinge des täglichen Lebens in seinen Rahmen alleine zumachen, gilt man in allgemeinen als faul oder unfreundlich. ...
Hallo - die Aktivierung der Bewohner / Patienten gehört einmal zur pflegerischen Tätigkeit - grundsätzlich. Dann ist auch im Sozialgesetzbuch an verschiedenen Stellen ausdrücklich davon die Rede, dass Rehabiliation (Wiederherstellung von verloren gegangen Fähigkeiten usw.) vor Pflege, Rente usw. geht. Dass solche Verhaltensweisen obligat sind, darf von niemandem bestritten werden. Also Hilfe zur Selbsthilfe ist gut und richtig!
Leider ist die Praxis ein wenig anders. Mangels ausreichender Personalausstattung kommt die Rehabiliation eindeutig zu kurz.

Bettina Müller-Grabsen

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Vorhandene Fähigkeiten nutzen und ausbauen!

Beitrag von R.Koep » 03.06.2006, 13:19

Hallo Frau Grabsen,

genauso sehe ich es auch. Das Ziel sollte sein, dass der Bewohner wieder einen Sinn im Leben findet und auch die dafür notwendige Selbstständigkeit.
Mit großer Sicherheit wird keiner mehr Rekorde von einem alten Menschen erwarten, aber vorhandene Fähigkeiten sollte man nutzen und weiter ausbauen, um von fremder Hilfe möglichst unabhängig zu werden.
Der Satz kam noch nicht einmal von Angehörigen, sondern von einer ausgebildeten Altenpflegerin. Begründung: die Dame ist doch alt.

Mit freundlichen Grüßen
R.Koep

Herbert Kunst
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Menschenrechte in der Pflege

Beitrag von Herbert Kunst » 02.07.2006, 07:25

Texte zu

Menschenrechte in der Pflege

in diesem Forum siehe u.a. auch unter
viewtopic.php?t=4715
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BMG / BMFSFJ

Situation pflegebedürftiger Menschen verbessern

Beitrag von BMG / BMFSFJ » 25.07.2006, 11:29

Situation pflegebedürftiger Menschen verbessern
Bundesministerinnen Ursula von der Leyen und Ulla Schmidt fordern Umsetzung der Ergebnisse des Runden Tisches Pflege


Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt rufen dazu auf, die Empfehlungen des Runden Tisches Pflege in die Praxis umzusetzen. Der Runde Tisch, im Herbst 2003 einberufen, hatte zum Ziel, die Situation hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zu verbessern. Insgesamt beteiligten sich rund 200 Expertinnen und Experten unter anderem der Träger, der Pflegekassen, aus Interessensvertretungen älterer Menschen und aus der Wissenschaft an der Initiative, der Wirtschaft, Ländern und Kommunen, um praxisnahe Handlungsempfehlungen zu entwickeln.
"Der Runde Tisch Pflege hat gezeigt, dass es sich lohnt, alle Beteiligten an einen Tisch zu bringen und gemeinsam über die richtigen Konzepte zu diskutieren", erklärt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen. "Jetzt müssen wir die Erkenntnisse umsetzen, damit auch die Praxis von der Arbeit des Runden Tisches profitiert. Wir rufen alle Mitwirkenden auf, gemeinsam mit der Bundesregierung die von der Praxis für die Praxis entwickelten Konzepte und Arbeitsergebnisse umzusetzen. Einige Organisationen und vor allem die Träger praktizieren das bereits sehr erfolgreich."
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: "Die Bundesregierung sieht eine wichtige Aufgabe darin, auch die Empfehlungen des Runden Tisches Pflege in der Pflegereform aufzugreifen. Dabei prüfen wir insbesondere die Vorschläge zur Entbürokratisierung. Die Umsetzung der Ergebnisse des Runden Tisches Pflege kann aber nur dann erfolgreich sein, wenn alle Beteiligten ihren Beitrag leisten. Die Bundesregierung bietet daher eine enge Kooperation bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen an."

