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2-stündlicher Durchgang in der Nacht
Verfasst: 02.12.2003, 17:24
von Stefan_Koeberich
An mich wurde die Frage gestellt, warum eigentlich in der Nachtwache alle zwei Stunden durch die Zimmer gegangen werden soll. Ich habe keine Ahnung und stelle hiermit die Frage ins Forum. Gibt es hierzu eine rechtliche Grundlage und ist das institutionell oder geschichtlich gewachsen ?
Aufsichtspflicht - Sorgfaltspflicht
Verfasst: 03.12.2003, 10:26
von Gast
Hallo Stefan,
die Krankenhausmitarbeiter, Ärzte, Pflegekräfte usw., sind verpflichtet, die Patienten mit der erforderlichen Sorgfalt zu versorgen. D.h. auch, dass Patienten vor Schäden zu bewahren sind (siehe hierzu auch die Texthinweise in den Beiträgen in diesem Forum zum Thema „Mindestbesetzung auf einer Krankenstation“, Direktaufruf unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=0#1
Konkretisiert wird die erforderliche Sorgfalt im Übrigen von der Vorschrift, die sich mit der Aufsichtspflicht befasst (§ 832 BGB). Es ist eine wesentliche Pflicht des Pflegepersonals Krankenbeobachtung durchzuführen (§ 4 KrPflG). Folgerichtig wird man auch in gewissen Zeitabständen eine Kontaktaufnahme mit den Patienten vornehmen müssen, auch nachts. In welchen Abständen dies zu erfolgen hat, hängt von den Umständen ab. Manchmal kann der Abstand 15 Minuten betragen und richtig sein, vielleicht reicht in anderen Situationen ein zweistündiger Abstand. Wie gesagt, darüber muss im Einzelfall befunden werden.
Gruß Berti
2-stündlicher Durchgang in der Nacht
Verfasst: 03.12.2003, 21:18
von Gast
Um beurteilen zu können, wie konkret die Aufsicht der Nachtwache zu organisieren / zu gestalten ist, müßte man wissen, um welche Patienten es sich konkret handelt. Die einzelnen Patientenschicksale, Krankheitsverläufe, Risiken usw. sind mitentscheidend für die Aufsicht / Beobachtung. Ohne Besonderheiten kann ein zweistündiger Nachschaurahmen richtig sein.
Ich stimme im Übrigen Berti zu.
Doris
Re: 2-stündlicher Durchgang in der Nacht
Verfasst: 04.12.2003, 12:52
von Biene1
Hallo,
ich bin Dauernachtwache in einem Pflegeheim. Alle 2 Stunden einmal durchlaufen ist schon notwendig weil in zwei Stunden viel passieren kann.
Ich bin immer beruhigt wenn ich durchgelaufen bin und es war alles ruhig.
Lieben Gruß Biene
Re: 2-stündlicher Durchgang in der Nacht
Verfasst: 19.06.2004, 18:38
von Gast
Hallo,
ich bin froh, daß ich auf einer Intensivstation im Nachtdienst- alle 15- 30 min. zu meinen Pat. vorbeischauen kann.
Besonders dann, wenn untereinander mündliche Absprachen zwecks Alarme bestehen, um z.B. fitte Pat. nicht ständig zu stören.
monalisa
Durchgänge nach Notwendigkeiten !
Verfasst: 20.06.2004, 10:58
von Sonja_Muetzenich
Guten Morgen ins Forum,
wir müssen aufpassen, dass wir keine Regeln konstruieren, die so nicht passen. Wenn wir von nächtlichen Durchgängen reden, müssen wir immer unterscheiden danach, um welche Patienten / Bewohner es geht. Berti hat schon aufgezeigt, dass es um das konkrete sorgfältige Arbeiten geht. Daher muss immer auf die Einzelsituation bezogen entschieden werden, ob und ggf. inwieweit Durchgänge erforderlich sind. Dort, wo sie nicht nötig sind, können sie unterbleiben. In anderen Fällen, wo es um die Versorgung von Problempatienten geht, müssen die Durchgänge sehr engmaschig sein.
Mit einem sonntäglichen Gruß
Sonja
Re: 2-stündlicher Durchgang in der Nacht
Verfasst: 20.06.2004, 15:44
von sven_m
Hallo Biene 1
bin seit 26 Jahren in der stationären AP.
Schlafen : Wie kann - soll ich schlafen wenn alle 2 Stunden jemand durch mein Schlafzimmer läuft ?
- hab ich das zu Hause auch ?
Es ist doch selbstverständlich wenn ich einen Bewohner mit aktuellen Veränderungen habe .....ich schaue öfter in der Nacht vorbei.
oder Fr Y ist für ihre nächtliche Unruhe bekannt und benötigt entsprechende Maßnahmen.
Es fehlt der individuelle Hilfebedarf was dieses
unprofessionelle " Durchlaufen " unterstützt
Für mein Pflegeletbild :... ich hab ja was getan !
( auch wenn es Störungen der Nachtruhe bei einigen Menschen bedeutet ....)
Auch heute , mit Pflegeplanung , wird jede Nacht in vielen Häusern " aufopferungsvoll " sich durch die Nacht gekämpft.
weniger ( individueller) ist oft mehr
sagt
hier sven m
Durchgänge - Einzelsituation entscheidet !
Verfasst: 22.06.2004, 11:32
von Berti
Hallo Sven,
es ist natürlich wünschenswert, niemanden in seiner Nachtruhe zu stören. Wir müssen aber bedenken, dass diejenigen Menschen, mit denen wir es in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen zu tun haben, wegen einer besonderen Krankheits- bzw. Pflegesituation zu uns gekommen sind und zum Teil umfassender Hilfe und Beaufsichtigung bedürfen. Danach müssen wir unsere Tätigkeit ausrichten. So kann es gerade im Patienteninteresse begründet liegen, dass wir sie umfassend überwachen und daher auch häufig Durchgänge machen. Die Einzelsituationen müssen immer maßgeblich sein! Verallgemeinerungen – so oder so – sind allein nicht hilfreich.
Gruß Berti