Pflegeberuf: Nein zur Absenkung der Zugangsvoraussetzung
Verfasst: 29.04.2009, 16:59
DBfK lehnt Deprofessionalisierungsinitiative der Regierungsparteien ab
Die Fraktionen der SPD und der CDU/CSU schlagen ihrem Änderungsantrag (BT-Drucksache 16(14)0527: Artikel 12a) zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (BT-Drucksache 16/12256) vor, den Zugang zu den nach Krankenpflegegesetz geregelten Berufen für Hauptschulabsolvent/innen zu öffnen. Deutschland hat schon heute im EU-Vergleich die niedrigsten Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung in der Gesundheits- und Krankheitspflege und in der Vergangenheit aktiv verhindert, dass die Anforderungen auf das allgemein übliche Niveau der anderen EU-Staaten (mindestens 12 Jahre allgemeine Schulbildung) angehoben wurde. Mit Ausnahme Deutschlands und Luxemburgs haben alle EU-Mitgliedsstaaten inzwischen die Ausbildung an Hochschulen bzw. hochschulähnliche Institutionen verlagert. Damit ist die deutsche Ausbildung nach Krankenpflegegesetz systemisch und strukturell auf dem Niveau von 1997 stehen geblieben.
In Übereinstimmung mit der Auffassung des Deutschen Pflegerates würde nach Ansicht des DBfK eine gesetzliche Regelung, wie im Änderungsantrag vorgesehen, den Anforderungen der EU-Richtlinie 2005/36/EG nicht entsprechen. Zudem handelt es sich um einen materielle Änderung des Krankenpflegegesetzes und bedarf damit nach DBfK-Auffassung der Zustimmung durch den Bundesrat.
Der DBfK lehnt die vorgeschlagene Gesetzesänderung ab. Sie ist kein Beitrag zur Professionalisierung der Pflegeberufe und dem zukünftigen Qualifizierungs- und Kompetenzbedarf diametral entgegengesetzt.
Die Pressemitteilung und Stellungnahme des DBfK unter: http://www.dbfk.de => Aktuelles und im Downloadbereich http://www.dbfk.de/service/download/berufspolitik.php
Die Bundestagsdrucksachen zur Anhörung am 6. Mai unter: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a14 ... index.html
Die Stellungnahme des DPR unter: http://www.deutscher-pflegerat.de
Quelle: Mitteilung vom 29.04.2009
v.i.S.d.P.:
Peter Tackenberg MScN, RbP | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
http://www.dbfk.de | Salzufer 6 | 10587 Berlin | Fon 030-219157-0 |
Die Fraktionen der SPD und der CDU/CSU schlagen ihrem Änderungsantrag (BT-Drucksache 16(14)0527: Artikel 12a) zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (BT-Drucksache 16/12256) vor, den Zugang zu den nach Krankenpflegegesetz geregelten Berufen für Hauptschulabsolvent/innen zu öffnen. Deutschland hat schon heute im EU-Vergleich die niedrigsten Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung in der Gesundheits- und Krankheitspflege und in der Vergangenheit aktiv verhindert, dass die Anforderungen auf das allgemein übliche Niveau der anderen EU-Staaten (mindestens 12 Jahre allgemeine Schulbildung) angehoben wurde. Mit Ausnahme Deutschlands und Luxemburgs haben alle EU-Mitgliedsstaaten inzwischen die Ausbildung an Hochschulen bzw. hochschulähnliche Institutionen verlagert. Damit ist die deutsche Ausbildung nach Krankenpflegegesetz systemisch und strukturell auf dem Niveau von 1997 stehen geblieben.
In Übereinstimmung mit der Auffassung des Deutschen Pflegerates würde nach Ansicht des DBfK eine gesetzliche Regelung, wie im Änderungsantrag vorgesehen, den Anforderungen der EU-Richtlinie 2005/36/EG nicht entsprechen. Zudem handelt es sich um einen materielle Änderung des Krankenpflegegesetzes und bedarf damit nach DBfK-Auffassung der Zustimmung durch den Bundesrat.
Der DBfK lehnt die vorgeschlagene Gesetzesänderung ab. Sie ist kein Beitrag zur Professionalisierung der Pflegeberufe und dem zukünftigen Qualifizierungs- und Kompetenzbedarf diametral entgegengesetzt.
Die Pressemitteilung und Stellungnahme des DBfK unter: http://www.dbfk.de => Aktuelles und im Downloadbereich http://www.dbfk.de/service/download/berufspolitik.php
Die Bundestagsdrucksachen zur Anhörung am 6. Mai unter: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a14 ... index.html
Die Stellungnahme des DPR unter: http://www.deutscher-pflegerat.de
Quelle: Mitteilung vom 29.04.2009
v.i.S.d.P.:
Peter Tackenberg MScN, RbP | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
http://www.dbfk.de | Salzufer 6 | 10587 Berlin | Fon 030-219157-0 |