Interview mit der NRW-Gesundheitsministerin
Pflegeskandal: Steffens kritisiert Heimleiter
zuletzt aktualisiert: 06.12.2010
(RP) Düsseldorf (RP). Eine Altenpsychiatrie in Hilden steht in der Kritik: Ein Bewohner hat andere Senioren sexuell belästigt. Darüber hinaus wurden zum Teil fehlerhafte Fixierungen festgestellt, ein Bewohner kippte ständig in einem Rollstuhl um, der für ihn nicht geeignet war. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) äußert sich im Interview mit unserer Redaktion zu den Missständen. .... (weiter unter)
http://www.rp-online.de/landtagswahl/na ... 38845.html
Pflegeheim Haus Ahorn in Hilden - Pflegemängel ?
Moderator: WernerSchell
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@PflegeCologne; @Thorstein
In der Tat kann ich Euren Unmut und die vorgetragenen Argumente nachvollziehen, wenngleich ich doch auch mit Blick auf das "Recht" eher skeptisch bin.
Eines vorweg: Selbstverständlich sollten wir auch mit dem Pflegepersonal "pfleglich umgehen", und zwar gerade unter dem Aspekt humaner Arbeitsbedingungen und eines auskömmlichen Gehaltes betrachtet.
Der "Pflegenotstand" rührt aber m.E. zu einem nicht erheblichen Teil daher, dass gerade die Profession (und hier meine ich insbesondere Pflegerechtler und Pflegewissenschaftler) sich von falschen Paradigmen leiten lassen, wenn und soweit es darum geht, die sog. "Pflegeskandale" zu analysieren. Auffällig ist, dass der "Stand der Künste" in erster Linie durch die Profession auf intraprofessioneller Ebene generiert wird und gerade mit Blick auf die Fachkraftquote besonders engagierte Pflegerechtler, Pflegewissenschaftler und sonstige Pflegekundler uns den Hinweis geben, dass nicht für alles die Fachkraft nötig und insofern die Quote durchaus variabel auszufüllen sei. Dies mag zwar sein, aber angesichts von einer Belegung von mit mehr als 70% Demenzkranken in einer durchschnittlichen Alteneinrichtung halte ich dieses Argument schlicht für unsinnig. Also müsste schon längst für einen Paradigmenwechsel gestritten werden, was allerdings nicht geschieht.
Zur "Entlastung" der Juristen (hier insbesondere der Richter) sei angemerkt, dass diese sich freilich an dem state of the art orientieren, auch wenn diese durchaus einen anderen Standard einfordern könnten, in dem z.B. die Zumutbarkeitskriterien enger gefasst werden. Dass dies nicht geschieht, ist bedauerlich und natürlich darf darüber nachgedacht werden, ob hier nicht im Zweifel das Verfassungsrecht eine nähere Orientierung zu geben in der Lage ist.
Andererseits ist auch der Richter an Gesetz und Recht gebunden und so gesehen ist es eher selten, dass Richter sog. gesetzesvertretendes Richterrecht schöpfen, welches ggf. sich unmittelbar zu Gunsten der zu betreuenden Pflegenden auswirkt.
Allerdings würde sich aus der Verfassung u.a. auch unter dem Aspekt der Sozialstaatlichkeit und seinen Grenzen keine Maximalversorgung folgen und von daher stehen jedenfalls die Leistungsansprüche auch unter dem ökonomisches Diktat.
Da ich glaube, dass diesbezüglich keiner der Verantwortlichen tatsächlich mehr "Geld in die Hand nehmen will", um die Situation nachhaltig zu verbessern, verbleibt es meiner Meinung nach bei einem auf Dauer konservierten Pflegenotstand, der sich im Übrigen noch weiter verschärfen dürfte, zumal in Zeiten einer allgemeinen Euphorie über die Prozesse der Neuordnung in den einzelnen Gesundheitsfachberufen. Auffällig hierbei ist widerrum, dass die klassische Altenpflege kaum thematisiert wird, obgleich gerade bei ihr die Probleme besonders dringlich sind.
Eines vorweg: Selbstverständlich sollten wir auch mit dem Pflegepersonal "pfleglich umgehen", und zwar gerade unter dem Aspekt humaner Arbeitsbedingungen und eines auskömmlichen Gehaltes betrachtet.
