Ein "wahres Trauerspiel"!
„Mit der Gründung des Bündnisses bekennen sich die Unterzeichnenden zu dem
gemeinsamen Ziel, eine bayerische Pflegekammer zu errichten“, so die Selbstverpflichtungserklärung des bayerischen Gesundheitsministers Söder in einer gemeinsamen Erklärung, die von namhaften Vertretern der Berufsverbände der Pflegenden mit unterzeichnet wurde.
Quelle: >>>
http://www.stmug.bayern.de/doc/pflegekammer.pdf <<<
Kurze Anmerkung:
Mit der Gründung des Bündnisses bekennen sich die Unterzeichner zu dem gemeinsamen Ziel, eine bayerische Pflegekammer zu errichten. "Dies ist ein Meilenstein in der Weiterentwicklung der Pflegeberufe", hebt Westerfellhaus in einer >>> Pressemitteilung v. 10.02.11 (pdf.) hervor und dem ist ausdrücklich zuzustimmen: Es ist in der Tat ein „Meilenstein“, dass ein Minister mit privaten Vereinen ein „Bündnis“ abschließt, mag er sich auch der vollen Unterstützung seines Ministerpräsidenten gewiss sein.
Es bleibt nur zu hoffen, dass der bayerische Sonderweg keine „Schule“ macht und in der Errichtung einer Pflegekammer die Lösung des Berufsstands der professionell Pflegenden erblickt wird. Der brennende Wunsch, eine weitere öffentlich-rechtliche Institution ins Leben rufen zu wollen, ist lediglich ein Beispiel für die Phantasielosigkeit insbesondere der Pflegeberufsverbände, sich auf eine andere Art und Weise nicht nur Gehör bei den politisch Verantwortlichen, sondern vor allem auch in ihrer eigenen Berufsgruppe zu verschaffen.
Es ist in der Tat ein „Meilenstein“, dass einige Funktionäre einen Weg in die Zwangsrekrutierung beschreiten, wohlwissend darum, dass es dann für die beruflich Pflegenden keinen freiwilligen Austritt aus einem Verband geben wird – es sei denn, man/frau ist gewillt, seinen Beruf aufzugeben, um so einer Zwangsmitgliedschaft trotzen zu können.
Immerhin kann es schon als „Lernerfolg“ verbucht werden, wenn etwa die Befürworter der Pflegekammern zur Einsicht gelangen, dass „eine Pflegekammer allein nicht alle Probleme lösen kann“. Hiermit ist aber freilich nicht gemeint, dass gelegentlich auch Kammern zu den drängenden Fragen „nur einen Beitrag zu leisten imstande sind“, sondern dass nach der Lesart etwa des DPR tunlichst in allen Bundesländern Pflegekammern zu errichten wären.
Bleibt nur noch zynisch nachzufragen, wo denn der konkrete Beitrag der Berufsverbände in den letzten Jahren zu erblicken ist, wenn es doch darum geht, einen nachhaltigen Beitrag zur Sicherstellung einer würdevollen Pflege leisten zu können? Wenn es – und dieser Schluss sei einstweilen gestattet – nur im Rahmen einer Zwangsmitgliedschaft den Berufsverbänden gelingen kann, einen Beitrag Pflege im Allgemeinen und dem Berufsbild im Besonderen leisten zu können, wird nachzufragen sein, woran es im Übrigen scheitert, dass die Berufsverbände nur einen Teil ihrer Berufsgruppe mit ihren Anliegen erreichen?
Nun – angesichts der aktuellen Entwicklung kommt es wohl nicht mehr darauf an, dass die Berufsverbände den Grad ihrer Organisiertheit offen legen, denn wenn der Wunsch Wirklichkeit wird, dann ist jedenfalls die Pflege in Bayern zu 100% organisiert.
Und – sofern der DPR dann in die Rolle einer Bundespflegekammer zu wachsen gedenkt (dies steht natürlich zu vermuten an), bedarf es freilich noch einiger anderer Pflegekammern, denn es dürfte nun wahrlich keinen Sinn machen, bei einer Pflegekammer im Lande noch eine solche des Bundes gründen zu wollen.
Was also bleibt?
Künftig bleibt letztlich zu hoffen, dass dann die Gewerkschaften sich um die tatsächlichen Anliegen der beruflich Pflegenden nachhaltig kümmern, da mit Blick auf die Wahrung der Arbeits- und Wirtschaftbedingungen den öffentlich-rechtlichen Institutionen hier keine nennenswerten Spielräume eröffnet werden, sind sie doch Teil der „Staatsverwaltung“. In diesem Sinne könnte es dann auch Sinn machen, in einschlägigen sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften dafür Sorge zu tragen, dass dann die professionelle Pflege originäre „vertragspflegerische Aufgaben“ wahrzunehmen haben, so dass jedenfalls der mögliche Unmut der Pflegenden über unzureichende Arbeitsbedingungen nicht durch einen „Streik“ kundgetan werden darf (analog der „Vertragsärzte“!).
Wahrlich – „ein Meilenstein“, in dem sich die Pflegenden „freiwillig“ in die Abhängigkeit begeben und dies auch noch als „frohe Kunde“ feiern – nun, ich meine, der letzte Akt in einem wahren Trauerspiel wurde mit diesem „Bündnis“ geschrieben und späteres Wehklagen durch die beruflich Pflegenden wird jedenfalls nicht dazu führen, dass die Zwangsmitgliedschaft durch eine spätere „Auflösung“ der öffentlich-rechtlichen Zwangskörperschaft korrigiert und somit eine Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft herbeigeführt werden kann.
Wenn es überhaupt Sinn gemacht hätte, für eine Zwangsmitgliedschaft zu werben, wären die Berufsverbände gut beraten gewesen, gerade vor dem Hintergrund der Neuordnung der Gesundheitsberufe über eine gemeinsame Kammer sowohl der Ärzte als auch der Pflegenden nachzudenken.
So aber können sich weiterhin die „Berufe“ mit sich selber beschäftigen und die Zwangsmitglieder müssen ganz darauf vertrauen, dass ihre Kammern das rechte Augenmaß bei ihren Aktivitäten walten lassen.
Tolle Aussichten oder?
Lutz Barth