Folgende Schwerpunkte sollen bei der Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Pflege berücksichtigt werden:

- Verbreitung der Charta der Rechte pflegebedürftiger Menschen durch eine Informationskampagne
- Aufgreifen der Vorschläge zur Verwaltungsvereinfachung und zum Bürokratieabbau in der Reform der Pflegeversicherung
- Umsetzen des Altenpflegegesetzes
- Weiterentwicklung der Pflegeberufe
- Förderung guter Arbeitsbedingungen in der Altenpflege
- Modellprojekte zur Qualitätsverbesserung in der Pflege

Die positiven Tendenzen in der Pflege hin zu mehr individueller Betreuung werden durch die demnächst veröffentlichten Zwischenergebnisse einer Repräsentativerhebung des Forschungsprojekts "Möglichkeiten und Grenzen selbständiger Lebensführung in Einrichtungen" belegt. Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Studie zeigt im Vergleich zur Erstuntersuchung von 1994 eine deutlich verbesserte Betreuung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen. Auch die vollstationäre Versorgung bietet zunehmend differenzierte Betreuungsangebote, die den individuellen Bedürfnissen der Menschen entsprechen. Diese Entwicklung ist noch nicht flächendeckend; der Trend geht jedoch von der Pflege in der Großeinrichtung hin zur individuellen Betreuung unter Einbeziehung von Familienangehörigen und ehrenamtlichen Helfern.

Ausführliche Informationen zum Runden Tisch Pflege mit den Schwerpunkten zur Umsetzung der Empfehlungen finden Sie im Internet unter http://www.bmg.bund.de.

Kontakt:
Bundesministerium für Gesundheit
Presseprecher Klaus Vater
Friedrichstraße 108
10117 Berlin
Tel.: 030/20 07 22 25
Fax: 030/20 07 12 45
E-Mail: pressestelle@bmgs.bund.de

Quelle: Pressemitteilung vom 25.7.2006
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Presse/ ... 80246.html

Biene Willy
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Interessante Perspektive

Beitrag von Biene Willy » 07.08.2006, 12:44

Ein Reha-Aufenthalt irgendwo im hochzivilisierten Deutschland anno 2006. Oder: Wie eine Kur nicht sein sollte.

Von Mirey Gloryan

Bevor ich mit dem eigentlichen Bericht beginne, möchte ich kurz erläutern, warum ich den Namen des Ortes oder der Kurklinik verschweige. Was ich erlebt habe, ist anderen behinderten Menschen in anderen Orten und in anderen Rehakliniken oder Erholungszentren in ähnlicher Weise auch widerfahren. Um einige Missstände zu verdeutlichen, werde ich auch Dinge beschreiben müssen, über die in unseren Breiten normaler Weise nicht gesprochen wird. (Toilettengänge). Ich bitte dafür den Leser um Verständnis. Bemerkenswert ist auch die Tatsache, dass sich meine Geschichte in einem besonders rollstuhlfreundlichen Ort und in einem angeblich behindertenfreundlichen Haus abspielte, und nicht etwa in einem Nobelhotel eines vornehmen Badeortes.

Das beweist wieder einmal, dass es nicht ausreicht, die baulichen Barrieren (Treppen, Straßenübergänge, Türbreiten) zu beseitigen. Es müssen auch die vielen, verschiedenen Barrieren (z. B. Vorurteile) in den Köpfen unserer nichtbehinderten Mitmenschen weggeräumt werden. Dazu soll dieser Bericht ein klein wenig beitragen.


Auch am 12.01.2006, einem Donnerstag, wachte ich sehr früh auf. Und wie fast immer in den letzten Wochen und Monaten fühlte ich mich kapput und müde. Es war aber auch eine harte Zeit gewesen. Na ja, heute durfte ich endlich zur langersehnten Kur fahren. Endlich nur noch für meinen Körper und für meine Seele was tun und ansonsten nur ausspannen und faulenzen. Bis 10 Uhr hatte ich noch Zeit, den letzten Kleinkram einzupacken und mich von meinen beiden Stubentigern zu verabschieden. Sie würden in den nächsten drei Wochen von zwei lieben Freundinnen gepflegt werden, dafür hatte ich gesorgt. Es klingelte. Mein Taxi war da. Ich rollte ins Auto, mein Rollstuhl wurde festgeschnallt, meine ganzen Habseligkeiten verstaute der Fahrer auch noch zwischen die Autositze und die Fahrt konnte losgehen.

Unterwegs schoss mir so mancher Gedanke durch den Kopf. Wird diesmal alles glatt gehen? Welche Panne oder welche Überraschung würde es diesmal geben? Mit was für Vorurteilen würde ich kämpfen müssen? Aber auch eine leise Freude über die endlich mögliche Erholung machte sich allmählich breit.

