Arbeitssicherheit wg. Personalreduzierung
Verfasst: 30.10.2011, 02:46
Arbeitssicherheit wg. Personalreduzierung
Hallo!
Ich weiss nicht, ob ich hier richtig bin.
Ich arbeite als Pflegefachkraft in einem stationären Hospiz. Dieses liegt ebenerdig, der Eingang kann verschlossen werden, ebenfalls der anhängige Wintergarten, aber die Gästezimmer zur Terrasse sind im Sommer und Winter teilweise bis überwiegend offen, so dass ein Zugang möglich ist.
Bisher wurde immer zu zweit Nachtdienst gemacht. Nun soll bei sinkenden Gästezahlen (wenn viele Gäste versterben) ein Nachtdienst weniger anwesend sein, um zu sparen.
Wir haben im Stationszimmer zwei Tresore mit Gäste BTM´s und ein BTM Depot mit nicht unerheblichen Mengen an BTM´s und gelegentlich Bargeld von Gästen oder der "Kaffeekasse".
Die Fenster oder Terrassentüren sind nicht vergittert, es gibt lediglich normale Jalousien.
Nun beschäftigt uns die Tatsache, dass einige Kollegen Angst haben, alleine Nachtwache zu machen, weil es zum einen im Hospiz jederzeit sein kann, dass ein Mensch verstirbt und die Gefahr von Beschaffungskriminalität in Form eines Einbruchs oder Überfalls nicht ausgeschlossen werden kann.
Bisher ist nichts in der Form passiert, aber die Möglichkeit ist immer vacant.
Unsere Sorge, die Nachfrage, wie unser Arbeitgeber unsere Sicherheit gewährleisten kann, findet bei unserem Arbeitgeber, der Hospizleitung nur wenig oder kein Gehör.
Was wir jetzt wissen möchten:
Können wir ablehnen alleine Nachtwache zu machen, ohne uns der Gefahr auszusetzen, keinen Nachtdienst mehr machen zu dürfen?
Kann oder darf uns der Arbeitgeber zwingen alleine Nachtwache zu machen?
Wie ist das mit der Durchführungsverantwortung, wenn ich sage ich mache alleine Nachtdienst und es geschieht etwas, das darauf zurückzuführen ist, dass eine Person alleine gewacht hat?
Trage ich dann die alleinige Verantwortung und kann zur Rechenschaft gezogen werden oder fällt das unter Organisationsverschulden?
Wenn z.B. ein Hospizgast in der Nacht verstirbt, der z.B. auf Grund der Körperstatur und des Gewichtes als Leichnam von einer Pflegekraft alleine nicht versorgt werden kann?
Unser Chef sagte auf diese Frage: Dann muss so jemand halt liegenbleiben bis zur nächsten Schicht. Dies widerspricht meiner Meinung nach aber dem Hospizgedanken und der Menschenwürde/Todenwürde.
Ich weiss, das sind viele Fragen auf einmal, ich würde mich aber sehr über Antworten freuen.
MfG
Hasilein
Hallo!
Ich weiss nicht, ob ich hier richtig bin.
Ich arbeite als Pflegefachkraft in einem stationären Hospiz. Dieses liegt ebenerdig, der Eingang kann verschlossen werden, ebenfalls der anhängige Wintergarten, aber die Gästezimmer zur Terrasse sind im Sommer und Winter teilweise bis überwiegend offen, so dass ein Zugang möglich ist.
Bisher wurde immer zu zweit Nachtdienst gemacht. Nun soll bei sinkenden Gästezahlen (wenn viele Gäste versterben) ein Nachtdienst weniger anwesend sein, um zu sparen.
Wir haben im Stationszimmer zwei Tresore mit Gäste BTM´s und ein BTM Depot mit nicht unerheblichen Mengen an BTM´s und gelegentlich Bargeld von Gästen oder der "Kaffeekasse".
Die Fenster oder Terrassentüren sind nicht vergittert, es gibt lediglich normale Jalousien.
Nun beschäftigt uns die Tatsache, dass einige Kollegen Angst haben, alleine Nachtwache zu machen, weil es zum einen im Hospiz jederzeit sein kann, dass ein Mensch verstirbt und die Gefahr von Beschaffungskriminalität in Form eines Einbruchs oder Überfalls nicht ausgeschlossen werden kann.
Bisher ist nichts in der Form passiert, aber die Möglichkeit ist immer vacant.
Unsere Sorge, die Nachfrage, wie unser Arbeitgeber unsere Sicherheit gewährleisten kann, findet bei unserem Arbeitgeber, der Hospizleitung nur wenig oder kein Gehör.
Was wir jetzt wissen möchten:
Können wir ablehnen alleine Nachtwache zu machen, ohne uns der Gefahr auszusetzen, keinen Nachtdienst mehr machen zu dürfen?
Kann oder darf uns der Arbeitgeber zwingen alleine Nachtwache zu machen?
Wie ist das mit der Durchführungsverantwortung, wenn ich sage ich mache alleine Nachtdienst und es geschieht etwas, das darauf zurückzuführen ist, dass eine Person alleine gewacht hat?
Trage ich dann die alleinige Verantwortung und kann zur Rechenschaft gezogen werden oder fällt das unter Organisationsverschulden?
Wenn z.B. ein Hospizgast in der Nacht verstirbt, der z.B. auf Grund der Körperstatur und des Gewichtes als Leichnam von einer Pflegekraft alleine nicht versorgt werden kann?
Unser Chef sagte auf diese Frage: Dann muss so jemand halt liegenbleiben bis zur nächsten Schicht. Dies widerspricht meiner Meinung nach aber dem Hospizgedanken und der Menschenwürde/Todenwürde.
Ich weiss, das sind viele Fragen auf einmal, ich würde mich aber sehr über Antworten freuen.
MfG
Hasilein