Schwarzarbeit in der Pflege soll legalisiert werden

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Cicero
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Schwarzarbeit in der Pflege soll legalisiert werden

Beitrag von Cicero » 15.12.2013, 16:03

"Die Welt" berichtet am 14.12.2014 über angebliche Absichten der Union, nicht angemeldete Pflegehilfen aus Osteuropa legal beschäftigen zu können.
Hier der Medienhinweis:
Unionsplan:
Schwarzarbeit in der Pflege soll legalisiert werden
Patienten können auf die Legalisierung der Arbeit ihrer nicht angemeldeten Pflegekräfte aus Osteuropa hoffen. Die Union will damit den Versorgungsengpass in der deutschen Altenpflege entschärfen.
Von Anette Dowideit
… (weiter lesen unter) …. http://www.welt.de/wirtschaft/article12 ... erden.html

Ich halte die beschriebenen Absichten nicht für wirklich hilfreich, die bundesdeutschen Pflege-Rahmenbedingungen, so wie vielfach gefordert, zu verbessern. Es handelt sich nämlich allenfalls um das "Drehen an einem kleinen Schräubchen". Und dabei lenkt man von den großen Problemen ab. Es ist und bleibt weiterhin nicht nur eine juristische Grauzone bei der Beschäftigung von Hilfen aus Osteuropa. Ich halte das auch - mit anderen - für unmoralisch. Wir werben in den Ländern, die ihre Arbeitskräfte oder gar Pflegehilfen selbst brauchen, ab und nutzen damit ihre zum Teil gravierende Notlage aus. Ein Blick in das Arbeitszeitgesetz macht deutlich, dass eine 24-Stunden-Hilfe immer rechtswidrig beschäftigt wird. Da können auch keine Tricksereien helfen. Herr Spahn sollte sich endlich bemühen, eine verbesserte Zuwendung für die pflegebedürftigen Menschen mit bundesdeutschen Pflegekräften zu organisieren. Dazu hat ja hier im Forum Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk umfänglich Vorschläge unterbreitet.
Cicero


Siehe auch die Beiträge in diesem Forum:
viewtopic.php?f=3&t=11722
viewtopic.php?f=3&t=1549
Politisch interessierter Pflegefan!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!

Herbert Kunst
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Schwarzarbeit in der Pflege soll legalisiert werden

Beitrag von Herbert Kunst » 26.12.2013, 16:40

Ich halte die beschriebenen Absichten nicht für wirklich hilfreich, die bundesdeutschen Pflege-Rahmenbedingungen, so wie vielfach gefordert, zu verbessern. Es handelt sich nämlich allenfalls um das "Drehen an einem kleinen Schräubchen". Und dabei lenkt man von den großen Problemen ab. Es ist und bleibt weiterhin nicht nur eine juristische Grauzone bei der Beschäftigung von Hilfen aus Osteuropa. Ich halte das auch - mit anderen - für unmoralisch. Wir werben in den Ländern, die ihre Arbeitskräfte oder gar Pflegehilfen selbst brauchen, ab und nutzen damit ihre zum Teil gravierende Notlage aus. Ein Blick in das Arbeitszeitgesetz macht deutlich, dass eine 24-Stunden-Hilfe immer rechtswidrig beschäftigt wird. Da können auch keine Tricksereien helfen. Herr Spahn sollte sich endlich bemühen, eine verbesserte Zuwendung für die pflegebedürftigen Menschen mit bundesdeutschen Pflegekräften zu organisieren. Dazu hat ja hier im Forum Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk umfänglich Vorschläge unterbreitet.

Aus fachlicher Sicht besteht keine Veranlassung, die sog. Legaliseirung von Hilfskräften aus Osteuropa anzuschieben. Diejenigen, die solche Vorstellungen entwickeln, sollten sich einmal näher informieren und weitere Erwägungen anstellen. Es gibt gute Gründe dafür, alles zu unternehmen, um bundesdeutsches Personal nach hier geltendem Recht zu mobilisieren. Dazu gibt es reichlich Vorschläge.
Gruß Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

WernerSchell
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Personenbetreuung ... Kampfansage gegen Schwarzarbeit

