Legen eines Dauerkatheters – Rechtslage?
Verfasst: 09.09.2004, 21:38
Hallo,
ich hatte heute eine "Diskussion" mit der PDL. Es ging darum, das heute Hausarztvisite gewesen ist und eine Bewohner die Ärztin aufgrund eines akuten hämorrhidal Leidens und den daraus hervorgehenden Schmerzen, einen DK anzuordnen. Solange bis die Schmerzen weg sind. Die Bewohnerin ist sonst mobil und versorgt sich weitesgehen selbst. Nur hatte sie in den letzten Tagen solche Schmerzen in der Aftergegend, das sie nicht mehr aufgestanden ist. Dies änderte sich mit der Legung des DK´s.
Mir wurde nun von der PDL gesagt, das das so nicht gehe und die Ärztin nicht einfach dem Wunsch der Bewohnerin entsprechen könne, sondern eine detailierte Diagnose angeben muss, die einen Katheder auch für eine übergangszeit rechtfertige. Dies sei eine Anforderung des MDK. War es jetzt falsch der Bewohnerin einen Katheder für die Heilphase zu legen, trotz schriftlicher Anordnung, aber ohne Diagnose. DIe Bewohnerin jedenfalls fühlte sich danach erstmal besser.
Danke fürs Benatworten im vorraus.
ich hatte heute eine "Diskussion" mit der PDL. Es ging darum, das heute Hausarztvisite gewesen ist und eine Bewohner die Ärztin aufgrund eines akuten hämorrhidal Leidens und den daraus hervorgehenden Schmerzen, einen DK anzuordnen. Solange bis die Schmerzen weg sind. Die Bewohnerin ist sonst mobil und versorgt sich weitesgehen selbst. Nur hatte sie in den letzten Tagen solche Schmerzen in der Aftergegend, das sie nicht mehr aufgestanden ist. Dies änderte sich mit der Legung des DK´s.
Mir wurde nun von der PDL gesagt, das das so nicht gehe und die Ärztin nicht einfach dem Wunsch der Bewohnerin entsprechen könne, sondern eine detailierte Diagnose angeben muss, die einen Katheder auch für eine übergangszeit rechtfertige. Dies sei eine Anforderung des MDK. War es jetzt falsch der Bewohnerin einen Katheder für die Heilphase zu legen, trotz schriftlicher Anordnung, aber ohne Diagnose. DIe Bewohnerin jedenfalls fühlte sich danach erstmal besser.
Danke fürs Benatworten im vorraus.