Fixierung eines Patienten - Überwachungsintervalle

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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soprano
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Fixierung eines Patienten - Überwachungsintervalle

Beitrag von soprano » 07.05.2004, 12:11

Fixierung eines Patienten - Überwachungsintervalle

In welchen Zeitabständen muss ein fixierter Patient überwacht werden (per Fixierungsprotokoll) ?

Danke und Gruß

Berti
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Sorgfaltspflicht beachten

Beitrag von Berti » 07.05.2004, 15:28

Hallo,
in anderen Zusammenhängen wurde bereits zu ähnlichen Fragestellungen diskutiert. Anhand der früheren Texte antworte ich wie folgt:
Patienten müssen immer mit der erforderlichen Sorgfalt pflegerisch und ärztlich versorgt werden (§§ 276, 278 BGB). Zu dieser Versorgung kann das Gebot gehören, Patienten in bestimmten Zeitabständen aufzusuchen, um ihren Zustand zu beobachten (zur Pflege gehört die Krankenbeobachtung).
In welchen Zeitabständen Rundgänge (auf Station) durchzuführen sind, um die erforderliche Krankenbeobachtung zu gewährleisten, hängt im Wesentlichen von den konkreten Umständen bzw. Patienten ab. Die Rundgänge müssen sich daran orientieren, was pflegerisch bzw. medizinisch notwendig ist. So können Kontrollgänge in bestimmten Situationen z.B. alle 15 Minuten geboten erscheinen. In anderen Fällen kann eine Kontrolle längerfristig vertretbar sein oder gar ganz entbehrlich sein. Bei angeordneten Sicherungsmaßnahmen nach dem PsychKG NRW ist sogar eine ständige Beobachtung sicherzustellen.
Auf Grund dieser allgemeinen Hinweise ergibt sich: Eine verbindliche Regelung, in welchen Zeitabständen fixierte Patienten zu überwachen sind, gibt es nicht (von der zitierten Vorschrift im PsychKG NRW abgesehen). Man muss immer nach den Einzelumständen entscheiden, wie vorzugehen ist. Letztlich muss der Arzt, der eine Fixierung angeordnet hat, auch bestimmen, in welchen Zeitabständen zu kontrollieren ist. Mangelt es an einer solchen Anordnung, muss sie ggf. erfragt werden. Es kann als sinnvoll erachtet werden, geeignete Hinweise hinsichtlich der Überwachung in einer Dienstanweisung festzulegen. Dann wissen alle Mitarbeiter, woran sie sind.
Gruß Berti

Alfons_Graef

Fixierung-Überwachung nach Sorgfaltsanforderungen

Beitrag von Alfons_Graef » 08.05.2004, 11:20

.....
In welchen Zeitabständen muss ein fixierter Patient überwacht werden .....
Hallo,
ich sehe das wie Berti, die Sorgfaltsanforderungen im Einzelfall müssen für die Intervalle massgeblich sein. Es kommt also darauf an, welcher Patient / Bewohner mit welcher Problemlage fixiert worden ist. Welche Art der Fixierung wurde gewählt? Wie sind die räumlichen Verhältnisse? usw.
Danach bestimmt sich, wie oft eine Kontrolle stattzufinden hat. Ich finde es richtig, insoweit eine ärztliche Entscheidung zu fordern.
In der Tat ist es so: wenn jemand nach dem PsychKG NRW gesichert werden mußte (siehe § 20), dann muss ständig beobachtet werden. Das muss nicht extrag angeordnet werden. Das ist so verbindlich vorgegeben!
MfG
Alfons

Gast

Überwachungsintervall muss Arzt bestimmen

Beitrag von Gast » 10.05.2004, 22:33

.... In welchen Zeitabständen muss ein fixierter Patient überwacht werden ....
Hallo soprano,
diese Frage muss dem Arzt stellen, der die Massnahme angeordnet hat. Er hat (hoffentlich) genaue Vorstellungen von der Risikolage und muss danach festlegen, wie die Überwachung zu erfolgen hat. Ist eine diesbezügliche Festlegung nicht erfolgt, muss der Arzt "nachbessern".
Gruß
Oswald

Kemal
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Re: Fixierung eines Patienten - Überwachungsinterv

Beitrag von Kemal » 11.05.2004, 20:05

Hallo Soprano,

bei uns bedeutet ein fixierter Patient:

Eins zu Eins Betreuung,
möglichst Sitzwache,
Minimum stündliche Doku und Fixierungskontrolle.

In der Regel finden Fixierungen wg. abnormer Aggressivität statt.

mfg Kemal

Berti
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Fixierung eines Patienten - Überwachungsinterv

Beitrag von Berti » 11.05.2004, 20:10

.... bei uns bedeutet ein fixierter Patient: Eins zu Eins Betreuung, möglichst Sitzwache, Minimum stündliche Doku und Fixierungskontrolle. In der Regel finden Fixierungen wg. abnormer Aggressivität statt. ....
Hallo Kemal,
Ihr habt offensichtlich eine optimale Überwachungsregelung gefunden. Es kommt dem nahe, was z.B. § 20 PsychKG NRW vorgibt: ständige Beobachtung. Diese Art der Beobachtung sollte auf jeden Fall angestrebt werden, wenn es konkrete Gefährdungsgesichtspunkte gibt.
Gruß Berti

Gast

Arzt / Hausleitung einschalten

Beitrag von Gast » 23.05.2004, 11:27

Hi Leute,

ich meine, dass der Arzt, der konkret eine Fixierung anordnet, auch die näheren Instruktionen geben muss. Also, wie vorgeschlagen, den Arzt ggf. fragen!
Dann wäre es sicherlich gut, alle Fragen um das Fixierungsgeschehen der Hausleitung vorzulegen, vielleicht mit der Bitte, eine entsprechende Dienstanweisung herauszugeben.

Schönen Sonntag
Klaus

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