Nach etwa zwei Stunden Fahrt waren wir da. Die Klinik war mir von früheren Aufenthalten bekannt. Ich fuhr gleich mit meinem E-Rolli zum Empfang, um mir den Zimmerschlüssel abzuholen. Die Zimmernummer begann mit einer 5. Nanu, dachte ich, Station 5? Also gut, dann ab in die 5. Unter den beiden Stationsschwestern, die mich in Empfang nahmen, begann ein großes Gezeter. Das Ende vom Lied, ich war in einer Station ohne pflegerische Betreuung gelandet. Aber die Abteilung Neurologie stimmte wohl. Ich muss nur eine oder zwei Etagen höher zur Station 6 oder 7 wandern. "Wir müssen nur schauen, wo ein Zimmer frei ist", hieß es. Hat meine Krankenkasse wirklich vergessen mitzuteilen, dass ich Pflegestufe 3 habe, dachte ich. Nach einer Stunde war dann klar, ich musste auf Station 6. Ich wurde in mein neues Zimmer gebracht und bekam dort eine Weile später mein Mittagessen serviert.

Nach einer oder auch zwei weiteren Stunden kam endlich die Stationsärztin Frau F., natürlich ohne anzuklopfen, zur Tür hereingeschneit. Ich erschrak mächtig. Es begann die übliche "Aufnahmeuntersuchung". Die Dame stellte immer wieder die gleichen Fragen, wohl in der Hoffnung, dass ich mich bei der Beantwortung irgendwann einmal verheddern würde. Aber ich tat ihr den Gefallen nicht. Als dann noch die Frage kam, "können Sie überhaupt lesen und schreiben?", platzte mir innerlich der Kragen. Am Schluss des glorreichen Interviews fragte ich die Ärztin, ob ich denn die Mahlzeiten mit den anderen Patienten im großen Speisesaal einnehmen kann. Sie sagte "nein, wir haben jetzt einen netten kleinen Saal auf Station 7, wo Sie auch Hilfe bekommen können". Hilfe bekommen schön und gut, dachte ich. Aber erstens kann ich entsprechend vorbereitete Speisen alleine essen und zwar sauber, und zweitens roch das sehr nach Diskriminierung von Schwerbehinderten.

Der Klinikleitung war wohl immer noch im Bewusstsein, dass sich Anfang der 80iger Jahre ein Kurgast über den Anblick von Schwerbehinderten beschwert hat. Auch wenn sich vereinzelt solche Vorfälle wiederholen, ist das kein Grund, Schwerbehinderte zu isolieren. Ich wollte und konnte eine Abschiebung in das Speisezimmer der 7. Station nicht tatenlos hinnehmen. Die ersten zwei Tage musste ich mich allerdings fügen, wenn auch nicht ohne Protest.

Während der "Pflege" beim Zubettgehen und Aufstehen am nächsten Morgen musste ich feststellen, dass keine vernünftigen Hilfsmittel vorhanden waren. Es gab für schätzungsweise etwa 50 schwerstbehinderte Patienten im ganzen Haus nur einen einzigen Lifter. Und die Duschrollstühle erinnerten an die starren und harten Holzstühle aus dem 19. Jahrhundert. Nur waren sie aus Plastik und weißlackiert.

Ich überlegte mir also, wie ich vorgehen wollte, um meine Situation zu verbessern. Am nächsten Morgen nahm ich Kontakt zur Patientenverwaltung auf. Dort sagte man mir, für Probleme in der Pflege sei die Pflegedienstleitung zuständig. Ich fuhr gleich zur besagten Stelle hin und berichtete der Dame von meinen Erlebnissen des Vortages. "Natürlich haben Sie das Recht, gut gepflegt zu werden", sagte sie. Oh, wie gnädig, dachte ich. "Dafür müssen Sie aber vielleicht am Montag in die Station 7 ziehen und einen Lifter haben wir auch", meinte die Pflegedienstleiterin. Den aber habe ich nie gesehen, weil er auf einer anderen Station dringender gebraucht wurde. Statt dessen musste ich von zwei Pflegekräften ruckartig mehrmals am Tag zwischen Bett und Rollstuhl hin und her gehoben werden, wobei ich so manches Mal meine gebrochenen Rippen doppelt zu spüren bekam.