Der "Pflegenotstand" rührt aber m.E. zu einem nicht erheblichen Teil daher, dass gerade die Profession (und hier meine ich insbesondere Pflegerechtler und Pflegewissenschaftler) sich von falschen Paradigmen leiten lassen, wenn und soweit es darum geht, die sog. "Pflegeskandale" zu analysieren. Auffällig ist, dass der "Stand der Künste" in erster Linie durch die Profession auf intraprofessioneller Ebene generiert wird und gerade mit Blick auf die Fachkraftquote besonders engagierte Pflegerechtler, Pflegewissenschaftler und sonstige Pflegekundler uns den Hinweis geben, dass nicht für alles die Fachkraft nötig und insofern die Quote durchaus variabel auszufüllen sei. Dies mag zwar sein, aber angesichts von einer Belegung von mit mehr als 70% Demenzkranken in einer durchschnittlichen Alteneinrichtung halte ich dieses Argument schlicht für unsinnig. Also müsste schon längst für einen Paradigmenwechsel gestritten werden, was allerdings nicht geschieht.
Zur "Entlastung" der Juristen (hier insbesondere der Richter) sei angemerkt, dass diese sich freilich an dem state of the art orientieren, auch wenn diese durchaus einen anderen Standard einfordern könnten, in dem z.B. die Zumutbarkeitskriterien enger gefasst werden. Dass dies nicht geschieht, ist bedauerlich und natürlich darf darüber nachgedacht werden, ob hier nicht im Zweifel das Verfassungsrecht eine nähere Orientierung zu geben in der Lage ist.
Andererseits ist auch der Richter an Gesetz und Recht gebunden und so gesehen ist es eher selten, dass Richter sog. gesetzesvertretendes Richterrecht schöpfen, welches ggf. sich unmittelbar zu Gunsten der zu betreuenden Pflegenden auswirkt.
Allerdings würde sich aus der Verfassung u.a. auch unter dem Aspekt der Sozialstaatlichkeit und seinen Grenzen keine Maximalversorgung folgen und von daher stehen jedenfalls die Leistungsansprüche auch unter dem ökonomisches Diktat.
Da ich glaube, dass diesbezüglich keiner der Verantwortlichen tatsächlich mehr "Geld in die Hand nehmen will", um die Situation nachhaltig zu verbessern, verbleibt es meiner Meinung nach bei einem auf Dauer konservierten Pflegenotstand, der sich im Übrigen noch weiter verschärfen dürfte, zumal in Zeiten einer allgemeinen Euphorie über die Prozesse der Neuordnung in den einzelnen Gesundheitsfachberufen. Auffällig hierbei ist widerrum, dass die klassische Altenpflege kaum thematisiert wird, obgleich gerade bei ihr die Probleme besonders dringlich sind.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Pflegereform und der Verbesserungswille
Um mehr Geld geht es eigentlich nicht, sonder um eine Umverteilung. Unabhängig davon ist auch dies schon eine optimistische Prognose. Die Rente mit 67 haben wir schon, eine Reduzierung der Fachkraftquote und eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit bis zu 45 h werden von prominneter Seite schon gefordert.Da ich glaube, dass diesbezüglich keiner der Verantwortlichen tatsächlich mehr "Geld in die Hand nehmen will", um die Situation nachhaltig zu verbessern, verbleibt es meiner Meinung nach bei einem auf Dauer konservierten Pflegenotstand
Eine Neuordnung der Gesundheitsberufe wird diesen Namen nicht verdienen, es gibt auch haftungsrechtlich scheinbar keinen Handlungsbedarf. Die konstatierten Probleme sind offenbar wohl eher theoretischer Natur. Ausser einer gemeinsamen Grundausbildung wird sich nichts gravierendes verändern.
In jedem Heim gibt es nach SGB 11 übrigens eine verantwortliche Pflegefachkraft, welche die Qualität der Pflege zu überwachen hat. Diese vernatwortliche Pflegefachkraft ist auch dafür ausgebildet.
Anhand der Heimleiter jetzt wieder einmal eine völlig unsinnige Diskussion zu führen, wie sich die Situation verbessern liesse, ist auch schon ein politischer Standard. Mal schauen wie lange das Thema trägt, um Aktivität und Verbesserungswillen vorzutäuschen. Hängt natürlich auch wieder davon ab, wieviele Mitläufer sich finden.
