Geringe Leistungen der Pflegeversicherung
Moderator: WernerSchell
Geringe Leistungen der Pflegeversicherung
Es ist traurig, dass man bereits heute weiß, dass es im Alter wahrscheinlich düster aussehen wird. Meinen Großeltern wird die Pflegestufe nicht einmal anerkannt. Und das obwohl Leistungen ( http://www.pflegeversicherungleistungen.com/ )kommen müssen. Mein Gott ist das schlimm.
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Pflegesystem muss grundlegend reformiert werden
Sehr geehrter Herr Fabrio,
die Pflegeversicherung ist seit ihrer Einführung (1995) als Teilkaskoversicherung gestaltet. Und das wird wohl auch im Prinzip so bleiben (müssen). Etwas anderes wäre überhaupt nicht finanzierbar. Jeder ist also aufgefordert, im Rahmen der üblichen Eigenverantwortung Vorsorge zu betreiben.
Allerdings ist zu beklagen, dass fehlende Reformen den Umgang mit der Pflegebedürftigkeit immer schwieriger gestalten. So fehlt z.B. der seit Jahren geforderte neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Auch erheblich verbesserte Stellenschlüssel für das Pflegepersonal sind überfällig. Und so gibt es in der Tat einiges zu beklagen.
Die Pflegebedürftigkeit ist zur Zeit im Wesentlichen von rein körperlichen Defiziten abhängig (§§ 14, 15 SGB XI). Insoweit kann man eigentlich exakt nachprüfen, ob die Voraussetzungen für Pflegeleistungen vorliegen. Pflegebedürftige bzw. Angehörige sind gut beraten, ein Pflegetagebuch zu führen, um so eine Argumentationsgrundlage zu haben.
Pflege wird durch die demografische Entwicklung demnächst noch schwieriger und vor allem teurer.
Gruß Herbert Kunst
Neuerdings gibt es einen umfassenden Pflege-Beratungsanspruch. Siehe dazu unter viewtopic.php?t=17858
die Pflegeversicherung ist seit ihrer Einführung (1995) als Teilkaskoversicherung gestaltet. Und das wird wohl auch im Prinzip so bleiben (müssen). Etwas anderes wäre überhaupt nicht finanzierbar. Jeder ist also aufgefordert, im Rahmen der üblichen Eigenverantwortung Vorsorge zu betreiben.
Allerdings ist zu beklagen, dass fehlende Reformen den Umgang mit der Pflegebedürftigkeit immer schwieriger gestalten. So fehlt z.B. der seit Jahren geforderte neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Auch erheblich verbesserte Stellenschlüssel für das Pflegepersonal sind überfällig. Und so gibt es in der Tat einiges zu beklagen.
Die Pflegebedürftigkeit ist zur Zeit im Wesentlichen von rein körperlichen Defiziten abhängig (§§ 14, 15 SGB XI). Insoweit kann man eigentlich exakt nachprüfen, ob die Voraussetzungen für Pflegeleistungen vorliegen. Pflegebedürftige bzw. Angehörige sind gut beraten, ein Pflegetagebuch zu führen, um so eine Argumentationsgrundlage zu haben.
Pflege wird durch die demografische Entwicklung demnächst noch schwieriger und vor allem teurer.
Gruß Herbert Kunst
Neuerdings gibt es einen umfassenden Pflege-Beratungsanspruch. Siehe dazu unter viewtopic.php?t=17858
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de