Pflegeheim in Hopsten - Ermittlungen wegen Fehler
Verfasst: 14.08.2010, 06:41
Die Medien haben in den letzten Tagen lehbaft über angebliche Pflegemängel in einem Altenheim in Hopsten berichtet und u.a. getitelt:
Staatanwaltschaft ermittelt gegen Pflegeheim in Hopsten
So lautet z.B. die Überschrift in der Rheinischen Post (Bericht vom 13.08.2010 im überregionalen Teil)
In den Berichten geht es um verschiedene Vorwürfe, die dringend einer Abklärung bedürfen:
So wird z.B. von der Staatsanwaltschaft wegen Betruges und des Todes einer Bewohnerin gegen das Pflegeheim in Hopsten (Kreis Steinfurt) ermittelt. In dem Heim soll nach Äußerungen der Staatsanwaltschaft bereits im August 2009 eine 94 Jahre alte Frau gestorben sein, nachdem sie über Unterleibschmerzen geklagt hatte. Das Pflegeheim soll keinen Arzt gerufen und die Frau lediglich ins Bett gesteckt haben. Zwei Tage später starb sie. Die Leiche der Frau wurde jetzt exhumiert und soll obduziert werden. Zudem wirft die Staatsanwaltschaft dem Pflegeheim und seiner Besitzerin vor, Bewohner unter Medikamente gesetzt zu haben, um eine höhere Eingruppierung in der Pflegestufe zu bekommen. Durch die Medikamente wurden die Betroffenen anscheinend ruhiggestellt und in einen apathischen Zustand versetzt. Aufgrund der Eingruppierung in eine höhere Pflegestufe soll das Heim mehr Geld erhalten haben, als ihm eigentlich zustand. Zudem sollen nicht erbrachte Pflegeleistungen vorgegaukelt und abgerechnet worden sein. Überdies steht die Besitzerin des Pflegeheimes im Verdacht, beim Ausbau des Hauses Scheinrechnungen vorgelegt und zu Unrecht Subventionen der NRW.Bank und des Kreises Steinfurt erhalten zu haben. Allein der Schaden zu Lasten der Krankenkassen soll bei 40.000 bis 50.000 Euro liegen. Ins Rollen gekommen waren die Ermittlungen nach Hinweisen eines Betreuers und von Mitarbeitern.
Es wird abzuwarten sein, was die Ermittlungen tatsächlich hervorbringen und was strafrechtlich relevant ist. Möglicherweise wird sich zeigen, dass die Aufarbeitung von Mängeln in der Pflege mit den Mitteln des Strafrechts nicht wirklich mgölich ist. Die zahlreichen Beiträge in diesem Forum zu ähnlichen Vorwürfen machen deutlich, dass es um eine handfeste Pflegereform gehen muss.
In der o.a. Angelegenheit geht es aber wohl zum Teil überhaupt nicht um eigentliche Pflegefehler. Wenn die Verdächtigungen zutreffen, geht es um Betrug und krimineller Energie zur Erlangung finanzieller Vorteile. Damit hatten Pflegekräfte wohl eher weniger zu tun. Pflegekräfte waren wohl eher an der Aufdeckung der Vorfälle beteiligt.
Gaby Modig
Staatanwaltschaft ermittelt gegen Pflegeheim in Hopsten
So lautet z.B. die Überschrift in der Rheinischen Post (Bericht vom 13.08.2010 im überregionalen Teil)
In den Berichten geht es um verschiedene Vorwürfe, die dringend einer Abklärung bedürfen:
So wird z.B. von der Staatsanwaltschaft wegen Betruges und des Todes einer Bewohnerin gegen das Pflegeheim in Hopsten (Kreis Steinfurt) ermittelt. In dem Heim soll nach Äußerungen der Staatsanwaltschaft bereits im August 2009 eine 94 Jahre alte Frau gestorben sein, nachdem sie über Unterleibschmerzen geklagt hatte. Das Pflegeheim soll keinen Arzt gerufen und die Frau lediglich ins Bett gesteckt haben. Zwei Tage später starb sie. Die Leiche der Frau wurde jetzt exhumiert und soll obduziert werden. Zudem wirft die Staatsanwaltschaft dem Pflegeheim und seiner Besitzerin vor, Bewohner unter Medikamente gesetzt zu haben, um eine höhere Eingruppierung in der Pflegestufe zu bekommen. Durch die Medikamente wurden die Betroffenen anscheinend ruhiggestellt und in einen apathischen Zustand versetzt. Aufgrund der Eingruppierung in eine höhere Pflegestufe soll das Heim mehr Geld erhalten haben, als ihm eigentlich zustand. Zudem sollen nicht erbrachte Pflegeleistungen vorgegaukelt und abgerechnet worden sein. Überdies steht die Besitzerin des Pflegeheimes im Verdacht, beim Ausbau des Hauses Scheinrechnungen vorgelegt und zu Unrecht Subventionen der NRW.Bank und des Kreises Steinfurt erhalten zu haben. Allein der Schaden zu Lasten der Krankenkassen soll bei 40.000 bis 50.000 Euro liegen. Ins Rollen gekommen waren die Ermittlungen nach Hinweisen eines Betreuers und von Mitarbeitern.
Es wird abzuwarten sein, was die Ermittlungen tatsächlich hervorbringen und was strafrechtlich relevant ist. Möglicherweise wird sich zeigen, dass die Aufarbeitung von Mängeln in der Pflege mit den Mitteln des Strafrechts nicht wirklich mgölich ist. Die zahlreichen Beiträge in diesem Forum zu ähnlichen Vorwürfen machen deutlich, dass es um eine handfeste Pflegereform gehen muss.
In der o.a. Angelegenheit geht es aber wohl zum Teil überhaupt nicht um eigentliche Pflegefehler. Wenn die Verdächtigungen zutreffen, geht es um Betrug und krimineller Energie zur Erlangung finanzieller Vorteile. Damit hatten Pflegekräfte wohl eher weniger zu tun. Pflegekräfte waren wohl eher an der Aufdeckung der Vorfälle beteiligt.
Gaby Modig