Pflegebedürftigkeitsbegriff - Neufassung geboten

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI

Beitrag von WernerSchell » 21.12.2008, 14:31

Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI

Siehe auch unter http://www.wernerschell.de / Aktuelles 12/2008:

ABSCHLUSSBERICHT - Endfassung
Maßnahmen zur Schaffung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eines neuen bundesweit einheitlichen und reliablen Begutachtungsinstruments zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI – Oktober 2008

Näheres hier:
http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... 868[1].pdf
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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... neue Pflegereform noch vor der Wahl diskutieren

Beitrag von Presse » 22.01.2009, 15:23

Schmidt will neue Pflegereform noch vor der Wahl diskutieren

Berlin. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) will die Debatte über weitere Schritte der Pflegereform noch vor der Bundestagswahl im September in Gang setzen. Maßstab für die Einschätzung von Pflegebedürftigkeit soll künftig nicht mehr der Zeitaufwand für die Pflegekräfte, sondern der Grad der Selbstständigkeit der Betroffenen sein, hatte ein von der Koalition eingesetztes Expertengremium vor zwei Monaten vorgeschlagen (CAREkonkret berichtete). Die Zahl der Pflegestufen soll von derzeit drei auf fünf erweitert werden. Das vollständige Gutachten soll am 29. Januar 2009 vorliegen, ein konkreter Umsetzungsvorschlag bis Ostern, bekräftigte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums auf Anfrage der Financial Times Deutschland.

Quelle: Mitteilung Zeitschrift CAREkonkret vom 20.1.2009
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net

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Mehr Pflegegeld für Demenzkranke

Beitrag von Presse » 27.01.2009, 07:48

Mehr Pflegegeld für Demenzkranke

VON EVA QUADBECK

Berlin. In Zukunft sollen deutlich mehr Menschen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben. Vor allem Demenzkranke sollen durch die Erweiterung von drei Pflegestufen auf künftig fünf "Bedarfsgrade" bessergestellt werden. Dies geht aus einem Gutachten des Pflegebeirats der Regierung für Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hervor, das unserer Zeitung vorliegt.

Pflegebedürftige sollen danach nach einem neuen Verfahren eingestuft werden. Dabei sollen "sowohl körperliche Beeinträchtigungen als auch kognitiv/psychische Einbußen und Verhaltensauffälligkeiten, die einen spezifischen Unterstützungbedarf nach sich ziehen", berücksichtigt werden.

Da das finanzielle Leistungsvolumen der Pflegeversicherung nicht ausgeweitet werden soll, müssen die Zahlungen in den bisherigen Pflegestufen gesenkt werden. Konkrete Zahlen liefert der Pflegebeirat dazu noch nicht. Die Experten raten aber zu einer "Bestandsschutzregelung" für all jene Pflegebedürftigen, die bereits heute Leistungen aus der Versicherung erhalten.

Grundsätzlich soll mehr Gerechtigkeit in der Versorgung hergestellt werden zwischen Menschen mit körperlichen Gebrechen und mit geistigen Einschränkungen. Bislang sei der Begriff der Pflegebedürftigkeit "einseitig auf die Bedürfnisse vor allem altersgebrechlicher Menschen ausgerichtet", kritisieren die Gutachter. Die Experten des Beirats aus Wissenschaft, Justiz und Sozialverbänden fordern auch, alten Menschen künftig schon in einem frühen Stadium der Pflegebedürftigkeit Hilfe zukommen zu lassen. Etwa jeder fünfte Anspruchsberechtigte würde nach Einschätzung der Experten in den neuen ersten Bedarfsgrad eingestuft.

Das Gutachten soll als Grundlage für eine weitere Pflegereform dienen, die voraussichtlich aber nicht mehr vor der Bundestagswahl umgesetzt wird.

