Pflegehilfskräfte aus Osteuropa - Illegale in der Pflege
Verfasst: 23.02.2004, 11:19
Pflegehilfskräfte aus Osteuropa & Illegale in der Pflege
Siehe den TV-Tipp vom 8.12.2007!
Osteuropäische Hilfen in Haushalten mit Pflegebedürftigen:
Hessen will legalen Einsatz ermöglichen – Vorschlag für Rechtsgrundlage im Bundesrat
Lautenschläger: „Wertvolle Unterstützungsarbeit“
Wiesbaden. Die Hessische Sozialministerin Silke Lautenschläger fordert eine gesetzliche Grundlage, dass ausländische Betreuer bzw. Haushaltshilfen Pflegebedürftige in Deutschland unterstützen dürfen. In der Vergangenheit waren insbesondere aus Osteuropa entsprechende Kräfte in deutschen Privathaushalten tätig. „Gegenwärtig gibt es keine gesetzliche Regelung, die einen solchen Einsatz erlaubt. Es besteht aber ein Bedarf, der aus dem hiesigen Arbeitsmarkt nicht gedeckt werden kann. Deshalb ist eine zeitlich beschränkte Arbeitserlaubnis sinnvoll, damit die Pflegebedürftigen in ihren eigenen vier Wänden bleiben können und ein Heimaufenthalt vermieden wird“, erklärte die Ministerin heute in Wiesbaden.
Vor allem in Haushalten mit Schwerstpflegebedürftigen, die zum Teil Betreuung und Versorgung rund um die Uhr benötigten, leisteten die ausländischen Hilfskräfte wichtige Unterstützungsarbeit. Der Bedarf an solchen Hilfskräften werde aufgrund der demografischen Entwicklung weiter steigen.
Die Hessische Landesregierung ist gemeinsam mit Rheinland-Pfalz im Bundesrat aktiv geworden. „Wir wollen, dass im Gesetz über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU-Erweiterung eine Regelung aufgenommen wird, die ausländischen Hilfskräften die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Vollbeschäftigung bis zu drei Jahren in Haushalten mit Pflegebedürftigen ermöglicht“, teilte die Ministerin mit. Der Bundesrat hat diesen Vorschlag mehrheitlich angenommen und an die Bundesregierung weitergeleitet.
Silke Lautenschläger appellierte an Bundesarbeitsminister Clement, diese Möglichkeit einer schnellen Regelung nicht zu blockieren. Es sei nicht einzusehen, dass das geltende Arbeitserlaubnisrecht Beschäftigungsmöglichkeiten für Erntehelfer, im Hotel- und Gaststättenbereich und sogar im Schaustellergewerbe zulasse und der gesellschaftspolitisch weitaus relevantere Bereich der Unterstützung der häuslichen Pflege außen vor bleibe.
Die Ministerin hatte sich im vergangenen Jahr bereits bei Bundesarbeitsminister Clement eingesetzt, dass die Zulassung von ausländischen Haushaltshilfen in Haushalten mit Pflegebedürftigen im Zuge der Anwerbestoppausnahmeverordnung möglich wird. „Es gab bis zum 31. Dezember 2002 eine entsprechende Regelung, die sich bewährt hatte. Diese hätte nur verlängert werden müssen, was der Bundesarbeitsminister aber unter Hinweis auf das in der Beratung befindliche Zuwanderungsgesetz abgelehnt hat.“ Bereits damals habe es Absprachen der damaligen Bundesanstalt für Arbeit mit den Arbeitsverwaltungen der osteuropäischen EU-Beitrittsländer gegeben, auf denen aufgebaut werden könne.
Die Ministerin sieht in der Betreuung von pflegebedürftigen Menschen durch ausländische Arbeitskräfte eine Übergangslösung. Mittelfristig müsse dieser Arbeitsbereich verstärkt für deutsche Arbeitskräfte erschlossen werden. Damit deren Einsatz für die betroffenen Familien erschwinglich sei, sei eine Vermittlung über Dienstleistungsagenturen ins Auge zu fassen. Ebenso müsse die steuerliche Absetzbarkeit von Haushaltshilfen ermöglicht werden. „Das Merz-Konzept für eine Steuerreform enthält hierfür eine klare Regelung: Notwendige Aufwendungen zur Versorgung, Betreuung und Erziehung sollen steuerlich abzugsfähig sein. Der private Haushalt wird grundsätzlich als Arbeitgeber anerkannt. Dies ist der richtige Weg“, betonte Silke Lautenschläger.
Quelle: Pressemeldung vom 17.02.2004
verantwortlich i.S.d.P.: Petra Müller-Klepper,
Hessisches Sozialministerium, Pressestelle,
Dostojewskistaße 4, 65187 Wiesbaden.
Telefon: (0611) 8 17 - 34 08 , Fax: (0611) 8 90 84 - 66.
