Seite 1 von 1

Was muss ein Arzt in die Kurve des Patienten eintragen?

Verfasst: 20.03.2010, 14:01
von R.Koep
Sehr geehrte Damen und Herren,

in mehren Krankenhäusern besteht die Auffassung, dass ein Arzt die Medikamente nur unter Anordnungen eintragen muss. Die Schwester überträgt diese dann in die Kurve, diese wird dann später vom Arzt kontrolliert.
Wenn man sich die Kurven ansieht, stehen in der erste Spalte schon mal Arzt Hz und nach der Anordnung noch einmal Arzt Hz. Ich wäre füre einige Meinungen zu diesem Thema sehr dankbar.


Mit freundlichen Grüßen
R.Koep

Was muss ein Arzt in die Kurve des Patienten eintragen?

Verfasst: 20.03.2010, 14:10
von Karl Büser
R.Koep hat geschrieben: .... in mehren Krankenhäusern besteht die Auffassung, dass ein Arzt die Medikamente nur unter Anordnungen eintragen muss. Die Schwester überträgt diese dann in die Kurve, diese wird dann später vom Arzt kontrolliert.
Wenn man sich die Kurven ansieht, stehen in der erste Spalte schon mal Arzt Hz und nach der Anordnung noch einmal Arzt Hz.
Hallo R. Koep,
bezüglich der konkreten Führung einer Krankendokumentation im Krankenhaus sind mir - abgesehen von der Dokumentation bei Betäubungsmitteln - keine rechtsverbindlichen Vorschriften bekannt, die exakt die Darstellung der notwendigen Dokumantionsarbeiten festlegen. Es ist letztlich Sache des Arbeitgebers, also hier des Krankenhausträgers bzw. seiner Führungskräfte, nähere Anweisungen zu erzielen, wie sinnvollerweise bei der Dokumenation vorzugehen ist. Solche Anweisungen können meiner Meinung unterschiedlich ausfallen, so dass durchaus Unterschiede von einem Haus zum anderen gegeben sein können.
Es muss aber auf jeden Fall sichergestellt sein, dass die Aufzeichnungen u.a. nachvollziehbar sind und hinsichtlich der Verantwortlichkeiten auch zugeordnet werden können.
MfG Karl Büser

Verfasst: 20.03.2010, 14:26
von gitona
Hallo
Bei uns ist es so, daß der Arzt seine Medikamente nur bei "Anordnungen" einträgt. Will er Medikamente absetzen macht er dies auch manchmal vorne in der Kurve.
Das hat allein praktische Erwägungen, denn die Handschrift der meisten unserer Ärzte ist seeeeehr Gewöhnungsbedürftig. Oft genug muss nachgefragt werden was das denn jetzt heißen soll.
Vorne in der Kurve, nach der wir auch die Medikamente stellen wird vom Pflegepersonal mit Druckbuchstaben geschrieben, damit es auch jeder lesen kann.
Auf einer Internen Station wo viele Patienten häufig 10 und mehr unterschiedliche Tabletten bekommen ist eine leserliche Dokumentation sehr wichtig.
gitona

Dokumentation der Krankenhausbehandlung

Verfasst: 20.03.2010, 15:07
von Herbert Kunst
Hallo,

Karl hat schon die entscheidenden Hinweise gegeben. Ich ergänze nur, indem ich auf folgende Veröffentlichung hinweise:

Deutsche Krankenhaus Verlagsgesellschaft / Deutsche Krankenhausgesellschaft:
Die Dokumentation der Krankenhausbehandlung - Hinweise zur Durchführung, Archivierung und zum Datenschutz

Gitona hat ein anderes Problem angesprochen: Die Klaue der Ärzte. Das müssen sich die Pflegekräfte nicht bieten lassen. Sie sollten das Thema unerleserliche Anordnungen zur Sprache bringen und ggf. über die Pflegedienstleitung Folgerungen verlangen. Deutlich lesbare Anordnungen sind auch im Patienteninteresse wichtig!

Gruß
Herbert Kunst

Anordnungen direkt richtig und lesbar eintragen !

Verfasst: 20.03.2010, 21:55
von R.Koep
Guten Tag,

mir geht es vor allem um eins. Wenn der Arzt die Medikamente unter Amordnungen einträgt, kann er diese auch gleich in die Kurve mit Handzeichen vermerken.
Zu zwei wird jetzt noch eine Pflegekraft gebunden, dass diese die Medikamente von den Anordnungen in die Kurve überträgt.
Der Zeitaufwand hier womit Personal gebunden wird, ist höher und nach meinen Ansicht nach unlogisch. Zumal manche Pflegekräfte auch keine bessere Handschrift haben als Ärzte.

Mit freundlichen Grüßen
R.Koep

Anordnungen direkt richtig und lesbar eintragen !

Verfasst: 21.03.2010, 09:10
von Herbert Kunst
Hallo R. Koep,

stimme zu, dass direkt richtig und lesbar eingetragen werden sollte. Dies zu gewährleisten, müssen die vorgesetzten Dienstkräfte veranlassen.
M.E. sollte das Problem im Team thematisiert und dann eine Entscheidung "von oben" erbeten werden. Pflegedienstleitung und ärztliche Leitung müssten sich über ein vernünftiges patientensicheres und zeitsparendes Verfahren verständigen. Nur so wird man weiter kommen.
Konkrete gesetzliche Vorschriften, die das regeln, gibt es (leider) nicht.

Gruß
Herbert Kunst

Dienstanweisung zur Krankendokumentation

Verfasst: 23.03.2010, 08:05
von KPHNeuss
Hallo Forum,
da es an genauen Vorgaben für die Krankendokumentation im Krankenhaus fehlt, von einigen Buchveröffentlichung mit entsprechenden Hinweisen abgesehen, halte ich klarstellende Anweisungen des Arbeitgebers für zielführend. Er kann z.B. in einer Dienstanweisung festlegen, wer wo was einzutragen hat, und zwar in deutlicher lesbarer Schrift. Damit wäre eine Rechtsgrundlage geschaffen, auf die man sich berufen kann.
MfG
KPH Neuss