Delegation
Verfasst: 03.12.2003, 00:17
Interessantes Thema:
Delegation Grund- und Behandlungspflergerischer Maßnahmen von Pflegefachkraft an sonstige Berufsgruppen in Einrichtungen der Wiedereingliederungshilfe (also Heimeinrichtungen für geistig Behinderte Menschen).
Wie sieht es mit dem Vorhalten einer Pflegefachkraft aus? Die Erreichbarkeit dieser? Besteht eine juristische Verpflichtung diese Fachkraft in unmittelbarer Nähe zu halten? Reicht eine telefonische Erreichbarkeit (im Sinne einer Rufbereitschaft, `"Task force" oder ähnliches...)?
Bin gespannt....
Bitte um rege Beteiligung. Es geht um eine praxisorientierte Studienarbeit (med. Prozessmamagement...HSNR). Freue mich vor allem auch über Beiträge des Schell-Teams!!!
Gruß,
Martin
Delegation Grund- und Behandlungspflergerischer Maßnahmen von Pflegefachkraft an sonstige Berufsgruppen in Einrichtungen der Wiedereingliederungshilfe (also Heimeinrichtungen für geistig Behinderte Menschen).
Wie sieht es mit dem Vorhalten einer Pflegefachkraft aus? Die Erreichbarkeit dieser? Besteht eine juristische Verpflichtung diese Fachkraft in unmittelbarer Nähe zu halten? Reicht eine telefonische Erreichbarkeit (im Sinne einer Rufbereitschaft, `"Task force" oder ähnliches...)?
Bin gespannt....
Bitte um rege Beteiligung. Es geht um eine praxisorientierte Studienarbeit (med. Prozessmamagement...HSNR). Freue mich vor allem auch über Beiträge des Schell-Teams!!!
Gruß,
Martin