Dekubitusprophylaxe - Pflegemängel vermeiden

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

Gast

Wundmanagement nur unter ärztlicher Kontrolle!

Beitrag von Gast » 08.11.2004, 18:08

Wundmanagement nur unter ärztlicher Kontrolle!

Bei Fachtagung in Köln wird mehr Engagement bei der Versorgung von Patienten mit chronischen Wunden gefordert

KÖLN (ble). Mehr Engagement der Ärzte bei der Versorgung chronischer Wunden fordert Dr. Hartmut Steffens, Leiter der Notaufnahme des Klinikums Köln Merheim.

Ärzte hätten die chronische Wunde als medizinischen Bereich lange Zeit vernachlässigt, sagte Steffens auf einer Fachtagung zum Thema Wundversorgung in Köln. Etwa vier Millionen Menschen leiden an chronischen Wunden.

Zwar werde das moderne Wundmanagement immer noch von vielen Irrtümern begleitet, doch gebe es inzwischen Entwicklungen hin zu empirisch fundierten therapeutischen Ansätzen, sagte Steffens. "Wir sind praktisch an der Schwelle zu Richtlinien." Was sich als medizinisch nicht mehr haltbar erweise, müsse aus dem Behandlungskatalog von Ärzten verschwinden. Skeptisch äußerte sich Steffens beispielsweise zum Trockenfönen von Wunden.
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Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2004/1 ... system_uns

Gast

Dekubitus-Laienversion-Bericht

Beitrag von Gast » 18.11.2004, 10:15

Dekubitus-Laienversion-Bericht (Dokumentation)

Bewegung ist Leben - dieser Grundsatz gilt auch für pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren, deren Mobilität so stark eingeschränkt ist, dass Pflegebett, Sessel oder Rollstuhl zum Lebensmittelpunkt werden.
Einer der am meisten gefürchteten Pflegekomplikationen, dem Dekubitus, wird am besten durch aktive oder passive Bewegungsförderung vorgebeugt.
Aber was ist eigentlich ein Dekubitus, wer ist gefährdet und was ist zu beachten, wenn man ihn vermeiden will? Die Dekubitus-Laienversion nebst weiteren Informationen sind als pdf-Versionen beigefügt. Siehe unter:
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Ab ... ty=pdf.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 14.10.2004
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Alexanderplatz 6
10117 Berlin
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Forschu ... 21018.html

Gast

Dekubitus - Ursachenzusammenhänge

Beitrag von Gast » 18.11.2004, 10:17

Studie zu den Ursachenzusammenhängen von Dekubitus (Dokumentation)

Mehr als 400.000 Menschen in Deutschland leiden unter einem Druckgeschwür, in der Fachwelt Dekubitus genannt. Pflegebedürftige, bettlägrige und chronisch kranke ältere Menschen sind besonders gefährdet, eine solche schmerzhafte und gefährliche Läsion zu entwickeln.
So führen Dekubituserkrankungen einerseits zu erheblichen physischen und psychischen Beeinträchtigungen in der Lebensqualität der Betroffenen und andererseits zu einem gesteigerten Arbeitsaufwand für Pflegekräfte, die nicht zuletzt hohe Kosten für die Leistungsträger verursachen.
Prävention und Behandlung von Druckgeschwüren sind dem Selbstverständnis der Pflege ein ureigenes und zentrales Anliegen. Dekubitus gilt grundsätzlich als vermeidbar und somit als Indikator von Pflegequalität. Über die im pflegerischen Prozess begründeten Ursachenzusammenhänge der Dekubitusentstehung gibt es allerdings höchstens Erklärungsansätze, aber noch keine verlässlichen Aussagen. Die Erforschung ist dringend erforderlich.
Während alle bisherigen Forschungsarbeiten auf diesem Gebiet an Lebenden durchgeführt wurden, nimmt die vorliegende Studie erstmalig den Tod des Patienten als Ausgangspunkt einer retrospektiven Untersuchung.
Dabei handelt es sich um die Ergebnisse einer Fall-Kontroll-Studie mit 200 Patientinnen und Patienten und einer Befragung aller an der Pflege Beteiligten zur Dekubitusproblematik und zur Pflegesituation.
Den Forschungsbericht
Ursachenzusammenhänge der
Dekubitusentstehung
finden Sie hier:
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Ab ... ty=pdf.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 15.10.2004
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Alexanderplatz 6
10117 Berlin
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Forschu ... 18400.html

Gast

Broschüre zur Modernen Wundversorgung

Beitrag von Gast » 28.02.2005, 17:22

BVMed legt Broschüre zur Modernen Wundversorgung auf

Berlin. Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat die Informationsbroschüre zur Modernen Wundversorgung unter dem Titel „Wirtschaftlichkeit und Gesundheitspolitik – Einsatz von hydroaktiven Wundauflagen“ neu aufgelegt. Die Broschüre führt in die wichtigsten sozialversicherungsrechtlichen, medizinisch-pflegerischen und wirtschaftlichen Aspekte der Wundversorgung ein. Sie wurde erarbeitet vom BVMed-Fachbereich „Moderne Wundversorgung“ (FBMW).