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@Thorstein
Nun - in der Tat käme es auch auf eine Umverteilung an; zu diskutieren wäre dann freilich, was, woraus, wieviel umverteilt werden soll.
Ihre Annahme, dass die haftungsrechtlichen Probleme im Zweifel "theoretischer Natur" seien, vermag ich derzeit so nicht bestätigen wollen.
Zwar schweigen sich die selbsternannten Pflegerechtler derzeit noch aus; es wird gar einem neuen Pflegehaftungsrecht das Wort geredet und alle warten aber ab, wie sich der G-BA positioniert.
Ich sehe das eher unspektakulär: Mit einer Neuverteilung der Aufgaben im Sinne der Substitution (und nicht "Delegation", geschweige denn "Allokation") wird auch in der Folge die Haftung weitestgehend substituiert. Es erscheint wenig plausibel, annehmen zu wollen, dass künftig die Rechtsprechung bei einer Substitution von Aufgaben einer Berufsgruppe Haftungsprivilegien einräumen wird.
Dass dies aktuell nicht mit allerletzter Konsequenz erwähnt wird, kann für mein Dafürhalten darauf zurückgeführt werden, dass diese Erkenntnis eher zum kritischen Nachdenken etwa bei den beruflich Pflegenden führen könnte, auch wenn uns ein Pflegerechtler mit seiner Botschaft beglücken möchte, dass alles erlaubt sei, was gesetzlich nicht verboten ist.
Ich möchte es einmal so formulieren: Wenn künftig die beruflich Pflegenden auch de lege lata ärztliche Aufgaben wahrnehmen dürfen, ist dies völlig legitim - nur: dann sollten sie auch wissen, dass sie im Zweifel vollumfänglich haften!
Ich weiß, Thorstein, dass Sie im Zweifel nun Ihren Einwand bringen, dass seit eh und je "ärztliche Tätigkeiten" erbracht worden sind. Dies ist rein faktisch nicht zu bestreiten, wenngleich diese Erkenntnis nicht dazu führt, dass auch in Teilausschnitten die bisherige Tätigkeit gleichsam contra legem ausgeübt wurde.
Sie können dies an der unsäglichen Debatte um die Delegationsproblematik nachvollziehen, die eigentlich nicht konsequent zu Ende gedacht und geführt wurde.
Pointiert ausgedrückt: Es stand nicht im Interesse handverlesener Pflegerechtler, endlich einmal Tacheles zu "denken" und vor allem zu schreiben, hätte man/frau sich doch zumindest in einen Widerspruch zu der allgemein von den Berufsvertretungen vertretenen Auffassung begeben.
Ich bleibe auch diesbezüglich meiner Linie treu und hänge meine Rechtsauffassung nicht in den Wind auch nur irgendeiner Lobby: Entscheidend ist, dass die beruflich Pflegenden auch über die Konsequenzen aufzuklären sind, mögen diese auch im Zweifel unbequemer Natur sein. Dies halte ich für ein Gebot der (wissenschaftlichen) Redlichkeit und für mich stellt sich daher eigentlich nach einer erfolgten Neuordnung nicht die Frage, wer ggf. wann in welchem Umfange haftet. Die Haftungsregeln werden weder neu geschrieben noch sind sie zu modifizieren: Künftig haften die Pflegenden für die lege artis - Durchführung der substituierten (ärztlichen) Aufgaben, die diese nun neben den Ärzten ausführen dürfen und zwar zunächst ungeachtet der Tatsache, dass sich im Zweifel die Haftung beim jeweiligen Träger der Gesundheitseinrichtung konzentriert.
Ihre Annahme, dass die haftungsrechtlichen Probleme im Zweifel "theoretischer Natur" seien, vermag ich derzeit so nicht bestätigen wollen.
Zwar schweigen sich die selbsternannten Pflegerechtler derzeit noch aus; es wird gar einem neuen Pflegehaftungsrecht das Wort geredet und alle warten aber ab, wie sich der G-BA positioniert.
Ich sehe das eher unspektakulär: Mit einer Neuverteilung der Aufgaben im Sinne der Substitution (und nicht "Delegation", geschweige denn "Allokation") wird auch in der Folge die Haftung weitestgehend substituiert. Es erscheint wenig plausibel, annehmen zu wollen, dass künftig die Rechtsprechung bei einer Substitution von Aufgaben einer Berufsgruppe Haftungsprivilegien einräumen wird.