E-mail: presse@hsm.hessen.de
http://www.sozialministerium.hessen.de/ ... /index.htm
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Osteuropäische Hilfen in Haushalten mit Pflegebedürftigen:
Hessen will legalen Einsatz ermöglichen – Vorschlag für Rechtsgrundlage im Bundesrat
Lautenschläger: „Wertvolle Unterstützungsarbeit“
Wiesbaden. Die Hessische Sozialministerin Silke Lautenschläger fordert eine gesetzliche Grundlage, dass ausländische Betreuer bzw. Haushaltshilfen Pflegebedürftige in Deutschland unterstützen dürfen. In der Vergangenheit waren insbesondere aus Osteuropa entsprechende Kräfte in deutschen Privathaushalten tätig. „Gegenwärtig gibt es keine gesetzliche Regelung, die einen solchen Einsatz erlaubt. Es besteht aber ein Bedarf, der aus dem hiesigen Arbeitsmarkt nicht gedeckt werden kann. Deshalb ist eine zeitlich beschränkte Arbeitserlaubnis sinnvoll, damit die Pflegebedürftigen in ihren eigenen vier Wänden bleiben können und ein Heimaufenthalt vermieden wird“, erklärte die Ministerin heute in Wiesbaden.
Vor allem in Haushalten mit Schwerstpflegebedürftigen, die zum Teil Betreuung und Versorgung rund um die Uhr benötigten, leisteten die ausländischen Hilfskräfte wichtige Unterstützungsarbeit. Der Bedarf an solchen Hilfskräften werde aufgrund der demografischen Entwicklung weiter steigen.
Die Hessische Landesregierung ist gemeinsam mit Rheinland-Pfalz im Bundesrat aktiv geworden. „Wir wollen, dass im Gesetz über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU-Erweiterung eine Regelung aufgenommen wird, die ausländischen Hilfskräften die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Vollbeschäftigung bis zu drei Jahren in Haushalten mit Pflegebedürftigen ermöglicht“, teilte die Ministerin mit. Der Bundesrat hat diesen Vorschlag mehrheitlich angenommen und an die Bundesregierung weitergeleitet.
Silke Lautenschläger appellierte an Bundesarbeitsminister Clement, diese Möglichkeit einer schnellen Regelung nicht zu blockieren. Es sei nicht einzusehen, dass das geltende Arbeitserlaubnisrecht Beschäftigungsmöglichkeiten für Erntehelfer, im Hotel- und Gaststättenbereich und sogar im Schaustellergewerbe zulasse und der gesellschaftspolitisch weitaus relevantere Bereich der Unterstützung der häuslichen Pflege außen vor bleibe.
Die Ministerin hatte sich im vergangenen Jahr bereits bei Bundesarbeitsminister Clement eingesetzt, dass die Zulassung von ausländischen Haushaltshilfen in Haushalten mit Pflegebedürftigen im Zuge der Anwerbestoppausnahmeverordnung möglich wird. „Es gab bis zum 31. Dezember 2002 eine entsprechende Regelung, die sich bewährt hatte. Diese hätte nur verlängert werden müssen, was der Bundesarbeitsminister aber unter Hinweis auf das in der Beratung befindliche Zuwanderungsgesetz abgelehnt hat.“ Bereits damals habe es Absprachen der damaligen Bundesanstalt für Arbeit mit den Arbeitsverwaltungen der osteuropäischen EU-Beitrittsländer gegeben, auf denen aufgebaut werden könne.
Die Ministerin sieht in der Betreuung von pflegebedürftigen Menschen durch ausländische Arbeitskräfte eine Übergangslösung. Mittelfristig müsse dieser Arbeitsbereich verstärkt für deutsche Arbeitskräfte erschlossen werden. Damit deren Einsatz für die betroffenen Familien erschwinglich sei, sei eine Vermittlung über Dienstleistungsagenturen ins Auge zu fassen. Ebenso müsse die steuerliche Absetzbarkeit von Haushaltshilfen ermöglicht werden. „Das Merz-Konzept für eine Steuerreform enthält hierfür eine klare Regelung: Notwendige Aufwendungen zur Versorgung, Betreuung und Erziehung sollen steuerlich abzugsfähig sein. Der private Haushalt wird grundsätzlich als Arbeitgeber anerkannt. Dies ist der richtige Weg“, betonte Silke Lautenschläger.
Quelle: Pressemeldung vom 17.02.2004
verantwortlich i.S.d.P.: Petra Müller-Klepper,
Hessisches Sozialministerium, Pressestelle,
Dostojewskistaße 4, 65187 Wiesbaden.
Telefon: (0611) 8 17 - 34 08 , Fax: (0611) 8 90 84 - 66.
E-mail: presse@hsm.hessen.de
http://www.sozialministerium.hessen.de/ ... /index.htm