Mangel- und unterernährte Menschen haben ein Recht auf medizinsch notwendige Versorgung!
bpa begrüßt gesetzliche Neuregelung zur enteralen Ernährung /
Kritik an Stellungnahme des Gemeinsamen Bundesausschusses
Einen Änderungsantrag zur Verordnungsfähigkeit von enteraler Ernährung (Sondennahrung) hat die Regierungskoalition zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) eingebracht. Die Neuregelung in Paragraph 33a des fünften Sozialgesetzbuches sieht vor, den Anspruch der Versicherten auf eine medizinisch notwendige Versorgung mit Trink- und Sondennahrung erstmalig gesetzlich zu verankern und zu konkretisieren. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), der bundesweit über 5.700 private Pflegeeinrichtungen vertritt, begrüßt diese Neuregelung.
bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel: "Es war und ist dringend gefordert, die gesetzliche Vorgabe zu präzisieren. Mangel- und unterernährte Menschen haben ein Recht auf eine ausreichende und dem Stand der Ernährungsmedizin entsprechende Versorgung. Zudem benötigen die behandelnden Ärzte die im Hinblick auf die Verordnung notwendige Klarheit. Beides kann durch eine entsprechende Neuregelung in § 33a SGB V garantiert werden."
Des Weiteren begrüßt der bpa, dass mit der Klarstellung durch den Gesetzgeber eine jahrelange Auseinandersetzung zwischen dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) um die Verordnungsfähigkeit von Sondennahrung beendet wird. Zum Hintergrund: Um die Versorgung von mangel- und unterernährten Menschen sicherzustellen und die diesbezügliche Rechtslage zu präzisieren, hatte das BMG im Rahmen einer Ersatzvornahme bereits "Richtlinien zur enteralen Ernährung" erlassen. Herbert Mauel: "Diese klare Vorgabe, nach der die bisherige Indikation der Mangelernährung auch weiterhin als Grundlage sowohl für die Verordnung als auch für die Finanzierung beibehalten wird, haben wir als bpa immer voll und ganz unterstützt."
Der G-BA hingegen hat seine ablehnende Haltung zu der Ersatzvornahme und zu der hierauf fußenden Neuregelung in § 33 SGB V erneuert: Mit der geplanten Gesetzesänderung würde fortdauern, so der G-BA-Vorsitzende am 24.09.2008 gegenüber der Presse, was der Gesetzgeber ursprünglich habe verhindern wollen, nämlich "die Leistungspflicht der GKV für eine enterale Ernährung mit bilanzierten Diäten, die nicht nur zu einer beträchtlichen Mengenausweitung dieser Produkte, sondern insbesondere zu einer ethisch und medizinisch unvertretbaren Ernährungspraxis in Alters- und Pflegeheimen geführt hat."
Dazu Herbert Mauel: "Es ist eine Sache, wenn der G-BA seine ablehnende Haltung zur Verordnung von medizinisch notwendiger enteraler Ernährung erneut bekundet. Es ist aber eine andere Sache, wenn eine ethisch und medizinisch unvertretbare Ernährungspraxis in Pflegeeinrichtungen unterstellt wird, obwohl auch dem G-BA klar ist, dass hier nur die notwendige ärztliche Anordnung ausgeführt wird. Das ist eine Stimmungsmache zu Lasten der Einrichtungen, gegen die wir uns verwehren."
Quelle: Pressemitteilung vom 14.10.2008
Pressekontakt:
Herbert Mauel, 030 / 30 87 88 60. ( Nr. 55/08 )
Mangel- und unterernährte Menschen
Moderator: WernerSchell
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Hallo Elke,
sicher ist in der medizinischen und pflegerischen Versorgung wohl nichts mehr. Selbst wenn der Gesetzgeber klare Regelungen geschaffen hat, finden die Kassen immer noch ein "Haar in der Suppe". Und dann kommt da noch der MDK mit seinen einschränkenden Stellungnahmen.
Mir sind zahlreiche Fälle bekannt, bei denen Rehamaßnahmen einfach abgeblockt werden. Und so läuft das wohl in so manchen Leistungsfällen.
Patienten / Versicherte müssen selbstbewusster auftreten und ihre Rechte deutlicher einfordern, ggf. klagen!
MfG
Gaby
sicher ist in der medizinischen und pflegerischen Versorgung wohl nichts mehr. Selbst wenn der Gesetzgeber klare Regelungen geschaffen hat, finden die Kassen immer noch ein "Haar in der Suppe". Und dann kommt da noch der MDK mit seinen einschränkenden Stellungnahmen.
Mir sind zahlreiche Fälle bekannt, bei denen Rehamaßnahmen einfach abgeblockt werden. Und so läuft das wohl in so manchen Leistungsfällen.
Patienten / Versicherte müssen selbstbewusster auftreten und ihre Rechte deutlicher einfordern, ggf. klagen!
MfG
Gaby
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!
Hallo Gaby,
was so alles abgeblockt wird an Leistungen das erfahren wir tagtäglich am eigenen Leibe. Ich pflege meinen Mann im 13. Jahr und habe so viele Widersprüche und Klagen verfasst in dieser Zeit ...... ich bin ausgelaugt.
Das mit der Trinknahrung betrifft ein Mitglied aus meinem Forum Zitat:
- Künstliche Ernährung kranker Menschen bald nur noch für Selbstzahler? -
"Das wäre echt heftig! Ich wäre auch von dieser Änderung betroffen. Aufgrund meiner Schluckstörung benötige ich zusätzlich hoch kalorische Trinknahrung. Die ersten Kartons habe ich noch selber bezahlt. Ich war dann aber doch froh, dass meine Ärztin mir diese verordnen kann. Auf Dauer kann ich mir diese nicht finanzieren.
Ich bin eigentlich froh, dass es seit Oktober 2005 eine Richtlinie gibt, wonach man unter bestimmten Bedingungen auch Trinknahrung auf Rezept bekommen kann. Ich hoffe jetzt sehr, dass diese Richtlinie nicht gekippt wird. Es wäre nämlich echt heftig für alle, die nur ein geringeres Einkommen haben!"
was so alles abgeblockt wird an Leistungen das erfahren wir tagtäglich am eigenen Leibe. Ich pflege meinen Mann im 13. Jahr und habe so viele Widersprüche und Klagen verfasst in dieser Zeit ...... ich bin ausgelaugt.
Das mit der Trinknahrung betrifft ein Mitglied aus meinem Forum Zitat:
- Künstliche Ernährung kranker Menschen bald nur noch für Selbstzahler? -
"Das wäre echt heftig! Ich wäre auch von dieser Änderung betroffen. Aufgrund meiner Schluckstörung benötige ich zusätzlich hoch kalorische Trinknahrung. Die ersten Kartons habe ich noch selber bezahlt. Ich war dann aber doch froh, dass meine Ärztin mir diese verordnen kann. Auf Dauer kann ich mir diese nicht finanzieren.
Ich bin eigentlich froh, dass es seit Oktober 2005 eine Richtlinie gibt, wonach man unter bestimmten Bedingungen auch Trinknahrung auf Rezept bekommen kann. Ich hoffe jetzt sehr, dass diese Richtlinie nicht gekippt wird. Es wäre nämlich echt heftig für alle, die nur ein geringeres Einkommen haben!"
Ehemann Hirnblutung 1995, Hemiplegie rechts, schwere Globalaphasie, Epilepsie, Pflegestufe 3. Pflege Zuhause