In Deutschland sind rund 4 Millionen Menschen von chronischen Wunden betroffen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Indikationen, die eine Versorgung mit hydroaktiven Wundauflagen notwendig machen. Die Patienten werden zwischen sechs Monaten und bis zu sechs Jahren behandelt. Durch Prävention bzw. Prophylaxe und den Einsatz von feuchten Wundverbänden könnten die Behandlungskosten erheblich reduziert werden. Zudem bedeutet die nachgewiesene Effizienz von Wundmanagement mit hydroaktiven Auflagen für die Patienten eine Förderung der Lebensqualität und einen schnelleren Heilungsverlauf.

Hydroaktive Wundverbände haben den Vorteil, dass sie in der Regel ohne Wechsel mehrere Tage auf der Wunde belassen werden können. Sie nehmen das Wundsekret vollständig auf und schaffen ein optimales Wundheilungsmilieu. Das feuchte Milieu begünstigt die Bildung körpereigener Abwehrkräfte, die ein schnelles Abheilen der Wunde bewirken.

Zu hydroaktiven Wundverbänden existieren von Fachgesellschaften, Kostenträgern und Expertengremien erarbeitete Richt- und Leitlinien, die deren Einsatz als anerkannten Stand der Wissenschaft belegen und fordern. Das Ziel, hydroaktive Wundversorgung als Standard in der Medizin und Pflege, wie in anderen europäischen Staaten bereits festgelegt, zu etablieren, ist jedoch noch nicht erreicht. Die vom Sachverständigenrat für die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen diagnostizierte Unter- und Fehlversorgung bei der Wundtherapie bestätigt diese Situation.

Bei der Entscheidung für die Auswahl der Wundtherapie stehen zu oft die Materialkosten pro Verband (Stückkosten) anstelle der Gesamtkosten der Behandlung im Vordergrund. Die neue Informationsbroschüre des BVMed informiert daher auch über die wirtschaftlichen Aspekte der Wundversorgung. „Im Vergleich der traditionellen Wundversorgung mit der hydroaktiven Wundbehandlung (feuchte Wundversorgung) stellt sich heraus, dass trotz des im Stückpreis teureren Verbandmaterials der Einsatz hydroaktiver Wundauflagen insgesamt wirtschaftlicher ist“, so die BVMed-Experten.

Die Broschüre „Wirtschaftlichkeit und Gesundheitspolitik - Einsatz von hydroaktiven Wundauflagen“ kostet 4,95 Euro (ab 10 Exemplare á 2,70 Euro) zzgl. MwSt. und Versand. Sie kann online bestellt werden unter www.bvmed.de (Publikationen - Gesundheitspolitik) oder bei MedInform, c/o BVMed, Reinhardtstr. 29b, 10117 Berlin, Tel. (030) 246 255-0.

Quelle: Pressemitteilung vom 28.2.2005
Bundesverband
Medizintechnologie e.V.
Reinhardtstr. 29 b
D - 10117 Berlin
Tel. (030) 246 255 - 0
Fax. (030) 246 255 - 99
info@bvmed.de
http://www.bvmed.de/presse/pressemittei ... g_auf.html

Gast

Wundversorgung in der Praxis

Beitrag von Gast » 29.04.2005, 11:31

BVMed-Sonderveranstaltung: Wundversorgung in der Praxis
Datum: Mittwoch, 01.06.2005 10:30 - 16:15
Ort: GRAND HOTEL LA STRADA, Kassel
Im Spannungsfeld zwischen Kosten und Versorgungsqualität

