Pflegeberufsgesetz (PflBG)
Verfasst: 23.06.2017, 17:40
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Deutscher Bundestag Rede des Bundesministers für Gesundheit, Hermann Gröhe,
zum Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe vor dem Deutschen Bundestag am 22. Juni 2017 in Berlin:
Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen!
Liebe Kollegen!
Unser Präsident hat in gewohnt heiterer Weise einen sehr ernsten Hinweis, nämlich dass wir dankbar
dafür sein können, uns in Freiheit zu streiten, aufgenommen. Ich finde, es sollte immer wieder
daran erinnert werden: Wir streiten uns – manches eint uns –, aber das tun wir immer mit der Kraft
des Arguments und aufgrund der Mehrheit, mit der uns die Wählerinnen und Wähler ausgestattet haben,
und wir brauchen keine Sorge vor Repressalien haben, die in anderen Ländern der Welt notwendige
Debatten erst gar nicht möglich machen.
Im Beitrag der Kollegin Scharfenberg ist eines deutlich geworden: Das Fundament, auf dem wir
streiten, ist, dass wir gemeinsam den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen und den Pflegekräften
den Rücken stärken wollen. Es ist Aufgabe der Opposition, zu mahnen und zu drängen. Unsere Aufgabe
ist es, zu handeln. Ich sage sehr selbstbewusst: In dieser Legislaturperiode ist so viel wie in
keiner zuvor für die Pflege getan worden.
Ab 1. Januar dieses Jahres wurde der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt. Endlich gibt es
gleichberechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung auch für demenziell Erkrankte.
Zehn Jahre lang wurde darüber gestritten. Noch in dieser Legislaturperiode hat die Opposition im
Zusammenhang mit dem Pflegestärkungsgesetz I behauptet: "Das Pflegestärkungsgesetz II wird nie
kommen." Am 1. Januar 2017 ist es Realität geworden.
Auch über die Pflegeberufereform diskutieren wir seit zehn Jahren. Deswegen ist es originell, dass
mancher zwischen den Argumenten "zu viel Zeit gelassen" und "übers Knie gebrochen" pendelt. Seit
zehn Jahren diskutieren wir über die Frage, ob es nicht angemessen ist – und ich bejahe dies
eindeutig –, die Pflegeberufe in einem einheitlichen Berufsbild – bei Vertiefung in speziellen
Bereichen in konkreten Tätigkeitsfeldern – zusammenzuführen, weil es die Berufe aufwertet und weil
es die Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten unserer Pflegekräfte erhöht. Darin weiß ich mich von
vielen aus der Pflegebranche unterstützt.
Die Kollegin von der Linken spricht von einem Koalitionsstreit. Sie fordern eine zweite Anhörung.
Mit Verlaub: Hätten Sie doch bei der ersten schon zugehört, dann wüssten Sie, dass es nicht um ein
Hakeln in der Koalition geht, sondern dass diese umfassende Ausbildungsreform mit ganz vielen
Hoffnungen und auch mit Sorgen verbunden ist, Sorgen zum Beispiel der privaten Arbeitgeber – das
haben Sie eindrucksvoll unterstrichen – und Hoffnungen zum Beispiel der Wohlfahrtsverbände, des
Pflegetags und des Pflegerats. Jeder artikuliert hier die Sorgen und zitiert die Verbände, denen er
sich besonders nahe fühlt. Ich habe beim Pflegetag einen großen Rückenwind, übrigens nicht nur in
Bezug auf die Generalistik, sondern ausdrücklich auch für den Kompromiss erfahren.
Ich will mit Dank an die Kollegen Nüßlein und Lauterbach auch sagen, dass ich es für richtig halte,
dass in dieser Weise nach einem Kompromiss gesucht, ja gerungen wurde, der das Ziel hat, die
Hoffnungen wie die Sorgen ernst zu nehmen. Wir wollten nicht rechthaberisch fragen, wer denn nun
mit seinen Hoffnungen recht hat, sondern haben gesagt: Die jungen Leute, die eine Ausbildung
beginnen, sind Expertinnen und Experten für ihren eigenen Lebensweg. Sie werden – da bitte ich Sie,
sich die Regelungen zum Wahlrecht noch einmal anzusehen – beginnen mit einer gemeinsamen Ausbildung
und werden dann nach einer Vertiefung in Alten- und Kinderkrankenpflege nach zwei Jahren die
Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, ob sie den Abschluss in der Kinderkranken- und
Altenpflege oder den generalistischen Abschluss mit einem Vertiefungsschwerpunkt wählen. Wir legen
dies in die Hand der jungen Leute. Wir werden uns nach einigen Jahren ansehen, wie die Erfahrungen
damit sind, dann wird der Bundestag erneut entscheiden. Ich glaube, das ist eine gute Lösung, eine
Lösung, die Vertrauen zu denjenigen aufbaut, die wir für einen Pflegeberuf gewinnen wollen.
