Grundpflege - Waschen - im Nachtdienst?
Moderator: WernerSchell
Grundpflege - Waschen - im Nachtdienst?
Guten Tag!
Ich hätte eine Frage: gibt es gesetzliche Vorschriften darüber, ob im Nachtdienst morgendliche Grundpflege durchgeführt werden muß, bzw. ab wann dies möglich ist?
Ich hätte eine Frage: gibt es gesetzliche Vorschriften darüber, ob im Nachtdienst morgendliche Grundpflege durchgeführt werden muß, bzw. ab wann dies möglich ist?
"Es gibt eine Form von Toleranz beim Menschen, die nichts anderes ist als ein Mangel an Würde." Joseph Schumpeter
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Grundpflege, Waschen, im Nachtdienst - nein danke!
Hallo,
wie die Grundpflege im Nachtdienst konkret zu gestalten ist, kann man gesetzlich nicht regeln. Allerdings sind alle Maßnahmen in der Pflege an der Menschenwürde auszurichten (Art. 1 und 2 GG). Danach muss wohl im Allgemeinen eine Grundpflege im Nachtdienst, gemeint ist damit wohl vornehmlich das Waschen, ausscheiden.
Wer von uns steht schon mitten der Nacht auf, wäscht sich, und liegt sich anschließend wieder hin.
Siehe dazu im Forum unter
viewtopic.php?t=4760&highlight=waschen
viewtopic.php?t=3783&highlight=waschen
MfG Anja
wie die Grundpflege im Nachtdienst konkret zu gestalten ist, kann man gesetzlich nicht regeln. Allerdings sind alle Maßnahmen in der Pflege an der Menschenwürde auszurichten (Art. 1 und 2 GG). Danach muss wohl im Allgemeinen eine Grundpflege im Nachtdienst, gemeint ist damit wohl vornehmlich das Waschen, ausscheiden.
Wer von uns steht schon mitten der Nacht auf, wäscht sich, und liegt sich anschließend wieder hin.
Siehe dazu im Forum unter
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MfG Anja
Es ist mehr Aufmerksamkeit für dementiell erkrankte Menschen nötig. Unser Pflegesystem braucht deshalb eine grundlegende Reform!
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Grundpflege im Nachtdienst
Vgl. im Übrigen instruktiv hierzu und mit weiteren Literaturnachweisen den Bericht des Monats v. 11.10.2007
Bewohner werden im Nachtdienst gewaschen
bei KDA - "Aus kritischen Ereignissen lernen" - Online-Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege
>>> https://www.kritische-ereignisse.de/ber ... iffre=1108 <<<
Bewohner werden im Nachtdienst gewaschen
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Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Nach wie vor gibt es kein Nachtwaschverbot, wie etwa vom KDA gefordert. Deshalb wird in vielen Heimen nach wie vor Nachts gewaschen. Zwar rügen das die meisten Heimaufischten als Pflegemangel, scheint aber die Betreiber nicht zu stören.
Wahrscheinlich wären für ein solches Verbot wieder zu viele juristische Hürden zu überwinden, denn selbstverständlich gibt es immer mal einen Bewohner, der gewohnheitsmäßig schon um 5 Uhr aufsteht und schließlich müssen Bewohner auch gelegentlich Nachts gewaschen werden, wenn die Gründe zwingen sind: z: B. nach Erbrechen.
Solange diese argumentativen Schlupflöcher nicht zu schliessen sind, wird es wohl auch weiterhin das Nachtwaschen geben.
Wahrscheinlich wären für ein solches Verbot wieder zu viele juristische Hürden zu überwinden, denn selbstverständlich gibt es immer mal einen Bewohner, der gewohnheitsmäßig schon um 5 Uhr aufsteht und schließlich müssen Bewohner auch gelegentlich Nachts gewaschen werden, wenn die Gründe zwingen sind: z: B. nach Erbrechen.
Solange diese argumentativen Schlupflöcher nicht zu schliessen sind, wird es wohl auch weiterhin das Nachtwaschen geben.
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Waschen in der Nacht = Verstoss gegen die Menschenwürde
Hallo thorstein,thorstein hat geschrieben: ...Nach wie vor gibt es kein Nachtwaschverbot, wie etwa vom KDA gefordert. Deshalb wird in vielen Heimen nach wie vor Nachts gewaschen. Zwar rügen das die meisten Heimaufischten als Pflegemangel, scheint aber die Betreiber nicht zu stören.
Wahrscheinlich wären für ein solches Verbot wieder zu viele juristische Hürden zu überwinden, denn selbstverständlich gibt es immer mal einen Bewohner, der gewohnheitsmäßig schon um 5 Uhr aufsteht und schließlich müssen Bewohner auch gelegentlich Nachts gewaschen werden, wenn die Gründe zwingen sind: z: B. nach Erbrechen.