Übersicht

Zum Thema
Chronische Wunden stellen für niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser und Pflegeheime erhebliche Versorgungsprobleme dar. Traditionell werden chronische Wunden von mehreren Disziplinen betreut. Erste Anlaufstelle ist oft der Grundversorger (Hausarzt), gefolgt von vielen Fachdisziplinen, die über einen sehr spezifischen Erfahrungsschatz in der Wundbehandlung verfügen. Unzureichende Standardisierung und Koordination dieses Versorgungsprozesses haben zu hohen volkswirtschaftlichen Belastungen für die Kostenträger und die Gesellschaft geführt. In den letzten Jahren hat sich zunehmend gezeigt, dass gerade diese Patienten von hydroaktiven Wundversorgungskonzepten profitieren können.
Mangelhafte Kenntnisse und Vorurteile über moderne Therapiekonzepte in der Wundversorgung sowie die Einführung des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) führen bei den Ärzten und Krankenkassen hinsichtlich der Verordnung und Erstattung von Verbandmitteln zu großer Unsicherheit. Zum einen, weil bestimmte Wundversorgungsprodukte oft mit nicht rezeptpflichtigen Arzneimitteln assoziiert werden, und zum anderen, weil der Einsatz von hydroaktiven Wundversorgungsprodukten fälschlicherweise als unwirtschaftlich beurteilt wird. Gerade bei der Entscheidung für die Auswahl der Wundtherapie stehen die Materialkosten pro Verband (Stückkosten) anstelle der Gesamtkosten der Behandlung im Vordergrund. Die Versorgungs- und Lebensqualität der Patienten spielt nur eine untergeordnete Rolle.
Die Referenten analysieren die Wundversorgung im Spannungsfeld zwischen Kosten, Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit.

Sie werden sich in ihren Vorträgen mit folgenden Fragen auseinandersetzen:

- Sind hydroaktive Wundauflagen auch nach dem GMG noch uneingeschränkt verordnungsfähig?

- Warum haben Verbandmittel eine Sonderstellung unter den Medizinprodukten?

- Ist der Einsatz hydroaktiver Wundversorgungsprodukte mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot vereinbar?

- Wie sehen die Alltagsprobleme der Ärzte und der Pflegekräfte bei der Therapie einer chronischen Wunde aus?

- Welche Vor- und Nachteile haben traditionelle Wundprodukte im Vergleich zu hydroaktiven Wundversorgungsprodukten (Kosten, Therapieerfolg)?

- Lässt sich die Versorgungsqualität durch hydroaktive Wundversorgung sichern?

- Welche medizinischen Leit- oder Richtlinien beziehen sich auf den Einsatz von Verbandmitteln?

- Welche Wundversorgung ist medizinisch und ökonomisch machbar?

Ziel der Konferenz
Die Veranstaltung hat das Ziel, die Teilnehmer über die Stärken und Schwächen der Wundversorgung in der Praxis zu informieren und die Defizite sowie Möglichkeiten zu deren Beseitigung aufzuzeigen. Dies soll u. a. durch die Schaffung von Transparenz hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Versorgungsqualität von hydroaktiven Wundauflagen erreicht werden. Den Teilnehmern wird die Möglichkeit zu einem konstruktiven Gedankenaustausch und zur Diskussion mit den beteiligten Akteuren gegeben.

Referenten
:: Daniela Piossek, Leiterin Referat Krankenversicherung, Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed), Berlin
:: Dr. rer. nat. Elke Lehmann, Leiterin der Fachgruppe Risikomanagement der Abteilung Medizinprodukte im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bonn
:: Nikolaus Schmitt, Abteilungsleiter, Barmer Ersatzkasse Hauptverwaltung, Wuppertal
:: Werner Sellmer, Fachapotheker für klinische Pharmazie, Wundzentrum Hamburg e.V., Hamburg
:: Veronika Gerber, Pflegedirektorin, Wundversorgungszentrum, Vorstandsmitglied Initiative Chronische Wunden e.V., Kreiskrankenhaus Aurich
:: Dr. med. Martin Lederle, niedergelassener diabetologischer Arzt, Diabetologische Schwerpunktpraxis, Stadtlohn

Moderation
:: Dr. med. Friedhelm Bartels, Mitglied des Vorstandes im BVMed, Med. Direktor, Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA, ConvaTec Vertriebs GmbH, München
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Weitere Informationen unter
http://www.bvmed.de/events/date/BVMed010605.html

Gast

Hydrogel optimiert die feuchte Wundbehandlung

Beitrag von Gast » 04.05.2005, 11:58

Hydrogel optimiert die feuchte Wundbehandlung
Hydrosomen bringen Heilung

DRESDEN (grue). Für die Abdeckung und die Therapie bei akuten und chronischen Wunden eignet sich besonders ein Mehrkomponenten-Hydrogel, das die Feuchtigkeit reguliert, vor Infektionen schützt und die Heilung fördert.