Ich bin in der Tat davon überzeugt, dass wir die Attraktivität der Berufe umfassend stärken, und
zwar nicht nur durch die Generalistik, den erweiterten Einsatz und die Aufstiegsmöglichkeiten. Ich
nenne beispielhaft, weil gerade von Wertschätzung für die Pflege die Rede war, § 4, in dem es um
vorbehaltene Tätigkeiten geht. Erstmalig entsprechen wir mit diesem Gesetz dem klaren Grundsatz:
Pflegen kann nicht jeder. Es wird klar, dass bestimmte Tätigkeiten nur ausgebildeten Fachkräften
vorbehalten sind. Das ist ein deutliches Zeichen der Wertschätzung und steht in dieser Klarheit
erstmalig in diesem Gesetz.
Ein weiterer Punkt: Wir wollen die praktische Ausbildung stärken. Deswegen gibt es erstmalig eine
klare Regelung zur Praxisanleitung. Das heißt, der Auszubildende wird eben nicht allein in der
Arbeit eingesetzt und soll sich dort bewähren, sondern er erhält durch Fachkräfte eine
Praxisanleitung. Das ist ein großer Fortschritt hin zu einer besseren Berufsausbildung.
Es ist ein Aberwitz – das ist schon angesprochen worden –, dass wir uns angesichts des Mangels von
Arbeitskräften in der Altenpflege in einigen Bundesländern noch Schulgeld leisten. Das gehört dann
endlich der Vergangenheit an. Das ist ein wichtiger Schritt.
Ich sage sehr deutlich: Die Debatte muss weitergehen. Wir haben im Gesundheitswesen auch andere
Mangelberufe; ich denke an Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden. Wir haben gestern im
Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz mit den Ländern darüber gesprochen. Es bleibt wahrlich
genug Arbeit zu tun. Wie gesagt: In Mangelberufen des Gesundheitswesens sollte Schulgeld endlich
der Vergangenheit angehören.
Schließlich ergänzen wir die starke Berufsausbildung, die wir mit diesem Gesetz schaffen, um eine
aus der Pilotphase in den Regelbetrieb überführte hochschulische Pflegeausbildung, die an die Seite
der Berufsausbildung tritt und deren Ziel es ist, die Erkenntnisse der Pflegewissenschaften in den
Pflegealltag hineinzutragen und so zu einer guten Verbindung nicht zuletzt für hochkomplexe
Pflegebedarfe, für Leitungsaufgaben und so weiter zu kommen. Auch das ist ein starkes Signal, dass
wir in der Pflege die Berufs- und Betätigungsfelder deutlich ausweiten.
Wir haben natürlich nie behauptet – Kollegin Scharfenberg, da muss ich Ihnen widersprechen –: Das
ist der eine Weg, der den Fachkräftemangel behebt. Aber erstens haben wir heute einen
Ausbildungsrekord in der Alten- und Krankenpflege. Das ist eine gute Nachricht. Das zeigt, wie viel
Solidarität in dieser Gesellschaft steckt, wie viele Menschen in diesem Bereich tätig werden
wollen. Zweitens ist diese Ausbildungsreform eingebettet in eine umfassende Politik: Wir haben in
dieser Legislaturperiode die Zahlung von Tariflöhnen gestärkt; zusätzliche Betreuungskräfte werden
eingesetzt; am 1. Januar dieses Jahres wurden in elf Bundesländern bessere Personalschlüssel
eingeführt; wir bringen Personalbemessungsverfahren in Kranken- und Altenpflege und
Mindestpersonalvorgaben auf den Weg. Im nächsten Jahr soll die Einigung in der Krankenpflege
erfolgt sein. Die Schlüsselverbesserungen in der Altenpflege sind zum Jahresbeginn in Kraft
getreten. Also: Dieses Konzept ist ein Baustein, eingebettet in eine Politik, die sich fest dem
Ziel verschrieben hat, die Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte in unserem Land nachdrücklich zu
stärken.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu diesem guten Gesetz.
