Presse hat geschrieben: .... Die Rheinische Post, Düsseldorf, berichtet in ihrer heutigen Ausgabe in mehreren Artikeln zum Thema!
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“
Neuss, den 23.07.2010
An die
Rheinische Post Düsseldorf
Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Überstücke:
An das
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW
Frau Ministerin Barbara Steffens
An die
Ministerpräsidentin des Landes NRW
Frau Hannelore Kraft
An verschiedene Medien
>>> Aus Gründen der Vereinfachung und Kostenersparnis führen wir Schriftwechsel vornehmlich per E-Mail. Wir bitten um Verständnis! <<<
Betr.: Berichte in der Rheinischen Post (NGZ) vom 23.07.2010
„Härtere Kontrolle der Pflegeheime“ (Eva Quadbeck / Thomas Reisener),
„Was gute Pflegeheime auszeichnet“ (Jürgen Stock) und
„Mehr Zeit für Menschen“ (Jürgen Stock)
Bezug: Telefonische Besprechungen mit mir am 21.07.2010 als Vorbereitung für den Bericht in der Rheinischen Post vom 22.07.2010 mit dem Titel
„Tod im Pflegeheim: Justiz ermittelt“ (Gabi Peters / Jürgen Stock)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich konnte mich wegen der Mönchengladbacher Pflegemängel (Caritaseinrichtungen) weiter informieren und habe gestern erneut in mehreren Interviews für den WDR (Radio / TV, Lokalzeit Düsseldorf) Stellung nehmen können. Von daher habe ich Ihre Berichte mit Interesse gelesen und nehme dazu wie folgt Stellung:
Wie ich Ihnen schon in den zurückliegenden Jahren immer wieder mitgeteilt habe, würde ich häufigere Medienberichte zur Pflege auch dann begrüßen, wenn es nicht gerade um Skandale geht, sondern eher um normale Zustandsbeschreibungen in Verbindung mit pflegepolitischen Forderungen derjenigen Institutionen und Personen, die sich einigermaßen in der Pflegeszene auskennen. Auf zahlreiche Mitteilungen dieser Art und Pressenachrichten von hier haben Sie nie reagiert.
Nun sind aktuell einige Missstände in das Blickfeld der Öffentlichkeit geraten und schon gibt es wieder die „dicken Schlagzeilen“. Der Titel „Härtere Kontrolle der Pflegeheime“ hat es vor Jahren in ähnlicher Form schon oft gegeben. Geändert hat sich aber nichts.
Ich bin nicht der Meinung, dass mit Kontrollen durch Heimaufsicht, MDK, Brandschutz … usw. keine Verbesserung der Pflegesituationen zu erzielen ist. Solche Kontrollen sogar noch öfter durchzuführen, liegt völlig daneben. Nein, dadurch wird der Druck auf die Pflegekräfte nur erhöht und die vielfach geforderte Wertschätzung und Anerkennung für diesen Personenkreis gerät zusätzlich in Mitleidenschaft.
Natürlich brauchen wir Kontrollen. Aber dann bitte möglichst in einer Hand. Gefordert wird von hier seit langer Zeit, die kommunalen Heimaufsichten aufzulösen und deren Zuständigkeiten in staatliche Kompetenz (Bezirksregierung) zu übernehmen. Die jetzigen Heimaufsichten kontrollieren zum Teil die eigenen Einrichtungen (Heime der Städte und Kreise).
Ich habe daher in einem Brief vom 19.07.2010 bei der Landesregierung von NRW die Einsetzung eines „Beauftragten für die Belange pflegebedürftiger Menschen“ (Ombudsmann /-frau) vorgeschlagen. Diesen Antrag habe ich am 19.07.2010 eigentlich als Wiederholung formuliert, weil ein ähnlicher Antrag, den ich bei der „alten“ CDU-geführten Regierung gestellt hatte, nicht zeitgerecht bearbeitet wurde. Eine solche Stelle hätte den großen Vorteil, dass es dabei nicht um eine klassische Prüfinstanz ginge, sondern um eine besonders effektive Maßnahme eines Beschwerdemanagements. Die Pressemitteilung zu diesem Thema vom 19.07.2010 habe ich nochmals angefügt. Für nähere Erläuterungen stehe ich zur Verfügung.