Diese Anforderungen an eine feuchte Wundbehandlung erfüllt das Verbandmittel Repithel®, ein erstattungsfähiges Medizinprodukt zur Wundversorgung. Es enthält sogenannte Hydrosomen. Diese sind aus mehreren Doppelschichten körperidentischer Phospholipide aufgebaut, die wiederum die Heilung und die Gewebeneubildung unterstützen, wie Dr. Stefan Müller vom Unternehmen Mundipharma auf einem Symposium beim Dermatologie-Kongreß in Dresden gesagt hat.

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weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/0 ... tik/pflege

Gast

Versorgung durch feuchte Wundtherapien

Beitrag von Gast » 02.06.2005, 17:52

BVMed-Pressemeldung Nr. 39/05 vom 2. Juni 2005

http://www.bvmed.de/presse.php?10782

Wundversorgungskonferenz: "Schnellerer Heilungserfolg und wirtschaftlichere Versorgung durch feuchte Wundtherapien"

Kassel/Berlin. Eine bessere Vernetzung des stationären und ambulanten Sektors, einheitliche Behandlungsstandards sowie eine tiefe und intensive Aufklärung der Ärzte sind notwendig, um die Defizite in der Behandlung chronischer Wunden in Deutschland zu beseitigen. Das machten Experten der BVMed-Konferenz "Wundversorgung in der Praxis - Im Spannungsfeld zwischen Kosten und Versorgungsqualität" am 1. Juni 2005 in Kassel deutlich. Die notwendige Vernetzung könne durch Integrierte Versorgungsverträge erreicht werden. Nikolaus Schmitt von der BARMER-Krankenkasse und Veronika Gerber vom Wundzentrum Aurich stellten hierzu konkrete Modelle vor. Wichtig sei ein ganzheitlicher Therapieansatz von Grunderkrankung und Wundtherapie, so der Facharzt Dr. Martin Lederle.

Bei der Versorgung der rund 4 Millionen Patienten mit chronischen Wunden werden noch immer in viel zu geringem Maße die Vorteile der modernen, feuchten Wundversorgungstherapien genutzt. Dabei spiele die Angst der Ärzte vor Regressen aufgrund angeblich teurer Behandlungskosten eine Rolle. "Diese Angst ist unberechtigt", sagte der Klinikapotheker und Wundexperte Werner Sellmer auf der BVMed-Konferenz vor über 70 Teilnehmern, davon rund 30 Krankenkassen. Die moderne Wundtherapie führe nicht zu einer Verteuerung, aber auf der anderen Seite zu einer deutlich verbesserten Behandlung, kürzeren Behandlungsdauer und mehr Lebensqualität für den Patienten.

Moderator Dr. med. Friedhelm Bartels, Mitglied des BVMed-Vorstands und Medizinischer Direktor bei Bristol-Myers Squibb sprach sich für eine bessere Koordinierung der Schnittstellen zwischen Klinik und ambulantem Bereich aus. Dafür sei es wichtig, die Qualifikation aller Beteiligten zu verbessern, Behandlungsleitlinien zu entwickeln und den Begriff des Wundspezialisten zu definieren. Er appellierte an die zahlreichen Krankenkassenvertreter, gemeinsam mit den Ärzten, Pflegern und Unternehmen "das Thema voran zu bringen".

(...)

Vollständiger Pressetext unter
http://www.bvmed.de/presse.php?10782

Digitale Bilder zur Veranstaltung:
http://www.bvmed.de/bilderpool/Bilder_v ... taltungen/

Pressearchiv:
http://www.bvmed.de/presse/

Quelle: Pressemitteilung vom 2.6.2005
V.i.S.d.P.:
Manfred Beeres M.A.
Leiter Kommunikation/Presse
BVMed - Bundesverband Medizintechnologie
Reinhardtstr. 29 b
D - 10117 Berlin
Tel. (030) 246 255-20
Fax (030) 246 255-99
E-mail: beeres@bvmed.de
Internet: http://www.bvmed.de

Gast

Keime in Wunden werden ausgetrickst

Beitrag von Gast » 22.06.2005, 11:08

Keime in Wunden werden ausgetrickst
Verband mit hoher Saugkapazität und Silberionen muß nicht täglich gewechselt werden / Option bei Kontaminationen

BERLIN (gvg). Wundverbände aus Faserstoffen, die mit Silberionen versetzt sind, können Bakterien in kontaminierten Wunden in Schach halten. Sie legen sich gut der Wunde an und saugen das Wundexsudat auf wie ein Schwamm.

Die auf der Faser Hydrofiber™ basierenden Wundverbände Aquacel® Ag des Unternehmens ConvaTec verknüpfen die antimikrobielle Wirkung von Silberionen mit einer neuartigen Gewebegestaltung. Diese trägt dazu bei, die Bakterien im Wundbett "einzufangen", wie Dr. Friedhelm Bartels, Medizinischer Direktor beim Unternehmen, sagte.

