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Sturzproblematik - Sorgfaltspflicht bei Gangunsicherheit

Verfasst: 05.08.2009, 07:51
von Lutz Barth
Sturzproblematik - Sorgfaltspflicht bei Gangunsicherheit

LG Kiel: Festgestellte Gangunsicherheit eines Bewohners führt zu besonderen Sorgfaltspflichten (hier: Sturz eines Bewohners)
LG Kiel, Urt. v. 09.04.09 (Az. 7 S 37/07)

Das Dokument ist frei zugänglich
>>> http://www.iqb-info.de/LG_Kiel_09_04_09_Sturz.pdf <<< (pdf.)

Mitgeteilt v. L. Barth

Sturzproblematik - Sorgfaltspflicht bei Gangunsicherheit

Verfasst: 11.08.2009, 17:29
von thorstein
Ich halte solche Urteile nach wie vor für problematisch.
Hier werden isoliert von den politisch vorgegebenen Rahmenbedingungen Urteile gesprochen, die sich nur negativ auf die Sturzgefährdeten auswirken können. Es gibt nur zwei wirksame Mittel, Stürze sicher zu verhindern: die Beaufsichtigung und die Fixierung. Die personalintensive Beaufsichtigung ist uns offensichtlich zu teuer, die Fixierung halte ich in den meisten Fällen für das größere Übel.
Die Krankenkassen, die hier Regressansprüche anmelden, haben in ihrer Funktion als Pflegekassen die schlechten Rahmenbedingungen -dh. unzulängliche Personalschlüssel - auch zu verantworten.
Viele Heime versuchen durch -meist bürokratisch aufwendige -Sturzanalysen und Sturzprophylaxen eine rechtliche Absicherung zu erreichen. Bei jedem Sturz sind dann mehrseitige Protokolle auszufüllen. Was wiederum weitere Maßnahmen nach sich zieht,z.B Änderung der Pflegeplanung. Die Personalnot wird dadurch mit Sicherheit nicht vermindert. Vielleicht könnte man sogar behaupten, dass ohne diese Maßnahmen mehr Zeit für die BewohnerInnen zur Verfügung stünde, und dadurch mehr Stürze verhindert werden könnten?

Sorgfaltspflichten des Heimes

Verfasst: 27.09.2009, 07:41
von Gaby Modig
Hallo,
insoweit gibt es einige weitere Informationen unter
http://wiki.btprax.de/Altenheim#Sorgfal ... des_Heimes
MfG Gaby

Verfasst: 27.09.2009, 12:37
von thorstein
In Gerichtsurteilen heißt es dann beispielsweise:

Die aus dem Heimbetreuungsvertrag für den Betreuer erwachsende Nebenpflicht, die Heimbewohner vor Schaden zu bewahren, ist auf die in Pflegeheimen üblichen Maßnahmen begrenzt, die mit einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand realisierbar sind.

Als vernünftiger personeller Aufwand gilt dann immer die Einhaltung der vereinbarten Personalschlüssel. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Der Schlupfwinkel im SGB11, der es den Kostenträgern erlaubt, Personalschlüssel nach Kassenlage zu vereinbaren, wird nicht in Frage gestellt. Das ist alles andere als vernünftig, sondern schlichtweg ein Versagen der Rechtssprechung. Ich bin leider kein Jurist, aber warum wurde -nach meinem Kenntnissatnd- noch in keinem einzigen Fall ein Gutachten eingefordert, der diesen vernünftigen personellen Aufwand auch belegt?

BHG sollte Personalnot problematisieren!

Verfasst: 28.09.2009, 07:31
von Gerhard Schenker
thorstein hat geschrieben:.... Die aus dem Heimbetreuungsvertrag für den Betreuer erwachsende Nebenpflicht, die Heimbewohner vor Schaden zu bewahren, ist auf die in Pflegeheimen üblichen Maßnahmen begrenzt, die mit einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand realisierbar sind.
Als vernünftiger personeller Aufwand gilt dann immer die Einhaltung der vereinbarten Personalschlüssel. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Der Schlupfwinkel im SGB11, der es den Kostenträgern erlaubt, Personalschlüssel nach Kassenlage zu vereinbaren, wird nicht in Frage gestellt. Das ist alles andere als vernünftig, sondern schlichtweg ein Versagen der Rechtssprechung. Ich bin leider kein Jurist, aber warum wurde -nach meinem Kenntnissatnd- noch in keinem einzigen Fall ein Gutachten eingefordert, der diesen vernünftigen personellen Aufwand auch belegt? ....
Hallo thorstein!

Das sehe ich auch so. Allerdings muss sich das Personal vorsorglich schützen. Das geht wohl nur per Überlastungsanzeige:
viewtopic.php?t=10388
In der Tat muss kritisiert werden, dass sich die Gerichte allein an den gegebenen Rahmenbedingungen ausrichten und nicht gebührend kritisieren, damit den Gesetzgeber unter Druck setzen. Der BGH wäre gut beraten gewesen, in den einschlägigen Prozessen deutliche Worte für die personelle Not zu finden. Dieses gerichtliche Schweigen wurde hier im Forum bereits vor längerer Zeit von Herrn Schell scharf kritisiert!

Viele Grüße
Gerhard Schenker