Wie ineffektiv staatliche Einrichtungen oftmals arbeiten, ist auch daraus ersichtlich, dass in der o.a. Pflegemängelangelegenheit die zuständige oberste Heimaufsicht (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, damaliger Minister, Herr Laumann) informiert war, aber keinerlei Hinweise gegeben hat, wie zu verfahren ist. Man wusste also Bescheid!
Die seit Jahren immer wieder auftretenden Pflegemängel können durch keine Form der Kontrollen vermieden werden. Wir haben nämlich so viele systemische Mängel in der Pflege, dass unzureichende Versorgungs- und Pflegesituationen vorprogrammiert sind.
Warum werden nicht deutlicher die Verantwortlichkeiten auf der Führungsebene hinterfragt? Bekanntlich „stinkt der Fisch immer vom Kopf her“. In den Einrichtungen, wo die Führungskräfte bestens geeignet sind und gute Arbeit leisten, gibt es durchweg auch befriedigende Benotungen. Bestnoten lassen die schlechten Rahmenbedingungen eigentlich nirgendwo zu!
Am 21.07.2010 habe ich Ihrem Vertreter bereits telefonisch erläutern können, dass die Personalsituation in den Heimen (aber auch Krankenhäusern) dramatisch schlecht ist. Rd. 20% Pflegekräfte fehlen. Dies erwähnen Sie zwar in Ihrem heutigen Kommentar „Mehr Zeit für Menschen“ (Jürgen Stock), beziehen sich dabei aber ganz allgemein darauf, dass „Selbsthilfegruppen“ davon sprechen sollen. Nein, es sprechen keine Selbsthilfegruppen davon, sondern der Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, der als Dozent für Pflegerecht seit mehr als 40 Jahren in der Pflegeaus-, fort- und weiterbildung tätig ist und sich bestens auskennt, hat dies erklärt. Warum fehlt diese exakte Bezugnahme?
In einer Berichterstattung hätte ich eigentlich erwartet, dass Sie die schlechten Pflege-Rahmenbedingungen in den Mittelpunkt der Erörterungen rücken. Selbst die jetzt amtierende Koalition hat sich eine Pflegereform vorgenommen, nachdem 2008 eine wirkliche Reform nicht zustande kommen konnte, sondern nur an einigen Vorschriften des SGB XI herumgebastelt wurde. Die Pflege wurde damals weder reformiert, noch zukunftsfest gemacht. Die demografische Entwicklung erfordert umfassende Korrekturen, jetzt.
Die „Schulnoten für Heime“ werden das Problem auch nicht lösen. Denn die insoweit maßgeblichen Vorschriften stimmen hinten und vorne nicht, bringen Noten hervor, die die Verhältnisse auf den Kopf stellen. So erhielt das Giesenkirchener Caritasheim z.B. Anfang Juni 2010 die Note 1,4. Gleichwohl berichten Sie und andere über seit längerer Zeit bestehende Mängel, die sogar Polizei und Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen haben. – Zum Thema gibt es von hier auch eine Pressemitteilung vom 25.05.2010. Sie ist ebenfalls angefügt.
Eigentlich bin ich über die heutige Berichterstattung in der Rheinischen Post (NGZ) nicht nur enttäuscht. Nein, ich bin stinke sauer darüber, dass es wieder einmal nicht gelungen ist, deutlich genug die wirklichen Probleme anzusprechen. In einem umfangreichen Statement wurde von hier bereits am 10.11.2009 auf Pflegereformnotwendigen aufmerksam gemacht:
Reform der Pflegesysteme - »Wir alle sind gefordert« -
Stellungnahme von Pro-Pflege Selbsthilfenetzwerk zum Koalitionsvertrag (Abschnitt 9.2.: Pflege- Weiterentwicklung der Pflegeversicherung) hier
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... ysteme.php
Warum werden solche Statements nicht zeitgerecht aufgegriffen?