Das Prinzip: Die kurzen Fasern, bei denen es sich um Carboxymethylcelluloseketten handelt, quellen bei Kontakt mit dem Wundsekret auf und lagern es ein. Es komme dadurch zu einer Gel-Bildung, bei der die Fasern das bis zu 25fache ihres Trockengewichts erreichten, so Bartels auf einer Veranstaltung auf dem Berliner Hauptstadtkongreß.

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http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/0 ... haut_haare

Gast

Durchführung der Prophylaxeleistungen

Beitrag von Gast » 30.06.2005, 11:17

Bundessozialgericht: Krankenkassen müssen verordnete Bewegungsübungen übernehmen

BSG bestätigt: Richtlinien häusliche Krankenpflege nicht abschließend / Bundesausschuss darf Leistungen nicht ausgrenzen

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) begrüßt das aktuell veröffentlichte Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17.03.2005. In dem Urteil stellt das BSG klar, dass die Krankenkassen unrechtmäßig Leistungen der Bewegungsübungen ablehnen und in die Grundpflege nach SGB XI verschieben. Weiterhin trifft das BSG Feststellungen zur Regelungskompetenz des gemeinsamen Bundesausschusses hinsichtlich der Richtlinien häusliche Krankenpflege. Im entschiedenen Fall dienten die als häusliche Krankenpflege durch den Arzt verordneten Bewegungsübungen der Klägerin dazu, die Auswirkungen der vorliegenden Erkrankungen zu
bekämpfen, die in einer zunehmenden Versteifung der Gelenke bestanden. "Das Gericht hat richtig erkannt, dass die Bewegungsübungen damit eindeutig Maßnahmen der Behandlungspflege im Sinne des § 37 Abs. 2 SGB V sind und folglich in den Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung fallen", so bpa-Geschäftsführer Bernd Tews.

Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil auch klargestellt, dass die Richtlinien zur häuslichen Krankenpflege keinen abschließenden Leistungskatalog darstellen. "Für eine Ausgrenzung notwendiger Leistungen aus dem Versorgungsauftrag der Krankenkassen, ihre Zuweisung zum Aufgabenbereich der Pflegekassen oder in die Eigenverantwortung der Versicherten (...) hat der Bundesausschuss keine Ermächtigung", heißt es im Wortlaut. Und weiter: "(...) Demzufolge bleiben Maßnahmen der Behandlungspflege, die im Einzelfall erforderlich und wirtschaftlich sind, auch außerhalb der HKP-Richtlinien in der Leistungsverpflichtung der Krankenkasse, und zwar unabhängig davon, ob es sich um die Behandlung einer akuten oder chronischen Erkrankung handelt."

"Damit bestätigt das Gericht die Auffassung des bpa, der seit Jahren auf fehlende Leistungen, wie z. B. das Einmalkatheterisieren, in der Richtlinie hinweist", so Bernd Tews. Die Folgen sind schwerwiegend: Der Arzt darf die in den Richtlinien fehlenden Leistungen zur Behandlungsunterstützung nicht verordnen, und dem Patienten bleiben diese, wie auch im Beispiel der nicht genehmigten Bewegungsübungen, versagt.

Dringender Regelungsbedarf herrsche auch bei der praktischen Durchführung der Prophylaxeleistungen, so Tews. "Benötigt der Patient beispielsweise eine Dekubitusbehandlung Grad 1, so kann der Arzt diese nicht verordnen, weil diese Behandlungspflegeleistung in den Richtlinien nicht vorgesehen ist!"

Für Rückfragen:
Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.

Quelle: Pressemitteilung vom 29.6.2005
bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste

Gast

Bei Wunden auf Tetanus-Schutz achten

Beitrag von Gast » 11.07.2005, 11:11

Bei Wunden auf Tetanus-Schutz achten - Alte Menschen sind oft nicht geimpft

Vorsicht bei alten Menschen, die sich zum Beispiel bei der Gartenarbeit verletzen! Gerade bei Älteren fehlt nämlich, so berichtet die Ärzte Zeitung am 11.7.2005, oft der Tetanus-Impfschutz, und es ist bei tiefen oder schmutzigen Wunden eine Immunprophylaxe nötig. Daran erinnert, so die Zeitung, Dr. Andreas Blume von der Universitäts-HNO-Klinik in Mannheim (HNO 6, 2005, 560). Anlaß sei die Krankengeschichte einer nicht geschützten 83jährigen Frau, die zwei Wochen nach einer Unterschenkelverletzung im Garten eine Kieferklemme mit Aspirationen und respiratorischer Insuffizienz bekommen habe. Es sei Tetanus diagnostiziert und die Patientin mit Immuglobulin und Metronidazol behandelt worden.

