Pflegeberufsgesetz (PflBG)
Verfasst: 27.11.2015, 17:52
Pflegeberufsgesetz (PflBG)
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit
und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(Stand 26.11.2015)
Zu Problem und Ziel heißt es in dem Papier:
Die Sicherung einer qualitativen Pflegeversorgung ist eine der gesellschaftspolitisch wichtigen
Aufgaben der nächsten Jahre. Durch demografische und epidemiologische Entwicklungen
sowie Veränderungen in den Versorgungsstrukturen wandeln sich die Anforderungen
an die pflegerische Versorgung und an das Pflegepersonal. Die Lebenserwartung der
Mitbürgerinnen und Mitbürger in Deutschland steigt; chronische Erkrankungen, Multimorbidität
und die Zahl demenziell und psychisch erkrankter Menschen nehmen zu. Die spezifischen
Belange älterer Menschen sind zunehmend auch bei der Pflege im Krankenhaus
zu berücksichtigen. Aufgrund der dort verkürzten Liegezeiten müssen immer komplexere
Pflegeleistungen durch ambulante Pflegedienste und in stationären Pflegeeinrichtungen
erbracht werden. Aber auch die spezifischen Anforderungen an die Pflege (chronisch)
kranker Kinder und Jugendlicher sowie von Personen mit psychischen Erkrankungen dürfen
bei der Vermittlung der beruflichen Handlungskompetenz der Pflegefachkräfte nicht
außer Acht gelassen werden.
Es ist daher erforderlich, dass künftig in der Pflegeausbildung unter Berücksichtigung des
pflegewissenschaftlichen Fortschritts Kompetenzen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen
in allen Pflegesettings vermittelt werden: Moderne, sich wandelnde Versorgungsstrukturen
erfordern eine übergreifende pflegerische Qualifikation. Mit Blick auf den
bereits heute bestehenden Fachkräftemangel ist daneben die nachhaltige Sicherung der
Fachkräftebasis eine wichtige Aufgabe auch der Reform der Pflegeausbildung.
Ziel ist es deshalb, die Pflegeberufe zukunftsgerecht weiterzuentwickeln, attraktiver zu
machen und inhaltliche Qualitätsverbesserungen vorzunehmen. Es soll ein modernes,
gestuftes und durchlässiges Pflegebildungssystem geschaffen werden, das die Ausbildung
der zukünftigen Pflegefachkräfte derart ausgestaltet, dass sie den Anforderungen an
die sich wandelnden Versorgungsstrukturen und zukünftigen Pflegebedarfe gerecht wird
und zugleich die notwendige Basis für die im Sinne lebenslangen Lernens erforderlichen
Fort- und Weiterbildungsprozesse bildet.
Der Referentenentwurf des Gesetzentwurfs ist diesem Text
als Anlage angefügt und kann von dort aus
abgerufen werden!
Zahlreiche Beiträge zum Thema sind in diesem Forum abrufbar unter folgender Adresse:
viewtopic.php?f=3&t=20378&hilit=generalistische
Anmerkung der Moderation:
Mit einem neuen Pflegeberufsgesetz wird sich der Pflegenotstand leider nicht auflösen lassen. Dazu sind andere Maßnahmen erforderlich, z.B.: Deutliche Verbesserung der Stellenschlüssel durch Schaffung von bundesweit geltenden Personalbemessungssystemen und höhere Vergütungen. Dies alles wird von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk seit Jahren gefordert - umfänglich ausgeführt in einem dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe am 13.05.2014 übergebenen Statement > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf Auf dieses fortgeltende Statement wurde beim Pflegetreff am 21.10.2015 erneut in Anwesenheit des Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe hingewiesen. Dazu ein Film: "Die Pflege lebe hoch!" - 3 Statements von Werner Schell (rd. 7,30 Minuten) sind auch in einem gesonderten Filmbeitrag anschaubar bei Youtube hier https://youtu.be/qbyHRxX9ikk - Siehe auch unter "Pflegenotstand: Schnelle Auflösung dringend" > viewtopic.php?f=3&t=21363
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Die Medien berichten u.a. wie folgt:
http://www.ak-gewerkschafter.de/2015/11 ... etz-pflbg/
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