Anlagen
- Nr. 74-3 (PDF) 117KB
http://www.bundesregierung.de/Content/D ... cationFile
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
E-Mail: [ mailto:InternetPost@bundesregierung.de ]
Dorotheenstr. 84
D-10117 Berlin
Telefon: 03018 272 - 0
Telefax: 03018 272 - 2555
Internet: http://www.bundesregierung.de
zum Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe vor dem Deutschen Bundestag am 22. Juni 2017 in Berlin:
Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen!
Liebe Kollegen!
Unser Präsident hat in gewohnt heiterer Weise einen sehr ernsten Hinweis, nämlich dass wir dankbar
dafür sein können, uns in Freiheit zu streiten, aufgenommen. Ich finde, es sollte immer wieder
daran erinnert werden: Wir streiten uns – manches eint uns –, aber das tun wir immer mit der Kraft
des Arguments und aufgrund der Mehrheit, mit der uns die Wählerinnen und Wähler ausgestattet haben,
und wir brauchen keine Sorge vor Repressalien haben, die in anderen Ländern der Welt notwendige
Debatten erst gar nicht möglich machen.
Im Beitrag der Kollegin Scharfenberg ist eines deutlich geworden: Das Fundament, auf dem wir
streiten, ist, dass wir gemeinsam den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen und den Pflegekräften
den Rücken stärken wollen. Es ist Aufgabe der Opposition, zu mahnen und zu drängen. Unsere Aufgabe
ist es, zu handeln. Ich sage sehr selbstbewusst: In dieser Legislaturperiode ist so viel wie in
keiner zuvor für die Pflege getan worden.
Ab 1. Januar dieses Jahres wurde der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt. Endlich gibt es
gleichberechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung auch für demenziell Erkrankte.
Zehn Jahre lang wurde darüber gestritten. Noch in dieser Legislaturperiode hat die Opposition im
Zusammenhang mit dem Pflegestärkungsgesetz I behauptet: "Das Pflegestärkungsgesetz II wird nie
kommen." Am 1. Januar 2017 ist es Realität geworden.
Auch über die Pflegeberufereform diskutieren wir seit zehn Jahren. Deswegen ist es originell, dass
mancher zwischen den Argumenten "zu viel Zeit gelassen" und "übers Knie gebrochen" pendelt. Seit
zehn Jahren diskutieren wir über die Frage, ob es nicht angemessen ist – und ich bejahe dies
eindeutig –, die Pflegeberufe in einem einheitlichen Berufsbild – bei Vertiefung in speziellen
Bereichen in konkreten Tätigkeitsfeldern – zusammenzuführen, weil es die Berufe aufwertet und weil
es die Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten unserer Pflegekräfte erhöht. Darin weiß ich mich von
vielen aus der Pflegebranche unterstützt.
Die Kollegin von der Linken spricht von einem Koalitionsstreit. Sie fordern eine zweite Anhörung.
Mit Verlaub: Hätten Sie doch bei der ersten schon zugehört, dann wüssten Sie, dass es nicht um ein
Hakeln in der Koalition geht, sondern dass diese umfassende Ausbildungsreform mit ganz vielen
Hoffnungen und auch mit Sorgen verbunden ist, Sorgen zum Beispiel der privaten Arbeitgeber – das
haben Sie eindrucksvoll unterstrichen – und Hoffnungen zum Beispiel der Wohlfahrtsverbände, des
Pflegetags und des Pflegerats. Jeder artikuliert hier die Sorgen und zitiert die Verbände, denen er
sich besonders nahe fühlt. Ich habe beim Pflegetag einen großen Rückenwind, übrigens nicht nur in
Bezug auf die Generalistik, sondern ausdrücklich auch für den Kompromiss erfahren.
Ich will mit Dank an die Kollegen Nüßlein und Lauterbach auch sagen, dass ich es für richtig halte,
dass in dieser Weise nach einem Kompromiss gesucht, ja gerungen wurde, der das Ziel hat, die
Hoffnungen wie die Sorgen ernst zu nehmen. Wir wollten nicht rechthaberisch fragen, wer denn nun
mit seinen Hoffnungen recht hat, sondern haben gesagt: Die jungen Leute, die eine Ausbildung
beginnen, sind Expertinnen und Experten für ihren eigenen Lebensweg. Sie werden – da bitte ich Sie,
sich die Regelungen zum Wahlrecht noch einmal anzusehen – beginnen mit einer gemeinsamen Ausbildung
und werden dann nach einer Vertiefung in Alten- und Kinderkrankenpflege nach zwei Jahren die
Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, ob sie den Abschluss in der Kinderkranken- und
Altenpflege oder den generalistischen Abschluss mit einem Vertiefungsschwerpunkt wählen. Wir legen
dies in die Hand der jungen Leute. Wir werden uns nach einigen Jahren ansehen, wie die Erfahrungen
damit sind, dann wird der Bundestag erneut entscheiden. Ich glaube, das ist eine gute Lösung, eine
Lösung, die Vertrauen zu denjenigen aufbaut, die wir für einen Pflegeberuf gewinnen wollen.
