Pflegezeiten in der ambulanten Pflege??

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

Antworten
Gast

Pflegezeiten in der ambulanten Pflege??

Beitrag von Gast » 29.01.2005, 15:44

hallo,

wer kann mir sagen wo es eine gültige und verbindliche liste gibt, in der die pflegezeiten für die häusliche pflege angegeben sind. wir haben festgestellt, dass diese immer weiter gekürzt werden, um wirtschaftlich arbeiten zu können, so bekommen wir für das ausziehen von A-T Strümpfen bei der pat nur noch vier min gutgeschrieben, ind der zeit muss ich vom auto bis ins haus der pat sowie die dokomentation bearbeiten und wieder ins auto zurück ,achja ;-) die strümpfe muss ich auch ausziehen in dieser zeit , für BZ-Test , RR-Messungen , medi gabe oder Spritzen (sc) hab ich drei min.
in diesen zeiten ist ein patientengerechtes arbeiten doch wohl kaum möglich.
wie ist das in anderen diensten und sind das wircklich die festgesetzen zeiten des MDK bzw. der Krankenkassen ?

lg gaby1

Gast

Betriebswirtschaft & ambulante Pflege

Beitrag von Gast » 30.01.2005, 11:24

Guten Morgen Gaby,

wer hat Euch die „engen“ Zeiten vorgegeben; die Pflegedienstleitung oder gibt es insoweit eine „amtliche“ Vorlage? Wenn die Angaben allein von der Pflegedienstleitung bzw. vom Arbeitgeber kommen, wurde von Euch Pflegenden nachgefragt bzw. moniert, wieso diese Angaben korrekt sind (weil keine ausreichende Pflege möglich)? Evtl. müsst Ihr Euch schriftlich zur Wehr setzen und auf die Unmöglichkeit, ordentlich zu arbeiten, aufmerksam machen (Überlastungsanzeige).
Tatsache ist, dass die Pflegeleistungen von den Kassen nicht üppig abgegolten werden. Wer betriebswirtschaftlich erfolgreich sein will, muss schnell sein. Leider. Die Pflegebedürftigen / Patienten sind neben den Pflegekräften die Leidtragenden! Aber aufgepasst: Die Pflegebedürftigen / Patienten haben, unabhängig von den vorgegebenen Zeitspannen, Anspruch auf eine sorgfältige Pflege. Zwischen Anspruch und Wirklichkeit besteht nicht selten ein erheblicher Widerspruch. Daher sind Beschwerden / Klagen nicht ausgeschlossen.

MfG
Günther

Gast

Pflegezeiten - Vorgaben reichen meist nicht

Beitrag von Gast » 30.01.2005, 12:18

Hallo!

Es ist in Vereinbarungen zwischen den „Pflegeverbänden“ und den Pflegekassen (http://www.bmgs.bund.de/download/gesetz ... 11x075.htm) grundsätzlich festgehalten, welche konkreten Pflegeleistungen wie vergütet werden. Siehe dazu z.B. unter
http://www.gilead-ambulant.de/unserepreise.html
Allein anhand solcher Vergütungsübersichten ergeben sich betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten, bestimmte Leistungen möglichst zügig, in knapp bemessenen Zeitvorgaben, zu erledigen. Näheres müsste der Träger anhand der maßgeblichen Vereinbarungen sagen können. Also ran an den Arbeitgeber bzw. die Pflegedienstleitung und alles nachfragen.
Ich fand noch den nachfolgenden Beitrag. Vielleicht ist er hilfreich?

--- Lässt sich der Zeitaufwand in den Leistungsbereichen des Pflegeversicherungsgesetzes durch professionelle Pflege verkürzen?
von Cornelia Michalke
http://www.pflegenet.com/revue/beitraeg ... fwand.html

Siehe auch unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1101877542
http://www.maerkischer-kreis.de/pflegei ... enste.html
http://www.gesetzeskunde.de/Medizin-Inf ... pflege.htm

Mit freundlichen Grüßen
Dirk

Gast

Leistungen der häuslichen Pflege ...

Beitrag von Gast » 30.01.2005, 12:35

Zum System zur Vergütung von Leistungen der häuslichen Pflege nach dem SGB XI siehe z.B. unter
http://www.vdak.de/pflege/abschnitt_6_stand_07_03.pdf

Murkel
Newbie
Beiträge: 3
Registriert: 07.07.2004, 22:03
Wohnort: Bielefeld

Re: Pflegezeiten in der ambulanten Pflege??