Nun ja, kurz und gut. Eine "Geschlossene" gab es nicht. Die Station 7 für schwerste Pflegefälle blieb mir erspart. Ich musste auch nicht im kleinen, abgelegenen und von den anderen nichtbehinderten Kurgästen isolierten Speisezimmer bleiben, nachdem ich mehrfach bewiesen hatte, dass ich sauber und ordentlich mit Essbesteck umgehen kann. Nur blieb ich die meiste Zeit allein am Tisch sitzen. Schade; ich hätte mich schon gerne mit meinem Tischnachbarn unterhalten.

Noch eine kleine Episode zum Schmunzeln oder Heulen. Meine Handykarte war aufgebraucht und ich benötigte eine neue. Ich wollte mir eine kaufen, hatte aber bei meiner ersten Ausfahrt in den Ort keinen Handyladen gefunden. Irgendwann traf ich einen Zivi im Aufzug. Ich fragte ihn, wo ich in der Nähe der Klinik einen entsprechenden Laden finden könnte. Er meinte, "das kann ich Ihnen nicht sagen, Sie dürfen ja auch nicht rausfahren. Sie können aber jemanden beauftragen, Ihnen eine Karte zu holen". Ich sagte nur, "na ja, mal sehen", und dachte, hast du eine Ahnung, was ich kann oder darf. Wenn allerdings einer der Ärzte mir Ausfahrverbot erteilt hätte, dann wäre ich nach spätestens zwei Tagen abgereist. Ich hätte die Kur abgebrochen und wahrscheinlich die Klinik wegen Freiheitsberaubung verklagt. Weil ich aber rechtzeitig zu den Psychologen Kontakt aufnahm, hat sich das keiner getraut.

Trotzdem war und blieb das Verhalten der Pflegekräfte und einiger Therapeuten nach meinem Empfinden höchst merkwürdig. Wie soll ich es zum Beispiel verstehen, wenn eine Ergotherapeutin in der ersten Sitzung einen "Idiotentest" veranstaltet, anstatt sich gleich um meine verkrampften Arme zu kümmern? Auch in der Krankengymnastik wurde sehr viel Zeit mit Dokumentation verbraten. Aber das wird wohl heutzutage von den Kostenträgern so verlangt. Ich finde es nur schade, weil drei Wochen wirklich sehr knapp bemessen sind. Die Pflegekräfte hatten alle die "professionelle Krankenpflege" perfekt drauf. Diese Art von Pflege aber behagte mir gar nicht, weil sie mich noch hilfloser machte, als ich eigentlich bin.

Auch ein behinderter, alter und kranker Mensch hat eine Intimsphäre. Diese Tatsache wurde oft im Eifer des Gefechtes vergessen. So z. B. blieb manchmal selbst während eines Toilettenganges die Zimmertür offen, oder es wurde mir beim Wasserlassen "zugeschaut", das heißt, die Krankenschwester blieb einfach vor mir stehen. Ich hätte sie auch fortschicken können. Das aber könnte unter Umständen bedeuten, dass die Gnädigste erst nach einer halben Stunde oder noch später, wiederkommt. Einmal mussten sich auch die Bedürfnisse meines Körpers nach den Wünschen des Pflegepersonals richten. Stuhlgang nach 21 Uhr war nicht erlaubt. Da war es schlicht und ergreifend Zeit, ins Bett zu gehen. Dieser Umgang mit pflegebedürftigen Menschen wird wohl vermutlich in vielen Pflegeeinrichtungen oder auch Krankenhäusern gang und gäbe sein, fürchte ich. Er wird dadurch aber nicht richtiger. Eine solche Vorgehensweise darf nicht länger toleriert werden.

Ich will nicht einzelne Pflegekräfte an den Pranger stellen. Aber es wird allerhöchste Zeit, dass sich in der Ausbildung der Pflegeschüler etwas ändert. Es reicht nicht, nur praktische Fähigkeiten zu vermitteln. Es muss ihnen auch beigebracht werden, dass Patienten keine leblosen Gegenstände sind, die es blank zu polieren gilt. Ein auf Pflege angewiesener Mensch sollte das Recht haben, nach seinen speziellen Bedürfnissen und seinen individuellen Wünschen versorgt zu werden. Er darf nicht nach einem allgemeinen starren Schema abgearbeitet werden. Eine individuell gestaltete Pflege muss nach einer gewissen Einarbeitungszeit in der Praxis nicht zeitraubender sein, als eine "Pflege" nach Schema F: Ein Patient; der sich von seiner Pflegekraft als Mensch angenommen fühlt, ist viel ruhiger, lockerer und entspannter. Er ist unter Umständen auch in der Lage, ein klein wenig mitzuarbeiten. Und er tut es gerne. Eine solche individuelle Pflege muss auch für die Pflegekräfte nicht körperlich belastender sein. Es gibt ja genügend verschiedene technische Hilfsmittel, die eingesetzt werden können.

