Elisabeth Scharfenberg
Mitglied des Deutschen Bundestages,
Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
Mitglied des Ausschusses für Gesundheit
Platz der Republik 1
11011 Berlin
(030) 227 – 74531
(030) 227 – 76655
elisabeth.scharfenberg@bundestag.de
Wahlkreis
Kreuzstr. 6
95111 Rehau
(09283) 898194 - 0
(09283) 898194 - 1
elisabeth.scharfenberg@wk.bundestag.de
Berlin, 10. Februar 2016
Reform der Pflegeausbildung
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit vielen Jahren wird über die Ausbildungsreform der Pflegeberufe diskutiert.
Dabei gab es von Anfang an verschiedene Vorstellungen über die Zusammenführung der
Kinderkranken-, Alten- und Krankenpflege. So gibt es die Befürworter der Generalisierung, die alle
drei Berufe zu einem zusammenlegen möchten. Andere wiederum sehen in der integrierten
Pflegeausbildung – gemeinsame Grundausbildung von (1,5-2 Jahren) und anschließender
Spezialisierung mit entsprechendem Abschluss – den richtigen Weg. Und Dritte halten den
enormen Kosten- und Reformaufwand für verfehlt und würden lieber direkt in die Gewinnung von
Fachkräften investieren und die Durchlässigkeit erhöhen indem mehr Altenpflegekräfte auch in
Krankenhäusern und Krankenpflegekräfte in Pflegeheimen eingesetzt werden.
Allen Vorstellungen gemein ist, dass es der gemeinsamen Anstrengung bedarf, damit der
Pflegeberuf an Attraktivität gewinnt und somit der Fachkräftemangel in der Pflege abgebaut wird.
Der nun vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe stellt den von der
Bundesregierung vorgesehenen Weg zu einer veränderten Pflegeausbildung vor. Nach
eingehender Befassung, gibt es Kritik von vielen Seiten. Egal welchem Weg der
Ausbildungsreform man den Vorzug gibt – der vorliegende Referentenentwurf wird niemanden
zufriedenstellen. So fehlen Ausbildungs- und Lehrinhalte, die darüber entscheiden werden, ob der
Pflegeausbildung die Quadratur des Kreises gelingt. Eine Vorlage zur Beurteilung der konkreten
Reforminhalte existiert derzeit noch nicht.
Auch über die Mehrkosten der Ausbildungsreform ist nichts Genaues bekannt:
Dem Referentenentwurf liegt eine veraltete Berechnung – nämlich das Forschungsgutachten des
wissenschaftlichen Instituts der Ärzte Deutschlands in Zusammenarbeit mit der Prognos AG aus
dem Jahr 2013 – zugrunde. Und so mehren sich auch die kritischen Stimmen, selbst in der Union,
ob der eingeschlagene Weg der richtige ist oder ob damit nicht das Personalproblem verschärft
wird und eine Senkung des Ausbildungsniveaus die Folge wäre.
Die aktuelle Diskussion um den Referentenentwurf verläuft leider nicht mehr rational, Einwände
werden teilweise gar nicht mehr zugelassen. Das haben schon die beiden Anhörungen der Länder
und der Verbände Ende letzten Jahres gezeigt. Es hat sich eine Art von Streit entwickelt, der eine
argumentative und sachliche Auseinandersetzung nicht mehr möglich macht.
Wir wollen mit dem Moratorium wieder Sachlichkeit in die Diskussion bringen und alle Seiten dazu
auffordern, sich ohne Zeitdruck der Auseinandersetzung mit den Argumenten und der
Risikoabschätzung des Gesetzesentwurfs zu widmen. Dazu werden mehr Informationen über die
Folgen der Pflegeausbildungsreform benötigt, damit eine auf aktuellen Daten basierende
Risikofolgenabschätzung vorgenommen wird und dass Ausbildungsinhalte sowie die Finanzierung
der Reform klar benannt werden.
Bevor nicht all diese Fragen geklärt sind, sollte das Gesetzgebungsverfahren ausgesetzt werden.
Der Pflegeberuf ist in unserer Gesellschaft wertvoll und darf nicht als Experimentierfeld herhalten.
Deshalb laden wir partei- und interessensübergreifend dazu ein, sich unserem Moratorium
anzuschließen. Uns geht es um die Sache. Sollten Sie sich mit unserem Anliegen identifizieren
können, dann unterzeichnen Sie das Moratorium und senden uns Ihre Zusage an
elisabeth.scharfenberg@bundestag.de.
Am 10.02.2016 werden wir mit Ihrer Unterstützung das Moratorium der Öffentlichkeit vorstellen
und bis zum Ende des Gesetzgebungsvorhabens (Ende Juni) weitere Unterschriften sammeln.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Scharfenberg
Moratorium Pflegeberufsreformgesetz
Sie werden händeringend gesucht – Fachkräfte in der Pflege, in der stationären wie in der
ambulanten Versorgung. Um den Pflegeberuf attraktiver zu machen, brauchen wir bessere
Arbeitsbedingungen, Maßnahmen gegen den zunehmenden Arbeitsdruck und eine angemessene
Bezahlung. Aber auch die Pflegeausbildung muss sich den Anforderungen einer älter werdenden
Gesellschaft und dem medizinischen, pflegerischen und technologischen Fortschritt anpassen.