Quelle: Rheinische Post vom 27.1.2009
http://nachrichten.rp-online.de/article ... anke/27953

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Neuordnung Pflegebegriff

Beitrag von WernerSchell » 31.01.2009, 07:36

Siehe unter http://www.wernerschell.de / Aktuelles 01/2009

Neuordnung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes nach dem SGB XI
Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 29.01.2009 hier:
http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... egriff.htm
Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 30.01.2009 hier:
http://www.wernerschell.de/ProPflege/Pr ... eilung.htm
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Pflegebedürftigkeitsbegriff begrüßt

Beitrag von Presse » 31.01.2009, 08:02

DPR begrüßt neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und fordert rasche Umsetzung
DPR Presseinformation

Berlin (29. Januar 2009) – Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) begrüßt ausdrücklich den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und das darauf basierende neue Begutachtungsverfahren, das heute vom Beiratsvorsitzenden Dr. h.c. Jürgen Gohde zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs an die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt in Berlin übergeben wurde.
Positiv bewertet wird vom DPR auch, dass mit dem neuen Begutachtungsinstrument der verrichtungsbezogene Ansatz auf der Basis von Zeitkorridoren verlassen wird und damit auch besondere Bedarfskonstellationen Berücksichtigung finden.
„Für die Pflegeberufe bedeutet dieser neue und umfassende Pflegebedürftigkeitsbegriff im Begutachtungsverfahren die Chance endlich das ganze Spektrum der pflegerischen Unterstützungs- und Betreuungsangebote auch wirklich einsetzen zu können. Die Pflege im Minutentakt würde endlich ersetzt durch individuelle und passgenaue Hilfen“, sagte Franz Wagner, Vize-Präsident des DPR und zugleich aktives Mitglied im Beirat.
Der Begriff der Pflegebedürftigkeit im SGB XI und das darauf basierende Begutachtungsverfahren wird von der professionellen Pflege bereits seit Einführung der Pflegeversicherung als zu eng, zu verrichtungsbezogen und zu einseitig somatisch kritisiert. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung 2006 einen Beirat zur Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs einberufen. Mit dem nun vorgestellten neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wird der langjährigen Forderung des DPR Rechnung getragen einem Begriff der Pflegebedürftigkeit zu folgen, der nicht nur körperliche Beeinträchtigungen und den Hilfebedarf bei Alltagsverrichtungen in den Mittelpunkt stellt, sondern darüber hinaus auch kognitive und psychische Verhaltensauffälligkeiten berücksichtigt.
„Wer es ernst meint mit einer besseren pflegerischen Versorgung, der muss jetzt für die rasche Umsetzung der Empfehlungen des Beirates sorgen. Diese Reform wäre ein echter Meilenstein“, so Wagner.
Von den politischen Entscheidungsträgern erwartet der DPR daher eine umgehende Realisierung. Der Fokus ist weiterhin auf die Lebenssituation chronisch kranker, pflegebedürftiger und behinderter Menschen und ihrer pflegenden Angehörigen zu richten. Bei den Leistungen der Pflegeversicherungen muss dabei, so der DPR, darauf geachtet werden, dass mit einem erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriff keine Leistungsansprüche aus anderen Sozialgesetzbüchern abgebaut werden.

Anhänge:
DPR_Presseinformation_DPR begrüßt neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und fordert rasche Umsetzung_090129.pdf
( 423,26 KB )
http://www.deutscher-pflegerat.de/balk. ... 090129.pdf

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Pflegerat vom 29.1.2009

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Pflegereform zu spät

Beitrag von Presse » 05.02.2009, 17:01

Pflegereform zu spät

Der Vorstoß von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) für eine neue, umfassende Pflegereform kommt nach Ansicht des Jenaer Wissenschaftlers Professor Dr. Stephan Dorschner (Foto) zu spät. „Das ist bedauerlich, denn jetzt kommen wir mit dem Thema total in den Wahlkampf, und das haben weder die Pflegebedürftigen noch ihre Angehörigen verdient“, sagte Dorschner, der eine Professur für Theorie und Praxis der Pflege an der Fachhochschule Jena hat. Zudem sei zu befürchten, dass das Thema nach der Wahl ganz versande.
Schmidt will den Weg für eine Reform der Pflegeversicherung bald nach der Bundestagswahl ebnen - neu bestimmt werden soll dabei, wer eigentlich pflegebedürftig ist.
Bereits mit der Reform 2008 wurden Beiträge erhöht und Leistungen ausgeweitet. „Das Gesetz ist längst in Kraft, aber wir reden jetzt erst darüber, was Pflegebedürftigkeit überhaupt ist“, bedauerte Dorschner. „Das ist falsch herum gelaufen.“ Auf Basis von Gutachtervorschlägen sollen nun auch Demenzkranke besser als bedürftig eingestuft werden können. „Das ist grundsätzlich gut“, sagte Dorschner. Bislang sei eine Vielzahl eigentlich auf Hilfe angewiesener Menschen von Leistungen ausgeschlossen, weil sie nicht ins Pflegeraster passten.

