Rahmenbedingungen für Pflegeberufe verbessern

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Rahmenbedingungen für Pflegeberufe verbessern

Beitrag von Presse » 29.10.2009, 18:59

DPR fordert rasches Handeln der Bundesregierung
Rahmenbedingungen für Pflegeberufe verbessern

Berlin (29. Oktober 2009) – Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) begrüßt die Anerkennung der in den Gesundheits- und Pflegeberufen tätigen Menschen im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung. „Die Ankündigung eines neuen Berufsgesetzes, in dem die bisher getrennten Ausbildungen in der Pflege zusammengeführt werden ist ein wichtiger Meilenstein für eine zukunftsfähige Pflege,“ so Andreas Westerfellhaus, Präsident des DPR. Damit seien die langjährigen Forderungen der Berufsorganisationen aufgegriffen worden und den sich ändernden Bedürfnissen der Betroffenen werde Rechnung getragen, so Westerfellhaus weiter. Parallel zur Reform der Ausbildung ist es zwingend erforderlich, die Rahmenbedingungen für die Pflegenden zu verbessern. Damit kann dem Mangel an Fachpersonal gegengesteuert werden. Daran wird sich aus Sicht der Pflegenden der Erfolg der Bundesregierung im Gesundheitsbereich messen.

Begrüßt werden vom DPR auch die Pläne für eine Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Der DPR hatte aktiv im Beirat, der den neuen Begriff entwickelt hat, mitgewirkt. Allerdings werde ohne eine Verbesserung der Finanzausstattung der Pflegeversicherung das Ziel einer größeren Leistungsgerechtigkeit verfehlt werden, warnt der DPR.
Als Chance für die Pflegeberufe versteht der DPR die Absicht der Bundesregierung, die medizinische Versorgung flächendeckend und bedarfsgerecht zu sichern. Eine grundsätzliche Neubewertung wie Delegation verstanden wird bzw. wie die Kompetenzen der verschiedenen Gesundheitsberufe besser für die Versorgung genutzt werden können ist unverzichtbar. Hier sei eine rasche Klärung der weiteren Schritte und neuen Aufgabenverteilung notwendig, da in der Praxis bereits unsystematische Veränderungen stattfinden.

Vollkommen unverständlich ist für den DPR, dass die neue Bundesregierung die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte auf die lange Bank schieben will. Die Vorarbeiten sind gut gelungen und es besteht die Sorge, dass eine wichtige Innovation im Gesundheitswesen verpasst wird. Die Datenschutzfragen sind lösbar. Angesichts der Vielfalt der Leistungserbringer und der Komplexität der Versorgungskonzepte ist eine verbesserter Vernetzung der Versorgungskonzepte durch mehr Transparenz – wie sie die elektronische Gesundheitskarte bieten würde – unverzichtbar. Und eine bessere Vernetzung ist auch erklärter Wille der Mehrheit der Bürger in unserer Gesellschaft, wie Umfragen immer wieder bestätigen.

Der DPR wünscht der Bundesregierung viel Erfolg und bietet seine Expertise zur kritisch-konstruktiven Begleitung bei der Umsetzung des Koalitionsvertrages an.

Quelle: DPR Presseinformation vom 29.10.2009

Anhänge:
DPR_Presseinformation_DPR fordert rasches Handeln der Bundesregierung_091029_out.pdf
( 424,37 KB )
http://www.deutscher-pflegerat.de/balk. ... 29_out.pdf
Koalitionsvertrag_2009.pdf
( 576,19 KB )
http://www.deutscher-pflegerat.de/balk. ... g_2009.pdf

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Pflegekräfte sehen für sich Dauerkonjunktur

Beitrag von Presse » 25.11.2009, 08:10

Ärzte Zeitung, 25.11.2009

Pflegekräfte sehen für sich Dauerkonjunktur

Die demografische Entwicklung stimmt Pflegekräfte optimistisch. Auf sie kommt immer mehr Arbeit zu. Mit besserer Qualifikation wollen sie auf ärztlichem Terrain, aber auch mit Pflegeassistenten neue Berufe schaffen.

Von Marion Lisson

LUDWIGSHAFEN. Ob es Sinn macht, die bislang dreijährige Ausbildung von Pflegekräften um ein halbes Jahr zu verlängern, dies sollte möglichst zügig in Modellprojekten geprüft werden. Dies machten baden-württembergische Pflegeverbände anlässlich des 3. Rhein- Neckar-Kongresses für Gesundheitsfachberufe in Ludwigshafen deutlich.

Ziel sei es, den Pflegekräften spezielle Kenntnisse zu vermitteln, damit sie Tätigkeiten ausüben könnten, die bisher Ärzten vorbehalten seien, so Josef Hug, Pflegedirektor am Städtischen Klinikum Karlsruhe. Als Beispiel nannte er Blutentnahmen, eine qualifizierte Wundbehandlung oder Infusionstherapie.

.... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=570782

gitona
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Beitrag von gitona » 25.11.2009, 10:53

Hallo
Die dreijährige Ausbildung zu verlängern halte ich für überflüssig.
Es sollte jedoch einfacher sein für eine GKP sich zusätzlich zu qualifizieren.
Das bedeutet Bezahlung oder Freistellung für eine Fortbildung vom Arbeitgeber. Das heißt aber auch daß eine GKP genügend Zeit haben muß um ihre Kenntnisse dann anzuwenden, und Zeit ist Mangelware.
Außerdem sollte eine Zusatzqualifikation sich auch finanziell auszahlen.
Als Wundmanager bekomme ich genauso viel wie jede andere GKP auch, obwohl sich mein Aufgabengebiet vergrößert hat.
Für eine Blutentnahme brauche ich übrigens keinerlei besondere Qualifizierung, dafür reicht eine ruhige Hand und Zielsicherheit. Auch denke ich daß die dreijährige Ausbildung mich durchaus befähigt Infusionen für einen Patienten zu berechnen.
gitona

Gerhard Schenker
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Kein Ausbildungsproblem - sondern Pflegenotstand

Beitrag von Gerhard Schenker » 25.11.2009, 12:17

Hallo,
ich bin (auch) der Meinung, dass das Herumbasteln an der Pflegeausbildung völlig überflüssig ist. Wir haben kein Ausbildungsproblem, sondern einen Personalnotstand. Die Bekämpfung dieses Notstandes muss im Vordergrund stehen. Alles andere sind entbehrliche Diskussionen, die nur von dem ablenken, was vorrangig zu tun ist.
MfG
G.Sch.
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!

thorstein
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Beitrag von thorstein » 26.11.2009, 09:52

Das Pflegekräfte sich um ihren Arbeitsplatz in der Regel keine Sorgen machen müssen, ist angesichts der miserablen Rahmenbedingungen nur ein schwacher Trost.
Und diese miserablen Rahmenbedingungen führen auch dazu, das einmal erworbenes Wissen nicht angewandt und dadurch auch sehr schnell wieder vergessen wird. Dieser Prozess beginnt leider schon während der Ausbildungszeit.
Ich sehe durchaus Diskussionsbedarf bezüglich der Ausbildungsinhalte. Zum Beispiel sind Pflegekräfte in der stationären Altenpflege bei einem Anteil von 50% PflegehelferInnen vom ersten Arbeitstag auch Vorgesetzte und leiten in ihrer Schicht die ganze Station. Darauf werden sie nach meinem Kenntnisstand völlig unzureichend bzw. überhaupt nicht vorbereitet.
Angesichts der demographischen Entwicklung kann ja jetzt schon niemand mehr sagen, woher in Zukunft die notwendigen Pflegekräfte kommen sollen. Die Situation wird sich also zuspitzen, eine Verbesserung des schon längst vorhandenen Pflegenotstandes ist nicht zu erwarten. Solange die Rahmenbedingungen nicht deutlich und nachhaltig verbessert werden, halte ich es für unverantwortlich, einem jungen Menschen zu diesem Beruf zu raten.

Gerhard Schenker
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Fort- und Weiterbildung des Personal fördern

Beitrag von Gerhard Schenker » 13.01.2010, 14:09

thorstein hat geschrieben: .... Ich sehe durchaus Diskussionsbedarf bezüglich der Ausbildungsinhalte. Zum Beispiel sind Pflegekräfte in der stationären Altenpflege bei einem Anteil von 50% PflegehelferInnen vom ersten Arbeitstag auch Vorgesetzte und leiten in ihrer Schicht die ganze Station. Darauf werden sie nach meinem Kenntnisstand völlig unzureichend bzw. überhaupt nicht vorbereitet. .... .
Hallo,
die Vermittlung von Leitungskompetenz und Führungsverantwortung gehört nicht in die "Grundausbildung". Insoweit sind Weiterqualifizierungen erforderlich, die es ja jetzt schon in vielerlei Ausprägung gibt. Z.B. für die Krankenpflege die sog. Stationsleitungslehrgänge. Derartige Qualifizierungen sind verstärkt nötig und nicht die weitere Überfrachtung mit theoretischem Wissen in der "Grundausbildung".
Solange es aber einen Pflegenotstand gibt, werden die Träger nach Möglichkeit versuchen, Weiterqualifizierungen zu vermeiden. Solche Maßnahmen gehen immer zu Lasten des aktuellen Personalbestandes und verstärken die personellen Problemsituationen. Das ist in der Tat von Übel und gehört ebenfalls abgestellt. D.h. mit anderen Worten, dass bei der Personalbemessung auch ein auskömmlicher Anteil für Fort- und Weiterbildung des Personal vorgesehen werden muss.
MfG G.Sch.
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!

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