Selbständige Behandlung durch exam. Krankenpfleger im Pflegeheim
Hallo,
ich arbeite in einem Pflegeheim und bekam eine schriiftliche Abmahnung für selbständige Handeln.
Eine Bewohnerin hat Diabetes Typ 1. Wurde täglich morgens und abends BZ Kontrolle durchgeführ und anschliesend gespritzt.
An einem Tag hatte Bew. ein Blutzuckerwert von 32mg/dl. Bekam von mir 3 Teelöfel Traubenzucker.
Eine Stunde später habe ich BZ Kontrolle durchgeführt und den Wert war 55mg/dl. Bew.bekam von mir noch 2 Löfel Traubenzucker und nach 1 Stunde hatte 65 mg/dl.
Danach habe ich die Nachtwache informiert und sie hat in der Nacht weiter BZ Kontrolle gemacht.Weder ich noch die Nachtwache hat den Notarzt informiert.
Einen Monat später bekam ich von PDL eine Abmahnung.
Meine Frage ist die Abmahnung korrekt?
Vielen Dank
Selbständige Behandlung durch Pflegekraft im Heim
Moderator: WernerSchell
Heilkunde (Diagnose & Therapie) Arztsache!
Hallo Romann,
jede selbständige diagnostische und therapeutische Einschätzung und Entscheidung ist Heilkunde und obliegt allein dem Arzt. Soweit es in der Heimversorgung Situationen gibt, die Anlass für solche heilkundliche Tätigkeiten geben, muss in der Tat zwingend ein Arzt zugezogen werden. Pflegekräfte sind nicht befugt, eigenständig solche heilkundlichen Tätigkeiten zu übernehmen. Verstöße gegen diese „allgemeinen Grundregeln“ in der Patientenversorgung sind eine klare Pflichtwidrigkeit und können mit den üblichen arbeitsrechtlichen Maßnahmen geahndet werden.
Gruß Berti
PS.: Siehe auch in dieser Homepage unter
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... erapie.htm
bzw.
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... dzuege.htm
jede selbständige diagnostische und therapeutische Einschätzung und Entscheidung ist Heilkunde und obliegt allein dem Arzt. Soweit es in der Heimversorgung Situationen gibt, die Anlass für solche heilkundliche Tätigkeiten geben, muss in der Tat zwingend ein Arzt zugezogen werden. Pflegekräfte sind nicht befugt, eigenständig solche heilkundlichen Tätigkeiten zu übernehmen. Verstöße gegen diese „allgemeinen Grundregeln“ in der Patientenversorgung sind eine klare Pflichtwidrigkeit und können mit den üblichen arbeitsrechtlichen Maßnahmen geahndet werden.
Gruß Berti
PS.: Siehe auch in dieser Homepage unter
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... erapie.htm
bzw.
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... dzuege.htm
Diagnostik & Therapie Arztsache!
Berti hat völlig Recht, nur Ärzte sind zur Heilkunde befugt (ausnahmsweise und mit Einschränkungen auch Heilpraktiker). Siehe dazu den Beitrag in dieser Homepage unter
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... ktiker.htm
Diagnostik und darauf basierende Therapiemaßnahmen bei Diabetes sind klar Heilkunde und damit für Pflegekräfte tabu! Ärzte anfordern - und in der Heimversorgung wird leider davon zu wenig Gebrauch gemacht.
Ob unter den geschilderten Umständen gleich eine Abmahnung erfolgen mußte, kann hinterfragt werden. Ein Gespräch über das zukünftig richtige Verhalten hätte möglicherweise auch ausgereicht. Allerdings kann die Abmahnung dem Grundsatz nach wohl nicht beanstandet werden.
MfG Simone Höger
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... ktiker.htm
Diagnostik und darauf basierende Therapiemaßnahmen bei Diabetes sind klar Heilkunde und damit für Pflegekräfte tabu! Ärzte anfordern - und in der Heimversorgung wird leider davon zu wenig Gebrauch gemacht.
Ob unter den geschilderten Umständen gleich eine Abmahnung erfolgen mußte, kann hinterfragt werden. Ein Gespräch über das zukünftig richtige Verhalten hätte möglicherweise auch ausgereicht. Allerdings kann die Abmahnung dem Grundsatz nach wohl nicht beanstandet werden.
MfG Simone Höger
Ärzte müssen in die Pflicht genommen werden
Ärzte müssen in die Pflicht genommen werden - ob sich der Heimbesuch finanziell lohnt, darf kein Kriterium sein!
Siehe auch meinen Text unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=0#3
Herzlichst
Monika Huber
Siehe auch meinen Text unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=0#3
Herzlichst
Monika Huber