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Arzt - Vorgesetzter der Pflegekräfte ?

Verfasst: 27.12.2011, 08:51
von Anja Jansen
Guten Morgen Forum!

Vor einigen Tagen gab es im Stations-Pausenraum eine Diskussion darüber, ob und inwieweit Ärzte Vorgesetzte der Pflegekräfte sind. Anlass war das - vorsichtig formuliert - forsche Auftreten eines jungen Assistenzarztes, der nach dem Motto unterwegs war: "Alles hört auf mein Kommando".
Es bestand bei der Diskussion überwiegend die Meinung, dass dies so nicht akzeptabel sei. Ärzte seien für Diagnostik und Therapie, aber nicht für die pflegerichen Arbeiten. Es ist nun vorgesehen, die PDL einzuschalten, um für eine Abklärung und das zukünftige - hoffentlich gute - Miteinander auf der Station zu werden. Wird diese Vorgehensweise auch im Forum als richtig erachtet? Wer kann mit Tipps helfen?

Es grüßt herzlich
Anja Jansen

Dienstvorgesetzter - Fachvorgesetzter

Verfasst: 28.12.2011, 08:30
von Herbert Kunst
Hallo Anja,
ich gehe davon aus, dass Deine Frage aus dem Krankenhausbereich kommt:
Dort gibt es bekanntlich die verschiedenen Leistungsbereiche - Ärztlicher Dienst - Pflegerischer Dienst. Dies hat zur Folge, dass der jeweilige Leiter auch der Dienstvorgesetzte seiner MitarbeiterInnen ist. Für die Pflege ist das die Pflegedienstleitung.
Davon unabhängig ist allerdings die Frage, wer ggf. wem gegenüber weisungsberechtigt ist. So kann es sein, dass ein Arzt eine Pflegekraft anweist, eine bestimmte behandlungspflegerische Maßnahme auszuführen. Insoweit kann man von einer Vorgesetzteneigenschaft ausgehen.
Wenn es bezüglich der Abgrenzung von Aufgaben unterschiedliche Einschätzungen geben sollte, wäre aus der Sicht der Pflege die Pflegedienstleitung einzuschalten und um eine Klärung zu bitten.
Gruß
Herbert Kunst

Dienstvorgesetzter - Fachvorgesetzter

Verfasst: 29.12.2011, 08:02
von Anja Jansen
Herbert Kunst hat geschrieben: .... Dort gibt es bekanntlich die verschiedenen Leistungsbereiche - Ärztlicher Dienst - Pflegerischer Dienst. Dies hat zur Folge, dass der jeweilige Leiter auch der Dienstvorgesetzte seiner MitarbeiterInnen ist. Für die Pflege ist das die Pflegedienstleitung.
Davon unabhängig ist allerdings die Frage, wer ggf. wem gegenüber weisungsberechtigt ist. So kann es sein, dass ein Arzt eine Pflegekraft anweist, eine bestimmte behandlungspflegerische Maßnahme auszuführen. Insoweit kann man von einer Vorgesetzteneigenschaft ausgehen. Wenn es bezüglich der Abgrenzung von Aufgaben unterschiedliche Einschätzungen geben sollte, wäre aus der Sicht der Pflege die Pflegedienstleitung einzuschalten und um eine Klärung zu bitten.
...
Hallo Herbert,
danke für Deine Wortmeldung und die gegebenen Hinweise. Ich sehe das eigentlich genau so. In der Praxis ergeben sich aber leider immer wieder Probleme insofern, dass sich einige Ärzte als umfassende Vorgesetzte gebärden und sich die Leitungskräfte der Pflege weitgehend wegducken. Ich denke, dass die Pflegekräfte offensiver mit diesem Thema umgehen sollten.
MfG Anja

Pflege und ärztliches Handeln

Verfasst: 03.01.2012, 13:20
von conny24
Ich denke, dass Herbert die richtige Einschätzung vorgenommen hat.
Leider gibt es aber in der Praxis vielfach Probleme, wiel nicht alle MitarbeiterInnen mit der Rechtslage und den Anforderungen an ein vernünftiges Miteinander vertraut sind.
Ich hoffe, dass es insoweit bald weitere Abklärungen gibt. Denn es sollen ja mehr Kompetenzen auf die Pflege übertragen werden.
Dann werden damit sicherlich manche Probleme gelöst sein. Das hoffe ich jedenfalls.

Conny 24