Ich bin in der Tat davon überzeugt, dass wir die Attraktivität der Berufe umfassend stärken, und
zwar nicht nur durch die Generalistik, den erweiterten Einsatz und die Aufstiegsmöglichkeiten. Ich
nenne beispielhaft, weil gerade von Wertschätzung für die Pflege die Rede war, § 4, in dem es um
vorbehaltene Tätigkeiten geht. Erstmalig entsprechen wir mit diesem Gesetz dem klaren Grundsatz:
Pflegen kann nicht jeder. Es wird klar, dass bestimmte Tätigkeiten nur ausgebildeten Fachkräften
vorbehalten sind. Das ist ein deutliches Zeichen der Wertschätzung und steht in dieser Klarheit
erstmalig in diesem Gesetz.
Ein weiterer Punkt: Wir wollen die praktische Ausbildung stärken. Deswegen gibt es erstmalig eine
klare Regelung zur Praxisanleitung. Das heißt, der Auszubildende wird eben nicht allein in der
Arbeit eingesetzt und soll sich dort bewähren, sondern er erhält durch Fachkräfte eine
Praxisanleitung. Das ist ein großer Fortschritt hin zu einer besseren Berufsausbildung.
Es ist ein Aberwitz – das ist schon angesprochen worden –, dass wir uns angesichts des Mangels von
Arbeitskräften in der Altenpflege in einigen Bundesländern noch Schulgeld leisten. Das gehört dann
endlich der Vergangenheit an. Das ist ein wichtiger Schritt.
Ich sage sehr deutlich: Die Debatte muss weitergehen. Wir haben im Gesundheitswesen auch andere
Mangelberufe; ich denke an Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden. Wir haben gestern im
Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz mit den Ländern darüber gesprochen. Es bleibt wahrlich
genug Arbeit zu tun. Wie gesagt: In Mangelberufen des Gesundheitswesens sollte Schulgeld endlich
der Vergangenheit angehören.
Schließlich ergänzen wir die starke Berufsausbildung, die wir mit diesem Gesetz schaffen, um eine
aus der Pilotphase in den Regelbetrieb überführte hochschulische Pflegeausbildung, die an die Seite
der Berufsausbildung tritt und deren Ziel es ist, die Erkenntnisse der Pflegewissenschaften in den
Pflegealltag hineinzutragen und so zu einer guten Verbindung nicht zuletzt für hochkomplexe
Pflegebedarfe, für Leitungsaufgaben und so weiter zu kommen. Auch das ist ein starkes Signal, dass
wir in der Pflege die Berufs- und Betätigungsfelder deutlich ausweiten.
Wir haben natürlich nie behauptet – Kollegin Scharfenberg, da muss ich Ihnen widersprechen –: Das
ist der eine Weg, der den Fachkräftemangel behebt. Aber erstens haben wir heute einen
Ausbildungsrekord in der Alten- und Krankenpflege. Das ist eine gute Nachricht. Das zeigt, wie viel
Solidarität in dieser Gesellschaft steckt, wie viele Menschen in diesem Bereich tätig werden
wollen. Zweitens ist diese Ausbildungsreform eingebettet in eine umfassende Politik: Wir haben in
dieser Legislaturperiode die Zahlung von Tariflöhnen gestärkt; zusätzliche Betreuungskräfte werden
eingesetzt; am 1. Januar dieses Jahres wurden in elf Bundesländern bessere Personalschlüssel
eingeführt; wir bringen Personalbemessungsverfahren in Kranken- und Altenpflege und
Mindestpersonalvorgaben auf den Weg. Im nächsten Jahr soll die Einigung in der Krankenpflege
erfolgt sein. Die Schlüsselverbesserungen in der Altenpflege sind zum Jahresbeginn in Kraft
getreten. Also: Dieses Konzept ist ein Baustein, eingebettet in eine Politik, die sich fest dem
Ziel verschrieben hat, die Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte in unserem Land nachdrücklich zu
stärken.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu diesem guten Gesetz.
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