Strumpf als Handschutz-freiheitsentziehende Maßnahme?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Barny
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Strumpf als Handschutz-freiheitsentziehende Maßnahme?

Beitrag von Barny » 04.03.2008, 16:26

Liebe Forumteilnehmer,

ich muß hier wieder einmal was loswerden. seit einiger Zeit wird bei uns ein männlicher dementer Bewohner der mit seinen Händen in der Nacht am Anus mit seinem Stuhlgang ,,spielt,, deshalb bekommt er in der Nacht von mir ein paar Strümpfe übergezogen, damit der Stuhlgang nicht so schwer zu entfernen ist, insbesondere unter den Fingernägeln. Auch könnte er dann seine verschmutzten Finger in den Mund nehmen, was zu gesundheitlichen Problemen führen könnte. Nun hat sich einer meiner Kolleginnen geweigert das zu machen. Begründung, das wäre eine freiheitsentziehende Maßnahme.

Eure Meinung dazu ist gefragt

Herbert Kunst
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Strumpf als Handschutz

Beitrag von Herbert Kunst » 04.03.2008, 16:38

Hallo Barny,

es ist ein wenig schwierig, über die Situation und die gebotenen Maßnahmen zu schreiben. Ich würde zunächst ganz allgemein dazu raten, die Angelegenheit in alle Richtungen im Team zu erörtern und dann eine Entscheidung der PDL einzuholen. Sie ist die "verantwortliche Pflegekraft". Gibt es eine PDL-Billigung sind alle Pflegekräfte gebunden.
Es eine ärztliche Meinung, auch in Richtung Hygiene, eingeholt worden oder gibt es sogar insoweit Anordnungen?
Eine freiheitsbeschränkende Maßnahme ist nur dann gegeben, wenn tatsächlich ein Bewohner in seinen Entscheidungen, sich frei zu bewegen, behindert ist. Wie reagiert der Bewohner, was will er selbst oder der Rechtliche Vertreter? Gibt es insoweit eine Beteiligung?
Es sollte von den Kolleginnen im Zweifel einmal erläutert werden, worin konkret die freiheitsbeschränkende Maßnahme gesehen wird.

Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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