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Dekubitusprophylaxe obliegt verantwortlich Pflegefachkräften

Verfasst: 05.03.2018, 07:18
von WernerSchell
Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 11.01.2017 - 5 U 82/16 -
Download: >>> http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koel ... 70111.html

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Die Entscheidung wird auch in der "Rechtsdepesche", Jul/Aug.2017, vorgestellt. Dort heißt es u.a.:
Die Einschätzung des Dekubitusrisikos, die Planung der vorbeugenden Maßnahmen und deren Durchführung sind eigenverantwortliche Aufgaben der Pflegefachkräfte.

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