Nach vier Wochen auf der Intensivstation wurde die Frau mit Tetraparese und Sprachstörungen in eine Reha-Klinik entlassen.

Gast

Dekubitus: Prophylaxe und Therapie

Beitrag von Gast » 06.09.2005, 11:04

Dekubitus: Prophylaxe und Therapie

Das Institut für Innovationen im Gesundheitswesen und angewandte Pflegeforschung e. V. (IGAP) hat als einen Schwerpunkt die Beratung von Pflegeeinrichtungen, ambulanten Diensten und Kostenträgern. Außer dem Angebot von Schulungsmöglichkeiten bietet das Institut dazu auch einige Informationsschriften für professionelles Pflegepersonal an. Besonders die Prophylaxe von Dekubitus und die Therapie steht im Mittelpunkt der Informationen, so in den kostenlosen neuen Broschüren "Bewegungsförderung" und "Mikrolagerung".

Andresse im Internet:
Institut IGAP, Stader Str. 8, 27432 Bremervörde, http://www.igap.de

Gast

Dekubitusprophylaxe - Pflegemängel vermeiden

Beitrag von Gast » 13.10.2005, 11:27

Hamburger Rechtsmedizin: Deutlich weniger schwere Dekubitusfälle

Wie das Institut für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Eppendorf jetzt bekannt gab, hat sich in Hamburg insgesamt im Zuge der Krematoriumsleichenschau das Vorkommen höhergradiger Druckgeschwüre seit dem 2. Halbjahr 1998 von über 2% auf zuletzt (1. Halbjahr 2005) deutlich unter 1% verringert. Unter Verstorbenen aus Hamburger Altenpflegeheimen hat sich das Vorkommen durchschnittlich sogar von 4,1% auf 0,5% vermindert.  
Wie kommt es zu diesen erfreulichen Ergebnissen?
Zu Beginn des Jahres 1999 stellte der Direktor des Instituts für Rechtsmedizin, Prof. Dr. Klaus Püschel, erstmals Zahlen zum Vorkommen höhergradiger Durchliegegeschwüre vor. Die Besorgnis erregenden Zahlen lösten vielfältige Aktivitäten in Hamburg aus. Allen voran ist hier der "Qualitätsvergleich in der Dekubitusprophylaxe" (equip) zu nennen. Externe Qualitätsvergleiche liefern der internen Qualitätsentwicklung der teilnehmenden Einrichtungen wichtige Impulse zur Entschärfung der Dekubitusproblematik. Seit der Verstetigung des Dekubitus-Pilotprojektes in der Altenpflege unter dem institutionellen Dach von equip sank die von der Rechtsmedizin gemessene Rate der schweren Fälle (Grad III und IV) aus Hamburger Pflegeheimen kontinuierlich auf einen Wert von 0,5 %.

Diese erfreuliche Entwicklung stimmt überein mit den Ergebnissen des auf Selbstbewertung von rund 200 Hamburger Pflegeeinrichtungen basierenden Qualitätsvergleiches in der Dekubitusprophylaxe. Mit dem Hinweis auf mangelnde Repräsentativität und Wirksamkeit dieses Projektes haben die Pflegekassenverbände in Hamburg zuletzt dessen notwendige finanzielle Förderung in 2006 abgelehnt.

"Es ist uns unverständlich, dass sich der VdAK/AEV und, seinem Beispiel folgend, die Landesverbände der Pflegekassen in Hamburg aus der Finanzierung des Qualitätsvergleichs in der Dekubitusprophylaxe zum Jahresende zurückziehen wollen.

Der Erfolg gibt uns doch Recht. Wir fordern die Pflegekassen auf, die Förderung kooperativ getragener externer Qualitätsentwicklung fortzusetzen und auszuweiten. Wir können nur hoffen, dass die Pflegekassen sich der Verantwortung gegenüber ihren Versicherten stellen und ihren Irrweg möglichst schnell aufgeben." (Jens Stappenbeck, Geschäftsführer der Hamburgischen Pflegegesellschaft)
 
Quelle: Institut für Rechtsmedizin am UKE, 29. Sept. 2005
http://www.hpg-ev.de/download/050929-Pr ... tus-st.doc

Berti
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Druckgeschwür ist fast immer Pflegefehler