Zudem verändert sich der Anspruch der auf Pflege angewiesenen Menschen. Sie wünschen sich,
dass ihre Lebenssituation und ihr soziales Umfeld in die Pflege mit einbezogen werden. Ferner
verändert sich das Verständnis von Pflege durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Eine Reform
der Ausbildung muss diesen Anforderungen gerecht werden. Künftige Pflegekräfte müssen in die
Lage versetzt werden, neben den Pflege- auch Rehabilitations-, Beratungs-, Anleitungs-,
Präventions- und Steuerungsaufgaben, in Abhängigkeit von dem jeweiligen Einsatzort und den zu
pflegenden Menschen, zu übernehmen. Nach der Ausbildung muss ein Einsatz im Krankenhaus,
dem Pflegeheim oder der Kinderklinik ohne Nachqualifizierung möglich sein.
Der nun vorliegende Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe des BMFSFJ und des BMG lässt
nicht erwarten, dass dadurch die notwendige Aufwertung der Pflegeberufe gelingen kann. Zu viele
Fragen bleiben offen, zu viele Unwägbarkeiten tun sich auf, zu viele Unsicherheiten werden
geschaffen: Wie entwickeln sich die Kosten wirklich? Werden die Ausbildungsinhalte aller drei
bisherigen Pflegeberufe erhalten bleiben? Sind die vielen Praxiseinsätze umsetzbar? Gibt es genug
Kapazitäten bei den Schulen, den Praxisstellen und der Praxisanleitung? Wer wird unter den
veränderten Bedingungen überhaupt noch ausbilden können und wollen?
Deshalb fordern wir:
1. Die Vorlage einer fundierten und umfassenden Risikofolgenabschätzung, die die
Auswirkungen der geplanten Reform auf die Qualität der pflegerischen Versorgung
sowie auf die Quantität der Ausbildungs- und Absolventenzahlen der Pflegeausbildung
untersucht.
2. Eine detaillierte und realistische Kostenkalkulation und Aufschlüsselung der finanziellen
Mehraufwendungen, die durch die Reform der Pflegeausbildung für die jeweiligen
Kostenträger entstehen.
3. Die Veröffentlichung des Verordnungsentwurfs noch vor der ersten Lesung des Gesetzes
im Deutschen Bundestag. Das Gebot der Transparenz erfordert es, dass dem Parlament,
den Ländern sowie Trägern und Verbänden unter Berücksichtigung der Selbsthilfe- und
Patientenorganisationen mindestens zwei Monate Zeit gegeben wird, damit sie die
Vorlage bewerten können.
4. Bis dahin muss das gesetzgeberische Verfahren zur Verabschiedung der Reform der
Pflegeberufe ausgesetzt werden.
InitiatorInnen:
Elisabeth Scharfenberg MdB, pflege- und altenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis
90/Die Grünen
Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-
Westfalen
UnterzeichnerInnen:
...
Das MORATORIUM PFLEGEBERUFSGESETZ wurde am 10.02.2016 in Berlin
in einem Pressegespräch der Öffentlichkeit vorgestellt. Es gab u.a. kurze Imoulsereferate von
- Elisabeth Scharfenberg MdB – pflegepolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion B‘90/Die Grünen - und
- Barbara Steffens - Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen.
Danach gab es einige Kurzstatements von Vertretern derjenigen Institutionen, die das Moratorium gezeichnet haben.
Die Unterzeichnerliste umfasst nach dem Stand vom 10.02.2016
rd. 2.000 Organisationen / Verbände und Einzelunterzeichner!
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Ärzte Zeitung online, 10.02.2016
Junge Pflegerin bei der Arbeit: Die Grünen befürchten, dass die geplante Reform der Ausbildung den Beruf nicht attraktiver macht.
© Scholz/dpa (Bildübernahme von Ärzte Zeitung)
Ausbildung der Pflege
Grüne pochen auf mehr Zeit für Reform
Die Grünen hadern mit der Reform der Pflegeberufe. Der Gesetzentwurf sei nicht durchdacht, das Gesetzgebungsverfahren müsse ausgesetzt werden,
fordern die Bundestagsabgeordnete Scharfenberg und NRW-Ministerin Steffens.
... (weiter lesen unter) ....
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... o.facebook
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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat am 11.02.2016 bei Facebook gepostet:
"Moratorium Pflegeberufsreformgesetz" wurde am 10.02.2016 von den Initiatorinnen Elisabeth Scharfenberg MdB, pflege- und altenpolitische Sprecherin
der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, und Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen,
vorgestellt. Es wurden zahlreiche Fragen bzw. Forderungen präsentiert und bis zur Abklärung die Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens verlangt.
Das Moratorium kann bis Juni 2016 gezeichnet werden.
E-Mail-Adresse für Kontakte: elisabeth.scharfenberg@bundestag.de
Das Moratorium, das von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk unterstützt wird, ist vollständig nachlesbar unter folgender Adresse
> viewtopic.php?f=3&t=21387&p=90897#p90897
Es ist im Übrigen eine irrige Annahme der GroKo, dass mit einer Pflegeberufsreform die unzureichenden Pflege-Rahmenbedingungen aufgelöst seien.
Wir brauchen u.a. deutlich mehr Pflegekräfte an den Pflegebetten. Siehe dazu auch
> viewtopic.php?f=4&t=21511
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Die Medien berichten u.a. wie folgt:
http://www.altenpflege-online.net/xga/e ... ae692021c3