Dass dies aktuell nicht mit allerletzter Konsequenz erwähnt wird, kann für mein Dafürhalten darauf zurückgeführt werden, dass diese Erkenntnis eher zum kritischen Nachdenken etwa bei den beruflich Pflegenden führen könnte, auch wenn uns ein Pflegerechtler mit seiner Botschaft beglücken möchte, dass alles erlaubt sei, was gesetzlich nicht verboten ist.
Ich möchte es einmal so formulieren: Wenn künftig die beruflich Pflegenden auch de lege lata ärztliche Aufgaben wahrnehmen dürfen, ist dies völlig legitim - nur: dann sollten sie auch wissen, dass sie im Zweifel vollumfänglich haften!
Ich weiß, Thorstein, dass Sie im Zweifel nun Ihren Einwand bringen, dass seit eh und je "ärztliche Tätigkeiten" erbracht worden sind. Dies ist rein faktisch nicht zu bestreiten, wenngleich diese Erkenntnis nicht dazu führt, dass auch in Teilausschnitten die bisherige Tätigkeit gleichsam contra legem ausgeübt wurde.
Sie können dies an der unsäglichen Debatte um die Delegationsproblematik nachvollziehen, die eigentlich nicht konsequent zu Ende gedacht und geführt wurde.
Pointiert ausgedrückt: Es stand nicht im Interesse handverlesener Pflegerechtler, endlich einmal Tacheles zu "denken" und vor allem zu schreiben, hätte man/frau sich doch zumindest in einen Widerspruch zu der allgemein von den Berufsvertretungen vertretenen Auffassung begeben.
Ich bleibe auch diesbezüglich meiner Linie treu und hänge meine Rechtsauffassung nicht in den Wind auch nur irgendeiner Lobby: Entscheidend ist, dass die beruflich Pflegenden auch über die Konsequenzen aufzuklären sind, mögen diese auch im Zweifel unbequemer Natur sein. Dies halte ich für ein Gebot der (wissenschaftlichen) Redlichkeit und für mich stellt sich daher eigentlich nach einer erfolgten Neuordnung nicht die Frage, wer ggf. wann in welchem Umfange haftet. Die Haftungsregeln werden weder neu geschrieben noch sind sie zu modifizieren: Künftig haften die Pflegenden für die lege artis - Durchführung der substituierten (ärztlichen) Aufgaben, die diese nun neben den Ärzten ausführen dürfen und zwar zunächst ungeachtet der Tatsache, dass sich im Zweifel die Haftung beim jeweiligen Träger der Gesundheitseinrichtung konzentriert.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Das würde ich tatsächlich tun, wobei ich aber hier überhaupt nicht das juristische/haftungsrechtliche Hauptproblem sehe.Ich weiß, Thorstein, dass Sie im Zweifel nun Ihren Einwand bringen, dass seit eh und je "ärztliche Tätigkeiten" erbracht worden sind. Dies ist rein faktisch nicht zu bestreiten, wenngleich diese Erkenntnis nicht dazu führt, dass auch in Teilausschnitten die bisherige Tätigkeit gleichsam contra legem ausgeübt wurde.
Bei einem Anteil von ca. 60-70% Demenzkranken in den Heimen haben wir es bei der Pflege und Versorgung um eine Aneinanderreihung von Dilematta zu tun, die leider auch jederzeit juristisch relevant werden können. D.h. egal wie ich mich als Pflegekraft oder Team oder Einrichtung entscheide, kann jemand mit gutem Grund der Meinung sein, das gehört vor Gericht.
Würden Pflegekräfte, zum Beispiel durch eine geänderte juristische Praxis, gezwungen sein, alle Handlungen haftungsrechtlich zu reflektieren, wäre Pflege überhaupt nicht mehr möglich. Das liegt -gewissermassen- in der Natur der Krankheit Demenz. Und diese Dilematta lassen sich durch keine juristischen /haftungsrechtlichen Überlegungen in nennenswerter Weise auflösen. Mir geht es dabei um die tägliche Praxis. In der Theorie mag da vieles möglich sein.