Solange diese argumentativen Schlupflöcher nicht zu schliessen sind, wird es wohl auch weiterhin das Nachtwaschen geben.
es muss m.E. kein ausdrückliches Nachtwaschverbot ergeben. Waschen in der Nacht - allein aus personellen und organisatorischen Gründen - ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde und daher mit der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen nicht vereinbar.
Betroffene, Angehörige und Personen, die sonst von solchen Vorgängen Kenntnis erlangen, sollten das problematisieren; ggf. Mitteilungen an Heimaufsicht und Pflegekasse/MDK.
Ich weiß, dass auch Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk solchen Angaben nachgehen würde. Allerdings muss man im Zweifel immer "Ross und Reiter" nennen.
MfG Pflege Cologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
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Waschen in der Nacht = Verstoss gegen die Menschenwürde
Guten Morgen,PflegeCologne hat geschrieben: ..... es muss m.E. kein ausdrückliches Nachtwaschverbot ergeben. Waschen in der Nacht - allein aus personellen und organisatorischen Gründen - ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde und daher mit der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen nicht vereinbar.
Betroffene, Angehörige und Personen, die sonst von solchen Vorgängen Kenntnis erlangen, sollten das problematisieren; ggf. Mitteilungen an Heimaufsicht und Pflegekasse/MDK. ....
ich bin auch der Meinung, dass die Grundpflege, vor allem das Waschen, nicht in die nächtliche Ruhezeit der BewohnerInnen gehört. Soslche Verrichtungen sind in der Nachtzeit nicht zu rechtfertigen. Wenn es dennoch geschieht, muss mit allen möglichen Mitteln dagegen vorgegangen werden. Es ist letztlich Aufgabe der Leitungskräfte, für die entsprechenden Personaleinsätze zu sorgen.
Grüße
Bettina
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Menschenwürde!?
Also mal unter uns: Es erscheint mir ein wenig zu trivial, stets und für alle Fälle gleich die "Würde des Menschen" bemühen zu müssen. Die "Würde" des Menschen - so jedenfalls aus der Sicht der Verfassungsjuristen - darf nicht als "Superargument" für alle auch nur erdenklichen Fälle "herhalten"; in der Literatur wird hierzu nicht zu unrecht davor gewarnt, dass die ständige Rede von der "Würde" diese zur "Sonntagsredenfloskel" werden lässt und so letztlich so Marginalisierung des höchsten Verfassungsguts beiträgt.
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Nächtliche Wäsche ist eine Sauerei !
Hallo Lutz,Lutz Barth hat geschrieben:Also mal unter uns: Es erscheint mir ein wenig zu trivial, stets und für alle Fälle gleich die "Würde des Menschen" bemühen zu müssen. Die "Würde" des Menschen - so jedenfalls aus der Sicht der Verfassungsjuristen - darf nicht als "Superargument" für alle auch nur erdenklichen Fälle "herhalten"; in der Literatur wird hierzu nicht zu unrecht davor gewarnt, dass die ständige Rede von der "Würde" diese zur "Sonntagsredenfloskel" werden lässt und so letztlich so Marginalisierung des höchsten Verfassungsguts beiträgt.
man muss es nicht extra sagen: Aber das nächtliche Waschen, das hier angesprochen ist, findet statt, weil in der Nachtzeit oder am frühen Morgen die Dienstkräfte ausgelastet werden sollen. Niemand von den pflegebedürftigen Menschen will dann diese nächtliche / frühmorgendliche Versorgung. Man setzt sich schlicht über deren Wohl hinweg. Auf verbliebene Willensäußerungen wird keine Rücksicht genommen.
Willst Du morgens um 4.00 Uhr komplett gewaschen werden, um dann anschließend die Ruhezeit fortzusetzen? Dass würdest Du Dir doch verbitten. Die Pflegebedürftigen können dies selbst nicht, die Wäsche und was sonst, kommt über sie. Das alles berührt nach meinem Empfinden schon die Würde eines Menschen! Von bloßen Floskeln kann hier keine Rede sein.
MfG Pflege Cologne
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Rahmenkonzept "Nächtliche Versorgung"
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Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (IPW) u.a.:
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Qualitätsverbesserung in der vollstationären Pflege
Leitfaden zur praktischen Umsetzung des Referenzkonzepts
(einschließlich Abschlussbericht und Qualitätsmaßstäbe)
Näheres hier:
http://www.mgepa.nrw.de/mediapool/pdf/p ... elle_5.pdf
Die Veröffentlichung befasst sich u.a. mit folgendem Thema:
6.54 Rahmenkonzept "Nächtliche Versorgung"
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