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
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Neuss, den 19.07.2010
Pressemitteilung
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen (NRW) vorgeschlagen, eine (ehrenamtlich zu führende) Stelle eines „Beauftragten für die Belange pflegebedürftiger Menschen“ (Ombudsmann-/frau) zu schaffen und diese Stelle zunächst mit bescheidenen Sachmitteln auszustatten.
Eine solche Stelle erscheint Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk deshalb für erforderlich, weil die Betreuung, ärztliche Versorgung und Pflege in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen immer wieder als arg mängelbehaftet bezeichnet werden muss. Weder Heimaufsichten noch der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) haben diesem Übel bisher wirksam begegnen können. Dies hat vielerlei Gründe. Dabei ist auch zu bedenken, dass die Heimaufsichten bezüglich der ambulanten Pflegeeinrichtungen überhaupt keine Aufsichtskompetenzen haben. Im Übrigen prüfen die genannten Institutionen immer nur die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, d.h. überwiegend sind die Prozess- und Strukturverhältnisse im Blickfeld. Probleme in der Ergebnisqualität bleiben dann weitgehend unangesprochen. Dies ist mehr als bedauerlich, weil gerade dieser Bereich der für die pflegebedürftigen Menschen entscheidende ist.
Auch die Transparenzvereinbarungen und Bewertungskriterien für den sog. Pflege-TÜV sind nach Einschätzung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk völlig unzureichend und zur Zeit, auch vor den Gerichten, heftig umstritten. Es sind folgerichtig Bestrebungen im Gange, diese Vorschriften entscheidend zu verändern. Selbst wenn die Pflege-TÜV-Regelungen im Sinne der pflegebedürftigen Menschen und für mehr Transparenz verbessert würden, kann der durch Schulnoten ausgeübte Druck die Verhältnisse voraussichtlich kaum wirklich verbessern. Die ohnehin gebeutelten Pflegekräfte würden noch mehr in Notlagen geraten. Denn vor allem aufgrund unzulänglicher Stellenschlüssel sind die Arbeitsverdichtungen immens.
Es wird daher nach Auffassung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk für erforderlich erachtet, ganz konkret bestimmten Pflegemängeln nachzugehen und für Abstellung einzutreten. Dies könnte sinnvollerweise durch eine Beauftragtenstelle im Sinne der gemachten Vorschläge geschehen. Unabhängig davon sieht Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk eine Pflegereform, die diesen Namen verdient, als notwendig an. Dabei müssen solidarische Erwägungen im Mittelpunkt stehen.
Werner Schell, Dozent für Pflegerecht
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Neuss, den 25.05.2010
Pressemitteilung
Pflege-TÜV und die Schulnoten für Pflegeeinrichtungen
Kritische Anmerkungen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Die Suche nach einer geeigneten (ambulanten oder stationären) Pflegeeinrichtung gestaltet sich oftmals schwierig. Eine solche Einrichtung soll einmal den konkreten Wünschen entsprechen und dann selbstverständlich gute, der Menschenwürde gerecht werdende Pflege, Betreuung und sonstige Versorgung gewährleisten. Verkürzt gesagt geht es um die Suche nach dem sogenannten guten Pflegedienst oder Heim. Und jetzt beginnen die Probleme.
Insoweit nimmt Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk wie folgt Stellung:
Eine wirklich uneingeschränkt gute Pflegeinrichtung zu finden, ist eigentlich nicht möglich. Denn das SGB XI und die sonstigen die Pflege betreffenden bundes- und landesrechtlichen Vorschriften lassen es überhaupt nicht zu, umfassend eine gute / angemessene Pflege zu gewährleisten. Es gibt vielerlei systemische Mängel, vor allem völlig unzureichende Personalausstattungen (Stellenschlüssel), so dass auch bei kompletter Besetzung aller Planstellen nie genügend Personal vorhanden sein kann. Im Volksmund hat sich insoweit bereits die Bezeichnung „Minutenpflege“ durchgesetzt.