Zum Schluss möchte ich von einer positiven Begebenheit berichten, die es mir ermöglichte, die üblichen drei Kurwochen durchzustehen. Um das zumindest anfänglich durchgehend falsche Verhalten des Klinikpersonals besser ertragen und vielleicht sogar ein klein wenig verstehen zu können, suchte ich Kontakt zu einem Vertreter der Psychologie. Es wurde mir eine junge Psychologin zugeteilt, die, wie sie mir später sagte, aus der ehemaligen DDR stammte und bisher noch nicht viel mit Schwerbehinderten zu tun gehabt hatte. Wenn ich lobend erwähnen darf, war diese Frau von Anfang an bereit, mir vorurteilsfrei zuzuhören. Das war eine Wohltat für mein angekratztes Gemüt. Nach der ersten Gesprächsstunde bereits fragte sie mich, "was soll ich bloß mit Ihnen machen, eine Therapie brauchen Sie ja nicht". Ich erwiderte, "wenn Sie für zwei oder drei weitere Plauderstündchen Zeit hätten, würde mir das sehr, sehr gut tun". Sie hatte Zeit.

Zu aller letzt möchte ich dem Leser noch einige Daten aus meinem bisherigen Leben mitteilen.

Ich habe von Geburt an eine relativ stark ausgeprägte spastische Tetraplägie. Bis zum Alter von 11 Jahren wuchs ich, von einigen Krankenhausaufenthalten abgesehen, ausschließlich im wohlbehüteten Elternhaus auf. Den ersten Schulunterricht erhielt ich von einer Hauslehrerin. Mit 12 Jahren kam ich in eine Schule für Körperbehinderte gleich in die 5. Klasse. Dort blieb ich bis zum Abschluss des 9. Schuljahres. Die nächsten drei bis vier Jahre verbrachte ich entweder zu Hause oder in einer Werkstatt für Behinderte. Diese Zeit war sehr langweilig für mich. Nach zähen Verhandlungen mit starker Unterstützung meines Vaters konnte ich das Arbeitsamt überzeugen, dass sich eine Berufsausbildung lohnen würde. Es finanzierte in den Jahren 1972 bis 1974 eine Ausbildung zur EDV-Kauffrau im Berufsförderungswerk Heidelberg. Gleich anschließend fand ich eine Anstellung als Programmiererin in einem Rechenzentrum des öffentlichen Dienstes, die ich bis 1997 innehatte. In den letzten Arbeitsjahren aber verschlechterte sich mein allgemeiner Gesundheitszustand dermaßen, dass ich leider aufhören musste.

Nachdem mein Vater im Jahre 2000 verstarb, übernahm ich die Betreuung meiner derzeit 95jährigen Mutter. Natürlich hatte ich liebe Menschen, die mir zur Seite standen und mich tatkräftig unterstützten. Aber ich war die einzige Verwandte. Besonders die letzten drei Jahre waren sowohl für meine Mutter als auch für mich sehr belastend. Nachdem sie im Dezember letzten Jahres von uns gegangen ist, hätte ich eine wirkliche Erholung dringend gebraucht.

Quelle: http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp ... et,g_a_s_t

Interessant! Wie sieht sich und eine Situation ein behinderter Mensch!

Wir wir wissen gibt es noch schlimmere Situationen! Recht auf WÜRDE und Recht auf Einhaltung von Gesetzen bzw. Ahndung von Verstössen gegen Gesetze, die für ALLE, anderen Menschen auch gelten! Warum dürfen behinderten Menschen Dinge angetan werden, die bei nichtbehinderten Menschen nicht "geduldet" werden würden?

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Chartatext endlich verbindlich machen!