Beitrag von WernerSchell » 18.06.2015, 07:36

Personenbetreuung in häuslicher Gemeinschaft -
Kampfansage gegen Schwarzarbeit


Dass bei der Personenbetreuung in Privathaushalten, auch bekannt als „24-Stunden-Betreuung“,
ein Großteil der überwiegend osteuropäischen Frauen schwarz arbeitet, ist nicht erst seit Einführung
des Mindestlohns bekannt. Diesen Umstand einfach hinzunehmen, da ansonsten „die Versorgung
zusammen brechen würde“, kann nicht der richtige Ansatz sein.
Der Verband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP e.V.) setzt sich für eine legale und qualitativ
hochwertige Betreuung und Pflege im häuslichen Umfeld ein. Um Schwarzarbeit und Umgehung des
Mindestlohns zu bekämpfen, hat der VHBP e.V. eine Selbstverpflichtung formuliert, zu deren Einhaltung
sich alle 30 Mitgliedsunternehmen verpflichten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der unten angefügter Pressemitteilung.
Bei Fragen, Anregungen oder Kritik stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Quelle: Mitteilung vom 18.06.2015
Juliane Bohl
Pressesprecherin
Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V.
Willy-Brandt-Allee 18, 53113 Bonn
Telefon: 0228-98216-16
info@vhbp.de
http://www.vhbp.de

+++
Kampfansage gegen Schwarzarbeit bei der Betreuung in Privathaushalten

Bonn, 18.06.2015 – Seit jeher setzt sich der Verband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP
e.V.) für eine legale Vermittlung von Betreuungspersonen in häuslicher Gemeinschaft, auch
bekannt als sogenannte „Rund um die Uhr Betreuung“, ein. Eine Selbstverpflichtung lässt den
Forderungen nun Taten folgen.
Um Schwarzarbeit und Umgehung des Mindestlohns zu bekämpfen, hat der VHBP e.V. eine
Selbstverpflichtung formuliert, zu deren Einhaltung sich alle 30 Mitgliedsunternehmen verpflichten.
Die Mitglieder gewährleisten damit, dass wesentliche Qualitätskriterien erfüllt sind. Folgende
Einzelheiten müssen bspw. bei der abhängigen Beschäftigung (Entsendung) schriftlich fixiert und
geregelt sein (u.a.):
- Begrenzung der Wochenarbeitszeit sowie Regelungen für Feiertage, Urlaub und Krankheit
- Zahlung des Mindestlohns
- Umstände entgeltfreier Rufbereitschaft oder entgeltpflichtiger Bereitschaft (der
Betreuungsperson darf bspw. das Wohnen im Haushalt des Kunden angeboten werden,
aber sie darf nicht unentgeltlich verpflichtet sein, über die Arbeitszeit hinaus im Haushalt
des Kunden anwesend zu sein)
- Sozialversicherung (Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung)
Vermittler selbständiger Betreuungspersonen sichern zu, dass (u.a.) folgende Kriterien erfüllt sind:
- Ausschluss von Scheinselbständigkeit
- Vorliegen von Gewerbeanmeldung und Steuernummer
- Krankenversicherungsschutz (nicht nur Reisekrankenversicherungen)
- Haftpflichtschutz
- Kenntnisnahme über ggf. selbst zu leistende Sozialversicherungsbeiträge
Alle Kriterien sind dem Verband schriftlich nachzuweisen, dies gilt auch für Dienstleistungen von
Kooperationspartnern der Vermittler. Der VHBP e.V. wird das Vorliegen der Nachweise in
jährlichen Stichproben durch unabhängige, externe Personen auditieren.
„Nur mit verpflichtenden und überprüfbaren Standards gelingt es uns, die Betreuung in häuslicher
Gemeinschaft aus ihrer vermeintlichen Grauzone heraus zu holen. Das ist Grundlage für unsere
Forderung, neben ambulanter und stationärer Pflege die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft
durch externe Personen als dritte Versorgungssäule anzuerkennen und zusätzlich zu fördern“,
macht Geschäftsführer des Verbands für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP
e.V.) die Wichtigkeit dieser Selbstverpflichtung deutlich.

Über den VHBP e.V.
Am 14.04.2014 wurde der „Verband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP) e.V.“ mit Sitz in Bonn gegründet und
ist der mitgliederstärkste Verband der Branche. Der Verband ist die erste unabhängige, europaweite
Interessensvertretung von Anbietern und Dienstleistern der sogenannten häuslichen 24-Stunden-Betreuung und setzt
sich für eine legale und qualitativ hochwertige Betreuung und Pflege im häuslichen Umfeld ein.
Pressekontakt: Juliane Bohl | Pressesprecherin | presse@vhbp.de | Telefon: 0228-98216-16
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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