Stellen sie sich vor, sie sind tatsächlich für 10 Demenzkranke zuständig. 7 verhalten sich unauffällig, machen ein Nickerchen, schauen fern oder beschäftigen sich mit irgendetwas. Eine Demenzkranke muss dringend auf die Toilette, findet sie aber nicht. Ein Demenzkranker ist gerade dabei, zügig die Station zu verlassen. Die dritte Demenzkranke steuert zielstrebig auf ein Zimmer zu, dessen Bewohner jeden Eindringling mit Stockhieben begrüßt. Welche Handlungsempfehlungen aus juristischer Sicht kann man hier geben?
Und wie weit sind wir den hier von einer Maximalversorgung entfernt?
Hier erlaube ich mir schon ohne tiefgründige pflegefachliche Argumentation an den gesunden Menschenverstand zu appellieren, den ich auch bei Staatsanwälten und Richtern voraussetze.
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Pflege wird erneut schlecht herausgestellt
Aus Forum:
viewtopic.php?p=56534#56534
Die Bertelsmann Stiftung hat eine Befragung bei Patienten hinsichtlich der Zufriedenheit mit dem Gesundheitssystem durchgeführt. Dazu gibt es u.a. eine Pressemitteilung vom 10.12.2010:
http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/ ... 104690.htm
Die Rheinische Post greift nun in ihrer Ausgabe vom 11.12.2010 das Thema auf der Titelseite auf und berichtet in Kürze, inwieweit die Patienten / BürgerInnen mit verschiedenen Institutionen / Personen im Gesundheitswesen zufrieden sind. Dabei werden einige Daten vorgestellt, u.a. viel Vertrauen für die Ärzte aber auch für die Pflegekräfte ausgewiesen. Bei den Pflegeheimen gibt es deutlich weniger Zutrauen (22%). Ausgerechnet diesen Punkt greift die Rheinische Post heraus und titelt: "Deutsche misstrauen Alten- und Pflegeheimen". Dies ist wohl wieder einmal ein Versuch, die Pflege zu skandalisieren. Erst vor wenigen Tagen hatte die Rheinische Post mehrfach über ein Pflegeheim in Hilden berichtet mit dem Versuch, dort einen Pflegeskandal aufzubauen. Auch ergänzende Darstellungen liefen in die Richtung Skandalisierung. Bei näherem Hinsehen löste sich aber dieser sog. Skandal eher auf. Es ging um ein Heim, in dem ausschließlich schwerst pflegebedürftige Demenzkranke geschlossen untergebracht sind. Dort kann nicht alles "glatt laufen". Das sind dann aber keine Skandale! Die Heimaufsicht gab ausdrücklich Entwarnung.
Eine solche Berichterstattung muss beanstandet werden. Problembeschreibung ja, überzogene Kritik nein. Sie hilft niemandem.
G.M.
viewtopic.php?p=56534#56534
Die Bertelsmann Stiftung hat eine Befragung bei Patienten hinsichtlich der Zufriedenheit mit dem Gesundheitssystem durchgeführt. Dazu gibt es u.a. eine Pressemitteilung vom 10.12.2010:
http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/ ... 104690.htm
Die Rheinische Post greift nun in ihrer Ausgabe vom 11.12.2010 das Thema auf der Titelseite auf und berichtet in Kürze, inwieweit die Patienten / BürgerInnen mit verschiedenen Institutionen / Personen im Gesundheitswesen zufrieden sind. Dabei werden einige Daten vorgestellt, u.a. viel Vertrauen für die Ärzte aber auch für die Pflegekräfte ausgewiesen. Bei den Pflegeheimen gibt es deutlich weniger Zutrauen (22%). Ausgerechnet diesen Punkt greift die Rheinische Post heraus und titelt: "Deutsche misstrauen Alten- und Pflegeheimen". Dies ist wohl wieder einmal ein Versuch, die Pflege zu skandalisieren. Erst vor wenigen Tagen hatte die Rheinische Post mehrfach über ein Pflegeheim in Hilden berichtet mit dem Versuch, dort einen Pflegeskandal aufzubauen. Auch ergänzende Darstellungen liefen in die Richtung Skandalisierung. Bei näherem Hinsehen löste sich aber dieser sog. Skandal eher auf. Es ging um ein Heim, in dem ausschließlich schwerst pflegebedürftige Demenzkranke geschlossen untergebracht sind. Dort kann nicht alles "glatt laufen". Das sind dann aber keine Skandale! Die Heimaufsicht gab ausdrücklich Entwarnung.