Beitrag von Service » 01.01.2007, 15:31

Man sollte den Text von H.K. in Erinnerung rufen:

... Charta enthält die Beschreibung von Selbstverständlichkeiten. Die Menschenwürde ist bereits durch Artikel 1 ff. Grundgesetz garantiert. Allerdings mangelt es an der Beachtung und Durchsetzung. Und damit sind wir wieder bei den Pflegemängeln und ihrer Beschreibung in der Öffentlichkeit. Der Chartatext will offensichtlich stärker ins Bewusstsein rücken, welche Ansprüche konkret die pflegebedürftigen Menschen haben. Insoweit hat sie eine gewisse Berechtigung. Allerdings gehören die Selbstverständlichkeiten der Charta im Alltag auch umgesetzt. Und insoweit ist noch viel zu tun. Die Verbände und Heimträger müssen den Chartatext endlich als verbindlich anerkennen - was sie wohl bisher nicht getan haben - siehe die Vorbemerkung unter Aktuelles dieser Homepage! ...

Leider ist bis heute, Ende 2006, festzustellen, dass die Charta mit ihren Selbstverständlichkeiten noch nicht in den Heimen angekommen ist. Die meisten Führungskräfte wissen garnicht, dass es ein solches Papier gibt.
Es ist daher endlich an der Zeit, dass der Chartatext verbindlich gemacht wird. Der Pflege-Selbsthilfeverband e.V. will dies im Zusammenhang mit dem "Gütesiegel"-Verfahren für Heime durchsetzen. Gut so!

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Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen

Beitrag von WernerSchell » 22.03.2007, 08:27

Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen

Menschen können in verschiedenen Lebenslagen hilfe- und pflegebedürftig sein. Die "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen" beschreibt, welche Rechte diese Menschen und ihre Angehörigen in Deutschland haben und informiert wie der Hilfe- und Pflegeprozess konkret gestaltet werden kann.
Die Charta geht zurück auf die Arbeiten des im Herbst 2003 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Gesundheit initiierten "Runden Tisches Pflege".

Broschürentext herunterladen unter
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Br ... b=true.pdf
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Presse
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Pflege-Charta wird in Deutschland vielfältig verankert

Beitrag von Presse » 17.06.2008, 07:06

Pressemeldung vom 16.06.2008, Leitstelle Altenpflege im Deutschen Zentrum für Altersfragen

Die Pflege-Charta wird in Deutschland vielfältig verankert - Übertragbare Lösungsansätze zur Umsetzung der Pflege-Charta für die Pflegepraxis werden vorgestellt!

Im Januar 2008 gab der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Hermann Kues den Startschuss für die symbolische Zeichnung der Pflege-Charta auf der Website www.pflege-charta.de. Mittlerweile haben schon viele Einzelpersonen und Institutionen sowie diverse Dachverbände ihre Unterstützung für die Umsetzung der Pflege-Charta dokumentiert. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sind dabei. Die letztgenannten Verbände waren an der Entwicklung der Pflege-Charta beteiligt und haben sie nun symbolisch unterzeichnet.

Wie stationäre Pflegeeinrichtungen sich für die Umsetzung der Pflege-Charta einsetzen können, wird auf einer Fachveranstaltung am 19. Juni 2008 im Wissenschaftspark Gelsenkirchen präsentiert: Neun Pflegeeinrichtungen haben ein Jahr lang an einem Praxisprojekt zur Pflege-Charta teilgenommen und übertragbare Umsetzungsmöglichkeiten zur Charta erprobt. Im Fokus stehen interessante und gut übertragbare Aktivitäten der Einrichtungen, die die Alltagsroutine der Institutionen durchbrechen und auf die Sensibilisierung für die Lebenswelt der Bewohnerschaft abzielen, z.B. die Anwendung so genannter „Schattentage“. Anhand eines im Projekt entwickelten Leitfadens können sich alle Einrichtungen nun selbst bewerten, Stärken und Verbesserungsbereiche identifizieren und die Pflegequalität verbessern. Die Ergebnisse geben vielfältige Antworten auf die Frage, wie würdevolle Pflege und Hilfe im Alltag stationärer Einrichtungen gestaltet werden kann. Die Veranstaltung wird von der Leitstelle Altenpflege im Deutschen Zentrum für Altersfragen gemeinsam mit Konkret Consult Ruhr und in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt.