Beitrag von Berti » 14.10.2005, 13:51

Erhebliches Druckgeschwür lässt auch bei schwerstkranken Patienten auf Pflegefehler schließen

Leitsätze des Gerichts:

1. Das Auftreten eines erheblichen Druckgeschwürs (hier: präsakraler Dekubitus vierten Grades) lässt regelmäßig auch bei einem Schwerstkranken auf grobe Pflege- und/oder Lagerungsmängel schließen.
2. DM 25 000 Schmerzensgeld bei sakralem Dekubitus (17 cm Durchmesser, 6 cm Tiefe, Wirbelsäule teilweise freiliegend, nach Ausheilung Schmerzhaftigkeit beim Sitzen und Gehen, 70-jähriger Mann).

Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 04.08.1999 - 5 U 19/99 -

Gast

Dekubitalgeschwüre: Wie häufig wirklich?

Beitrag von Gast » 21.10.2005, 17:50

Dekubitalgeschwüre: Wie häufig sie wirklich auftreten

fzm - Dass Patienten sich in einer Klinik wund liegen, sollte nicht vorkommen. Dekubitalgeschwüre gelten als Pflegefehler, sie können sogar Gegenstand von Schadenersatzprozessen sein. Die Krankenkassen verlangen mittlerweile, dass die Kliniken die gute Qualität ihrer Krankenpflege durch möglichst niedrige Zahlen von "Dekubituspatienten" auf den Stationen belegen. Dazu werden in der Regel Stichproben durchgeführt. Sie geben jedoch ein "verzerrtes" Bild, kritisiert Privatdozent Jürgen Stausberg von Universität Essen in der DMW Deutschen Medizinischen Wochenschrift (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2005). Der Medizin-Informatiker stellt in der DMW die Ergebnisse des "Interdisziplinären Dekubitus-Projekts" vor, das am Beispiel der Uniklinik Essen erstmals für Deutschland eine realistische Schätzung der Dekubitalhäufigkeit ermöglicht.

Auch in Essen wurde die Häufigkeit des Dekubitalleidens mittels Stichproben ermittelt. An zufällig ausgewählten Tagen untersuchte ein Team jeweils alle Patienten einer Station. Dies ergab eine "Punktprävalenz" von 5,4 Prozent. Sie bedeutet jedoch keineswegs, dass etwa jeder zwanzigste Patienten damit rechnen muss, im Verlauf seines Klinikaufenthaltes an einem Dekubitus zu erkranken.

Um dieses Risiko zu benennen, muss, wie Dr. Stausberg erläutert, die Periodenprävalenz bestimmt werden. Das ist die Zahl der Patienten, die während eines Zeitraums, etwa der Liegezeit in der Klinik, an einem Dekubitus erkrankt ist. Patienten mit Dekubitus sind aber "Langlieger", wie Dr. Stausberg erläutert: Ihr stationärer Aufenthalt war an der Universitätsklinik Essen doppelt so lang wie bei anderen Patienten. Ihre Chance in einer Stichprobe erfasst zu werden, ist deshalb künstlich erhöht. Das bedeutet: Die Periodenprävalenz und damit das Risiko des einzelnen Patienten war niedriger als die Punktprävalenz in der Stichprobe.

Die Bestimmung der Periodenprävalenz ist aufwändig. Im Idealfall müssten täglich die Patienten täglich untersucht und gezählt werden. Bei fast 50.000 Patienten, die pro Jahr an der Universitätsklinik Essen behandelt werden, ist dies nicht möglich. Das Team verließ sich deshalb auf die Angaben der Schwestern und Pfleger, die ihre Tätigkeiten täglich in elektronischen Krankenakten am Computer dokumentieren. Aufgrund dieser Angaben kommt Stausberg auf eine Periodenprävalenz von 1,4 Prozent. Diesen Wert hält Dr. Stausberg allerdings für zu niedrig. Denn bei den Stichproben kam heraus, dass - aus welchem Grund auch immer - fast die Hälfte der Druckgeschwüre vom Pflegepersonal nicht in die Krankenakten eingetragen wurde. Dr. Stausberg beziffert die Periodenprävalenz an der Universität Essen mit 2,3 Prozent.

Dr. Stausberg schlägt vor, dass die Kliniken die Häufigkeit von Dekubitalgeschwüren kontinuierlich über eine Auswertung der Pflegedokumentation erfassen. Da die dortigen Angaben jedoch nicht immer korrekt sind, müssten sie durch gelegentliche Inspektionen überprüft werden.

