Therapiekosten im Tagessatz eines Pflegeheimes

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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siggi
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Therapiekosten im Tagessatz eines Pflegeheimes

Beitrag von siggi » 22.03.2009, 11:42

Therapiekosten im Tagessatz eines Pflegeheimes
- Leistungen unvollständig


In einem Heim für mehrfach behinderte Menschen, z.B. Wachkoma, sind im Tagessatz von spürbar über € 200,00 auch Therapieen enthalten. Der Heimvertrag sagt nichts aus über Art und Anzahl. Das Ersatzgremium(Heimbeirat) reagiert bisher nicht darauf, dies zu prüfen und zu veröffentlichen.
Diese Therapien fallen zu oft aus bei Krankheit, Urlaub, Kündigung usw. der Therapeuten, oft über Wochen und Monate. LVR oder Pflegekasse schweigen zu Anfragen hierzu.

Wer weiß hier Rat über Möglichkeiten, hier etwas zu unternehmen. An wen kann man sich wenden?

Herbert Kunst
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Korrekte Dienstleistungserbringung einfordern

Beitrag von Herbert Kunst » 22.03.2009, 13:25

Korrekte Dienstleistungserbringung einfordern

Hallo siggi,

die von einer Pflegeeinrichtungen angebotenen Dienstleistungen müssen vollständig - d.h. entsprechend den Vereinbarungen / Zusagen - erbracht werden. Wenn dies nicht geschieht, muss man die Heimverantwortlichen ansprechen. Das wäre wohl zunächst die Pflegedienstleitung, ggf. die Heimleitung. Wenn sich nicht kurzfristig der gewünschte Erfolg einstellt, sollte man per Schriftsatz reagieren.
Trägereinrichtungen müssen für Ausfälle von Beschäftigten Vorsorge treffen, ggf. Ergänzungskräfte einstellen. Das ist z.B. über Zeitverträge leicht möglich.
Dem Heimbeirat kann man auch Beine machen. Denn er ist ja schließlich gewählt, um sich auch um die Dienstleistungserbringung im Interesse der BewohnerInnen zu kümmern.
Unabhängig davon kann man natürlich auch die Pflegekasse / Krankenkasse ansprechen, die ihrerseits, wenn es über therapeutische Leistungen Streit gibt, den Medizinischen Dienst einschalten kann, zur Beratung. Wenn die offiziellen Stellen auch nicht spuren, müsste man dort eine schriftliche Beschwerde einreichen, an den Vorstand gerichtet.
Man kann sich auch an die Heimaufsicht wenden und um Hilfe bitten.

Gruß
Herbert Kunst
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Rauel Kombüchen
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Ungerechtfertigte Bereicherung - Klage möglich

Beitrag von Rauel Kombüchen » 22.03.2009, 14:34

siggi hat geschrieben: .... Therapiekosten im Tagessatz eines Pflegeheimes
- Leistungen unvollständig ...
Hallo,
wenn Leistungen nicht oder nicht vollständig erbracht werden, hat man wohl auch zivilrechtlich Ansprüche. Für nicht erbrachte Leistungen kann ich mir eine Entgeltrückforderung vorstellen - und für Zukunft kürzt man den Entgeltbetrag anteilig. Ich denke, dass insoweit deutlich Druck erzeugt werden kann. Wenn ein Träger Geld annimmt für Leistungen, die er nicht erbracht hat, ist möglicherweise eine ungerechtfertigte Bereichung anzunehmen. - Man könnte also ggf. auch zivílrechtlich klagen.
Aber zunächst sollten alle "gütlichen Wege" beschritten werden. Herbert hat ja aufgezeigt, was alles in Betracht kommt.
MfG Rauel
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Gerhard Schenker
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Bereichung oder Auflösung der Streitsache?

Beitrag von Gerhard Schenker » 18.04.2009, 12:52

Hallo, fand die interessanten Beiträge und würde gerne wissen, ob sich denn eine Lösung ergeben hat.
MfG Gerhard Sch.
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!

siggi
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Therapiekosten im hohen Tagessatz eines Pflegeheimes

Beitrag von siggi » 15.06.2009, 19:26

Hallo, Gerhard Sch., seit 2005 hat sich nichts getan. Die Pflegedienstleitung soll auf dem Standpunkt stehen, bei Krankheit, Kündigung, Kur, Urlaub usw. besteht für das Heim keine Verpflichtung, die im Tagessatz enthaltenen Therapien durchzuführen. Die Kostenträger wie LVR oder Pflegekasse antworten nicht (scheient ein heißes Eisen zu sein, das man nicht anfasst).
Meine Bitte an das "Ersatzgremium" des Heimes wurde Monate lang nicht bearbeitet. Heute lese ich "am schwarzen Brett", dass lt. Protokoll in der letzten Sitzung nach meiner Ultimativen Mahnung darüber gesprochen worden ist. Das sei aber kein Thema für ein Protokoll. Mit wird empfohlen, mich mit dem Ersatzgremium in Verbindung zu setzen, um persönlich darüber zu sprechen.