Eine solche Berichterstattung muss beanstandet werden. Problembeschreibung ja, überzogene Kritik nein. Sie hilft niemandem.
G.M.
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!
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- Beiträge: 434
- Registriert: 18.05.2007, 10:32
Gewalt und Pflegenotstand
Aus:
viewtopic.php?p=56658#56658
übernommen:
Gewalt kann in der Pflege nicht ausgeblendet werden. Wer so tut, als gäbe es nur heile Welt, hat von dem tatsächlichen Geschehen keine Ahnung. Natürlich gibt es Heime ohne Gewalt. Das liegt dann aber an der der BewohnerInnen-Struktur. Dort, wo es viele schwerstpflegebedürftige Menschen, vor allem solchen mit hochgradiger Demenz, gibt, kann es zu Gewalt kommen. Das kann man letztlich nicht verhindern. Die Frage ist nur, wie man damit umgeht. Es geht oftmals nur um die einfache Abwägung zwischen Wahrung der Selbstbestimmung oder Freiheitseinschränkung.
Ich denke, dass das Personal dort, wo es entsprechende Probleme gibt, gut geschult werden muss. Das muss aber der Arbeitgeber, der Träger, veranlassen.
Letztlich bleibt die Feststellung, dass trotz bestmöglicher Absicht und Fortbildung immer mal Gewaltausbrüche stattfinden können. Das sollte sich jeder, der leichtfertig die Pflege kritisiert, vor Augen führen. Pflege ist eine schwere und oft mehr als anstrengende Arbeit. Wenn dann auch noch Personal an allen Ecken und Enden fehlt, wird es mehr als schwierig. Situationen können eskalieren. Wer dies als "Wutbürger" nur so einfach kritisiert und der Pflege aus Fehlleistung ankreidet, hat keine Ahnung von dem, was in manchen Einrichtungen los ist. Ich sage nur: Pflegenotstand.
MfG Sabrina
viewtopic.php?p=56658#56658
übernommen:
Hallo,PflegeCologne hat geschrieben: .... gibt es offensichtlich "Gewalt in alle Richtungen". .... Leider wird dabei nicht deutlich genug herausgestellt, dass es um personelle Probleme geht - zu wenig Personal.
Ich plädiere auch an dieser Stelle dafür, dass wir allesamt endlich diese Schwachstelle im Pflegesystem deutlicher benennen und die Lösungen einfordern, nämlich erheblich mehr Pflegekräfte. ....
Gewalt kann in der Pflege nicht ausgeblendet werden. Wer so tut, als gäbe es nur heile Welt, hat von dem tatsächlichen Geschehen keine Ahnung. Natürlich gibt es Heime ohne Gewalt. Das liegt dann aber an der der BewohnerInnen-Struktur. Dort, wo es viele schwerstpflegebedürftige Menschen, vor allem solchen mit hochgradiger Demenz, gibt, kann es zu Gewalt kommen. Das kann man letztlich nicht verhindern. Die Frage ist nur, wie man damit umgeht. Es geht oftmals nur um die einfache Abwägung zwischen Wahrung der Selbstbestimmung oder Freiheitseinschränkung.
Ich denke, dass das Personal dort, wo es entsprechende Probleme gibt, gut geschult werden muss. Das muss aber der Arbeitgeber, der Träger, veranlassen.
Letztlich bleibt die Feststellung, dass trotz bestmöglicher Absicht und Fortbildung immer mal Gewaltausbrüche stattfinden können. Das sollte sich jeder, der leichtfertig die Pflege kritisiert, vor Augen führen. Pflege ist eine schwere und oft mehr als anstrengende Arbeit. Wenn dann auch noch Personal an allen Ecken und Enden fehlt, wird es mehr als schwierig. Situationen können eskalieren. Wer dies als "Wutbürger" nur so einfach kritisiert und der Pflege aus Fehlleistung ankreidet, hat keine Ahnung von dem, was in manchen Einrichtungen los ist. Ich sage nur: Pflegenotstand.
MfG Sabrina
Dem Pflegesystem und den pflegebedürftigen Menschen muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Daher:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
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http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de