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Berufsrecht - Einsatzmöglichkeiten - Haftung?

Verfasst: 20.10.2008, 13:56
von Tine
Berufsrecht - Einsatzmöglichkeiten - Haftung?

Hallo,
kann eine Klinik eine Altenpflegerin als Krankenschwester einsetzen, oder eine Hebamme als Krankenschwester, oder einen Altenpflegehelfer als Krankenpflegehelfer? Wie únd vor allem wo ist das geregelt? Was passiert wenn was passiert? Ist das Organisationsverschulden der Klinik oder ist das alles machbar? Und wenn, was müsste man formalrechtlich regeln?
Grüße
Tine

Wer handelt, der haftet

Verfasst: 20.10.2008, 14:10
von Herbert Kunst
Hallo Tine,

da es in der Pflege keinen Tätigkeitsschutz gibt, sind vielerlei Gestaltungsmöglichkeiten denkbar. Man muss nur darauf achten, dass der in verschiedenen Gesetzen beschriebene Schutz der jeweiligen Berufsbezeichnung geachtet wird.
Die Beschäftigung - so oder so - ist grundsätzlich möglich. Entscheidend ist immer die jeweilige Qualfizierung. Wer etwas in der Pflege kann, darf auch entsprechend tätig werden. Wenn eine Qualifikation nicht vorliegt, muss man dies ansprechen und ggf. Tätigkeiten verweigern.
Siehe auch im Forum
viewtopic.php?t=6171&highlight=t%E4tigkeitsschutz
viewtopic.php?t=4480&highlight=t%E4tigkeitsschutz
viewtopic.php?t=8025&highlight=t%E4tigkeitsschutz
viewtopic.php?t=8011&highlight=t%E4tigkeitsschutz
viewtopic.php?t=8318&highlight=sorgfaltspflicht
viewtopic.php?t=3518&highlight=sorgfaltspflicht
... Wer handelt, der haftet!

Gruß
Herbert Kunst

Kenntnisse und Fähigkeiten müssen reichen

Verfasst: 22.10.2008, 14:32
von PflegeCologne
Hallo Tine,

ich sehe das ähnlich wie Herbert K. Es gibt vielfältige Möglichkeiten für eine vertragliche Gestaltung. Wer sich mit einer entsprechenden Vereinbarung auf eine bestimmte Tätigkeit in der Pflege einläßt, darf das, soweit sie eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten ausreichend sind. Wo sich Grenzen auftuen, muss man sich, wie auch sonst, zurücknehmen. Wer Grenzen überschreitet, kann in die Haftungsfalle laufen.

MfG
PflegeCologne