Die Verankerung der Pflege-Charta in der deutschen Pflegelandschaft wird auch in aktuellen gesetzlichen Entwicklungen vollzogen: Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz hat als Leitbild die menschenwürdige Pflege und eine selbstbestimmte Teilhabe der pflegebedürftigen Menschen am Leben in der Gesellschaft und bezieht sich dabei auf die Charta. Auch die Entwürfe von Landesheimgesetzen nehmen Bezug auf die Charta. So zum Beispiel der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung von Schutz und Selbstbestimmung von Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung Schleswig-Holstein, das am 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Auch im Nordrhein-Westfälischen Wohn- und Teilhabegesetz, das auch zum 1. Januar 2009 in Kraft treten soll, ist die Pflege-Charta verankert. Der Entwurf zum Gesetz zur Förderung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung Bayerns, nimmt ebenfalls Bezug auf die Pflege-Charta.

Weitere Informationen unter http://www.pflege-charta.de oder bei der Leitstelle Altenpflege im Deutschen Zentrum für Altersfragen per E-Mail ( leitstelle-altenpflege@dza.de ) oder telefonisch unter 030/260740-90.

Quelle: Pressemitteilung vom 16.6.2008
Stefanie Hartmann
Deutsches Zentrum für Altersfragen
Leitstelle Altenpflege - Sachbearbeitung
Manfred-von-Richthofen-Str. 2
12101 Berlin
http://www.dza.de
stefanie.hartmann@dza.de
Tel.: 030 / 260 740 90
Fax: 030 / 785 43 50

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Entschuldigung

Beitrag von johannes » 17.06.2008, 12:39

Entschuldigen Sie, wenn ich die Beiträge zur Charta nicht ganz ernst nehmen kann.

1. Warum sollte diese Charta mehr Wirkung entfalten, als das Grundgesetz? Wer die elementare Grundlage des Zusammenlebens in Deutschland nicht ernst nimmt, wird auch die Charta, ein schmückendes Beiwerk nicht ernst nehmen.

2. Wenn Politiker sich für die Charta einsetzen, wie sie sagen, frage ich mich, warum sie nicht bereit sind, ihre eigenen Gesetze ernst zu nehmen. Ich wage die Behauptung, daß sie an einer Umsetzung gar nicht interessiert sind, sondern nur Staub aufwirbeln, weil sie wiedergewählt werden wollen.

Ich erinnere zum wiederholten Male an das SGB XI, § 28,4, in dem zwingend die Aktivierung vorgeschrieben wird - und von den Kostenträgern, Staatsdienern mit Füßen getreten wird. Kostenträger zwingen die Anbieter von Pflegeleistungen, ihre Leistungen unter den Gestehungskosten anzubieten. Das schlägt sich in erster Linie an den extrem niedrigen Personalbutgets nieder, die nun mal vorhanden sind. Das zeigt sich auch daran, daß Staatsorgane (Sozialämter) Pflegebedürftige zwingen (Baden-Württemberg), die billigsten Anbieter zu wählen, wenn sie die ungedeckten Kosten hierfür übernehmen sollen.

Daß billig nicht preiswert ist - gehört wohl zum Allgemeinwissen.

3. Auch die Bevölkerung will nicht wirklich die Umsetzung der Gesetze, geschweige denn der Charta. Wieso?

Wollte sie dies, würde nicht über die angeblich so hohen Pflegekosten von € 1,67 (Stufe 1) bis € 2,36 (Stufe 3) pro gesetzlich verpflichteter Stunde klagen.

Absichtserklärungen ohne Substanz werden nicht zum Ziel führen. Wir benötigen ein Umdenken!

Umdenken bei den Politikern - daß sie ihre eigenen Gesetze endlich mal ernst nehmen

Umdenken bei den Bürgern - daß gute Leistung ihren Preis hat

Die Charta wird zu einer neuen Vorschriftenflut führen, das ist auf jeden Fall sicher. Statt weniger, wird natürlich wieder mehr Bürokratie auf uns zu kommen. Statt der derzeitigen rd. 40 % administrativer Verluste von Arbeitszeit bei Pflegekräften werden diese Verluste für die Pflegebedürftigen weiter wachsen. Ich rechne mit einer mindestens 20 %igen Steigerung. Das ist für mich das Drama, das wir zu erwarten haben. Ich würde mich riesig freuen, wenn es wirklich anders kommen würde. Aber glauben kann ich s nicht.

Johannes
Ein Mensch funktioniert nicht - er lebt!

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