Die fachärztliche Versorgung wird in den Heimen seit Jahren als klar mangelhaft bezeichnet. Bundesweit greifende Konzepte für Verbesserungen auf diesem Gebiet kommen, trotz vielfältiger Modellprojekte und Reformankündigungen, nicht voran. Es hapert letztlich an der Honorierung der Ärzte. Insoweit zeigt die Ökonomisierung des Gesundheitswesens volle Wirkung.
Die vor Jahren durchgeführte Föderalismusreform hat die Probleme im Pflegesystem zusätzlich vergrößert, weil es nunmehr ein Durcheinander von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften gibt, versehen mit immer größer werdenden bürokratischen Hürden, die kaum nachvollziehbar erscheinen. Die Doppelprüfungen von Heimaufsichten und MDK können als überflüssig angesehen werden. Eine einzige - mit den notwendigen Kompetenzen ausgestatte - Prüfinstanz wäre kostengünstiger und effektiver wirksam. Eingesparte Mittel könnten der direkten Versorgung pflegebedürftiger Menschen zugute kommen.
Bis heute haben es im Übrigen weder der Bund noch die Länder vermocht, die Grundsätze der „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ verbindlich zu machen, d.h. zu subjektiv-öffentlichen Rechten mit Anspruchscharakter auszuformen. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat wiederholt angesprochen und bemängelt, dass es nicht ausreichend sei, diese Chartagrundsätze in „Sonntagsreden“ als Fortschritt zu preisen. Bezüglich der Chartagrundsätze kann folgerichtig nur von einem "Papiertiger" gesprochen werden.
Bei der Suche nach einer sogenannten guten Einrichtung kann es also im Zweifel nur darum gehen, solche Anbieter ausfindig zu machen, die sich unter den gegebenen schlechten Pflege-Rahmenbedingungen bestmöglich bemühen, den pflegebedürftigen Menschen mit entsprechend gestalteten Pflege-, Betreuungs- und sonstigen Versorgungsangeboten zu unterstützen und beizustehen. Insoweit scheinen gute Führungskräfte (z.B. Heimleitung, Pflegedienstleitung) Schlüsselpositionen zu sein. Wo es insoweit nicht stimmt, gilt möglicherweise der Grundsatz „Der Fisch stinkt vom Kopf“.
Bemühungen, den Pflegebedürftigen bestmögliche Dienstleistungen zu bieten, können sehr unterschiedlich ausfallen, so dass die Ergebnisse solcher Aktivitäten durchaus mit einem Notensystem bewertet werden können. Gelänge dies in nachvollziehbarer Weise, könnte man die „Spreu vom Weizen“ trennen.
Begrüßenswert ist daher, dass der Gesetzgeber bei der Pflegereform 2008 mehr Transparenz und Bewertungen der Pflegeeinrichtungen vorgeschrieben hat, zumal dabei nach dem Gesetzeswortlaut im Wesentlichen auf die Ergebnisqualität der pflegebedürftigen Menschen abgestellt werden soll.
Die daraufhin unter Federführung des GKV-Spitzenverband Bund erarbeiteten Transparenzvereinbarungen und Bewertungskriterien als Grundlage für die Bewertung von Pflegeeinrichtungen mit Schulnoten genügen aber in keiner Weise den gesetzlichen Anforderungen. Dies vor allem deshalb nicht, weil die Ergebnis- und Lebensqualität nicht in der gebotenen Weise entscheidend ausschlaggebend für die Notengebung gemacht wurde. Die Schulnoten werden nach den augenblicklichen Vorschriften aus einer Gemengelage von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität ermittelt.