Beitrag von Murkel » 30.01.2005, 15:30

Hallo, guten Morgen
Gaby1 beschreibt Tätigkeiten der Behandlungspflege SGB V. Diese sind Leistungen der Krankenkassen und nicht der Pflegekassen. Bitte nicht verwechseln mit dem SGB XI. BZ- Messung und RR-Messung werden zumindest in NRW nicht vergütet. Es sind sogenannte Serviceleistungen. Für eine Insulininjektion, Medigabe oder Kompressionsstrümpfe an-/ ausziehen bezahlt die Kasse ca. 8.76€ incl. Fahrtkosten. Es wird auch nur eine Leistung bezahlt, egal, wieviel man macht. So habe ich Patienten, bei denen sowohl Insulin gespritzt als auch Medikamente gestellt und verabreicht werden und gleichzeitig Kompressionstrümpfe angezogen werden. Alles für 8,76€. Bei SGB V Leistungen ist mir zudem vorgeschrieben, diese durch eine Pflegefachkraft durchführen zu lassen. Ich gebe meinen Pflegekräften im Durchschnitt 10 Minuten pro Patient für diese Leistungen. Natürlich kann ich mir bei diesen Preisen keine Villa im Tessin erlauben.
Übrigens bekommen die caritativen Dienste z.B. Diakonie, Caritas, Rotes Kreuz etc. für die gleichen Leistungen sowohl bei den SGB XI Leistungen als auch bei den SGB V Leistungen durch die Kassen eine sehr viel höhere Vergütung.
Viele Grüße, Birgit
Freundliche Grüße Birgit

Gast

Pflegezeiten in der ambulanten Pflege??

Beitrag von Gast » 30.01.2005, 19:12

Hallo Gaby,
vielleicht ist es mit Rücksicht auf die Hinweise von Murkel ganz sinnvoll zu beschreiben, um welche Leistungensbereiche es geht, SGB V oder SGB XI.
MfG
Dirk

Gast

Betriebswirtschaft & ambulante Pflege

Beitrag von Gast » 31.01.2005, 13:06

Betriebswirtschaft & ambulante Pflege

Es ist übrigens ein Irrtum anzunehmen, die in einem MDK-Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit festgelegten Minuten-Angaben (der Laienpflege) seien für die spätere Pflegezeiten der professionellen Pflegedienste verbindlich. Grundsätzlich muss ordentlich, d.h. sorgfältig, gepflegt werden (§§ 276, 278 BGB – dazu gibt es in diesem Forum mehrere Beiträge; siehe unten). Wenn dafür Zeitvorgaben gemacht sind, haben sie in erster Linie Bedeutung für die Abrechnung – nicht mehr und nicht weniger!
Ich kann nur jeder Pflegekraft empfehlen, der Pflegedienstleitung immer wieder mündlich oder gar schriftlich mitzuteilen, welche Zeiten für die Versorgung der Patienten / Pflegebedürftigen tatsächlich benötigt werden. Es ist letztlich Aufgaben der Vorgesetzten, die Pflege so zu organisieren, dass sie den allseitigen Bedürfnissen annähernd gerecht wird. Auf jeden Fall muss der Pflegebedarf des „Kunden“ abgedeckt werden.

Ramona

Text aus dem Forum
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ard=pflege

….. Verantwortlichkeiten ergeben sich meist aus den wechselseitig vereinbarten Rechten und Pflichten. Es gelten unmittelbar die Sorgfaltspflichten nach §§ 276, 278 BGB. …. Siehe in diesem Forum z.B. unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=3#3
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1

Gast

Re: Pflegezeiten in der ambulanten Pflege??

Beitrag von Gast » 25.02.2005, 16:16

hallöchen bernd
haben diese zeiten von unserer PDL bekommen mit dem hinweis das ja wirtschaftlich geärbeitet werden muss, was wir ja auch verstehen , dies sind die zeiten die aus den altenheimen gängig wären , aber es ist einfach nicht möglich diese leistungen mit dokomentieren auszuführen, die leitung ist der meinung das wir auch unseren beitrag zur erhaltung der arbeitsplätze leisten müssen
gruß gaby

Gast

Re: Pflegezeiten in der ambulanten Pflege??

Beitrag von Gast » 25.02.2005, 16:19

sorry meinte günther

Antworten