Ich fasse das nicht und mich würde interessieren, ob ich ein solches Gespräch überhaupt führen soll, nachdem dem Gremium seit Monaten mein detaillierter Antrag darüber vorliegt, dessen Fragen nicht beantwortet werden.

Danke.

Anja Jansen
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Re: Korrekte Dienstleistungserbringung einfordern

Beitrag von Anja Jansen » 16.06.2009, 07:31

Herbert Kunst hat geschrieben: .... die von einer Pflegeeinrichtungen angebotenen Dienstleistungen müssen vollständig - d.h. entsprechend den Vereinbarungen / Zusagen - erbracht werden. ... Trägereinrichtungen müssen für Ausfälle von Beschäftigten Vorsorge treffen, ggf. Ergänzungskräfte einstellen. Das ist z.B. über Zeitverträge leicht möglich. ...
Hallo,
H.K. hat es bereits verdeutlich. Der Heimträger muss eine vertragsgemäße Dienstleistung sicher stellen. Personalausfälle muss er ausgleichen, wie auch immer (Überstunden der MitarbeiterInnen, Zeitverträge, Personalreserve, ggf. Personal aus dem Frei holen - nach Absprache - usw.).
Die betroffenen pflegebedürftigen Menschen bzw. ihre Vertreter müssen sich im Zweifel ebenfalls gegen Leistungsverkürzungen zur Wehr setzen. Diese können auch Heimaufsicht, Pflegekasse bzw. MDK informieren, ohne Nachteile!
MfG
Anja
Es ist mehr Aufmerksamkeit für dementiell erkrankte Menschen nötig. Unser Pflegesystem braucht deshalb eine grundlegende Reform!

siggi
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Therapiekosten im Tagessatz

Beitrag von siggi » 03.07.2009, 13:18

Hallo, wenn es interessiert, noch folgendes Ärgernis: Die angeschriebene Heimaufsicht einer Großstadt beantwortet nicht die Frage, ob der Heimbeirat verpflichtet ist, für alle betr. Bewohner festzustellen, welche Therapien im Tagessatz ( rd. € 230,00) enthalten sind und warum bei Krankeheit, Urlaub, Kündigung kein Ersatztherapeut gestellt wird. Der Heimbeirat befasst sich offiziell aber nicht mit dem heissen Thema.

Die Heimaufsicht gibt keine Antwort, geht auf Nebenschauplätze ein. Ich gebe auf, denn entweder Heimbeirat oder spätestens Heimaufsicht haben jetzt Heimleitung über meine Schreiben informiert, allein schon durch Kopie des Schreibens heute an mich.

Ist das die im Gesetz geforderte Verschwiegenheitspflicht?

Rauel Kombüchen
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Re: Korrekte Dienstleistungserbringung einfordern

Beitrag von Rauel Kombüchen » 03.07.2009, 13:42

Anja Jansen hat geschrieben:.... Die betroffenen pflegebedürftigen Menschen bzw. ihre Vertreter müssen sich im Zweifel ebenfalls gegen Leistungsverkürzungen zur Wehr setzen. Diese können auch Heimaufsicht, Pflegekasse bzw. MDK informieren, ohne Nachteile! ...
Hallo siggi,
wenn die Angelegenheit keiner Lösung zugeführt wird, müsste man nun wirklich daran denken, Heimaufsicht, Pflegekasse bzw. MDK konkret zu informieren. Es kann nicht angehen, dass Leistungen, aus welchen Gründen auch immer, einfach unterbleiben.
Ich würde diesbezüglich "alle Hebel in Bewegung setzen". Wenn dann nach kurzer Frist nichts geschieht, würde ich mein Petitionsrecht nach Art. 17 GG in Anspruch nehmen und mich an die zuständigen gewählten Organe, z.B. Landtag, wenden.
MfG Rauel Kombüchen
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Beitrag von thorstein » 03.07.2009, 13:51

Hallo Siggi,

ich möchte dich auf einen Zusammenhang aufmerksam machen, der dir vielleicht noch nicht bewußt ist. Die Kostenträger deiner Einrichtung sind die Pflegekassen und das Sozialamt. Die Heimaufsicht sitzt- nicht zufällig- im gleichen Gebäude wie das Sozialamt, bzw hat den gleichen Chef.
Mit den Kostenträgern werden Pflegesätze ausgehandelt und auch das dafür entsprechend vorzuhaltende Personal.
Alle Beteiligten -Sozialamt/Heimaufsicht, Pflegekassen/MDK und selbstverständlich auch der Heimträger wissen, welche Leistungen dafür auch erbracht werden können. Leider hat das in der Regel nichts damit zu tun, welche Leistungen versprochen werden.
Oder einfacher ausgedrückt: sollte die Heimaufsicht einen Mangel an Leistungen feststellen, müßte das Heim entsprechend höhere Sätze fordern. Damit schließt sich der Kreis!!

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