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Katheterwechsel ärztliche Tätigkeit oder nicht...

Verfasst: 24.02.2004, 23:27
von pekes
Im Wirtschaftsmagazin für Ärzte vom Juni 2002 erschien ein Artikel,worin Katheterwechsel generell Sache des Pflegedienstes ist, wenn eine, von der Kasse anerkannte Pflegebedürftigkeit vorliegt.Nur bei Vorliegen besonderer Indikationen....kann der Arzt zum Katherterwechsel herangezogen werden.

Vor nicht allzu langer Zeit wurden all diese Aufgaben als prinzipiell ärztliche Tätigkeiten definiert, zu deren Durchführung die Fachkraft zwar befähigt aber nicht versicherungstechnisch abgesichert sei.
Was genau ist denn nun gesetzlich "rund"??
viele Grüße und danke petra

Katheterwechsel Behandlungspflege

Verfasst: 25.02.2004, 12:31
von Berti
Hallo Petra,
die Katheterisierung (im weitesten Sinne) ist nach vor eine ärztliche Tätigkeit. Lediglich die konkreten Verrichtungen müssen nicht sämtlich selbst vom Arzt ausgeführt werden. Der Wechsel des Katheters wird als Maßnahme der Behandlungspflege beschrieben und kann daher dem Pflegepersonal zur Erledigung übertragen werden.
Im neuen und archivierten Forum wurde wiederholt zum Thema diskutiert. Ich habe nachfolgend einmal einige Texte benannt. Bitte dort zunächst Beiträge auswerten und ggf. ergänzende Fragen hier einstellen. Dann kann weiter diskutiert werden.
Den von Dir angesprochenen Artikel kenne ich übrigens nicht. Gibt es den irgendwo im Netz?
Gruß Berti

Texte im neuen Forum:

Katheterwechsel – von wem?
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=4#4

Altenheime und Katheter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1058689692

Intravenöse Infusionen über sog. Butterfly
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1

Das Legen von ZVK`s bzw. Arteriellen Kathetern
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=0#0


Texte im archiviertes Forum

Katheter - Katheterwechsel - Anordnung - Delegation
http://www.forumromanum.de/member/forum ... =987148910

Zuständigkeit beim Katheterwechsel
http://www.forumromanum.de/member/forum ... 1055251469

Katheterwechsel – nach wie vor ein Streitthema im Pflegebereich
http://www.forumromanum.de/member/forum ... 1055251469

Zuständigkeit beim Katheterwechsel
http://www.forumromanum.de/member/forum ... 1055251469

Weitere Texte im archivierten Forum unter
Katheter - Katheterwechsel - Anordnung – Delegation (mit Suchfunktion auffindbar)

Zuständigkeiten beim Katheterwechsel

Verfasst: 25.02.2004, 13:53
von Marlis_Jansen
n interessanter Bericht – Problembeschreibung aus kassenärztlicher Sicht:

GKV oder Pflegeversicherung?
Zuständigkeiten beim Katheterwechsel beachten

Vertragsärzte und Ärzte des Bereitschaftsdienstes werden häufig aufgefordert, routinemäßige Katheterwechsel auch bei Personen vorzunehmen, die bereits Leistungen der Pflegeversicherung oder der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V erhalten. Tatsächlich stellt nur das Einlegen und Wechseln eines suprapubischen Katheters eine Leistung dar, die stets von Ärzten auszuführen ist. Diese Leistung ist im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung auch gesondert berechnungsfähig nach den Nummern 1795, 1822 des EBM.
Einlegen, Entfernen und Wechseln eines transurethralen Katheters: Diese Leistung kann regelmäßig an Pflegekräfte delegiert werden. Bei der Verordnung häuslicher Krankenpflege durch einen Vertragsarzt ist die Leistung daher vom Pflegedienst auszuführen und gegenüber der Krankenkasse abzurechnen. Bei besonderen Indikationen (z.B. bei einer Urethrastenose) kann der Arzt zum Kathetereinlegen oder -wechsel hinzugezogen werden, diese Leistung aber nicht gesondert berechnen. Die Katheter selbst sind als Hilfsmittel zu verordnen.
Bei der stationären Pflege gehört der Wechsel von transurethralen Kathetern zur medizinischen Behandlungspflege, also zu den Leistungen, die (noch bis Ende 2004) von der Pflegeeinrichtung zu erbringen und über die Pflegevergütung abgegolten sind.
Das bedeutet: Beauftragt die Pflegeeinrichtung einen Vertragsarzt mit dem routinemäßigen Katheterwechsel, dann ist dieser berechtigt (und berufsrechtlich verpflichtet), der Pflegeeinrichtung seine privatärztliche Leistungen (Katheterwechsel und der hierfür erforderliche Besuch) auf Basis der GO-Ä zu berechnen. Dies gilt auch gegenüber einem ambulanten Pflegedienst, der die häusliche Krankenpflege übernommen, aber dennoch einen Vertragsarzt mit dem routinemäßigen Katheterwechsel beauftragt hat.
Achtung: Die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V ist nicht mit der häuslichen Pflegehilfe als Leistung der Pflegeversicherung (§ 36 SGB XI) zu verwechseln, die keine medizinische Behandlungspflege umfasst. Bei Patienten, die (nur) häusliche Pflegehilfe nach § 36 SGB XI erhalten, ist eine private Abrechnung des Katheterwechsels daher nicht zulässig.

Kai Garbers (Quelle: KV-Blatt 03/2003)

Fundstelle: http://www.kvberlin.de/STFrameset165/in ... 0303u.html

Abrechnung des Katheterwechsels

Verfasst: 27.02.2004, 11:05
von Gast
Abrechnung des Katheterwechsels oftmals problematisch

In ihrer Tätigkeit als Hausärzte oder Urologen werden Vertragsärzte von Pflegeeinrichtungen häufig gebeten, bei Patienten einen Katheterwechsel durchzuführen. Hier stellt sich dann immer wieder die Frage, wer mit der Abrechnung dieser Leistung zu belasten ist.

Quelle: http://www.google.de/search?q=cache:Vg7 ... e&ie=UTF-8

Katheterwechsel ärztliche Tätigkeit !

Verfasst: 28.02.2004, 12:07
von Gast
Guten Morgen Petra,
die Katheterisierung ist eine ärztliche Tätigkeit. Darüber gibt es in Fachkreisen eigentlich keinen Streit. Aber es handelt sich dabei um Verrichtungen, die der Arzt auf geeignetes nichtärztliches Personal zur Erledigung übertragen kann. Wie eine solche Delegation zu erfolgen hat, ist unterschiedlich zu beurteilen. Man muss unterscheiden zwischen Krankenhaus, Heim und
ambulanter Pflege.
In der ambulanten Pflege kann der Arzt delegieren durch Ausstellen einer entsprechenden Verordnung. Wer konkret tätig wird, weil er geeignet ist, trägt auch die Durchführungsverantwortung. Das ist immer so.
Bei der Katheterisierung drücken sich leider die Ärzte um klare Einschätzungen nach den hier aufgezeigten Grundsätzen herum. Es geht offensichtlich allein um die Bezahlung. Dies gehört angesprochen!
Im Übrigen verweise ich auf Berti!
MfG
Steffi

Katheterisierung der Blase -  Behandlungspfle

Verfasst: 29.04.2005, 14:10
von Gast
Regelmäßige Katheterisierung der Blase ist Maßnahme der Behandlungspflege

Quelle: Urteil des Landessozialgerichts Bayern vom 28.10.2004 – L 4 KR 15/04 - (CAREkonkret, vom 29.4.2005)