Korzilius, Heike; Rabbata, Samir
KBV Kontrovers: „Ärzte können nicht alles selbst machen“
Dtsch Arztebl 2008; 105(45): A-2360
POLITIK
» KBV kontrovers: AGnES und Co.: Wird die Schwester bald zum Doktor? Begrüßungsrede von Dr. Andreas Köhler (PDF-Datei 60 KB)
http://www.aerzteblatt.de/v4/plus/down. ... DF&id=2826
» KBV kontrovers: Substitution oder Delegation: Muss es immer der Arzt sein? Statement von Dr. Carl-Heinz Müller (PDF-Datei 60 KB)
http://www.aerzteblatt.de/v4/plus/down. ... DF&id=2827
Aufgabenzuschnitt Krankenhaus: Ärzte > Pflege > ...
Moderator: WernerSchell
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Aufgaben - Weisungsrecht - Delegation
Aufgaben - Weisungsrecht - Delegation
Hallo!
Die Aufgaben eines Arbeitnehmers ergeben sich in der Regel aus dem Berufsbild / Arbeitsvertrag. Nur was nicht geregelt ist, kann durch Weisungen ausgefüllt werden. Dazu würde dann auch die Übertragung von Aufgaben gehören. Solche Weisungen müssen aber immer zumutbar sein und mit Sorgfalt ausgeführt werden können. Die Weisungskompetenz ist damit nicht grenzenlos.
Es besteht Regelungsbedarf; siehe unter
Arztvorbehalt & Delegation ärztlicher Leistungen
viewtopic.php?t=10015&highlight=delegation
Aufgabenzuschnitt Krankenhaus: Ärzte > Pflege
viewtopic.php?t=10227&highlight=delegation
Mit Gemeindeschwestern gegen Ärztemangel
viewtopic.php?t=6117&highlight=delegation
Neuordnung für Pflegeberufe - Igl-Gutachten
viewtopic.php?t=9469&highlight=delegation
Pflegende sollen Heilkunde ausüben
viewtopic.php?t=8092&highlight=delegation
Aufgabenübertragung ?
viewtopic.php?t=10044&highlight=delegation
Delegation im OP: Assistenzkräfte als Zweite OP-Assistenz
viewtopic.php?t=10197&highlight=delegation
Ärztliche Aufgaben > Pflegende? > Probleme
viewtopic.php?t=9747&highlight=delegation
Der „Ton“ zwischen den Pflegerechtlern wird schärfer!
viewtopic.php?t=9394&highlight=delegation
Pflegethemen Böhme: „Erlaubt ist, was gesetzlich nicht verboten ist“
viewtopic.php?t=9120&highlight=delegation
MfG Rauel K.
Hallo!
Die Aufgaben eines Arbeitnehmers ergeben sich in der Regel aus dem Berufsbild / Arbeitsvertrag. Nur was nicht geregelt ist, kann durch Weisungen ausgefüllt werden. Dazu würde dann auch die Übertragung von Aufgaben gehören. Solche Weisungen müssen aber immer zumutbar sein und mit Sorgfalt ausgeführt werden können. Die Weisungskompetenz ist damit nicht grenzenlos.
Es besteht Regelungsbedarf; siehe unter
Arztvorbehalt & Delegation ärztlicher Leistungen
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Mit Gemeindeschwestern gegen Ärztemangel
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Neuordnung für Pflegeberufe - Igl-Gutachten
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Delegation im OP: Assistenzkräfte als Zweite OP-Assistenz
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Der „Ton“ zwischen den Pflegerechtlern wird schärfer!
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Pflegethemen Böhme: „Erlaubt ist, was gesetzlich nicht verboten ist“
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MfG Rauel K.
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!
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Rechtsgutachten von Prof. Dr. iur. Gerhard Igl
Buchtipp!
Rechtsgutachten von Prof. Dr. iur. Gerhard Igl unter Mitarbeit von RA`in Silke Staudte (Hrsg. Deutscher Pflegerat e.V.):
Weitere öffentlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeit – Voraussetzungen und Anforderung
Näheres hier:
http://www.deutscher-pflegerat.de/dpr.n ... E80051AC12
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Jura Fair Congress am 18./19.02.2009 in Hamburg
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Zur Übertragung ärztlicher Aufgaben auf die Pflege aus haftungs-, versicherungs-, arbeits- und berufsrechtlicher Sicht
v. RA Robert Roßbruch, Koblenz
Weiter lesen unter
viewtopic.php?p=39228#39228
Zur Übertragung ärztlicher Aufgaben auf die Pflege aus haftungs-, versicherungs-, arbeits- und berufsrechtlicher Sicht
v. RA Robert Roßbruch, Koblenz
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