Ist die Pflegeplanung, also das schriftliche Festhalten von Pflegeproblem, Pflegeziel und Pflegemaßnahmen für die Dokumentation der Krankenpflege im stationären Krankenhausbereich Pflicht oder Kür?
Es wird ja in vielen Bereichen seit mehr als 20 Jahren vergeblich versucht einzuführen. Dieses klappt aber nicht wirklich. Irgendwie drängt sich der Verdacht auf, das dieses Instrument für den stationären Krankenhausbereich einfach ungeeignet ist zumal die durchschschnittliche Verweildauer inzwischen auf zwei Tagen geschrumpft ist.
Mir ist auch kein Fall bekannt, indem der MDK so etwas mal vermisst hätte.
Gibt es da irgendeine Rechtsquelle, die das für den stationären Krankenhausbereich vorschreibt???
Pflegeplanung im stationären Krankenhausbereich
Moderator: WernerSchell
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Schriftliche Pflegeplanung - Sorgfaltspflicht relevant
Guten Morgen,
im Sinne der Anfrage gibt es bei uns keine Doku. Es gibt unterschiedliche "Dokuverfahren". Eine gesetzlich zwingende Vorschrift, die eine geordnete Pflegeplanung vorgibt, sehe ich nicht.
Allerdings versteht sich, dass z.B. die Ausbildungsvorschriften für die dreijährige Krankenpflegeausbildung das Erlernen solcher Planungspapiere vorgeben. Auch das Sorgfaltsgebot des BGB, hier wiederholt beschrieben, gibt Veranlassung, an eine schriftliche Pflegeplanung zu denken.
Im Übrigen: Arbeitsverdichtungen lassen nicht viel Zeit für Schreibarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Anja
im Sinne der Anfrage gibt es bei uns keine Doku. Es gibt unterschiedliche "Dokuverfahren". Eine gesetzlich zwingende Vorschrift, die eine geordnete Pflegeplanung vorgibt, sehe ich nicht.
Allerdings versteht sich, dass z.B. die Ausbildungsvorschriften für die dreijährige Krankenpflegeausbildung das Erlernen solcher Planungspapiere vorgeben. Auch das Sorgfaltsgebot des BGB, hier wiederholt beschrieben, gibt Veranlassung, an eine schriftliche Pflegeplanung zu denken.
Im Übrigen: Arbeitsverdichtungen lassen nicht viel Zeit für Schreibarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Anja
Es ist mehr Aufmerksamkeit für dementiell erkrankte Menschen nötig. Unser Pflegesystem braucht deshalb eine grundlegende Reform!
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Dokumentation - Informationen
Näheres zur Dokumentation finden Sie unter http://www.wernerschell.de, u.a. unter
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... tation.htm
Siehe auch
viewtopic.php?t=11045&highlight=dokumentation
Broschüre der Deutschen Krankenhausgesellschaft mit vielfältigen Informationen
viewtopic.php?t=6455&highlight=dokumentation
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... tation.htm
Siehe auch
viewtopic.php?t=11045&highlight=dokumentation
Broschüre der Deutschen Krankenhausgesellschaft mit vielfältigen Informationen
viewtopic.php?t=6455&highlight=dokumentation
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
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Planung ist Voraussetzung guter Pflege
Hallo,
es gehört m.E. zu den Aufgaben der Pflege, eine Pflegeplanung zu erstellen. Dies wird, wie schon angedeutet wurde, in der Ausbildung als Standardweisheit vermittelt. Diesbezügliche Grundsatzvorgaben sind z.B. im Krankenpflegegesetz zu finden.
Dann ist es auch richtig, dass sorgfältige Pflege auf der Basis einer Pflegeplanung vorzugehen hat. Insoweit sehe ich eine Pflicht.
Allerdings eine ganz konkrete gesetzliche Anforderung, die den Sachverhalt für alle Beteiligten klar stellt, gibt ich nicht. Daher wohl das Schludern in der Praxis. Man könnte sich aber im Zweifel auch auf die Vorschriften im SGB V beziehen, die sich mit der Qualitätssicherung befassen.
MfG
PlfegeCologene
es gehört m.E. zu den Aufgaben der Pflege, eine Pflegeplanung zu erstellen. Dies wird, wie schon angedeutet wurde, in der Ausbildung als Standardweisheit vermittelt. Diesbezügliche Grundsatzvorgaben sind z.B. im Krankenpflegegesetz zu finden.
Dann ist es auch richtig, dass sorgfältige Pflege auf der Basis einer Pflegeplanung vorzugehen hat. Insoweit sehe ich eine Pflicht.
Allerdings eine ganz konkrete gesetzliche Anforderung, die den Sachverhalt für alle Beteiligten klar stellt, gibt ich nicht. Daher wohl das Schludern in der Praxis. Man könnte sich aber im Zweifel auch auf die Vorschriften im SGB V beziehen, die sich mit der Qualitätssicherung befassen.
MfG
PlfegeCologene
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
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Pflegeplanung wird eher vernachlässigt
Ich sehe hier eher eine "Kür" im Krankenhausalltag. Die Anforderungen an das Dokumentationsgeschehen könnten deutlich verbessert werden, zumal dies im Interesse der Patienten oftmals mehr als geboten ist. Aber die zunehmende Arbeitsverdichtung lässt nicht alles zu, was notwendig wäre. So gesehen gibt es reichlich Entschuldigungsgründe!Pimboli hat geschrieben: ... Ist die Pflegeplanung, also das schriftliche Festhalten von Pflegeproblem, Pflegeziel und Pflegemaßnahmen für die Dokumentation der Krankenpflege im stationären Krankenhausbereich Pflicht oder Kür?
Gibt es da irgendeine Rechtsquelle, die das für den stationären Krankenhausbereich vorschreibt??? ...
M.P.
Mehr Zuwendung bei der Patientenversorgung und Pflege. Dafür ist aber mehr Personal erforderlich. Fordern wir es ein!
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Umfassende Pflegeplanung wäre wichtig, aber ...
In der Pflege müssen immer wieder Aufgaben vernachlässigt werden, ggf. organisiert, weil Prioritäten gesetzt werden (müssen). Gäbe es mehr Pflegepersonal, könnten wird auch alle Aufgaben so erfüllen, wie sie gelehrt wurden und wie sie auch im Interesse des Patienten, des pflegebedürftigen Menschen, liegen.
Dokumentationsaufgaben, die nicht zwingend erforderlich erscheinen, werden gerne "links liegen gelassen".
Umfassende Pflegeplanung wäre wichtig, aber ...
Gerhard Sch.
Dokumentationsaufgaben, die nicht zwingend erforderlich erscheinen, werden gerne "links liegen gelassen".
Umfassende Pflegeplanung wäre wichtig, aber ...
Gerhard Sch.
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!
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- Registriert: 29.06.2007, 18:10
Pflegeplanung gehört zur menschenwürdigen Pflege
Pflegeplanung gehört zur menschenwürdigen Pflege
Guten Morgen,
zur menschenwürdigen Pflege gehört auch eine angemessene Pflegeplanung. Dass solche Planungen offensichtlich nicht ausreichend praktiziert werden, ist bedauerlich und bedarf dringend einer Korrektur.
Viele Grüße
Guten Morgen,
zur menschenwürdigen Pflege gehört auch eine angemessene Pflegeplanung. Dass solche Planungen offensichtlich nicht ausreichend praktiziert werden, ist bedauerlich und bedarf dringend einer Korrektur.
Viele Grüße
Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen muss konsequent Beachtung finden!
Chartatext hier:
http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... 120505.PDF
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