Kann mir einer sagen, ob es rechtliche Bedenken gibt, dass examiniertes und speziell ausgebildetes Pflegepersonal eigenständig Echo`s durchführt.
Diese Echo`s werden anschließend von einem Arzt befundet.
Echokardiografie durch Pflegekräfte
Moderator: WernerSchell
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Delegation der Echokardiographie
Stellungnahme:
Die Echokardiographie ist eine Ultraschall-Untersuchung des Herzens. Sie ist heute eine Routinemethode zur Diagnose von Herz-Erkrankungen. Da die Durchführung der Echokardiographie praktisch gefahrlos ist, können m.E. bei entsprechender Delegation die rein technischen Arbeiten durch ausreichend qualifizierte Pflegefachkräfte durchgeführt werden. Für die Bewertung und daraus zu ziehenden diagnostischen bzw. therapeutischen Folgen ist aber allein der Arzt zuständig bzw. verantwortlich.
Siehe auch die „Qualitätsleitlinien in der Echokardiographie“ unter
http://www.dgk.org/leitlinien/EchoKardiographie.html
Dort ist u.a. ausgeführt:
Echokardiographische Untersuchungen werden von Ärzten durchgeführt, befundet und kritisch bewertet.
In der Regel wird die Untersuchung von einem qualifizierten Arzt durchgeführt. In Ausnahmefällen können Krankenschwestern, Arzthelferinnen und Medizinisch Technische Assistentinnen, die entsprechend angeleitet werden, echokardiographische Untersuchungen unter Aufsicht durch einen Arzt durchfuhren. Die Ausbildung muss durch einen Arzt, der die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, erfolgen.
Grundsätzlich ist die Beurteilung und kritische Wertung der ausreichend dokumentierten Ultraschallaufzeichnungen durch den Facharzt oder Arzt mit Zusatzbezeichnung obligat.
Für die Zukunft ist die Erarbeitung von Richtlinien wünschenswert, die geeignet sind, den Ausbildungsberuf "Ultraschallassistent/-in" analog zur Berufsbezeichnung MTA oder MRTA grundlegend zu definieren.
Mit freundlichen Grüßen
Team Werner Schell
http://www.gesetzeskunde.de - http://www.pflegerechtportal.de
Die Echokardiographie ist eine Ultraschall-Untersuchung des Herzens. Sie ist heute eine Routinemethode zur Diagnose von Herz-Erkrankungen. Da die Durchführung der Echokardiographie praktisch gefahrlos ist, können m.E. bei entsprechender Delegation die rein technischen Arbeiten durch ausreichend qualifizierte Pflegefachkräfte durchgeführt werden. Für die Bewertung und daraus zu ziehenden diagnostischen bzw. therapeutischen Folgen ist aber allein der Arzt zuständig bzw. verantwortlich.
Siehe auch die „Qualitätsleitlinien in der Echokardiographie“ unter
http://www.dgk.org/leitlinien/EchoKardiographie.html
Dort ist u.a. ausgeführt:
Echokardiographische Untersuchungen werden von Ärzten durchgeführt, befundet und kritisch bewertet.
In der Regel wird die Untersuchung von einem qualifizierten Arzt durchgeführt. In Ausnahmefällen können Krankenschwestern, Arzthelferinnen und Medizinisch Technische Assistentinnen, die entsprechend angeleitet werden, echokardiographische Untersuchungen unter Aufsicht durch einen Arzt durchfuhren. Die Ausbildung muss durch einen Arzt, der die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, erfolgen.
Grundsätzlich ist die Beurteilung und kritische Wertung der ausreichend dokumentierten Ultraschallaufzeichnungen durch den Facharzt oder Arzt mit Zusatzbezeichnung obligat.
Für die Zukunft ist die Erarbeitung von Richtlinien wünschenswert, die geeignet sind, den Ausbildungsberuf "Ultraschallassistent/-in" analog zur Berufsbezeichnung MTA oder MRTA grundlegend zu definieren.
Mit freundlichen Grüßen
Team Werner Schell
http://www.gesetzeskunde.de - http://www.pflegerechtportal.de
Echokardiografie durch Pflegekräfte
Hi Dorl,
bei uns werden Echos von einigen besonders qualifizierten Pflegekräften durchgeführt, und zwar so, wie es die von Werner Schell benannten Qualitätsrichtlinien vorsehen. Der zuständige Arzt ist immer derjenige, der die kritische Beurteilung vornimmt. Wir haben so gesehen nur Helferfunktionen. Die Hauptverantwortung liegt so zweifelsfrei beim Arzt. Rechtliche Bedenken sehen wir in dieser Verfahrensweise nicht - es hat auch noch nie irgendwelche Beanstandungen / Komplikationen gegeben.
Herzliche Grüße
Sabine
bei uns werden Echos von einigen besonders qualifizierten Pflegekräften durchgeführt, und zwar so, wie es die von Werner Schell benannten Qualitätsrichtlinien vorsehen. Der zuständige Arzt ist immer derjenige, der die kritische Beurteilung vornimmt. Wir haben so gesehen nur Helferfunktionen. Die Hauptverantwortung liegt so zweifelsfrei beim Arzt. Rechtliche Bedenken sehen wir in dieser Verfahrensweise nicht - es hat auch noch nie irgendwelche Beanstandungen / Komplikationen gegeben.
Herzliche Grüße
Sabine
Echokardiografie - Mitwirkung zulässig !
Guten Morgen Dorl,Kann mir einer sagen, ob es rechtliche Bedenken gibt, dass examiniertes und speziell ausgebildetes Pflegepersonal eigenständig Echo`s durchführt.
Diese Echo`s werden anschließend von einem Arzt befundet.
ich sehe, wenn der Arzt als Hauptverantwortlicher fungiert, keine Bedenken. Voraussetzung ist, dass das Personal ausreichend qualifiziert ist. Ich schließe mich den gemachten Ausführungen an!
Gruß
Walter