J. Stausberg et al.:
Häufigkeit des Dekubitus in einem Universitätsklinikum
Deutsche Medizinische Wochenschrift 2005; 130 (41): 2311-2315

Weitere Themen in der DMW 41:
- Kohärenztomographie - Blick ins Gewebe mit reflektiertem Licht
- Rationieren von Gesundheitsgütern: offen oder verdeckt?
- Zertifizierte Fortbildung - Chronische nicht-tumorbedingte Schmerzsyndrome

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Ph: 0711-8931-319
Fax: 711-8931-566

Quelle: Pressemitteilung vom 20.10.2005

LexisNexis

Pflegemängel - Wundliegen und Austrocknen

Beitrag von LexisNexis » 08.12.2005, 08:00

PFLEIDERER und SCHUBERT überprüfen unter welchen Voraussetzungen das Wundliegen und Austrocknen aufgrund von Pflegemängeln strafbar ist

Zusammenfassung von "Pflegemängel als Kausalitätsproblem, Rechtspraktische Überlegungen am Beispiel von Dekubitus und Exsikkose" von LOStA Thomas Pfleiderer und RRef. Dr. Björn Schubert, original erschienen in: MedR 2005 Heft 10, 591 - 595.

In dem Beitrag wird die strafrechtliche Relevanz von Pflegemängeln in Alten- und Pflegeheimen untersucht. Die Betrachtung erfolgt anhand der Beispiele des Wundliegens (Dekubitus) und der Austrocknung (Exsikkose) wegen unzureichender Pflege. Die Autoren überprüfen die Situation im Hinblick auf eine Strafbarkeit wegen vorsätzlicher bzw. fahrlässiger Körperverletzung und wegen Aussetzung.

Zunächst gehen die Verfasser der Frage nach, ob bei pflegemangelbedingten Dekubiti oder Exsikkosen der Tatbestand der vorsätzlichen bzw. fahrlässigen Körperverletzung verwirklicht sein kann. Von zentraler Bedeutung sei der Kausalzusammenhang zwischen der Handlung der beschuldigten Person und der Rechtsgutsverletzung, wobei der Strafvorwurf an einem Unterlassen anknüpfe. Unter anderem wird auf die medizinisch kontroverse Beurteilung der Vermeidbarkeit von Dekubiti und Exsikkosen hingewiesen. Bei der Beantwortung der Frage, ob ein Pflegefehler vorliegt, liefere die Pflegedokumentation wichtige Aufschlüsse. In weniger eindeutigen Fällen bedürfe es einer gutachterlichen Stellungnahme zum Kausalzusammenhang. Die Autoren referieren die Ergebnisse einer Untersuchung zur Ursächlichkeit von Dekubitalgeschwüren für den Tod von Patienten. Der BGH habe in zwei Entscheidungen (Urteil vom 02.06.1987 - Az.: VI ZR 174/86 und Urteil vom 18.03.1986 - Az.: VI ZR 215/84) ausgeführt, dass sich bei Auftreten von Dekubitalgeschwüren und nicht vorhandener bzw. mangelhafter Pflegedokumentation die Beweislast für die Ergreifung der gebotenen Maßnahmen zu Gunsten des Geschädigten umkehre. Die Verfasser gehen auf die weiteren Tatbestandsmerkmale einer vorsätzlichen bzw. fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen ein.

Anschließend wird die Strafbarkeit nach § 221 StGB fokussiert. Die Autoren zeigen auf, unter welchen Umständen das Versetzen in eine hilflose Lage vorliegt. Außerdem wird erörtert, in welchen Fällen das Tatbestandsmerkmal des Imstichlassens in einer hilflosen Lage verwirklicht ist. Schließlich bedürfe es des Eintritts einer konkreten Todesgefahr bzw. einer schweren Gesundheitsschädigung.

Bewertung:

Gesundheitsbeeinträchtigungen aufgrund unterlassener Pflegeleistungen dürften weit verbreitet sein; die Frage ihrer strafrechtlichen Relevanz wird jedoch nur selten aufgeworfen. Die Verfasser zeigen auf, dass die Verwirklichung von Straftatbeständen alles andere als abwegig ist. Dabei wird die Thematik in einer auch für strafrechtliche Laien verständlichen Art und Weise aufgearbeitet. Faktisch besteht jedoch in den betrachteten Fällen grundsätzlich nur ein geringes Aufdeckungsrisiko.

Fundstelle: http://www.lexisnexis.de/aktuelles/8036 ... fachpresse

Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH, Feldstiege 100, 48161 Münster. Telefon: +49 2533 9300-0, Telefax: +49 2533 9300-50, E-Mail: service@lexisnexis.de, Internet: http://www.lexisnexis.de

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