Größte Unwägbarkeit für eine umfassende Reform wird nach Einschätzung Dorschners die Finanzierung der Pflege sein. „Unsere Gesellschaft muss sich entscheiden, was ihr gute Pflege künftig wert ist.“ Die Sachverständigen hatten mögliche Mehrkosten auf bis zu vier Milliarden Euro im Jahr beziffert.

Quelle: Mitteilung vom 5.2.2009
Bibliomed - Medizinische Verlagsgesellschaft mbH
Stadtwaldpark 10
D-34212 Melsungen
Website: http://www.bibliomed.de
E-Mail: info@bibliomed.de

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Reform des Pflegebegriffs: Ende der Pflege im Minutentakt

Beitrag von Presse » 06.02.2009, 19:46

Hibbeler, Birgit
Reform des Pflegebegriffs: Das Ende der Pflege im Minutentakt
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=63269
Dtsch Arztebl 2009; 106(6): A-230
POLITIK
» Bericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs (PDF-Datei 1,7 MB)
http://www.aerzteblatt.de/v4/plus/down. ... DF&id=3134
» Finanzielle Auswirkungen der Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des dazugehörigen Assessments für die Sozialhilfeträger und die Pflegekassen (PDF-Datei 304 KB)
http://www.aerzteblatt.de/v4/plus/down. ... DF&id=3135

Cicero
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Pflegesystem umfassend erneuern

Beitrag von Cicero » 07.02.2009, 16:13

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist, wie durch die Beiratsvorschläge beschrieben, überfällig. Insoweit dürfte weitgehend Einigkeit bestehen.
Allerdings wird das alles mehr Geld kosten. Wer jetzt von Kostenneutralität redet, will in Wirklichkeit Leistungsreduzierungen. Das kann und darf aber nicht die Lösung sein.
Wir brauchen eine Diskussion über die Pflege, die wir allseits wollen, gut und angemessen, der Menschenwürde entsprechend. Das wird zweifelsfrei teurer. Dazu muss auch die Politik stehen.

Cicero
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Diskussionspapier zum „neuen“ Pflegebedürftigkeitsbegriff

Beitrag von WernerSchell » 05.03.2009, 13:06

Diskussionspapier zum „neuen“ Pflegebedürftigkeitsbegriff
Autor: Thorsten Meier, Altenpfleger (05.02.2009) hier:
http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... egriff.pdf

Siehe auch unter
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff / Begutachtungsverfahren
viewtopic.php?t=10916&highlight=pflegebed%FCrftigkeit
Neue Pflegereform: fünf statt drei Pflegestufen
viewtopic.php?t=10448&highlight=pflegebed%FCrftigkeit
Pflegebedürftigkeitsbegriff - Neufassung geboten
viewtopic.php?t=5311&highlight=pflegebed%FCrftigkeit
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Cicero
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Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff notwendig

Beitrag von Cicero » 07.03.2009, 08:08

Eine frühe Wortmeldung - neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff notwendig!