Dies ist aber nicht das, was diejenigen, die sich im Wesentlichen ergebnisorientiert informieren wollen, erfahren wollen. So kann es z.B. sein, dass eine gut geführte Dokumentation oder eine gerade durchgeführte Fortbildung für MitarbeiterInnen einen handfesten Mangel in der Pflege (z.B. Durchliegegeschwür, Verbrühung, Sturz, mangelnde Mobilisation, keine Unterstützung bei der Nahrungseinnahme, „pflegeerleichternde Maßnahmen“) per Notenquerschnitt ausgleichen kann. Pflegerische Mängel können also letztlich im Notendschungel untergehen und somit wichtige Botschaften klar verfälschen.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist der Meinung, dass für die Bewertung einer Einrichtung allein die Ergebnisqualität ausschlaggebend sein muss. Struktur- und Prozessqualität können allenfalls am Rande interessant und vor allem für die innerbetriebliche Managementarbeit von Bedeutung sein.
Die Notengebung auf der Grundlage einer Angehörigenbefragung zu ergänzen kann in der jetzigen Form als kontraproduktiv angesehen werden. Wenn überhaupt, muss auf die Befragung der Betroffenen selbst oder ihrer Rechtsvertreter abgestellt werden. Entscheidend muss aber insoweit auf jeden Fall sein, dass bei der Befragung Abhängigkeitserwägungen auf jeden Fall ausgeschlossen werden können. Welcher Betroffene wird seinen Vertragspartner ohne Not kritisieren, wenn er befürchten muss, dass ihm solche Bekundungen heimgezahlt werden können? Bislang bekannt gewordene Ergebnisse über Angehörigenbefragungen bestätigen die Zweifel.
Die Verbände der zu prüfenden Einrichtungen sind bei der Erarbeitung der maßgeblichen Prüfkriterien beteiligt worden, konnten also gezielt Einfluss nehmen. Bereits Anfang 2009 wurde in diesem Zusammenhang von einem führenden Vertreter des MDS kritisiert, dass hier der „Bock zum Gärtner“ gemacht worden sei. Wenn sich demnach heute Träger von Pflegeeinrichtungen gegen schlechte Benotungen zur Wehr setzen, sogar die Sozialgerichte anrufen, scheint das auch ein wenig widersprüchlich.
Nicht beteiligt wurden bei der Abfassung von Transparenzvereinbarungen und Bewertungskriterien die insoweit kompetenten Selbsthilfevertreter. Damit ist in eklatanter Weise gegen die Vorschriften des SGB XI verstoßen worden. So gesehen sind die berechtigten Belange der Betroffenenseite weder in den Prüfkriterien ausreichend gewahrt, noch konnten sie im Rahmen der Vorbereitung der Prüfkriterien vorgetragen und diskutiert werden. Zu beklagen ist, dass sich der GKV-Spitzenverband Bund bislang weigert, Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk an der gebotenen Überarbeitung der Prüfvorschriften zu beteiligen.
Im Übrigen geht Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk davon aus, dass eine wirkliche und nachhaltige Verbesserung der Pflege, Betreuung und Versorgung in den Pflegeeinrichtungen nur durch eine umfassende Reform der Pflege-Rahmenbedin¬gungen erreicht werden kann. Dabei müsste vor allem durch eine auskömmliche Ausstattung der Pflegeeinrichtungen mit (Fach)personal gewährleistet werden, dass für die vielfach gewünschte bzw. geforderte Zuwendung deutlich mehr Zeit zur Verfügung steht. Solche Personalausstattungen sollten mittels bundeseinheitlicher Personalbemessungssysteme ermittelt werden.
Mit einem Pflege-TÜV und Schulnoten auf der jetzigen Vorschriftenbasis erhöht man nur den Druck auf die ohnehin durch personelle und organisatorische Unzulänglichkeiten gebeutelten Pflegekräfte und schafft zusammen mit den viel beklagten Arbeitsverdichtungen nur weiteren Frust. Und dies wird die Pflegequalität nicht verbessern, sondern eher verschlechtern!
Werner Schell,
Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk