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Krankenpflegehelferin???

Verfasst: 19.06.2010, 17:47
von gaby
hallo,
finde es ein bisschen frustrierent, wie mit uns umgegangen wird :-(
erst machen wir eine ausbildung ,wo wir im krankenhaus lernen wie man spritzt ,wie dk`s gewechselt werden ,wie man eine peg behandelt und
nahrung anhängt ,sowie medikamente stellt und verabreicht . nach weit über zehn jahren praxis wird man aufs waschen reduziert
versteh nicht wieso da die krankenkasse die macht haben !!!
wieso das nun alles nichts wert ist versteh ich nicht
gruß g.

Pflegehilfe / Krankenpflegehilfe .... wer darf was ?

Verfasst: 20.06.2010, 07:14
von Gerhard Schenker
Hallo Gaby,
in der Krankenpflegehilfe war es eigentlich immer schon so, dass streng genommen nur das gemacht werden durfte, was wirklich theoretisch gelernt und praktisch geübt worden war. Einschränkende Vorgaben gab es schon immer für die Häusliche Krankenpflege. Aber, man hat nicht immer genau darauf geachtet.
Nun ist man offensichtlich im Moment dabei, diese Grundsätze strenger zu handhaben. Dies wohl u.a. deshalb, weil andere nicht pflegerisch qualifizierte Personen, z.B. Betreuungsassistenten", in die Einrichtungen kommen und jetzt klare Abgrenzungen notwendig erscheinen. Auch gibt es wohl weitere Qualifizierungen zum "Pflegehelfer" (außerhalb der bisherigen Krankenpflegehilfe), um damit zu gewährleisten, dass auch einige Verrichtungen in der Pflege mit erledigt werden können.
Man könnte auch sagen, dass es im Moment ein wenig drunter und drüber geht. Dass nun "altgediente" MitarbeiterInnen unzufrieden werden, kann man nachvollziehen.
MfG G.Sch.

Verfasst: 20.06.2010, 21:52
von R.Koep
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit erstaunen habe ich den Bericht von Gaby gelesen. Nach meiner Kenntnis stehen die Pflegerischenmassnahmen nicht ünter einen gesetzlichen Schutz, sondern nur die Berufsbezeichnung.
Hierbei spielt es auch Massgeblich eine Rolle welche Kenntnisse die Mitarbeiterin in ihren Berufsleben erworben hat.
In den Heimbereichen sprechen die Krankenkassen, jedoch nur Empfehlungen aus, was von vielen Heimbetreibern als Gesetzliche Grundlage gesehen werden.

Mit freundlichen Grüßen
R.Koep

Pflege - kein Tätigkeitsschutz

Verfasst: 21.06.2010, 06:21
von Herbert Kunst
Hallo und guten Morgen ins Forum!

Es ist in der Tat so, dass es in der Pflege keinen Tätigkeitsschutz gibt. Siehe auch die früheren Beiträge zum Thema, z.B. unter:
viewtopic.php?t=6171&highlight=t%E4tigkeitsschutz
Der Einsatz von MitarbeiterInnen bestimmt sich u.a. nach den Regeln des BGB, wonach immer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu arbeiten ist (§§ 276, 278 BGB). Damit entscheidet letztlich das konkrete Wissen und Können.
Allerdings ist es zulässig, dass Arbeitgeber oder auch diejenigen Stellen, die bestimmte Leistungen zu finanzieren haben, besondere Anforderungen stellen. Damit können Unterschiede gegeben sein. Es können sich auch im Laufe der Zeit Veränderungen ergeben.

Gruß
Herbert Kunst