Dass ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff notwendig ist, wird überwiegend nicht bestritten. Man könnte fast sagen, darüber besteht Einigung. Allerdings wird man die Ausgestaltung, so oder so, immer mit Kritik begleiten. Bei allen Diskussionen, das habe ich hier gelernt, muss man unterscheiden zwischen der Ausgestaltung des Begriffes einschließlich Pflegestufenzuordnung und dem darauf abbauenden Leistungsrecht.
Eigentlich könnte es bei dem jetzigen Begriff verbleiben, wenn man schlicht die dementiell erkrankten Menschen mit ihren Bedürfnissen hinzufügte. Vorstellbar ist aber auch, den Begriff völlig neu zu gestalten, etwa anhand der jetzigen Vorschläge, einige Kritikpunkte berücksichtigt.
In beiden Fällen würde die Zahl der pflegebedürftigen Personen erheblich ansteigen. Dem müssten konsequent Ansprüche im Leistungsrecht folgen. Auch die Höhe der Leistungen müsste wohl neu gestaltet werden, natürlich nach oben.
Das alles kostet mehr Geld. Und das wollen einige Politiker offensichtlich nicht wahr haben. Kommt es nicht zu mehr Leistungsansprüchen und Veränderung der Rahmenbedingungen, können wir die weitere Reform wohl vergessen. Sie wird nichts bringen.

Cicero
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Altenheim Web-TV, Vincentz Network, Hannover

Beitrag von WernerSchell » 10.03.2009, 16:15

Altenheim Web-TV, Vincentz Network, Hannover:

Der Arzt im Heim - Möglichkeiten im Pflege- Weiterentwicklungsgesetz
Interview mit Ronald Richter, Rechtsanwalt, Hamburg
» Film ansehen (01/2009)
http://www.altenheim.vincentz.net/_misc ... fm?pk=2371
Prüfungen durch den MDK – was Heimleiter wissen müssen
Interview mit Rechtsanwalt Dr. Markus Plantholz, Hamburg
» Film ansehen (03/2009)
http://www.altenheim.vincentz.net/_misc ... m?pk=21845
Das neue Begutachtungsverfahren zur Pflegebedürftigkeit
Interview mit Paul-Jürgen Schiffer (vdek), Mitglied des Beirates zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs
» Film ansehen (03/2009)
http://www.altenheim.vincentz.net/_misc ... m?pk=21846
Quelle: Altenheim Online
http://www.altenheim.vincentz.net/
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Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Beitrag von Presse » 25.05.2009, 11:54

SoVD:
Die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs darf nicht unter dem Diktat der Kostenneutralität stehen

Berlin (ots) - SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat heute den zweiten Teil seines Berichts vorgelegt, in dem er Vorschläge zur Umsetzung unterbreitet. Der SoVD sieht in dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff eine Chance, den individuellen Pflegebedarf differenzierter zu erfassen. Es hängt aber entscheidend von der Umsetzung ab, ob der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff dazu beiträgt, Pflegebedürftigen ein weitgehend selbstbestimmtes und eigenständiges Leben zu ermöglichen.

Der SoVD stellt folgende Anforderungen an eine Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs: Es ist überfällig, dass auch der Pflegebedarf von Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen wie z. B. Demenzkranken künftig stärker berücksichtigt wird. Dies darf aber nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen gehen.

Die Neuordnung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs darf nicht unter dem Diktat der Kostenneutralität stehen. Im Mittelpunkt müssen der pflegebedürftige Mensch und die Verwirklichung einer würdevollen Pflege stehen. Niemand, der jetzt einer der drei Pflegestufen zugeordnet ist, darf durch die Einteilung in fünf Bedarfsgrade schlechter gestellt werden. Für alle, die bereits Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, müssen weitgehende Bestandsschutzregelungen gesichert werden. Es ist positiv anzumerken, dass der Beirat für alle fünf Bedarfsgrade auch Leistungen der Pflegeversicherung vorsieht. Der vorgeschlagene Geldbetrag für den neuen Bedarfsgrad 1 kann allerdings nur ein Einstieg sein.

Für den SoVD ist außerdem unverzichtbar, dass ein neues Begutachtungsverfahren den Reha-Bedarf von Pflegebedürftigen zuverlässig erkennt. Der gesetzlich verankerte Grundsatz, dass Pflegebedürftige Anspruch auf Rehabilitationsmaß-nahmen haben, die ihre Selbständigkeit bewahren oder wieder herstellen, muss endlich auch umgesetzt werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 25.5.2009
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
Pressekontakt:
Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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Pflegebedürftigkeitsbegriff - Umsetzungsbericht vorgelegt

Beitrag von Presse » 25.05.2009, 17:28

Pflegebedürftigkeitsbegriff - Umsetzungsbericht vorgelegt
viewtopic.php?p=43788#43788

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